PROFESSUR FÜR FESTKÖRPERPHYSIK

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Transkript:

PROFESSUR FÜR FESTKÖRPERPHYSIK INFORMATIONEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ Altenberger Straße 69 4040 Linz, Österreich www.jku.at DVR 0093696

Inhaltsverzeichnis 1. Die Johannes Kepler Universität Linz (Österreich)... 3 2. Die Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät... 3 3. Der Fachbereich Physik... 4 4. Anforderungen an die Stelle Festkörperphysik... 4 4.1. Forschung... 4 4.2. Lehre... 5 4.3. Weitere Anforderungen... 6 5. Gesetzlicher Rahmen... 6 5.1. Anstellungsverhältnis... 6 5.2. Pensionsrechtliche Situation... 6 5.2.1. Pension... 6 5.2.2. Betriebspensionskasse für Universitätsprofessor/inn/en... 7 6. Gehalt... 7 7. Bewerbungsunterlagen... 7 7.1. Allgemeines... 8 7.2. Forschung... 8 7.3. Lehre... 8 7.4. Sonstiges... 8 8. Auskünfte... 8 Professur für Festkörperphysik 2/8

1. Die Johannes Kepler Universität Linz (Österreich) Die Johannes Kepler Universität Linz (JKU Linz, http://www.jku.at) ist eine junge europäische Universität mit spezifischen Schwerpunkten im Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Rechtswissenschaften sowie der Natur- und Technischen Wissenschaften. Sie hat sich in den fünf Jahrzehnten ihres Bestehens durch ihre vielfältige Forschungs- und Lehrleistung als in Wirtschaft und Forschung anerkannte Institution national sowie international etabliert. Sie entstand aus einer speziellen Kombination von Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften und technischnaturwissenschaftlichen Studien- und Forschungsrichtungen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine enge Nähe zu Wirtschaft und Gesellschaft bestimmen ihre Grundausrichtung. Getragen vom Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre erbringt die JKU Linz in diesen Disziplinen durch Kreation und Transfer von Wissen Dienstleistungen mit hohem Nutzen für Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Ihre Kernzielgruppen sind Studierende, die wissenschaftliche Fachwelt sowie Organisationen des privaten und öffentlichen Lebens. Als größte Forschungs- und Lehrinstitution in Oberösterreich, und somit als ein Zentrum für Wissenstransfer, trägt die Universität zum Erhalt und zur weiteren Entwicklung der dynamischen Wirtschaftsregion Oberösterreich bei. Sie nimmt an nationalen und internationalen Zentren und Projekten teil und entwickelt Spin-Off-Programme, die Firmenneugründungen unterstützen. Die JKU hat in ihrem Leitbild und Strategiekonzept die Grundlinien ihrer künftigen Entwicklung festgelegt. Eine ihrer Besonderheiten liegt in der Zusammenfassung der vier Fakultäten Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Medizinische Fakultät auf einem 350.000 m² großen Campusgelände im Norden der Stadt Linz. 2. Die Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Die Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät umfasst 58 Institute, die in folgenden Fachbereichen in Grundlagenforschung sowie anwendungsorientierter Forschung tätig sind: Chemie und Kunststofftechnik Informatik Mathematik Mechatronik Physik Professur für Festkörperphysik 3/8

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.jku.at/technisch-naturwissenschaftliche-fakultaet 3. Der Fachbereich Physik Der Fachbereich Physik besteht aus folgenden sechs Instituten, die teilweise in Abteilungen untergliedert sind. Der Fachbereich Physik an der JKU ist schwerpunktmäßig auf die Physik der kondensierten Materie und die Biophysik ausgerichtet. Institut für Angewandte Physik Institut für Biophysik Abteilung für Angewandte Experimentelle Biophysik Abteilung für Molekulare Biophysik und Membranbiophysik Institut für Experimentalphysik Abteilung für Oberflächenphysik Abteilung für Physik der Weichen Materie Institut für Halbleiter- und Festkörperphysik Abteilung für Festkörperphysik Abteilung für Halbleiterphysik Institut für Theoretische Physik Abteilung für Theoretische Biophysik Abteilung für Vielteilchensysteme Zentrum für Oberflächen- und Nanoanalytik (ZONA) 4. Anforderungen an die Stelle Festkörperphysik Grundlegende Aufgabe ist die Vertretung des Fachgebiets Festkörperphysik in Forschung, Lehre und Drittmittel-Akquise. Das Fachgebiet Festkörperphysik wird in der Abteilung Festkörperphysik des Instituts für Halbleiter- und Festkörperphysik repräsentiert. Das Institut verfügt über eine breite apparative Ausstattung auf den Gebieten der Probensynthese sowie der strukturellen, optischen, elektrischen und magnetischen Charakterisierung. Darüber hinaus steht dem Institut ein Reinraum zur Verfügung, der Ende 2019 durch einen neuen, voraussichtlich am Linz Institute of Technology (LIT) angesiedelten Reinraum ergänzt werden wird. 4.1. Forschung Von dem/der zukünftigen Stelleninhaber/in wird exzellente Forschung mit hoher, internationaler Sichtbarkeit erwartet. Professur für Festkörperphysik 4/8

Die fachliche Spezialisierung der Professur sollte sich in die bestehenden Aktivitäten am Institut für Halbleiter- und Festkörperphysik einfügen und idealerweise mehrere der folgenden Forschungsfelder umfassen: Synthese von Verbindungshalbleitern, vorzugsweise aus der Klasse der Nitride Neuartige 2D Halbleitermaterialien Topologische Materialien Funktionalisierung durch Dotierung, an Grenzflächen und in Heterostrukturen Kollektive Spinfreiheitsgrade Ladungstransporteigenschaften Zur Beurteilung der Qualifikation werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: 1. Forschungskompetenz auf einem aktuellen Gebiet der Festkörperphysik mit Schwerpunkt aus den oben genannten Themenbereichen 2. Habilitation oder eine der Habilitation äquivalente Qualifikation 3. Wissenschaftliche Reputation, nachgewiesen durch hochwertige Publikationen, wissenschaftliche Vortragstätigkeit, nationale und internationale Kooperationen, Herausgeber/innen- und Gutachter/innen-Tätigkeit, Organisation von Konferenzen und dgl. 4. Internationale Erfahrung, nachgewiesen durch längere Auslandsaufenthalte sowie durch Kooperationen mit ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen 5. Einwerbung, Leitung und Organisation von Forschungsprojekten 6. Darstellung eines Forschungskonzepts für eine etwaige Tätigkeit als Professor/in für Festkörperphysik an der JKU Der/die zukünftige Inhaber/in der Professur soll eine Forschungsstrategie entwickeln, welche eine fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit mit Arbeitsgruppen aus der Technisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät wie auch mit nationalen und internationalen Forschungsgruppen zum Ziel hat. Eine aktive Nutzung des neuen LIT-Reinraums ist ebenso von Vorteil wie eine aktive Nutzung von internationalen Großforschungseinrichtungen wie z.b. Synchrotronstrahlungsquellen, wobei solche mit österreichischer Beteiligung (z.b. die ESRF) besonders wünschenswert wären. 4.2. Lehre Die JKU bekennt sich zur forschungsgeleiteten Lehre. Der/die zukünftige Stelleninhaber/in hat Lehrveranstaltungen für die Studiengänge des Fachbereiches Physik (Bachelor und Master Technische Physik, Master Nanoscience and Technology sowie Doktorat) sowie für Studierende anderer Studiengänge im Fach Physik anzubieten. Aufgrund der Internationalisierung der Ausbildung wird eine Lehr- und Vortragstätigkeit in deutscher und englischer Sprache erwartet. Von nicht deutschsprachigen Bewerber/innen kann in den ersten beiden Jahren die Lehre in englischer Sprache abgehalten werden. Professur für Festkörperphysik 5/8

Zur Beurteilung der Qualifikation werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: 1. Die Fähigkeit zur Abhaltung von Pflicht-, Spezial- sowie Nebenfachveranstaltungen in Physik sowie ggf. Ergebnisse von Lehrevaluationen. 2. Erfahrung in der Betreuung von wissenschaftlichen Abschlussarbeiten Studierender auf Bachelor und Masterniveau sowie Dissertationen. 4.3. Weitere Anforderungen Es wird eine hohe Bereitschaft für Kollaborationen mit nationalen und internationalen Forschungsgruppen und ggf. Industrieunternehmen erwartet. Diese Zusammenarbeit soll auch die Einwerbung von Drittmitteln zum Ziel haben, welche die finanzielle Basis für wissenschaftliche Forschung an der JKU darstellt. Ebenso erwartet wird die Bereitschaft zur Übernahme administrativer Aufgaben in der universitären Selbstverwaltung und der Forschungsinfrastruktur. Laut Frauenförderungsplan stellen Erfahrungen in Personalentwicklung und Frauenförderung sowie die Teilnahme an Gender-Mainstreaming-Projekten ebenfalls relevante Auswahlkriterien dar. Diese Unterlagen sind, sofern vorhanden, beizulegen. 5. Gesetzlicher Rahmen Die Universitäten sind seit 1.1.2004 selbständige vollrechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts mit unternehmensähnlicher Struktur. Sie werden auf Basis dreijähriger Leistungsvereinbarungen mit dem Staat finanziert, verfügen über ein Globalbudget und unterliegen keinem Weisungsverhältnis zum Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. 5.1. Anstellungsverhältnis Sämtliche Anstellungsverhältnisse einschließlich der Professuren unterliegen dem Angestelltengesetz. Die Berufung als Universitätsprofessor/in stellt daher den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der Universität dar, für den das Angestelltengesetz mit den damit verbundenen arbeits-, sozial- und pensionsrechtlichen Bestimmungen sowie der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten den rechtlichen Rahmen darstellen. Nach 5 Jahren erfolgt eine Evaluierung der Lehr- und Forschungstätigkeit sowie der administrativen Tätigkeit zur Erfüllung allfälliger Zielvereinbarungen. 5.2. Pensionsrechtliche Situation 5.2.1. Pension Das Pensionskonto der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (PVA) ist die Berechnungsgrundlage für Ihre Pension. Allen Pensionskontoinhaber/innen werden für Professur für Festkörperphysik 6/8

Versicherungszeiten jährlich Teilgutschriften eingetragen, die 1,78 Prozent der jährlichen Beitragsgrundlagen betragen und diese sind mit der Höchstbemessungsgrundlage gedeckelt. Die Summe der Teilgutschriften bildet die Gesamtgutschrift, diese wird jedes Jahr aufgewertet. Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt die monatliche Bruttopension. Nähere Auskünfte zur staatlichen Pension erhalten Sie direkt von der PVA. 5.2.2. Betriebspensionskasse für Universitätsprofessor/inn/en Nach UG 2002 ist eine besondere Pensionskassenregelung für Universitätsprofessor/inn/en vorgesehen, die durch den Kollektivvertrag vereinbart wird. Die Beitragsleistung durch die Universität beträgt 10 % des im Kollektivvertrag jeweils vorgesehenen Mindestgehaltes. Freiwillige über das kollektivvertragliche Mindestgehalt hinausgehende Gehaltszahlungen sind nicht Gegenstand der Berechnungsgrundlage der Beitragsleistungen. 6. Gehalt Die Höhe des Mindestgehaltes für die Verwendungsgruppe A 1 (Professur) ist im Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten festgelegt und beträgt 70.071,40 brutto pro Jahr (Stand 2018). Die Auszahlung erfolgt in 14 gleichen Teilen, wobei zwei Teile als Sonderzahlung zur Anweisung gelangen. Für die Professur Festkörperphysik ist eine auf freiwilliger Basis beruhende Vereinbarung eines Gehaltes, das über dem kollektivvertraglich vorgesehenen Mindestgehalt liegt, vorgesehen. Abhängig von der derzeitigen Position (gegenwärtiges Gehalt) beträgt der Rahmen des jährlichen Bruttogehaltes (kollektivvertragliches Mindestgehalt zuzüglich freiwilliger Überzahlung) 80.000,- bis 100.000,-. Der Nettobetrag hängt auch von persönlichen Faktoren ab; als Richtwert kann man davon ausgehen, dass ein Jahresgehalt von 80.000,- brutto zu einem jährlichen Nettobetrag von ca. 50.000,- führt. Alle sechs Jahre in Summe maximal 4-malig - kommt es nach einer jeweils positiven Evaluierung zu einer Vorrückung in die nächste kollektivvertragliche Gehaltsstufe der Verwendungsgruppe A1. 7. Bewerbungsunterlagen Bewerber/innen auf die Professur Festkörperphysik werden gebeten, die geforderten Bewerbungsunterlagen (inkl. Lebenslauf, Formblatt und Forschungskonzept) in elektronischer Form an bewerbung@jku.at zu senden. Falls die Übersendung der Anlagen in elektronischer Form nicht möglich ist, sind diese in fünffacher Ausfertigung derart zu übersenden, dass diese längstens innerhalb einer Nachfrist von einer Woche nach dem Ende der Bewerbungsfrist beim Rektor einlangen. Professur für Festkörperphysik 7/8

7.1. Allgemeines Formblatt Motivationsschreiben (1 Seite) Tabellarischer Lebenslauf Zeugnisse (Doktorat, Habilitation) 7.2. Forschung Nachweis der Habilitation oder einer mit der Habilitation vergleichbaren Qualifikation Publikationsliste sowie die fünf wesentlichsten Publikationen als Volltext Liste der wissenschaftlichen Vortragstätigkeit Aufstellung der internationalen Erfahrung Liste eingeworbener Forschungsmittel (Funktion, Projektvolumen, Auftrag- bzw. Fördergeber, Dauer) Darstellung des Forschungskonzeptes für eine etwaige Tätigkeit als Professor/in an der JKU (unter Einordnung der eigenen bisherigen Arbeiten) 7.3. Lehre Liste bisher abgehaltener Lehrveranstaltungen, ggf. Resultate von Evaluierungen, Teilnahme an hochschuldidaktischen Fortbildungsveranstaltungen Liste der betreuten Bachelor-, Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertationen 7.4. Sonstiges Auflistung der bisherigen Forschungskooperationen mit Partner/inne/n an anderen in- und ausländischen Universitäten Beteiligung an der Vermittlung von Wissenschaft an die nichtwissenschaftliche Öffentlichkeit, Schulen etc. Qualifikation und Eignung für kooperative Führung, für Personalentwicklung und Frauenförderung sowie Teilnahme an Gender Mainstreaming Projekten 8. Auskünfte Für eventuelle Fragen stehen Univ.-Prof. Dr. Andreas Ney (andreas.ney@jku.at, +43 (0)732 2468 9642) und Univ.-Prof. Dr. Armando Rastelli (armando.rastelli@jku.at; +43 (0)732 2468 9601) zur Verfügung. Professur für Festkörperphysik 8/8