Kiel, 09. Juni Entwurf eines Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2015, Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/2998

Ähnliche Dokumente
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das II. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2017

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das IV. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014

Ihr Schreiben vom Unser Zeichen Telefon Datum LRH 12 Durchwahl August 2013

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das IV. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2018

Die Landesregierung hat die erbetenen Dateien erstmals mit Umdruck 16/1173 am 14. September 2006 übermittelt.

Nachtragshaushalt 2015: Mehr Geld für Flüchtlinge - Finanzierung der UKSH Intensiv-Container Lehrerstellen - Weniger Schulden

der Landesrechnungshof nimmt zum Haushaltsentwurf 2018 und zur Nachschiebeliste wie folgt Stellung:

Die Landesregierung hat die erbetenen Dateien erstmals mit Umdruck 16/1173 am 14. September 2006 übermittelt und seither regelmäßig fortgeschrieben.

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/618

Landesrechnungshof Schleswig-Holstein. Pressemitteilung

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/1384

Nachrichtlich: Mitglieder des Finanzausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Landesregierung beschließt Haushaltseckwerte 2017 und bringt Eckwerte der Finanzplanung auf den Weg

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/255

Nachtragshaushalt 2017: Schulen, Krankenhäuser, Straßen Infrastruktursanierung nimmt weiter Fahrt auf

Ent urf eines Haushaltsgesetzes und eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Haushaltsplan 2019, Landtagsdrucksachen 19/950 und 19/951 vom

Denkschrift Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg

der Landesrechnungshof nimmt zum Entwurf des Doppelhaushalts für die Jahre 2004 und 2005 wie folgt Stellung:

Landeshaushalt Aktueller Sachstand. vor Verabschiedung durch den Hessischen Landtag. Dr. Thomas Schäfer Hessischer Staatsminister der Finanzen

Entwurf eines Haushaltsgesetzes und eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Haushaltsplan 2014, Drucksachen 18/941 und 18/942 vom

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/3153

Entwurf eines Haushaltsgesetzes und eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Haushaltsplan 2017, Landtagsdrucksachen 18/4355 und 18/4356 vom

Bemerkungen mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2014

E n t w u r f. Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

Kiel, 24. Februar 2009

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

Antwort auf die Fragen der CDU-Fraktion sowie die Fragen der FDP-Fraktion zur Berechnung der Trendsteuern

Eine halbe Milliarde Mehreinnahmen - und wieder kein schuldenfreier Haushaltsentwurf

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung

Daran kann sich Hessen gewöhnen: Schwarze Null und Schuldentilgung auch 2017

Landeshaushalt Hessen

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/1950

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes

Ihr Schreiben vom Unser Zeichen Telefon Datum Pr 1661/2011 Durchwahl Januar 2014

anliegend übersende ich Ihnen die Antworten der Landesregierung zu den durch die Fraktionen gestellten Fragen zum Haushaltsentwurf Epl. 05.

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/2593

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen

Landtag NRW: Öffentliche Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/2458

Umdruck 17/956. Schleswig-Holsteinischer Landtag. Landesrechnunghof Schleswig-Holstein Hopfenstraße Kiel. Kiel, 15. Juni 2010.

Ihr Schreiben vom Unsere Zeichen Telefon Datum 13 - Pr 1599/2008 und

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Landesregierung

Landesrechnungshof Schleswig-Holstein. Pressemitteilung

Bemerkungen mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2014

Haushalt 2015 und mittelfristige Finanzplanung 2014 bis Pressekonferenz am 8. Oktober 2014

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

Schuldenbremse für Hessen: Eckpunkte des Ausführungsgesetzes zu Art. 141 HV

Ergebnis der 154. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 23. bis 25. Oktober 2018 in Hamburg

Finanzielle Spielräume der Landesregierung zur Absenkung der im Doppelhaushalt 2013/2014 geplanten Neuverschuldung

23. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur am TOP 15 "Aktueller Stand des Professorinnenprogramms in RLP"

hier: Beitrag Nr. 1 Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2011

Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den

Hessen wird durch den Haushalt 2017 noch schlauer, sicherer und gerechter.

Bemerkungen mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2015 und Stellungnahme 2016 zum Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits bis 2020

hier: Beitrag Nr. 5 Mittelfristige Finanzplanung 2016 bis 2020 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 20. Juli 2017, Az. P

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. März 2016 II LIP H / /

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/2032

Ergebnis der 152. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 7. bis 9. November 2017 in Braunschweig

Wie man das Budget von Nordrhein-Westfalen versteht

2. Aus dem bisherigen Vollzug ergibt sich, dass die Globale Minderausgabe für Personalausgaben im Einzelplan 20 erhöht werden kann.

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen STAATSMINISTER

Beschlussempfehlung und Bericht

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/7613

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen

Kapitel Wohnen

Stand: Teil 2 öffentlich Ausschussvorlage HHA/19/4

Anhörungsergebnisse zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode der Abgeordneten Karsten Kolbe und Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE

S T A D T K A L K A R Drucksache 10/160 Die Bürgermeisterin Az.: FB Kalkar, den 14. Dezember 2015

HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße Mühlheim am Main. Schlossplatz Wiesbaden Datum 18.

Mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2013 werden folgende notwendige Veränderungen

M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

Kiel, 29. Oktober 2008

Herzlich Willkommen im Finanzministerium!! Pressefrühstück am 21. Dezember 2017

Kapitel Wohnen

Finanzverfassung Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig

2. wie hoch die Finanztransaktionskomponente nach 3 der o. g. Verordnung zur zulässigen Kreditaufnahme nach 18 LHO für das Jahr 2017 ausfällt;

Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/3267 A09, A07

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

Schleswig-Holsteinischer Landtag SPD Landtagsfraktion Herrn Thomas Rother Vorsitzender des Finanzausschusses Düsternbrooker Weg Kiel

Welchen zusätzlichen Personalbedarf sieht die Landesregierung durch den Flüchtlingszustrom?

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029. Beschlussempfehlung

ich danke für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu der o. g. Thematik.

Das Alterssparbuch Hessen

Spitzenverbände erhofften sich bis zuletzt Einsicht der Landespolitik

Entwurf. G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen. 1 Errichtung

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Jahresbericht 2017 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs

Kapitel Förderung des Wohnungsbaus

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1050. Gesetzentwurf. 18. Wahlperiode der Bundesregierung. Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/3202

13. Oktober Sehr geehrter Herr Lehnert,

Fragen der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW zum Einzelplan 06 des Haushaltsplanentwurfs 2018 vom 27. November 2017

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/424

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein

An den Vorsitzenden des Finanzausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Herrn Thomas Rother, MdL Landeshaus Kiel

Transkript:

DIE PRÄSIDENTIN DES LANDESRECHNUNGSHOFS SCHLESWIG-HOLSTEIN Neue Adresse ab 18. Juni 2015 Berliner Platz 2 24103 Kiel Kiel, 09. Juni 2015 Vorsitzender des Finanzausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Herrn Thomas Rother, MdL Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Nachrichtlich: Mitglieder des Finanzausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein Frau Monika Heinold Düsternbrooker Weg 64 24105 Kiel Entwurf eines Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2015, Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/2998 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Landesregierung hat den Entwurf eines Nachtragshaushalts für 2015 vorgelegt. Vorgesehen ist eine Absenkung der Nettokreditaufnahme um 83,5 Mio. und eine Erhöhung der Ausgaben um 146 Mio.. 146 Mio. Mehrausgaben Der Entwurf sieht Mehrausgaben für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen von etwa 141 Mio. vor. Hinzu kommen 5 Mio. für die sogenannte Containerlösung infolge der Keimkrise am UKSH. Die im Nachtrag veranschlagten Mehrausgaben belaufen sich somit auf 146 Mio.. Gegenfinanzierung Zur Finanzierung der Mehrbedarfe sieht die Landesregierung im Haushalt 2015 Minderausgaben in den Ressorts bzw. der Allgemeinen Finanzverwaltung, bei den Zinsen, den Beihilfen, beim Wohngeld sowie im Hochschulbau von etwa 109 Mio. vor. Hierin enthalten sind Globale Minderausgaben von über 23 Mio.. Hopfenstraße 30 24103 Kiel Telefon 0431 988-0 Telefax 0431 988-8686 E-Mail Poststelle@lrh.landsh.de - 2 -

- 2 - Zur weiteren Finanzierung beabsichtigt die Landesregierung eine Entnahme aus dem Sondervermögen Hochschulbau von 35 Mio.. Darüber hinaus soll eine Lockerung der Schuldenbremse weitere Ausgaben ermöglichen. Ob die geplanten Mehrausgaben von 146 Mio. tatsächlich gegenfinanziert sind oder ob es sich um ungedeckte Schecks handelt, die zukünftige Generationen belasten, bleibt abzuwarten. Keine Lockerung der Schuldenbremse! Der Landesrechnungshof warnt davor, die Schuldenbremse zu lockern. Das wäre das falsche Signal. Erste Schritte in diese Richtung sind bereits im Nachtragshaushalt enthalten: Das Land ändert erneut die Berechnung der strukturellen (= dauerhaften) Einnahmen zu seinen Gunsten. Diese Erhöhung der strukturellen Einnahmen auf dem Papier führt zu höheren Ausgabemöglichkeiten. Den Ausgaben stehen aber keine echten Einnahmen gegenüber. Wie das funktioniert, zeigt der Umgang mit den Einnahmen aus der Erdölförderabgabe. Durch den niedrigen Ölpreis sinken sie mit dem Nachtrag um 28 Mio.. Indem die Landesregierung aber das Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse anpasst, können 24,5 Mio. mehr ausgegeben werden, obwohl die Einnahmen sinken. Der Landesrechnungshof kritisiert, steigende Einnahmen als strukturell, sinkende Einnahmen hingegen als konjunkturell zu werten. Die Überschätzung der dauerhaften Einnahmen wird später erhebliche Einsparungen erfordern. Eine weitere Erhöhung der strukturellen Einnahmen um 17 Mio. durch Bundesmittel erfolgt im Rahmen des Asylkompromisses. Dies ist zunächst sachgerecht. Allerdings müssen die Länder die Hälfte der Mehreinnahmen später wieder refinanzieren. Es ist sicherzustellen, dass die hierdurch niedrigeren Einnahmen sich dann in der Berechnung der strukturellen Einnahmen entsprechend niederschlagen. - 3 -

- 3 - Flüchtlingsunterkünfte: Investorenmodell oder 61 Mio. Mehrausgaben? Derzeit besteht ein akuter Handlungsbedarf für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften. Im Nachtragshaushalt sind dafür 2 alternative Finanzierungen vorgesehen: Eine Alternative ist die Errichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen über ein Investorenmodell. Dafür sind Förderungen von mindestens 20 Mio. aus dem Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung der Investitionsbank (IB) vorgesehen. Das Land würde die Gebäude von einem Investor anmieten. Nach Wegfall des Bedarfs sollen sie zu Wohnzwecken für Studierende genutzt werden. Das Investorenmodell soll bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit gegenüber der konventionellen Errichtung entsprechender Gebäude bevorzugt werden, weil es den Landeshaushalt weniger belastet. 1 Weitere Details zu dem Konzept liegen noch nicht vor. Obwohl damit noch wesentliche Informationen fehlen, wie der Wirtschaftlichkeitsnachweis, die Risikoverteilung bei Leerständen nach Wegfall der Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung sowie Angaben zur zeitlichen Realisierbarkeit, schafft die Landesregierung mit dem Nachtrag vorsorglich die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen hierfür. Das Parlament soll damit einem Konzept zustimmen, dessen Eckdaten ihm noch gar nicht bekannt sind. Der Landesrechnungshof fordert daher, dass der Finanzausschuss erneut um Zustimmung gebeten wird, wenn die konkreten Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorliegen. Im Übrigen bleibt es dabei, dass es sich selbst bei festgestellter Wirtschaftlichkeit um ein Verschieben der Lasten in die Zukunft handelt. Die andere Alternative ist die konventionelle Finanzierung von Erstaufnahmeeinrichtungen. Hierfür wird das Sondervermögen ZGB 2 um die erforderlichen 61 Mio. aufgestockt. Um die Nettokreditaufnahme im Haushalt rechnerisch niedrig zu halten, werden 35 Mio. hierfür aus dem Sondervermögen Hochschulen entnommen. Woher die Mittel kommen sollen, um das Sondervermögen ab 2018 wieder aufzufüllen, bleibt unklar. 1 Vgl. Nachtragshaushalt 2015, Landtagsdrucksache 18/2998, S.10. 2 Zentrales Grundvermögen zur Behördenunterbringung. - 4 -

- 4 - Darüber hinaus wird mit dieser Buchung die Investitionsquote des Landes künstlich erhöht. Die 35 Mio. wurden bereits in den Jahren der Zuführung ins Sondervermögen Hochschulen als Investition gebucht. Mit der Entnahme von 35 Mio. aus dem Sondervermögen Hochschulen, der Rückführung dieser Summe in den Haushalt und der Zuführung in das Sondervermögen ZGB rechnet sich die Landesregierung diese Investition doppelt an. Dies ist mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit nicht vereinbar. Hochschulen - Sanierung aus eigenen Rücklagen? Vor dem Hintergrund der Reduzierung des Sondervermögens Hochschulen um 35 Mio. stellt sich die Frage, wie der Sanierungsstau im Gebäudebestand der Hochschulen finanziert werden soll. Auch wenn das Sondervermögen tatsächlich wieder aufgestockt wird, ist damit weder die Finanzierung des 165 Mio. -Paketes für die Universität Kiel noch der Bedarf anderer Hochschulen gedeckt. Ebenfalls unklar ist, wie die zugesagte vorgezogene Sanierung der Angerbauten finanziert werden soll. In der Planung haben sich die Kosten mittlerweile verdoppelt. Der Nachtragshaushalt sieht diesbezüglich nichts vor. Zwar ermöglicht der Nachtragshaushalt den Hochschulen Baumaßnahmen aus dafür verfügbaren Rücklagen. Das wird den Sanierungsbedarf aber nur zu einem kleinen Teil verringern. Wenn Rücklagen aus Hochschulpaktmitteln für Baumaßnahmen eingesetzt werden, fehlen sie für zusätzliche Studienanfängerplätze. Im Nachtragshaushalt 2015 sind hierfür keine weiteren Mittel vorgesehen. Um die hohen Studienanfängerzahlen zu bewältigen, ist es erforderlich, mehr Stellen als bisher - auch aus Hochschulpaktmitteln - dauerhaft zu besetzen. - 5 -

- 5 - Zusätzlicher Personalbedarf 33 neue Verwaltungsstellen Infolge steigender Flüchtlingszahlen werden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten 33 neue Stellen geschaffen. 3 Zugleich sollen 33 andere Stellen eingespart werden. Problem: Es handelt sich nicht um gleichwertige Stellen. Deshalb fehlen pro Jahr 500 T. 4 Zusätzliches Personalbudget wurde nicht veranschlagt. Die Finanzierung muss daher aus dem vorhandenen Budget erfolgen. Wo das Geld herkommen soll, bleibt unklar. Die neuen Stellen sind laut den Bemerkungen zu den Stellenplänen und -übersichten bis zum 31.12.2015 befristet, allerdings nicht entsprechend mit dem kw-vermerk künftig wegfallend am 31.12.2015 versehen. Dies ist aus haushaltsrechtlichen Gründen und im Hinblick auf den Stellenabbaupfad zu erläutern. Der Landesrechnungshof bittet auch um Erklärung, warum die Stellen nur für 6 Monate neu geschaffen werden sollen, wo in der Kürze der Zeit das geeignete Personal herkommen soll und welche Aufgaben das Personal für das verbleibende Jahr 2015 wahrnehmen soll. 240 neue Lehrerstellen Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Berufsbildung werden darüber hinaus 240 neue Lehrerstellen (A 13) geschaffen. Das Personalbudget wird deshalb 2015 um 5 Mio. erhöht. 2016 sind dafür 12 Mio., 2017 nochmals 1 Mio. und somit insgesamt 18 Mio. erforderlich. Die Stellen haben einen Vermerk künftig wegfallend am 31.01.2017. Die Finanzierung ist nicht vollständig über Bundesmittel abgedeckt. Über die benötigte Folgefinanzierung - das Problem wird 2017 nicht erledigt sein - wird im Nachtragshaushalt 2015 keine Angabe gemacht. Ob die Zahl von 240 zusätzlichen Lehrern bedarfsgerecht ist, hängt von der tatsächlichen Entwicklung der Flüchtlings- und Schülerzahlen ab. Nicht hinreichend erläutert ist die Bewertung der Stellen mit A 13, da der größte Lehrerbedarf an Grundschulen entstehen wird. Hier ist eine Besoldung mit A 12 vorgesehen. 3 Hier und im Weiteren meint Stellen Planstellen und Stellen. 4 Berechnet nach den Personalkostentabellen 2014 ohne Personalgemeinkosten. - 6 -

- 6 - Fazit Der Nachtragshaushalt 2015 ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Landesregierung Ausgaben aufbaut und nicht abbaut. Obwohl die Einnahmen seit Jahren stark steigen, reichen sie nicht aus, um die hohen Ausgaben zu finanzieren. Es werden noch zusätzlich Schulden aufgenommen. Finanzierungsprobleme werden nicht gelöst, sondern in die Zukunft verschoben. Der Haushalt ist nicht der Lage, Risiken aufzunehmen. Dies zeigt sich an dem Versuch, die Kosten der Flüchtlinge darin unterzubringen. Die Landesregierung hat bereits signalisiert, ohne weitere Hilfen vom Bund nicht auszukommen und entsprechende Hilfen gefordert. Sollten diese Hilfen ausbleiben, will die Landesregierung die Schuldenbremse lockern. Damit würden ganz erhebliche Mehrausgaben ermöglicht, ohne dass entsprechende Einnahmen tatsächlich vorhanden sind. Es wirkt im Übrigen wenig überzeugend, ein freiwilliges beitragsfreies Kita-Jahr anzukündigen und gleichzeitig vom Bund weitere Finanzierungshilfen zu verlangen. Bisher hat die Finanzministerin zu Recht eine Finanzierung abgelehnt, da sie mit der Haushaltskonsolidierung nicht vereinbar ist. Daran hat sich nur insoweit etwas geändert, als dass heute noch weniger Spielraum vorhanden ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Gaby Schäfer