Amtliches Mitteilungsblatt 09/2014

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Transkript:

Amtliches Mitteilungsblatt 09/2014 Bachelorstudiengang Combined Studies (Studienbeginn WiSe 2013/14) Prüfungsordnung Dritte Änderung Vechta, 27.05.2014 (Tag der Veröffentlichung) Herausgeberin: Die Präsidentin der Universität Vechta Redaktion: Christiane Raatz-Vornhusen Lfd. Nr.219

1 INHALT: Seite Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsordnungen - Dritte Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Combined Studies (Studienbeginn WiSe 2013/14) Anlage: Studienverlaufsplan 3 6

2 Dritte Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Combined Studies (Studienbeginn WiSe 2013/14) Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Combined Studies, beschlossen durch den Senat der Universität Vechta auf seiner 22. Sitzung am 23.01.2013, genehmigt durch das Präsidium in seiner Sitzung am 29.01.2013 (Amtliches Mitteilungsblatt 4/2013) wird gemäß Beschluss des Senats in seiner 30. Sitzung vom 26.03.2014 und Genehmigung des Präsidiums in seiner Sitzung vom 22.04.2014 wie folgt geändert: Dritte Änderung Die Studienordnung des Teilstudiengangs Germanistik wird in 3 Studienprogramm wie folgt geändert: In Satz 1 werden in der Spalte Prüfungsform in Modul GR-6 die Worte Referat oder ergänzt, in Modul GR-7 die Worte Klausur oder gestrichen und durch das Wort Referat ersetzt, in Modul GR 9 die Worte Referat oder ergänzt und in Modul GR 10 die Worte oder ersatzlos gestrichen; in Satz 3 werden in der Spalte Prüfungsform in Modul GR-6 die Worte Referat oder ergänzt, in Modul GR-7 die Worte Klausur oder gestrichen und durch das Wort Referat ersetzt sowie in Modul GR-9 die Worte Referat oder ergänzt.

3 Neubekanntmachung der Studienordnung Germanistik im Bachelorstudiengang Combined Studies Die Studienordnung Germanistik im Bachelorstudiengang Combined Studies, zuletzt geändert gemäß Beschluss des Senats der Universität Vechta in seiner 30. Sitzung vom 26.03.2014 und Genehmigung des Präsidiums in seiner Sitzung vom 22.04.2014 wird hiermit in der nunmehr geltenden Fassung neu bekannt gemacht: 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung für den Teilstudiengang Germanistik regelt das Studium auf der Grundlage der Rahmenprüfungsordnung und der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor Combined Studies der Universität Vechta. 2 Ziele des Studiums 1 Der Vorstellung von der Interdependenz der Teildisziplinen Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Fachdidaktik folgend, will das Studium grundlegende Kenntnisse über Theorien und Methoden der Germanistik im Rahmen einer allgemeinen wissenschaftlichen und berufsfeldbezogenen Ausbildung vermitteln. 2 Das Studium zielt darauf ab, Wissen und Fähigkeiten in Sprachgestaltung und Kommunikationspraxis, Textverstehen und -herstellung, Analyse von literarischen und nichtliterarischen Texten sowie Sprach- und Literaturvermittlung zu erwerben. 3 Darauf bezogene Kenntnisse über den Zusammenhang von Medien, Kultur und Gesellschaft sind die Voraussetzungen eines sachangemessenen, eigenverantwortlichen und zugleich kritisch-distanzierten Handelns sowie die Basis für ein zivilgesellschaftliches Engagement. 4 Damit verfügen die Studierenden insbesondere über eine hohe mündliche und schriftliche Sprachkompetenz und Kompetenz im Umgang mit unterschiedlichen Textsorten und deren Einsatz in Medien und Gesellschaft. 5 Sie sind somit qualifiziert für entsprechende Tätigkeiten in öffentlichem Dienst und Wirtschaft sowie bei freien Trägern der kulturellen Bildung. 6 Bei entsprechender Eignung ist der Übergang in das auf das schulische Lehramt vorbereitende Masterstudium und in einen fachwissenschaftlich ausgerichteten Masterstudiengang mit anschließendem Promotionsprogramm möglich. 3 Studienprogramm 1 Das Studienprogramm setzt sich im A-Fach aus folgenden Modulen zusammen: Modul Modultitel Pflicht/ Wahlpflicht CP SWS Prüfungsform GR-1 GR-2 GR-3 GR-4 Einführung in die Sprachwissenschaft Einführung in die Literaturwissenschaft Einführung in die germanistische Didaktik Grundwissen Sprachwissenschaft Klausur oder GR-5 Grundwissen Literaturwissenschaft GR-6 Grundwissen Fachdidaktik Pflicht 5 CP 2 SWS Referat oder Klausur oder

4 GR-7 Vertiefung Sprachwissenschaft mündliche Modulprüfung GR-8 Vertiefung Literaturwissenschaft GR-9 Vertiefung Fachdidaktik GR-10 Spezialisierung Sprachwissenschaft Pflicht 10 CP 4 SWS Referat oder mündliche Modulprüfung GR-11 Spezialisierung Literaturwissenschaft Gesamtsumme: 80 CP / 36 SWS Pflicht 10 CP 4 SWS Referat oder 3 Das Studienprogramm setzt sich im B-Fach aus folgenden Modulen zusammen: Modul Modultitel Pflicht/ Wahlpflicht CP SWS Prüfungsform GR-1 GR-2 GR-3 GR-4 Einführung in die Sprachwissenschaft Einführung in die Literaturwissenschaft Einführung in die germanistische Didaktik Grundwissen Sprachwissenschaft Klausur oder GR-5 Grundwissen Literaturwissenschaft GR-6 Grundwissen Fachdidaktik Pflicht 5 CP 2 SWS Referat oder Klausur oder GR-7 Vertiefung Sprachwissenschaft mündliche Modulprüfung GR-8 Vertiefung Literaturwissenschaft GR-9 Vertiefung Fachdidaktik Gesamtsumme: 60 CP / 28 SWS 4 Die Studienverlaufspläne (Anlage 1) enthalten Empfehlungen für die Gestaltung des Studiums des Teilstudiengangs zur Einhaltung der Regelstudienzeit. 4 Art und Umfang der Prüfungsleistungen 1 Der jeweilige Umfang der in 17 RPO und 7 PO BA CS definierten Prüfungsleistungen wird wie folgt in Zeichen (inklusive Leerzeichen; ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abbildungs-, Literaturverzeichnis und Anhänge) festgelegt:

5 1. der Umfang der schriftlichen Leistungen im Rahmen eines Referats (Thesenpapier oder schriftliche Ausarbeitung) gemäß 17 Abs. 6 RPO beträgt in der Regel 20.000bis 25.000 Zeichen; 2. der Umfang einer gemäß 17 Abs. 8 RPO beträgt in der Regel 25.000bis 37.500 Zeichen; 3. der Umfang eines Praktikumsberichts im PvB beträgt in der Regel 45.000 bis 50.000 Zeichen. 2 Die erreichte Zeichenzahl ist in der schriftlichen Prüfungsleistung anzugeben. Anlagen: Anlage 1: Studienverlaufspläne

6 Studienverlaufsplan Germanistik Bachelor Combined Studies / A-Fach (80 CP) (ohne Mobilitätsfenster) Der Studienverlaufsplan ist eine Empfehlung für die Gestaltung des Studiums in der Regelstudienzeit. Bei einer geplanten Abweichung vom Studienverlaufsplan wird eine Beratung durch die Fachstudienberatung empfohlen. 1. Semester GR-1 Einführung in die Sprachwissenschaft (5 CP) GR-1.1 Einführung in die Sprachwissenschaft (2 GR-2 Einführung in die Literaturwissenschaft (5 CP) GR-2.1 Einführung in die Literaturwissenschaft (2 10 CP / 4 SWS 2. Semester GR-3 Einführung in die germanistische Didaktik (5 CP) GR-3.1 Einführung in die germanistische Didaktik (2 GR-4 Grundwissen Sprachwissenschaft (8 CP) GR-4.1 Sprache als System (2 GR-5 Grundwissen Literaturwissenschaft (8 CP) GR-5.1 Textanalyse (2 13 CP / 6 SWS 3. Semester GR-6 Grundwissen Fachdidaktik (5 CP) GR-6.1 Orthographie, Grammatik, Schreiben, Erschließen von Texten (2 GR-4.2 Sprachverwendung (2 GR-5.2 Literaturgeschichte (2 13 CP / 6 SWS 4. Semester GR-7 Vertiefung Sprachwissenschaft (8 CP) GR-7.1 Sprachgeschichte (2 GR-7.2 Sprachreflexion (2 GR-8 Vertiefung Literaturwissenschaft (8 CP) GR-8.1 Literaturgeschichtliche Vertiefung I (2 GR-8.2 Literaturgeschichtliche Vertiefung II (2 Praktikum für verschiedene Berufsfelder (PvB) (9 CP) PvB-Begleitveranstaltung (2 Praktikum (sechs Wochen) 16 CP / 8 SWS (mit PvB: 25 CP / 10 5. Semester GR-9 Vertiefung Fachdidaktik (8 CP) GR-9.1 Sprachdidaktische Vertiefung (2 GR-11 Spezialisierung Literaturwissenschaft (10 CP) GR-11.1 Literaturgeschichte mit theoretischem Schwerpunkt I (2 GR-10 Spezialisierung Sprachwissenschaft (10 CP) GR-10.1 Anwendungsbezogene Sprachwissenschaft I (2 GR-10.2 Anwendungsbezogene Sprachwissenschaft II (2 19 CP / 8 SWS 6. Semester GR-9.2 Literaturdidaktische Vertiefung (2 GR-11.2 Literaturgeschichte mit theoretischem Schwerpunkt II (2 9 CP / 4 SWS Hinweise für Praktika: Es wird empfohlen, das Orientierungspraktikum (6 CP/1 je nach spezifischem Zweck (erste Berufsorientierung bzw. Neuorientierung/Perspektivwechsel bzw. ggf. Zusammenlegung mit dem PvB) zwischen dem ersten und dem fünften Semester zu belegen. Es wird empfohlen, das Praktikum für verschiedene Berufsfelder (9 CP / 2 im viertensemester zu belegen.

7 Studienverlaufsplan Germanistik Bachelor Combined Studies / B-Fach (60 CP) (ohne Mobilitätsfenster) Der Studienverlaufsplan ist eine Empfehlung für die Gestaltung des Studiums in der Regelstudienzeit. Bei einer geplanten Abweichung vom Studienverlaufsplan wird eine Beratung durch die Fachstudienberatung empfohlen. 1. Semester GR-1 Einführung in die Sprachwissenschaft (5 CP) GR-1.1 Einführung in die Sprachwissenschaft (2 GR-2 Einführung in die Literaturwissenschaft (5 CP) GR-2.1 Einführung in die Literaturwissenschaft (2 10 CP / 4 SWS 2. Semester GR-3 Einführung in die germanistische Didaktik (5 CP) GR-3.1 Einführung in die germanistische Didaktik (2 3. Semester GR-6 Grundwissen Fachdidaktik (5 CP) GR-6.1 Orthographie, Grammatik, Schreiben, Erschließen von Texten (2 GR-4 Grundwissen Sprachwissenschaft (8 CP) GR-4.1 Sprache als System (2 GR-5 Grundwissen Literaturwissenschaft (8 CP) GR-5.1 Textanalyse (2 13 CP / 6 SWS GR-4.2 Sprachverwendung (2 GR-5.2 Literaturgeschichte (2 13 CP / 6 SWS 4. Semester GR-7 Vertiefung Sprachwissenschaft (8 CP) GR-7.1 Sprachgeschichte (2 GR-7.2 Sprachreflexion (2 GR-8 Vertiefung Literaturwissenschaft (8 CP) GR-8.1 Literaturgeschichtliche Vertiefung I (2 Praktikum für verschiedene Berufsfelder (PvB) (9 CP) PvB-Begleitveranstaltung (2 Praktikum (sechs Wochen) 12 CP / 6 SWS (mit PvB: 21 CP / 8 5. Semester GR-9 Vertiefung Fachdidaktik (8 CP) GR-9.1 Sprachdidaktische Vertiefung (2 GR-8.2 Literaturgeschichtliche Vertiefung II (2 8 CP / 4 SWS 6. Semester GR-9.2 Literaturdidaktische Vertiefung (2 4 CP / 2 SWS Hinweise für Praktika: Es wird empfohlen, das Orientierungspraktikum (6 CP/1 je nach spezifischem Zweck (erste Berufsorientierung bzw. Neuorientierung/Perspektivwechsel bzw. ggf. Zusammenlegung mit dem PvB) zwischen dem ersten und dem fünften Semester zu belegen. Es wird empfohlen, das Allgemeine Schulpraktikum (9 CP / 2 SWS; nur für Studierende mit Berufziel Lehramt) im vierten Semester, frühestens aber nach dem dritten Semester zu belegen Es wird empfohlen, das Praktikum für verschiedene Berufsfelder (9 CP / 2 SWS; nur für Studierende ohne Berufziel Lehramt) vierten Semester zu belegen.

8 Studienverlaufsplan Germanistik Bachelor Combined Studies / A-Fach (80 CP) (mit Mobilitätsfenster) Der Studienverlaufsplan ist eine Empfehlung für die Gestaltung des Studiums in der Regelstudienzeit. Bei einer geplanten Abweichung vom Studienverlaufsplan wird eine Beratung durch die Fachstudienberatung empfohlen. 1. Semester GR-1 Einführung in die Sprachwissenschaft (5 CP) GR-1.1 Einführung in die Sprachwissenschaft (2 GR-2 Einführung in die Literaturwissenschaft (5 CP) GR-2.1 Einführung in die Literaturwissenschaft (2 10 CP / 4 SWS 2. Semester GR-3 Einführung in die germanistische Didaktik (5 CP) GR-3.1 Einführung in die germanistische Didaktik (2 GR-4 Grundwissen Sprachwissenschaft (8 CP) GR-4.1 Sprache als System (2 GR-5 Grundwissen Literaturwissenschaft (8 CP) GR-5.1 Textanalyse (2 13 CP / 6 SWS 3. Semester GR-6 Grundwissen Fachdidaktik (5 CP) GR-6.1 Orthographie, Grammatik, Schreiben, Erschließen von Texten (2 GR-4.2 Sprachverwendung (2 GR-5.2 Literaturgeschichte (2 13 CP / 6 SWS 4. Semester GR-7 Vertiefung Sprachwissenschaft (8 CP) GR-7.1 Sprachgeschichte (2 GR-7.2 Sprachreflexion (2 GR-8 Vertiefung Literaturwissenschaft (8 CP) GR-8.1 Literaturgeschichtliche Vertiefung I (2 GR-8.2 Literaturgeschichtliche Vertiefung II (2 Praktikum für verschiedene Berufsfelder (PvB) (9 CP) PvB-Begleitveranstaltung (2 Praktikum (sechs Wochen) 16 CP / 8 SWS (mit PvB: 25 CP / 10 5. Semester (Mobilitätsfenster) GR-11 Spezialisierung Literaturwissenschaft (10 CP) GR-11.1 Literaturgeschichte mit theoretischem Schwerpunkt I (2 GR-11.2 Literaturgeschichte mit theoretischem Schwerpunkt II (2 6. Semester GR-9 Vertiefung Fachdidaktik (8 CP) GR-9.1 Sprachdidaktische Vertiefung (2 GR-9.2 Literaturdidaktische Vertiefung (2 GR-10 Spezialisierung Sprachwissenschaft (10 CP) GR-10.1 Anwendungsbezogene Sprachwissenschaft I (2 GR-10.2 Anwendungsbezogene Sprachwissenschaft II (2 Die Module GR-10 und GR-11 eignen sich gleichermaßen für ein Studium im Ausland und sind deshalb hier (mit insges. 20 CP) ausgewiesen. Je nach Ausgestaltung der Learning Agreements zum Mobilitätsfenster können GR-10 und/oder GR-11 an der Universität Vechta jedoch auch in einem anderen Semester studiert werden. 20 CP / 8 SWS 8 CP / 4 SWS Hinweise für Praktika: Es wird empfohlen, das Orientierungspraktikum (6 CP/1 je nach spezifischem Zweck (erste Berufsorientierung bzw. Neuorientierung/Perspektivwechsel bzw. ggf. Zusammenlegung mit dem PvB) zwischen dem ersten und dem fünften Semester zu belegen. Es wird empfohlen, das Praktikum für verschiedene Berufsfelder (9 CP / 2 im vierten oder Semester zu belegen.

9 Studienverlaufsplan Germanistik Bachelor Combined Studies / B-Fach (60 CP) (mit Mobilitätsfenster) Der Studienverlaufsplan ist eine Empfehlung für die Gestaltung des Studiums in der Regelstudienzeit. Bei einer geplanten Abweichung vom Studienverlaufsplan wird eine Beratung durch die Fachstudienberatung empfohlen. 1. Semester GR-1 Einführung in die Sprachwissenschaft (5 CP) GR-1.1 Einführung in die Sprachwissenschaft (2 GR-2 Einführung in die Literaturwissenschaft (5 CP) GR-2.1 Einführung in die Literaturwissenschaft (2 10 CP / 4 SWS 2. Semester GR-3 Einführung in die germanistische Didaktik (5 CP) GR-3.1 Einführung in die germanistische Didaktik (2 GR-4 Grundwissen Sprachwissenschaft (8 CP) GR-4.1 Sprache als System (2 GR-5 Grundwissen Literaturwissenschaft (8 CP) GR-5.1 Textanalyse (2 13 CP / 6 SWS 3. Semester GR-6 Grundwissen Fachdidaktik (5 CP) GR-6.1 Orthographie, Grammatik, Schreiben, Erschließen von Texten (2 GR-4.2 Sprachverwendung (2 GR-5.2 Literaturgeschichte (2 13 CP / 6 SWS 4. Semester GR-7 Vertiefung Sprachwissenschaft (8 CP) GR-7.1 Sprachgeschichte (2 GR-7.2 Sprachreflexion (2 (alternativ kann GR-8 statt im fünften auch im vierten Praktikum für verschiedene Berufsfelder (PvB) (9 Semester belegt werden) 1 CP) PvB-Begleitveranstaltung (2 Praktikum (sechs Wochen) 8 CP / 4 SWS (mit PvB: 17 CP/6 5. Semester (Mobilitäts- fenster) 6. Semester GR-9 Vertiefung Fachdidaktik (8 CP) GR-9.1 Sprachdidaktische Vertiefung (2 GR-9.2 Literaturdidaktische Vertiefung (2 GR-8 Vertiefung Literaturwissenschaft (8 CP) GR-8.1 Literaturgeschichtliche Vertiefung I (2 GR-8.2 Literaturgeschichtliche Vertiefung II (2 8 CP / 4 SWS 8 CP / 4 SWS Hinweise für Praktika: Es wird empfohlen, das Orientierungspraktikum (6 CP/1 je nach spezifischem Zweck (erste Berufsorientierung bzw. Neuorientierung/Perspektivwechsel bzw. ggf. Zusammenlegung mit dem PvB) zwischen dem ersten und dem fünften Semester zu belegen. Es wird empfohlen, das Allgemeine Schulpraktikum (9 CP / 2 SWS; nur für Studierende mit Berufziel Lehramt) im vierten Semester, frühestens aber nach dem dritten Semester zu belegen Es wird empfohlen, das Praktikum für verschiedene Berufsfelder (9 CP / 2 SWS; nur für Studierende ohne Berufziel Lehramt) vierten Semester zu belegen. 1 GR-8 ist entweder im 4. oder im 5. Semester zu belegen. Eine Belegung im 5. Semester wird empfohlen.

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