Staatliche Realschule Zirndorf Jakob Wassermann Str. 1 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 96076 0 Telefax 0911 / 96076 79 E-Mail realschule.zirndorf@fen-net.de Wichtige Informationen zur Abschlussprüfung 2014 Termine, Hinweise und Auszüge aus der Realschulordnung ( 66 78) Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler ab jetzt beginnt der count down zur Abschlussprüfung. Das Lernen hierfür sollte auf keinen Fall weiter hinausgeschoben werden. Vielmehr könnt ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, jetzt noch mit eurem Lernwillen und eurer Arbeitsbereitschaft die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss legen. Dazu zählen Jahresfortgangsnoten, die in den Nichtprüfungsfächern direkt in das Zeugnis einfließen, die Prüfungsnoten und die Zeugnisbemerkung, die ein Spiegelbild der Anstrengungsbereitschaft und des Verhaltens ist. Im folgenden informiere ich Sie / Euch über den terminlichen sowie organisatorischen Ablauf bis zum Schulschluss und über die Notenbildung im Abschlusszeugnis. Bereits im April findet der speaking test statt, der zur schriftlichen Prüfung im Fach Englisch zählt. Speaking test: 07.04. 10.04.2014 Die Jahresfortgangsnoten werden vor Beginn der schriftlichen Prüfungen festgesetzt. Wenn in einem Vorrückungsfach ohne Abschlussprüfung die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet wurden, können sich die Schüler einer freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen. Die Erziehungsberechtigten werden verständigt. Der Prüfungsablauf erfolgt nach einem mindestens zwei Tage vorher bekannt gegebenen und ausgehängten Terminplan. Die mündliche Prüfung dauert in der Regel 20 Minuten. Der Prüfungsstoff ist der Jahresstoff. Die Note einer mündlichen Prüfung muss i. A. um zwei Notenstufen besser sein als die Jahresfortgangsnote, um die bessere Note als Zeugnisnote zu erhalten. Bekanntgabe der Jahresfortgangsnoten: 22.05.2014 um 08.00 Uhr, Meldung zur freiwilligen mündlichen Prüfung: 1.Stunde Mündliche Prüfung in Nichtprüfungsfächern: 26.05. / 27.05.2014 ab 08.00 Uhr Schüler/innen, denen bereits aufgrund der Jahresfortgangsnoten in den Nichtprüfungsfächern das Abschlusszeugnis zu versagen ist, sind von der weiteren Prüfung ausgeschlossen. Sie erhalten ein Zeugnis mit den Jahresfortgangsnoten und einen Vermerk über die erfolglose Teilnahme an der Abschlussprüfung. Neben den mündlichen Prüfungen in den Nichtprüfungsfächern findet auch die Sprechfertigkeitsprüfung in Französisch statt. Sprechfertigkeitsprüfung in Französisch: 26.05. 30.05.2014 1
Die schriftliche Prüfung erstreckt sich unter besonderer Berücksichtigung des Lehrstoffes der Jahrgangsstufe 10 auf den gesamten Lehrstoff der Prüfungsfächer aller Jahrgangsstufen. Die Aufgaben in den schriftlichen Teilen der Prüfung und beim Hörverständnis stellt das Kultusministerium zentral. Für die schriftliche Prüfung gilt folgender verbindlicher Termin- und Zeitplan: Französisch 04.06.14 08.30 10.40 Uhr Dauer: 130 Minuten Deutsch 05.06.14 08.00-12.00 Uhr Dauer: 240 Minuten Englisch 06.06.14 08.30 10.45 Uhr Dauer: 135 Minuten Mathematik I / II 25.06.14 08.30 11.00 Uhr Dauer: 150 Minuten Physik / BwR 26.06.14 08.30 10.30 Uhr Dauer: 120 Minuten Sozialwesen 27.06.14 08.30 10.30 Uhr Dauer: 120 Minuten Turnhalle, Einlass 07.45 Uhr Klassenzimmer + Turnhalle, Einlass 08.00 Uhr Klassenzimmer / Turnhalle, Einlass 08.00 Uhr Während der Prüfung führen ständig und durchgängig mindestens zwei Lehrer Aufsicht. Die Schüler dürfen während der Prüfung den Prüfungsraum nur mit Erlaubnis einer aufsichtführenden Lehrkraft verlassen. Die Erlaubnis kann zur gleichen Zeit nur einem Schüler erteilt werden. Beim Verlassen des Prüfungsraumes sind alle Unterlagen bei einer aufsichtführenden Lehrkraft abzugeben. Das Verlassen des Prüfungsraumes wird auf der Arbeit vermerkt. Bewertung der Prüfungsleistungen Die schriftlichen Prüfungsarbeiten werden von zwei Lehrkräften bewertet, die der Prüfungsvorsitzende (Schulleiter) bestimmt. Dabei ist der Erstkorrektor (1.Berichterstatter) in der Regel die Lehrkraft, die den Unterricht in der Abschlussklasse erteilt hat. Die Note ergibt sich aus der übereinstimmenden Bewertung der beiden Berichterstatter. Die äußere Form der Arbeit kann mit bewertet werden. Zugelassene Hilfsmittel Deutsch: Rechtschreibwörterbuch BwR: Kontenplan, Taschenrechner Mathematik und Physik: Taschenrechner (auch grafikfähiger), Formelsammlung In der Woche vom 30.06. bis zum 04.07.14 wird nach einem Sonderstundenplan unterrichtet. Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse: 04.07.14 um 08.00 Uhr, Meldung zur mündlichen Prüfung in Prüfungsfächern: 1. Stunde Da der Zeitplan für die mündliche Prüfung mindestens zwei Tage vor der Prüfung durch Aushang bekannt zu geben ist, wird er sofort nach der Meldung erstellt und im Laufe des Vormittags (04.07.14) am schwarzen Brett in der Aula ausgestellt. Der Prüfungsausschuss kann einen Schüler in die mündliche Prüfung einweisen, wenn nach den besonderen Umständen der Leistungsstand durch die Noten des Jahresfortgangs und die Noten der schriftlichen Prüfung nicht geklärt erscheint. Dabei kann der Prüfungsausschuss von sich aus innerhalb der Gesamtnoten mehrerer Fächer einen Ausgleich herbeiführen. Ein Ausgleich innerhalb der Gesamtnoten ist in der Weise möglich, dass der Prüfungsausschuss bei zweifelhaften Noten in verschiedenen Fächern sich in einem Fach für die bessere, im anderen Fach für die schlechtere Note entscheidet. Der Schüler hat darauf keinen Einfluss. Schüler können sich freiwillig der mündlichen Prüfung in Prüfungsfächern nach Abschluss der schriftlichen Prüfung unterziehen, wenn sich Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote um eine 2
Stufe unterscheiden und nach Schulordnung (Prüfungsnote überwiegt) bzw. Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note festzusetzen wäre. Mündliche Prüfungen bieten also die Chance, wenn trotz aller Anstrengungen die schriftliche Prüfung schlechter ausgefallen ist, die bessere Jahresfortgangsnote zu behalten. Dies benötigt allerdings eine gute Vorbereitung. Die mündlichen Prüfungen (Einzelprüfungen) werden vor Unterausschüssen abgelegt, denen mindestens zwei fachlich zuständige Lehrer angehören. Die Prüfung dauert 20 Minuten. In der Regel prüft der Lehrer, der in der Abschlussklasse unterrichtet. Die Beisitzer haben das Recht, Fragen zu stellen. Die Note der mündlichen Prüfung muss i. A. um zwei Notenstufen besser sein als die Note der schriftlichen Prüfung, um die Jahresfortgangsnote als Zeugnisnote zu erhalten. Mündliche Prüfung in Prüfungsfächern: 08.07. / 09.07.14 ab 08.00 Uhr Bei allen Prüfungen dürfen in die Prüfungsräume nur die notwendigen Arbeitsmaterialien mitgenommen werden. Handys sind in den Prüfungsräumen verboten. Die Regeln zum Unterschleif sagen aus: Bedient sich ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht er den Versuch dazu (Unterschleif), so wird die Arbeit abgenommen und die Note 6 erteilt. Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung. Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlung zu fremdem Vorteil unternommen wird. In schweren Fällen wird der Schüler von der Prüfung ausgeschlossen. Diese gilt als nicht bestanden. Wird ein Tatbestand erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so ist die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit Note 6 zu bewerten und das Gesamtergebnis entsprechend zu berichtigen. In schweren Fällen ist die Prüfung als nicht bestanden zu erklären. Ein unrichtiges Prüfungszeugnis ist einzuziehen. Festsetzung der Prüfungsergebnisse und der Zeugnisnote Die Gesamtnote wird in Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt. Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag. Bekanntgabe der endgültigen Gesamtnote: 11.07.14, 1. Stunde Die Abschlussprüfung ist nicht bestanden bei - Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach, sofern kein Notenausgleich möglich ist, - Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern, sofern kein Notenausgleich möglich ist, - Gesamtnote 6 im Fach Deutsch. Notenausgleich Schülern mit Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach (außer Deutsch) oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern wird bei - Gesamtnote 1 in einem Vorrückungsfach oder - Gesamtnote 2 in zwei Vorrückungsfächern oder - Gesamtnote 3 in mindestens vier Vorrückungsfächern Notenausgleich gewährt. Er ist nicht möglich bei Gesamtnote 6 in Deutsch oder mehr als 1 x 6 oder 2 x 5 in Vorrückungsfächern. Abschlusszeugnis - Zeugnisbemerkungen (allgemeine Beurteilung) In das Abschlusszeugnis ist eine allgemeine Beurteilung aufzunehmen, die sich am tatsächlichen Arbeitsverhalten bzw. Verhalten orientiert. Ob im Einzelfall von einer allgemeinen Beurteilung abgesehen wird, entscheidet der Vorsitzende im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss. - Wahlfächer Eine Bemerkung über die Teilnahme an den in der Abschlussklasse besuchten Wahlfächern und den dabei erzielten Leistungen wird in das Zeugnis aufgenommen. - Auf Antrag kann in das Abschlusszeugnis der letzte Leistungsstand in einem Fach, das in Jahrgangsstufe 8 oder 9 abgelegt wurde, aufgenommen werden. Vom Klassenleiter ist dieser Antrag in schriftlicher Form auf einer Klassenliste unter Angabe der gewünschten Fächer und der erzielten Noten mit Schülerunterschrift festzuhalten. Termin: Mittwoch, 20.05.2014 3
- Prüflinge, welche die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, erhalten ein Jahreszeugnis. Dies enthält die Noten des Jahresfortgangs und die Bemerkung Der Schüler hat sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen. - Zusammen mit dem Abschlusszeugnis erhält jeder Schüler eine beglaubigte Zweitschrift. - Die Würdigung einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann auf einem Beiblatt zum Zeugnis erfolgen. Hierzu ist ein entsprechender Antrag einzureichen (Formular im Sekretariat erhältlich; Bestätigung erfolgt durch die entsprechende Behörde, Sportverein, Einrichtung). Termin: Mittwoch, 20.05.2014 Die Abschlussprüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Eine bestandene Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung ebenfalls einmal wiederholt werden. Dazu muss ein entsprechender schriftlicher Antrag durch einen Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schüler bis spätestens 25. Juli 2014 bei der Schulleitung eingereicht werden. Die Genehmigung erfolgt nur, wenn aufgrund der bisherigen Arbeitshaltung eine Verbesserung der Leistungen zu erwarten ist. Verhinderung der Teilnahme an der gesamten oder Teilen der Abschlussprüfung - Erkrankungen, welche die Teilnahme eines Schülers an der Abschlussprüfung verhindern, sind vor Prüfungsbeginn telefonisch anzuzeigen und unverzüglich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Ein unentschuldigtes Fernbleiben zieht die Note 6 nach sich. - Hat sich ein Schüler der Prüfung oder einem Prüfungsteil unterzogen, so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden. Nachholen der Abschlussprüfung Schüler, die an der Abschlussprüfung in allen oder einzelnen Fächern begründet nicht teilnehmen konnten, können die Abschlussprüfung in den nicht abgelegten Teilen nachholen. Nachtermine: Französisch (Mo., 08.09.14); Deutsch (Die., 09.09.14); Englisch (Mi., 10.09.14); Mathematik I/II (Do., 11.09.14); Physik/ BwR (Fr., 12.09.14); Sozialwesen (Mo., 15.09.14) Beginn ist jeweils um 08:00 Uhr. Es ist mit der Ausbildungsstelle abzusprechen, dass zu den Prüfungstagen freigestellt wird. Eine Anmeldung an der Fachoberschule kann dennoch zum Einschreibetermin erfolgen. Bei Bedarf kann die Schule eine Bescheinigung über den Sachverhalt ausstellen. Entlassungs- und Zeugnistermin ist in diesem Schuljahr Freitag, der 18. Juli 2014. Die Zeugnisausgabe erfolgt im Rahmen einer feierlichen Verabschiedung an unserer Schule um 17:30 Uhr. Über die weitere Organisation werden Sie gesondert informiert. Die Zeit bis zum Entlassungstermin ist nicht unterrichtsfrei; organisatorische Aufgaben, Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten, Studienfahrten und Unterricht nach Sonderplan beschließen die Schulzeit. Damit Ihre Kinder auf die Prüfung bestmöglichst vorbereitet werden, bieten wir in den Prüfungsfächern verschiedene Vorbereitungskurse an. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Fachlehrern über die genauen Bedingungen. Ich wünsche allen Absolventen eine erfolgreiche Prüfung. Mit freundlichen Grüßen J. Nisster, Realschuldirektor Bitte dieses Schreiben sorgfältig bis zum Ende der Prüfungen aufbewahren! 4
Schülerin/Schüler Klasse Name Vorname Die Informationen zur Abschlussprüfung 2014 haben wir erhalten. Ort, Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten 5