Einleitung: Positionspapier i zur neuen EU F-Gase Verordnung (EU/517/2014) wird. Damit ist erstmalig. (GWP) einleitet. verbieten werden.

Ähnliche Dokumente
Die neue F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014

Die neue F-Gase Verordnung tritt ab dem 01. Januar 2015 in Kraft

Novellierung F-Gase Verordnung durch EU-VO 517 / Wesentliche Änderungen für Betreiber von Kälte- Klimaanlagen und Wärmepumpen ab

Überarbeitung der europäischen F-Gas- Regelungen auf Deutschland aus?

Jahreshauptversammlung

Neues aus Brüssel! Wichtige Information bitte beachten!

FAQ s F-Gase ALLGEMEIN

Bleiben Sie im Geschäft: Machen Sie Schluss mit R-404A / R-507A!

Neues aus Brüssel! Informationen zur neuen F-GasVerordnung (EU) Nr. 517/2014

Neues aus Brüssel! Wichtige Informationen - bitte beachten!

KUNDENINFORMATION. KÄLTEMITTEL richtig gewählt? Inhalte der Informationsbroschüre

CO 2 OLtec analysiert und bewertet auf

Die nächste Generation der Kältemittel Welche Optionen hat Europa? Otto Oberhumer Konsulent

Zukunft der Kältemittel Stand 2014

Öko-Recherche Büro für Umweltforschung und -beratung GmbH

!"#$%& ' ()*+),)-./00 0-,) /& 11 ) 00./ (+,40 * 13 4./00-,) 0,) -&" /00)-13 00& ;+)0 ',) ,)) -+51 /( &

Die allgemeine Verunsicherung

Übersicht Revision F-Gase-Verordnung

Umsetzung der F-Gase VO in Europa Status und Ausblick. 28 Sept Wien

DIE NEUE F-GASE-VERORDNUNG 2014 INFORMATION UND ENTSCHEIDUNGSHILFE

Der Umwelt zuliebe mit Schiessl umstellen!

Bereit für die Zukunft!

Informationsveranstaltung zur F-Gas-Verordnung HFKW-Verbrauch in Deutschland

News zur Revision der F-Gase-Verordnung

Änderung vom 7. November 2012 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)

Kältemittelsituation gestern, heute und morgen

Quo vadis Kältemittel? Synthetische Niedrig-GWP-Kältemittel versus natürliche Stoffe was ist in der Zukunft zu erwarten?

Stand bei der Umsetzung der F-Gase VO. Mit Opteon Kältemitteln in die Zukunft!

Kältemittel: Neue Studie zur Ökoeffizienz von Supermarktkälteanlagen

F-Gase-Verordnung (EU) 517/2014

Der HFKW Phase-Down in Europa: Wo stehen wir und was steht uns noch bevor?

Neue EU-Regelung zur effektiven Senkung klimaschädlicher fluorierter Gase

Neue EU-Regelung zur effektiven Senkung klimaschädlicher fluorierter Gase

Kälteanlagenbranche im Umbruch

Das Ziel der EU-Verordnung ist die Reduzierung der Emissionen bestimmter fluorierter Treibhausgase.

Die neue EU F-Gase-Verordnung: Was ändert sich für Betreiber?

Neue F-Gase Verordnung. Verordnung (EU) Nr. 517/2014

Logbuch für Kälteanlagen

Energieeffiziente Kühlung

Revision der F-Gas-Verordnung

EPEE Gapometer Wege zum HFKW Phase-down Andrea Voigt, EPEE. Februar Dessau

EG-VO Auswirkungen der neuen F-Gase Verordnung für das Handwerks. EG-VO -./2014 SMS - Darmstadt 2014 NKF Stephan Hofmann

Für Mensch & Umwelt. Emissionen von SF 6. Cornelia Elsner Fachgebiet III 1.4/ Stoffbezogene Produktfragen

Effizienzsystem Conveni-Pack

Neubewertung von F-Gasen für die CO 2 -

Wirtschaftlichkeits-/ und TEWI-Vergleiche verschiedener Kältesysteme mit und ohne Wärmerückgewinnung

Alternativen zu F-Gasen

R32. in Fragen und Antworten

Pragmatische Lösungen Supermärkte

FAQ Kältemittel. Stand März 2019

PRÜF- UND ANLAGENBUCH für Kälteanlagen / Wärmepumpen. gemäß Verordnung (EG) Nr. 842/2006

F-Gase-Verordnung und Kältemittelsituation Europa

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

Wartung und F-Gas Prüfung

Customized. Cooling. Solutions.

Kältemittelsituation. Dr. Patrick Kreisl Referent Viessmann (Schweiz) AG Grosswärmepumpen. Viessmann Akademie. Viessmann Werke

Exhibition Hall 1. Fachprogramm. Technical Programme

Erstellt Information für den Kälte -, Klima - und Wärmepumpenbauer, Nr. 36c, Seite 1 von 6.

Die Wahl des richtigen Kältemittels Aspekte der Öko-Effizienz

Betriebshandbuch. ROTEX Wärmepumpen. Für den Betreiber. Typen

Chemikalien - Ozon- und Klimaschutz. Verordnungen in D und EU

ROTEX Wärmepumpen. Für den Betreiber. Betriebshandbuch. Typen

Wichtige Beschränkungen/ Verbote HFKWs Stand Dezember 2015

Landesversammlung VDKF-Landesverband Nordrhein 01. März 2008

VDKF-LEC-Software Leakage & Energy Control Das Dienstleistungspaket für den Kälteanlagenbauer Teil 1: Einführung und Nutzen

Markt der Möglichkeiten Effizienzpotenziale in der Kälte- und Klimatechnik

1. Wie oft und an welchen Anlagen müssen nun Dichtheitskontrollen durchgeführt werden?

(Text von Bedeutung für den EWR)

CO2 Auf dem Vormarsch

Effizienter Einsatz von Gewerbekälteanlagen und die F-Gase-Verordnung

Erstellt Information für den Kälte -, Klima - und Wärmepumpenbauer, Nr. 36a, Seite 1 von 6.

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

SCY. Geräuschdämpfer Refrigeration & Climate Components Solutions. n Anwendungen

Kälteanlagen modernisieren

Taschenbuch Kälte Wärme Klima 2016

Anhang I ORTFESTE KÄLTEANLAGEN, KLIMAANLAGEN UND WÄRMEPUMPEN SOWIE KÜHL- AGGREGATE IN KÜHLKRAFTFAHRZEUGEN UND -ANHÄNGERN MITTEILUNG

Datacenter Klimatisierung. Entscheidungskriterien zur Auswahl der Kälteerzeugung. Die gesetzliche Verordnung. Empfehlungen

F-Gase Wissenswertes zur F-Gase-Verordnung

ROTEX Wärmepumpen. Betriebshandbuch. Für den Betreiber. DE/CH/AT Ausgabe 08/2010

echiller Wasser, das natürliche Sicherheitskältemittel Efficient Energy GmbH

theoretische und praktische Sachkundeprüfung

F-Gase. weitere Reduzierung der Erderwärmung. Treibhauseffekt HFK W KOHLENDIOXID, N 2 O, ME THAN

Neue Beschränkungen und Meldepflichten für fluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid

Positively Innovative F-Gas Verordnung und Kältemittelalternativen

Betreiber und Entsorger

Umweltverträgliche organische Arbeitsmedien Experimenteller Vergleich von R1233zd-E als Ersatz für R245fa

Schutz des Klimas durch die ChemRRV

Betriebshandbuch für den Anlagenbetreiber

Treibhauseffekt. TREIBHAUSGAS- EMISSIONEN: Was führte zu ihren wesentlichsten Verringerungen?

VDMA-Einheitsblatt November 2013 VDMA

CLIMATE PRO ENERGIESPARSYSTEM

4. Energietag von InvenSor Kombinierte Energiesysteme mit Kälte, Wärme & Strom

Komponenten für R407F Effizienz und Zuverlässigkeit mit Emerson Climate Technologies

360 -Blick auf die Kältemittelsituation

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 13. Juli 2018 Teil II

Entscheidungskriterien zur Auswahl der Kälteerzeugung

Was kommt nach R404A/R134a in der gewerblichen Kälte?

LED-UMRÜSTUNG Ihre Lösung für professionelle Energieeinsparung

Kältemittel gesetzliche Pflichten

Transkript:

Carrier Commercial Refrigeration (CCR) Europa Einleitung: Die seit dem 9. Juni 2014 in Kraft getretenee EU F-Gase Verordnung ( EU/517/2014) ) wird zum Jahresbeginn 2015 für eine Vielzahl von Marktbeteiligten erstmals ihre Wirkung entfalten. Dann nämlich greift der so genanntee Cap & Phase down Mechanismus, welcher in einem Stufenplan (siehee Bild 1) die maximal zulässigen in Verkehr zu bringenden Mengen von teilhalogeniertenn Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW-Neuware) in die EU-28 Staaten regeln und zunehmend drosseln wird. Damit ist erstmalig in einer EU F-Gase Verordnung ein Regulativ enthalten, welches, orientiert an der klimaschädigenden Wirkung, ausgehend von direkten Emissionen von v F-Gasen, die Herstellmengen signifikant reduziert und damitt eine Abkehrr von F-Gasen mit mittlerem bis hohemm Treibhauspotential (GWP) einleitet. Zusätzlich zur Mengendrosselung und den damit einhergehenden Preissteigerungen werden im Laufe der kommenden Jahre noch Restriktionen und Verbote für verschiedenste Anwendungen (siehe Anhang) folgen, welche dann ganz konkret t Kältemittel wie beispielsweise R404AA und R507, aufgrund von GWP-Grenzwertvorgaben, verbieten werden. Die bereits bekannten Elemente aus der bisherigen F-Gase Verordnung (EC/842/2006) wie Aufzeichnungspflicht, Dichtheitskontrollenn und Zertifizierung von Betrieben und Personal bleiben im Wesentlichen, abgesehen von Anpassungen, erhalten. Aufgrund dieser stark geänderten Rahmenbedingungenn halten wir es e für unsere Pflicht, als verantwortungsvoller Anlagenbauer und Serviceanbieter, unseren Kunden K des Lebensmitteleinzel- Investitionen als auch der Vermittlung unserer Positionierung im Kontext der neuen EU F-Gase Verordnung dienen. handels, als Investoren und Betreibern vonn gewerblich genutzten Kälteanlagen, Handlungs- für zukünftige empfehlungen zu geben. Die nachfolgenden Fragen und Antworten sollen sowohl Ihrer Entscheidungsfindung Seite 1 von 8

Frage1: Haben F-Gase heutiger und zukünftiger Generationen in kältetechnischen Anwendungenn des Lebensmitteleinzelhandel noch eine kalkulierbare Zukunft? Antwort 1: Nur bedingt, wenn heute getätigte Investitionen einen Lebenszyklus von 15 Jahren überdauern sollen, ohne dass signifikante Kostensteigerungen bis hinn zu Versorgungsausfälle von Kältemitteln zuu befürchten sind. Als Konsequenz aus dem Stufenplan zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen verursacht durch F-Gase, muss bis 20300 rein rechnerisch ein mittlerer GWP von ca. 500 erreicht werden, um den nach wie vor steigenden Mengenbedarf des Marktes abdecken zu können. Damit geraten schon lange vor dem Inkrafttreten der Verwendungsverbote (ab 2020) HFKW Kältemittel mit einem GWP > 2500 in mobilen und stationären Kälteanwendungen massiv unter Preis- und möglicherweise auch unter Versorgungsdruck. Diesem nicht wirklich sicher einschätzbaren Szenario kann man als Investor und Betreiber nur ausweichen, wenn man nicht mehr in Kältesystemen mit HFKW-Kältemitteln investiert. Carrier empfiehlt daher seinen Kunden, in unsere zukunftsweisende und sichere CO 2 OLtec TM Systemlösung zu investieren. Durch Verwendung des natürlichen Kältemittels Kohlenstoffdioxid CO 2 (GWP=1) in einer transkritischen Booster-Konfiguration unterliegt man einerseits nicht der EU F-Gase Verordnung und kann andererseits nachweislich, aufgrund derr vorzüglichen thermodynamischen Eigenschaften, signifikante Energieeinsparungen gegenüber herkömmlichen HFKW-Systemen erzielen. Heute sind bereits CO 2 -Systemlösungenn verfügbar, welche auch oberhalb von Jahresmitteltemperaturen von +15 C mindestens eine gleichwertige Energieeffizienz wie vergleichbare HFKW Kältesysteme aufweisen. Damit steht eine europaweit einsetzbare kältetechnische Systemlösung, insbesondere prädestiniert für die Supermarktkälte, zur Verfügung, welchee effizient und hinsichtlichh der zuu erwartendenn Lebenszykluskosten zukunftssicher kalkulierbar ist. Auch die Tatsache, dass dass Kältemittel CO 2 als ein A1 Kältemittel eingestuft ist, gibt den Investoren und Betreibern diee Sicherheit, einen Arbeitsstoff zu verwenden, welcher weder brennbar oder explosiv ist. Frage 2: Kann man heute noch sicher in so genanntee Hybridsysteme, konkret in R134a/CO 2 Kaskaden investieren, ohne dass man Gefahr läuft, im i Kontext der EU F-Gase Verordnung, vorzeitig kostspielige Investitionen tätigen zu müssen? Antwort 2: Aus heutiger Sichtt sind R134a/ CO 2 Kaskadensysteme weder vom Service- ab Verbot noch vom Neuanlagen-Verbot 2020 betroffen. b Dennoch werden auch diesee Systeme erheblichh von der Mengendrosselung betroffen sein, da R134a mit einem GWP von 1430 spätestens s abb 2020 den Hoch-GWP HFKWW Kältemittelnn angehören wird. Ab 20222 greift dann auch ein Neuanlagen-Verbot für direktee R134a/CO 2 Kaskadensysteme, welche heute die übliche Kaskaden-Ausführungs- ist. Die Inverkehrbringungg von indirekten R134a/CO2- Kaskaden ist auch ab 2022 noch zulässig, wird variante im Lebensmitteleinzelhandel aber zu z erheblich höheren Investions- und Energiekosten, bedingt durch das Kälteträgersystem für die Normalkühl- ist nicht auszuschließen, dass nach dem 1. Review der anwendung, führen. Darüber hinaus Verordnung in 2017 nochmals Grenzwerte verschärft oder Applikationen ausgeschloss sen werden. Insofern können wir auch heutee schon Investionen in R134a/CO 2 Kaskadensystemee als nicht zukunftssicher einstufen. Seite 2 von 8

Frage 3: Was ist von fluorierten Kältemitteln der nächsten Generation zu erwarten? Kannn man damit rechnen, dass diese die verschärften Randbedingungen der neuen Verordnung EU/517/2014 erfüllen werden? Antwort 3: Für viele Applikationen gelten zukünftigg GWP Grenzwerte von 150 und damit werden nach heutigem Stand der Forschung so gut wie keine F-Gas Kältemittel derr Klassifizierung A1 verfügbar sein. Kürzlich wurde die Klassifizierung A2L eingeführt, in der man eine Reihe von neuen HFKW-Alternativen antreffen wird, dennoch bleibt die Eigenschaft der Brennbarkeit und die damitt einhergehenden Risiken sowie die Einhaltung verschärfter Sicherheitsmaßnahmen erhalten. Unterstellt man, dass der Großteil der Kälteanlagen des LEH durch so genannte Verbundkältesysteme mit weitverzweigt ten Rohrnetzen und mehreren Hundert Kilo Kältemittelfüllung repräsentiert werden,, und der wesentliche Anteil dieser ortsfestenn Installationen sich auf der Verkaufsfläch he im Publikumsbereich befindet, so sind diese A2L Kältemittel in derartigen Systemen nichtt zulässig. Um diese Stoffe dennoch einsetzen zu können, müssten entweder Systemlösungen mitt sehr begrenzten Füllmengen oder aber indirekte Systeme verwendet werden. Beides stellt unserer Meinung nach keine sinnvolle Alternative dar, da einerseits durch einee Vielzahl von kleinen autarken Einzelanlagen ein massiver Wärmeeintrag in den Verkaufsraum stattfinden würde und andererseits bei Verwendung von so genannten indirekten Systemen der Energiebedarf zum Teil erheblich ansteigt. Frage 4: Häufigg sollen Bestandsanlagenn um zusätzliche Verbraucher, Kühlmöbel und/ oder Kühlräume, erweitert werden, ohne dass entsprechendee Leistungsreservenn zur Verfügung stehen. Wie lautet hierzu die Empfehlung von Carrier Kältetechnik? Antwort 4: Die richtige Empfehlung für ein kältetechnisches Konzept im Rahmen einer Erweiterung, hängtt im Wesentlichen vom Umfang der Erweiterung, sprich der Anzahl von Kühlmöbeln oder der benötigten Kälteleistung ab. Ab Kälteleistungen > 20 kw würden wir immer Systemlösungen aus unsere CO 2 OLtec T TM -Baureihe, also basierend auf dem natürlichen Kältemittel CO 2, empfehlen. Bei kleineren Leistungsbedarfenn sind derzeit d die spezifischen Kosten für einee rein natürliche Lösung noch recht hoch und würden auch über den Lebenszyklus die Mehrkosten gegenüber F-Gas basierten Systemen nicht ausgleichen können. Insofern haltenn wir die Weiterverwendung von kleinen hermetisch dichtenn F-Gas Systemen nach wie vor für sinnvoll. Dabei ist jedoch wichtig, F- Gase mit möglichst geringem GWP zu verwenden. Aus heutiger Sicht würden wir als verfügbare Alternativen R134a und R410A (für Normalkühlung) sowie R407F (für Normal- und Tiefkühlung) empfehlen. Außer dem Einsatz in steckerfertigen Kühl- und Tiefkühlmöbeln, sehen wir keine sinnvolle Verwendung von A2L Kältemitteln in den typischen kältetechnischenn Anwendungen des Lebensmitteleinzelhandels.. Seite 3 von 8

Frage 5: Den mit Abstand größten Anteil von Kälteanlagen im Lebensmitteleinzelhandel repräsentierenn R404A Verbundkältesysteme. Mit dem Verwendungsverbot von R404A- Neuware zu Service- und Wartungszwec cke ab 2020 stellt sich für viele Betreiber die Frage, welche Maßnahmen kurz- oder mittelfristig einzuleiten sind, um einen sicheren Weiterbetrieb von R404A Bestandsanlagen zu gewährleisten. Wie lautet hierzu die Empfehlung von Carrier Kältetechnik? Antwort 5: Grundsätzlich können wir hierzu keine pauschal gültige Empfehlung geben, daa der Anlagenbestand von so genannten R404A Verbundkältesystemen zu verschieden ist. Dennoch möchten wir folgende Empfehlungen aussprechen: Aus rein technischer Sicht lassen sich fast alle R404A Anlagenn auf das Kältemittel R407F umstellen. Bisher gewonnene Erfahrungen bestätigen einen störungsfreien Anlagenbetrieb. Aus kaufmännischer Sicht ist eine pro-aktive vorzeitige Umstellung auf R407F nur dann empfehlenswert, wenn attraktive Kapitalrückflusszeiten unter Berücksichtigung folgender Aspekte erreicht werden können: Verbleibende Restlaufzeit der Anlage ist grösser als die Kapitalrückflusszeit Leistungsreserven von bis zu 15 % in Tiefkühlung vorhand en Signifikante Preissteigerung von R404A im Vergleich zu R407F wahrscheinlich F-Gas Besteuerung von HFKW s basierend auf deren GWP möglichh R404A Versorgungsengpässe kündigen sich an Kein ausreichendes Volumen von zurückgewonnenem R404A verfügbar Sicherlich lassen sich noch eine ganze Reihe von weiteren Aspekten aufführen, dennoch zeigen die genannten Punkte schon deutlich auf, dass wir als Ihr Service-Partner zur Zeit nur beste Abschätzungen geben können, wie sich heute getätigte Retrofit-Investitionen (Kältemittelumstellungen) in Zukunft entwickeln werden. Alternativ zur Kältemittel-Umstellung bietet sich auch der Einsatz von zurückgewonnenem und aufbereitetem R404A an, welches noch bis 2030 zu z Service- und Wartungszwecke genutzt werden darf. Das setzt natürlich voraus, dass ältere R404A Anlagen außer Betrieb gehen, um ausreichendes Volumen für den Fortbestand von jüngeren R404A Anlagen generieren zu können. Dabei sollten die R404A Anlagen dann durch CO 2 -Kältesysteme ersetzt werden, um auch ganz g im Sinne einer möglichst positiven Klimabilanz zu handeln. Da diee für Sie richtige Entscheidung von so vielen und vor allemm unterschiedlichen Faktoren abhängigg ist, möchten wir Ihnen gerne individuelle Beratungsgespräche über unseree zuständigen Vertriebs- und Service- Organisationen anbieten. ANLAGEN: EU/517/2014: Annex III, Artikel 2, 13 (Auszüge) Seite 4 von 8

Anhang Verbote für steckerfertige Kühl- und Tiefkühlmöbel Auszug aus der EU-Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebungg der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (Anhang III, Absatz 11) Verbote des Inverkehrbringens von gewerblich genutzten Kühl- und Tiefkühlmöbeln mit hermetischh dichten Systemen und HFKW Kältemitteln: 1. Januar 2020 für HFKW Kältemittel mit einem GWP > 2500 1. Januar 2022 für HFKW Kältemittel mit einem GWP > 150 Seite 5 von 8

Verbot für stationäre Kälteanlagen Auszug aus der EU-Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebungg der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (Anhang III, Absatz 12) Verbot des Inverkehrbringens von stationären Kältesystemen mit HFKW Kältemitteln: 1. Januar 2020 für HFKW Kältemittel mit einem GWP > 2500 Ausgenommen: Tiefsttemperaturkühlung von Produkten auf unterr -50 C Seite 6 von 8

Verbot für zentrale Verbund kältesysteme Auszug aus der EU-Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebungg der Verordnung (EG) Nr. 842/2006: (Anhang III, 13) Verbot des Inverkehrbringens von zentralen Verbundkältesystemen mit einer Kälteleistung ab 40 kw oder mehr und HFKW Kältemitteln: Januar 2022 für HFKW Kältemittel mit einem GWP > 150 Auszug aus der EU-Verordnung Nr. 517/2014: (Artikel 2, Begriffsbestimmungen, Absatz (38)) Ausgenommen: Der primäre Kältemittelkreislauf eines indirekten Kaskaden-Systems und HFKW Kältemittel mit einem GWP bis 1500 Seite 7 von 8

Beschränkung für Wartung & Instandhaltungg Auszug aus der EU-Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebungg der Verordnung (EG) Nr. 842/2006: (Artikel 13, Absatz 3) 3 1. Januar 2020 Verwendungsverbot von HFKW Kältemitteln (Neuware) mit einem GWP > 2500 zu Wartungs- und Instandhaltungszweckee für alle Kälteanlagen mit einer CO 2 -Äquivalenten Füllmenge von 40t (z.b.: R404A = 10kg) und mehr. Mobile und stationäre Haushalts-Kältesysteme Gewerbliche genutzte Kältesysteme Industrie-Kältesysteme Seite 8 von 8