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Transkript:

Chancen und Risiken des Frontmetermaßstabes Sitzung des OSV am 15.08.2012

Anfragen des OSV an die Verwaltung 1. Wie müsste eine Berechnung der Gebühren über die Straßenfrontlänge (richtig Grundstücksfrontlänge) umgesetzt werden? 2. Welche Vorteile und Nachteile haben die Berechnungsgrundlagen? Erläuterung an ausgewählten Modellflächen 3. Welche landwirtschaftlichen Flächen exemplarisch an einem Ortsteil sind von der Satzung betroffen? (siehe gesonderte Präsentation)

1. Aufgabe des Maßstabes Der Maßstab hat allein die Aufgabe, die Gebühren auf die von der Straßenreinigung bevorteilten Grundstücke annähernd gleich und gerecht zu verteilen. Er darf sich nicht an der konkreten Kehrstrecke orientieren! Es wird/ werden die Grundstücksfront(en) herangezogen. In Brandenburg kommt es nicht auf das Angrenzen des Grundstückes an die Straße, sondern allein auf die Erschließung an! Die Mustersatzung berücksichtigt die umfassende Rechtsprechung.

1. Umsetzung des Frontmetermaßstabes Mustersatzung 5 Abs. 1, Alternative1 Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Grundstücksseite entlang der Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlänge), [die Straßenart und die Zahl der wöchentlichen Reinigungen]*. * Regelung entfällt für Nauen, da alle angeschlossenen Straßen im gleichen Standard behandelt werden

Beispiel für Abs. 1, Alternative 1 Fläche: 1000 m² Gebühr WR 23,24 ; Frontlänge: ca.25 m

Mustersatzung Abs. 1,Alternative 2 Grenzt ein durch die Straße erschlossenes Grundstück nicht oder nicht mit der gesamten der Straße zugewandten Grundstücksseite an diese Straße, so wird anstelle der Frontlänge bzw. zusätzlich zur Frontlänge die der Straße zugewandte Grundstücksseite zugrunde gelegt. Zugewandte Grundstücksseiten sind diejenigen Abschnitte der Grundstücksbegrenzungslinie, die mit der Straßengrenze gleich, parallel oder im Winkel von weniger als 45 Grad verlaufen.

Beispiel für Abs. 1,Alternative 2 Fläche: 5641 m² Gebühr SR+WR 132 ; Frontlänge: ca. 56 m

Beispiel für Abs. 1,Alternative 2 Fläche: 30.018m²(10.000) Gebühr SR/WR 226 ; Frontlänge: ca.430m

Mustersatzung, Abs. 1, Alternative 3 Grenzt ein durch die Straße erschlossenes Grundstück nicht oder nur zum Teil an diese Straße und weist es im übrigen keine ihr zugewandte Grundstücksseite auf, so wird die Frontlänge bzw. Grundstücksseite zugrunde gelegt, die sich bei einer gedachten Verlängerung dieser Straße in gerader Linie ergeben würde. Problemfall: Straße bildet keine gerade Linie

Beispiel für Abs. 1, Alternative 3 Fläche: 11.453m² (10.000) Gebühr SR/WR 226 ; Frontlänge: ca.110m

Mustersatzung, Abs. 1, Alternative 4 Grenzt ein Grundstück mit verschiedenen Grundstücksseiten an verschiedene befahrbare Straßenteile derselben mit Kraftfahrzeugen befahrbaren Erschließungsanlage, so wird die längste Grundstücksseite von den an die verschiedenen Straßenabschnitte grenzenden Grundstücksseiten als Frontlänge zur Bemessung der Straßenreinigungsgebühr zugrunde gelegt.

Beispiel für Abs. 1, Alternative 4 Fläche: 1120 m², Gebühr WR 25 ; Frontlänge: ca. 55 m

Weiteres Beispiel Fläche: 540m², Gebühr WR 17 ; Frontlänge: ca. 30m

Mustersatzung Abs. 2 Liegt ein Grundstück an mehreren zu reinigenden Straßen, so werden die Grundstücksseiten an den Straßen zugrunde gelegt, durch die eine wirtschaftliche oder verkehrliche Nutzung des Grundstücks möglich ist; bei abgeschrägten oder angerundeten Grundstücksgrenzen wird der Schnittpunkt der geraden Verlängerung der Grundstücksgrenzen zugrunde gelegt.

Beispiel für Abs. 2 Fläche: 110.894m² (10.000), SR+WR 226 ; Frontlängen zusammen insg. ca. 533 m

2. Vor- und Nachteile der Maßstäbe Flächenmaßstab Frontmetermaßstab Vorteile - Gelebte Praxis, kein Aufwand mehr - Rechtlich kaum angreifbar - Inzwischen von Bürgern akzeptiert (2012: 2 Widersprüche) - Bemessungsgrundlage liefert das Grundbuch, nicht streitbar - Soweit die Front weitgehend der Kehrstrecke entspricht - hohe Akzeptanz der Bürger - Keine Erlassregelungen erforderlich, wenn, dann nicht unproblematisch Nach -teile - Große Grundstücke werden scheinbar benachteiligt, jedoch sehr weitreichende Entschärfung durch Erlassreglungen - Einführung mit sehr hohem Aufwand verbunden - Zahlreiche Rechtsprechung spricht für hohen Risikofaktor vor Gericht - Anwendung schwer verständlich für den Bürger - Fiktive Bemessungsgrundlagen leicht angreifbar

Arbeitsschritte und geschätzte Kosten einer Einführung Arbeitsschritt Fremdkosten Zeitplanung 1 Kennzeichnung der Fronten für jedes Grundstück getrennt nach SR und WR 1949x10 min = 325 h 2 Ausmessen der realen Fronten vor Ort 24.372 5 Monate/ DLG 3 Ermitteln der fiktiven Fronten in Archikart 4 Anlegen der Satzungen und der Grundstücksdaten im Programm, Einpflegen der Grundstücksdaten 5 Globalkalkulation für SR und WR und Grundstücksbezogene Kalkulation 20 % von 1949 = 389 Stück x 10 min =65 h 3 Mitarbeiter x 8 h =24 h 1949 x 8 min=260 h 6 Satzung ändern Ca 3 Monate Geschätzter Aufwand direkt am Projekt Umsetzungszeitraum insg.nicht unter 8 h 3342 h=0,6vze/a 2 Jahre