13. Oktober Sehr geehrter Herr Lehnert,

Ähnliche Dokumente
26. September Sehr geehrter Herr Lehnert,

Bundesrat Drucksache 393/14 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates

19. Dezember Sehr geehrter Herr Lehnert,

Anlage: Bericht von der 949. Sitzung des Bundesrates am

30. Mai Sehr geehrter Herr Lehnert,

Bundesrat Direktor P1. T a g e s o r d n u n g. E n t w u r f. der 929. Sitzung des Bundesrates. am Freitag, dem 19. Dezember 2014, 9.30 Uhr ...

06.Dezember Sehr geehrter Herr Lehnert,

Deutscher Bundestag Drucksache 18/3008. Unterrichtung. 18. Wahlperiode. durch die Bundesregierung

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht

Antwort der Landesregierung. auf die Kleine Anfrage 230 der Abgeordneten Steeven Bretz und Barbara Richstein Fraktion der CDU Landtagsdrucksache 6/513

"Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz"

13. November Sehr geehrter Herr Lehnert,

Vorsitzenden des Europaausschusses Herrn Peter Lehnert, MdL Schleswig-Holsteinischer Landtag Postfach Kiel. 27.

Abstimmungsverhalten Baden-Württemberg in der 926. Sitzung des Bundesrates. am Freitag, dem 10. Oktober 2014

Vorlage an den Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags Nordrhein-Westfalen. 8 "Auswirkungen des Bund-länder-Kompromisses bei den Kosten

November Sehr geehrter Herr Lehnert,

Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode des Abgeordneten Detlef Matthiessen (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)

Bundesrat Drucksache 319/13 (Beschluss) Gesetzentwurf des Bundesrates

Strafbarkeit unbefugter und ehrverletzender Fotos. Änderungen beim 201 a StGB zum

17. November Sehr geehrter Herr Lehnert,

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Entschließung des Bundesrates "Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sichern - Handlungsmöglichkeiten der Länder stärken"

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/2273

Schleswig-Holsteinischer Landtag SPD Landtagsfraktion Herrn Thomas Rother Vorsitzender des Finanzausschusses Düsternbrooker Weg Kiel

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das IV. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014

namens der Bundesregierung beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage wie folgt:

"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches - Gesetzsantrag des Landes Niedersachsen"

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/618

Bundesrat Drucksache 474/13. Unterrichtung durch die Bundesregierung

Bun d esrat. Stellungnahme des Bundesrates

An die Mitglieder des Europaausschusses und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses

Bundesrat Drucksache 250/15. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

An die Mitglieder des Innen- und Rechtsausschusses

Eine Reihe weiterer Gesetze wird erst auf die endgültige Tagesordnung gesetzt werden.

Bundesrat Drucksache 268/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Entschließung des Bundesrates: Neuregelung des Elternunterhaltes bei Pflegebedürftigkeit

für die 4. Sitzung des Wirtschaftsausschusses möchte ich Ihnen folgende Unterlagen zukommen

Bundesrat. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Gesetzentwurf. 13. Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG. Drucksache 13n der Landesregierung

Bundesratssitzung am

An die Mitglieder des Bildungsausschusses

Entschließung des Bunderates "Freiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen"

Bundesrat Drucksache 232/14. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat Drucksache 269/14. Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine

Bundesrat Drucksache 41/18 (Beschluss) Gesetzentwurf des Bundesrates

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf einer Verordnung zur Änderung ÖLG-Kontrollstellen- Zulassungsverordnung

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Abstimmungsverhalten Baden-Württemberg in der 921. Sitzung des Bundesrates. am Freitag, dem 11. April 2014

a m F r e i t a g, d e m 2. M ä r z 2018

Wie will die Landesregierung die bedarfsgerechte Verteilung der 25-Millionen Soforthilfe des Bundes sicherstellen?

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode Entwurf eines Gesetzes zum Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag

E n t w u r f. Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

Rede im Plenum des Bundesrates am 10. Oktober Rede zu TOP 16. "Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht"

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes. 44. Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 02. Oktober 2013, TOP 10 a

28. Februar Sehr geehrter Herr Lehnert,

Vorlage für die Sitzung des Senats am

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften

Bundesrat Drucksache 402/17. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

1. Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten Drucksache 31/18

Offener Brief zur Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) durch den Bund nach dem

Vorsitzenden des Europaausschusses Herrn Peter Lehnert, MdL Schleswig-Holsteinischer Landtag Postfach Kiel. 3.

Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur rechtlich erleichterten Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbegehrende

Einsetzung einer gemeinsamen Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/2458

Haushaltssituation in den Kommunen Bericht der Kommunalen Spitzenverbände zur finanziellen Situation

Entschließung des Bundesrates zur verpflichtenden Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wassers vor Gefahren des Fracking-Verfahrens, Drucksache 18/1565

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher

Änderungsantrag. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/6312. der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P.

Änderungen bei Sozialleistungen in den letzten zwei Jahren für Ausländer

Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2011

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE VORLAGE 17/1047 A05

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das II. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2017

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfrage zur Flüchtlingspolitik Deutscher Bundestag WD /15

Berichtsvorlage Nr.: V 15/

Cybermobbing und Sexting. Rechtliche Grundlagen

Vorsitzenden des Europaausschusses Herrn Peter Lehnert, MdL Schleswig-Holsteinischer Landtag Postfach Kiel. 6.

Entschließung des Bunderates "Freiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen"

Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage

Abstimmungsverhalten Baden-Württemberg in der 920. Sitzung des Bundesrates. am Freitag, dem 14. März 2014

- Antrag der Länder Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein- Westfalen -

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode

Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2012

Anlage: Bericht von der 954. Sitzung des Bundesrates am

Abstimmverhalten der schleswig-holsteinischen Landesregierung

Abstimmungsverhalten des Freistaats Thüringen und Ergebnisse zur 965. Sitzung des Bundesrates am Freitag, 02. März 2018

zu Punkt... der 844. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2008 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

AIS. Zweite Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz

Deutscher Bundestag Drucksache 18/3241. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Haushaltsausschusses (8.

MINISTERIUM FÜR INNERES, DIGITALISIERUNG UND MIGRATION B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2016

Transkript:

Der Bevollmächtigte des Landes beim Bund Der Bevollmächtigte des Landes Schleswig-Holstein Postfach 71 22 24171 Kiel Vorsitzenden des Europaausschusses Herrn Peter Lehnert, MdL Schleswig-Holsteinischer Landtag Postfach 7121 24171 Kiel 13. Oktober 2014 Sehr geehrter Herr Lehnert, in der Anlage finden Sie, wie erbeten, einige kurze Hinweise auf wichtige oder für das Land Schleswig-Holstein bedeutsame Ergebnisse der 926. Bundesratssitzung vom 10. Oktober 2014 zu Ihrer Information. Mit freundlichen Grüßen gez. Ralph Müller-Beck Anlagen Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel Telefon 0431 988-1800 Telefax 0431 988-1962 stefan.studt@stk.landsh.de In den Ministergärten 8, 10117 Berlin Telefon 030 746847-100 Telefax 030 746847-505 stefan.studt@stk.landsh.de.

vorl. TOP: 6 Entschließung des Bundesrates zur Insolvenzsicherung der Rückstellungen für Stilllegung, Abbau und Entsorgung im Atombereich der Länder Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz Drs. 280/14 und Drucksache 280/1/14 Mit der Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins, die gemeinsam mit den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz eingebracht wurde, sollen die Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber langfristig gesichert werden. Die Kernkraftwerksbetreiber haben wegen des Verursacherprinzips uneingeschränkt sämtliche Kosten für Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke wie auch der Entsorgung radioaktiver Abfälle zu tragen. Aus der Sicht des Bundesrates ist aber zu klären, ob die Gelder zeitgerecht zur Verfügung stehen, sobald sie benötigt werden. Denn durch den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg bis Ende 2022 haben sich die Gewinnerwartungen der Energiekonzerne aus dem Betrieb von Kernkraftwerken deutlich reduziert. Weitere Fragen, wie die einer Mithaftung der Muttergesellschaften der Betreiber und der Sicherheitsleistungen bzw. Einzahlungen der Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds sollen ebenfalls geprüft werden. Die Kernkraftwerksbetreiber sollen zu mehr Transparenz verpflichtet werden. Schließlich wird die Bundesregierung aufgefordert, die Höhe der Rückstellungen für jedes einzelne Kernkraftwerk zu überprüfen. Der Bundesrat hat die Entschließung mit Ergänzungen gefasst: KKW-Betreibergesellschaften sollen für von ihnen betriebene, öffentlich finanzierte Reaktoren von den vorgesehenen Verpflichtungen ausgenommen werden. Zur Sicherstellung des Verursacherprinzips wird die Bundesregierung gebeten, geeignete Instrumente zu untersuchen und mit den Ländern einen Vorschlag für eine Bund-Länder-Verständigung abzustimmen. Es sei insbesondere zu prüfen, wie im Fall der Insolvenz einer KKW-Betreibergesellschaft der jeweilige Mutterkonzern voll und zeitlich unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten bzw. Verluste einstehen könne.

vorl. TOP: 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungs gesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes Drs. 392/14 und 392/1/14 Der zustimmungsbedürftige Gesetzentwurf sieht in Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012, in dem das Gericht unter anderem die Höhe der Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz für unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erklärt hatte, einige Neuregelungen vor. So soll die Wartefrist, die regelt, ab wann Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen entsprechend dem SGB XII beziehen können, angemessen reduziert werden. Dieser Übergang soll zukünftig an den tatsächlichen Aufenthalt im Bundesgebiet und nicht mehr an die Vorbezugszeit von Grundleistungen anknüpfen. Der Entwurf berücksichtigt auch praktische Erfahrungen seit Einführung des Gesetzes und setzt zudem aktuelle Gerichtsentscheidungen um. sollen die Wartefristen für Asylbewerber, nach deren Ablauf sie den SGB-Regelungen unterfallen sollen, weiter auf dann 12 Monate verkürzt werden. Die Gesundheitsversorgung soll zukünftig generell über Regelungen des 264 SGB V sichergestellt werden, wobei der Bund diese Aufwendungen der Krankenkassen sowie angemessene Verwaltungskosten einschließlich Personalaufwand tragen soll. Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Nationale Asylkonferenz einzuberufen und sich stärker finanziell zu engagieren.

vorl. TOP: 10 Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung Drs. 393/14 und 393/1/14 Der zustimmungsbedürftige Gesetzentwurf sieht Entlastungen der Kommunen um jährlich eine Milliarde Euro in den Jahren 2015 bis 2017 vor, hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung und hälftig durch einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils. Des Weiteren soll damit ein Teil der vorgesehenen Entlastung von sechs Milliarden Euro im Zusammenhang mit den Herausforderungen bei der Finanzierung von Kindergrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen erfolgen. So stockt der Bund das bestehende Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau um 550 Millionen Euro auf. Zur weiteren Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils an der Umsatzsteuer in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro erhöht. wird die Erwartung bekräftigt, dass das von der Bundesregierung angekündigte Bundesteilhabegesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2017 eine jährliche Entlastung in Höhe von fünf Milliarden Euro sicherstellen solle. Die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kindertagesbetreuung sei durch eine dauerhafte Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes zu verstetigen. Ferner müsse die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung auf das Jahr 2019 ausgedehnt werden. Investitionen im Rahmen der Kindertagesbetreuung seien auch dann voll zu fördern, wenn die Betreuung von Kindern über drei Jahren in Anspruch genommen wird.

vorl. TOP: 16 Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches Umset zung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht Drs. 422/14 und 422/1/14 Der nicht-zustimmungsbedürftige Gesetzentwurf dient der Umsetzung mehrerer Übereinkommen des Europarats und einer Richtlinie des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie. Es werden Änderungen zu einigen Straftatbeständen und im Bereich des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorgeschlagen. Sie wenden sich gegen Herstellung, Weitergabe und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen sowie von Bildaufnahmen unbekleideter Personen, namentlich Kindern, bei denen solche Bildaufnahmen auch zu sexuellen Zwecken hergestellt oder verbreitet werden. sei zu prüfen, ob die Tatbestände zu Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- bzw. jugendpornographischer Schriften sowie zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen dem Bestimmtheitsgebot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügten. Ferner bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen, ob Sachverhalte mit nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen strafrechtlich in den Besonderen Teil des Strafgesetzbuches zu integrieren seien.