Er initiiert, unterhält und begleitet Angebote im Bereich der Schadensminderung der 4-Säulen- Drogenpolitik des Bundes. 1

Ähnliche Dokumente
Statuten. Inhalt. Impulsis Statuten erstellt am/von geprüft am/von freigegeben am/von Version 0.0 / / /Vorstand Version 0.

Vereinsstatuten 2015

Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf

STATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT. Unter dem Namen. Verein Mittagstisch Langmatt

STATUTEN. Spitex Verein Obersiggenthal. Statuten definitive Version/ Spitex Verein Obersiggenthal 1

Der Verein befasst sich mit gemeinnützigen Aufgaben und Werken, in erster Linie für die Bevölkerung Burgdorfs.

Statuten VEREIN «MUSIKLANDSCHAFT URI»

Verein BENEVOL Aargau. Statuten

Statuten des Vereins

Statuten des Vereins Sitterbugs

Vereinsstatuten FerienSpass Rickenbach

Statuten. Collective

Statuten micropark Pilatus

Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona)

Statuten des Vereins Konkret

Verein Barmelweid. Statuten

STATUTEN. Der Verein engagiert sich in der Freizeitgestaltung für Familien der Gemeinde Kallnach.

Statuten. Verein Animal Rights Switzerland. I. Allgemeine Bestimmungen. Mitgliedschaft

I. Name, Sitz und Zweck... 3

Statuten. Förderverein brain-truck

Verein BoulderSchüür Lenk Statuten

Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014

Statuten. Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum. Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck

Vereinsstatuten Gültig ab

STATUTEN VEREIN KINDERPROJEKT BARRANQUILLA

STATUTEN. des Vereins Schulkinder Darjeeling. Art. 1

Statuten Gemeinnütziger Verein Togo. Statuten. Stand: Gemeinnütziger Verein Togo-Assist

Trägerverein Rudolf Steiner-Spielgruppe Die ersten Sonnenstrahlen STATUTEN

Statuten des Vereins AccessibilityGuide

Vereinsstatuten. Juni noi gass

Statuten der Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM)

Sitz Art. 2 Sitz des Vereins ist Glarus Süd. Das Tätigkeitsgebiet umfasst den ganzen Kanton Glarus.

Statuten Verein SPITEX Region Willisau

Haus für Mutter und Kind. Verein Haus für Mutter und Kind. Statuten

Statuten des Vereins L.A.R.S 45plus

Religionen im Dialog. Statuten des Vereins. 1. Name und Sitz. 2. Ziel und Zweck. 3. Mittel

Statuten des Clubs Nothveststein 1238

Statuten Verein RAUM

Statuten Verein Kunstkiosk Baar

Verein Bildschule Frauenfeld

Statuten Pro Spitex Fällanden

STATUTEN VEREIN PATRONFONDS

Verein: Jugendarbeit.digital Statuten

Statuten des LAC Wohlen

Statuten Verein Energiepfad Grabs

Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich

Unter dem Namen "mia Engiadina" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Scuol. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

STATUTEN VEREIN FLÜCHTLINGSTHEATER MALAIKA

1.2 Sitz Sofern keine Geschäftsstelle eröffnet wird, ist der Sitz des Vereins in der Regel an der Adresse des Präsidenten

2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig.

D r o g e n F o r u m Z u g Statuten

Statuten. KiBiZ Kinderbetreuung Zug. Gültig ab KiBiZ Geschäftsstelle Baarerstrasse 79 CH 6300 Zug

Statuten Kinderhaus Malters

Unter dem Namen «Fliegenfischen Oberwallis» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst die weibliche mit ein!

Statuten des Vereins Illustratoren Schweiz

Association of Ayurveda Professionals World Wide - AAPWW. Statuten I. NAME UND SITZ. Art. 1

Statuten Vegane Gesellschaft Schweiz

2. Ziel und Zweck Der Dance Club New Horizon verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.

Statuten. Verein Sonderschulinternat Hemberg mit Sitz in 9633 Hemberg

Statuten. Statuten helfen helfen vom 25. Februar Seite 1

STATUTEN DES VEREINS KITS Kindertagesstätte für Schulkinder Sarnen

S T A T U T E N. vom 19. April HINDERNISFREI BAUEN LUZERN Verein, Sternmattstrasse 50, 6005 Luzern, ,

Verein Spitex Region Romanshorn Statuten

insieme Unterwalden für Menschen mit Behinderung in Unterwalden

Statuten des Vereins Freies Gymnasium Bern 13. Januar 2004, Revision 6. Juni 2006, Revision 14. Juni 2017

Statuten des Vereins SoLawi Mooshof

Statuten. des. cleantech aargau. Verein mit Sitz in Aarau

Statuten des Vereins. Freunde Bruno Weber Park. I. Name, Sitz und Zweck

Statuten Freie Christengemeinde SPM Langenthal

STATUTEN DES VEREINS MUSTER FLYING GROUP (MFG)

Statuten der FDP.Die Liberalen der Gemeinde Gempen

Statuten des Vereins. E-Mobil Züri

Statuten. Heilpädagogische Schule Toggenburg Heilpädagogische Schule Toggenburg, Hofjüngerstr. 6, 9630 Wattwil

STATUTEN TRÄGERVEREIN KINDERHORT CHUGLE

Insurance Institute of Switzerland

Unter dem Namen VOILA ZUG besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zug.

Art. 3 Aufgaben Aufgaben des Vereins sind: 3.1 Bildung der Frauen in persönlichen, religiösen, politischen und kulturellen Bereichen

Unter dem Namen "Verein ReBolting" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.

Statuten des Vereins Spuntan

STATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN

Statuten des Vereins beraber Bern

Statuten vom 21. März 2006 (Gründerinnenversammlung), geändert am 24. Mai 2011 sowie am 19. Mai 2014

Statuten des Vereins Jungleworld

Verein wachen und begleiten Arth-Goldau und Region. Statuten

Verein Amici di Sciaredo

STATUTEN für den Verein Hockey Club Davos

Statuten. Spitex Verband Kanton Solothurn SVKS. Zuchwilerstrasse Solothurn. Nationale Spitex-Nummer

Verein Landart Grindelwald

Statuten Verein Animal Rights Switzerland Hochschulgruppe

Vereinsstatuten Tagesplatzvermittlung Region Entlebuch

STATUTEN. Verein Schweizer Theatertreffen

V e r e i n M U R G H O F L a u b g a s s e F r a u e n f e l d

Verein Jugend- und Freizeit Hinwil. Statuten

Statuten Förderverein cocomo. Zürich. vom 06. Oktober 2010

Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten

Statuten des Vereines Forsthaus Hölli

Transkript:

verein kirchliche GASSENARBEIT luzern Statuten Seite Art. Name / Sitz Unter dem Namen "Verein Kirchliche Gassenarbeit Luzern" besteht ein gemeinnütziger, parteipolitisch unabhängiger und konfessionell offener Verein gemäss Artikel 60 ff. ZGB mit Sitz in Luzern. Art. Zweck Der Verein bezweckt, sucht- und armutsbetroffene Menschen in geeigneter Weise zu unterstützen. Er initiiert, unterhält und begleitet Angebote im Bereich der Schadensminderung der 4-Säulen- Drogenpolitik des Bundes. Art. Mitgliedschaft Gründungsmitglieder des Vereins sind die drei ortsansässigen Kirchgemeinden: die römisch-katholische die evangelisch-reformierte und die christkatholische Kirchgemeinde Die Mitgliedschaft steht auch andern kirchlichen Körperschaften offen. Die Körperschaften bestimmen ihre Vertreterinnen und Vertreter. Art. 4 Eintritt Der Eintritt erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Art. 5 Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung mit jährlicher Frist auf Ende des Kalenderjahres. Die Mitgliederversammlung kann Mitglieder mit Mehrheitsbeschluss aus dem Verein ausschliessen. Siehe Art. a des BetmG; Prävention,Therapie und Wiedereingliederung, Schadenminderung und Überlebenshlfe, Kontrolle und Repression B. 5. Mai 08 Generalversammlung

verein kirchliche GASSENARBEIT luzern Statuten Seite Art. 6 Gönnerinnen/Gönner Der Verein kennt die ideelle und finanzielle Unterstützung durch Gönnerinnen und Gönner. Sie haben kein Mitbestimmungsrecht auf Vereinstätigkeitsebene. Art. 7 Mittel Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über folgende Mittel: Mitgliederbeiträge Beiträge öffentlich-rechtlicher Körperschaften Beiträge privater Körperschaften andere Zuwendungen und Beiträge Art. 8 Organe Die Organe des Vereins sind : die Mitgliederversammlung der Vorstand die Revisionsstelle die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter Art. 9 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung bildet das oberste Organ des Vereines. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich - im ersten Halbjahr - statt. Sie hat folgende Aufgaben: Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung Abnahme des Jahresberichtes Abnahme der Jahresrechnung und Déchargenerteilung Bestimmung der Anzahl sowie Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder und der Präsidentin oder des Präsidenten Wahl und Abberufung der Revisionsstelle Aufnahme neuer Vereinsmitglieder mit / -Mehrheit der anwesenden Stimmen Ausschluss von Vereinsmitgliedern Festsetzung des Mitgliederbeitrags Änderungen der Statuten Auflösung des Vereines mit / - Mehrheit der anwesenden Stimmen Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern, sofern sie bis 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung eingereicht worden sind. B. 5. Mai 08 Generalversammlung

verein kirchliche GASSENARBEIT luzern Statuten Seite Art. 0 Einberufung Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich per Brief oder E-Mail und unter Angaben der Traktanden spätestens vierzehn Tage vor dem Tag der Versammlung. Art. Stimmenzuteilung Jedes Mitglied hat eine Stimme. Vorbehalten bleibt ein Mehrfachstimmrecht der Gründungsmitglieder. Gründungsmitglieder, welche sich finanziell stark beteiligen, haben mehrere Stimmen. Die Stimmen der Gründungsmitglieder werden wie folgt zugeteilt: römisch-katholische Kirchgemeinde: evangelisch-reformierte Kirchgemeinde: christkatholische Kirchgemeinde: Art. Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Stimmen anwesend ist. Vereinsbeschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Art. Vorstand Der Vorstand führt den Verein. Er arbeitet ehrenamtlich. Der Vorstand entscheidet über die Ausrichtung von Spesen an seine Mitglieder. Der Vorstand besteht aus mindestens aus 5 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: jedes Gründungsmitglied ist mit mindestens einer Person vertreten. Die Stimmenzuteilung gemäss Artikel regelt die maximale Vertretung. Die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter hat im Vorstand kein Stimmrecht. Art. 4 Amtsdauer Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt 4 Jahre. Die Amtsdauer als Präsidentin oder Präsident sowie jene als Vizepräsidentin oder als Vizepräsident fällt mit der Amtsdauer als Vorstandsmitglied zusammen. Die Mitglieder sind wiederwählbar. B. 5. Mai 08 Generalversammlung

verein kirchliche GASSENARBEIT luzern Statuten Seite 4 Art. 5 Pflichten und Kompetenzen Der Vorstand hat folgende Pflichten und Kompetenzen : er konstituiert sich selber (vorbehalten Artikel 9) er übernimmt die strategische Leitung des Vereins er vertritt den Verein nach aussen er stellt an und entlässt die Geschäftsleiterin oder den Geschäftsleiter sowie deren Stellvertretung er erlässt die Geschäftsordnung, das Finanzreglement, das Personalreglement und das Lohnreglement. Er kann weitere Reglemente erlassen er regelt die Zeichnungsberechtigung. Es wird ausschliesslich Kollektivunterschrift zu zweien erteilt er genehmigt das Budget er stellt der Mitgliederversammlung Antrag zur Aufnahme von Vereinsmitgliedern er genehmigt Vereinbarungen mit Finanzgebern er bestimmt das Geschäftsjahr er wird auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern einberufen Art. 6 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Vorstandsbeschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Stichentscheid der Präsidentin oder des Präsidenten. Art. 7 Geschäftsleiterin oder Geschäftsleiter Die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter führt das operative Geschäft unter Einhaltung von Gesetz, Statuten und Reglementen. Sie oder er nimmt in beratender Funktion an den Vorstandssitzungen teil. Art. 8 Revisionsstelle Die Revision erfolgt nach den Bestimmungen von Art. 79ff OR d.h. nach dem Standard zur eingeschränkten Revision und durch einen im Register der Revisionsaufsichtsbehörde eingetragenen leitenden Revisoren. Die Amtsdauer beträgt Jahr und endet mit der Abnahme des Revisionsberichtes für das abgeschlossene Geschäftsjahr. Wiederwahl ist möglich. Art. 9 Haftung Für die Verpflichtungen des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. B. 5. Mai 08 Generalversammlung

verein kirchliche GASSENARBEIT luzern Statuten Seite 5 Art. 0 Auflösung des Vereins Wird der Verein aufgelöst, so fällt das Vereinsvermögen anderen Institutionen in der Zentralschweiz mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung zu. Art. Inkrafttreten Diese Statuten treten mit der Annahme durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Sie ersetzen die bisherigen Statuten vom 9.05.0. Luzern, den 5.05.08 verein kirchliche GASSENARBEIT luzern Die Mitgliederversammlung Präsidentin: Renata Asal-Steger Protokollführer Edwin Berchtold B. 5. Mai 08 Generalversammlung