Sehr geehrte Frau Dr. Hendricks, sehr geehrter Herr Gabriel,



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Transkript:

Michael Körner für die IG Rees gegen Gasbohren e.v. Staelweg 33 46459 Rees Dr. Sabine Jordan für die BIGG Kleve Neuenhof 5 47546 Kalkar Frau Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Stresemannstr. 128-130 10117 Berlin Herrn Bundesminister Siegmar Gabriel Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorstr. 34-37 10115 Berlin Rees und Kalkar, den 10.07.2014 Sehr geehrte Frau Dr. Hendricks, sehr geehrter Herr Gabriel, wir wenden uns an Sie anlässlich des Ihrer Fraktion vorgelegten Eckpunktepapiers vom 04.07.2014. Wir sind zutiefst enttäuscht von Ihren Positionen, denn das sogenannte Eckpunktepapier ist wohl eher der Auftakt zu einem Frackinggesetz im Galopp statt ein großer politischer Wurf. Weder wurde das Gutachten des UBA abgewartet, noch wurde ausreichend Expertise eingeholt. Fracking würde dadurch in den meisten Schiefergesteinen ermöglicht werden, in Sandstein sind keine Beschränkungen vorgesehen. Eine wissenschaftliche Begründung fehlt. Insgesamt enttäuschend, bleibt das Papier doch sogar hinter den Koalitionsvereinbarungen der Großen Koalition zurück. Dort hieß es noch Kein Fracking mit giftigen Chemikalien. Die nach eigener Aussage fehlende Evidenz für die Sicherheit und die negativen Erfahrungen aus den USA und Kanada riefen zu einem Verbot der Risikotechnik auf, um dem Besorgnisgrundsatz Rechnung zu tragen. Die Einschränkungen und die unseres Erachtens willkürliche Begrenzung von möglichen Frackingvorhaben ab einer 3000 m Grenze dürften in der Realität keine Relevanz haben und ist durch keine uns bekannte Publikation belegt. Hier bitten wir um Aufklärung bzw. Stellungnahme unter Nennung der Literatur, die die erforderliche Evidenz liefert. Das Papier ist inkohärent, inkonsequent und in sich widersprüchlich. Nicht nur die Studie des BMU, auch die Studie des Landes NRW beklagt die mangelnde Evidenz. Nicht einmal das Land Niedersachsen konnte Daten aus der Gasförderung aus konventionellen Lagerstätten liefern. Nicht nur in den USA, auch hierzulande wird die Kontroll-und Dokumentationspflicht auf das sträflichste vernachlässigt. Wie wollen Sie da Fracking erlauben? Diese Technik wird uns mit einer Millionen-Tonnen-Last an Lagerstättenwasser und Flowback ein weiteres Problem mit Chemiemüll eröffnen. Dies vor dem Hintergrund, dass die Atommüllfrage weiterhin 1

ungeklärt ist sowie der ungeklärten Problematik von rund einer Dreiviertelmillion Tonnen Chemiemüll, die im Ruhrgebiet unter Tage lagern. Mit welcher Berechtigung schaffen wir ein weiteres Problem für die uns folgenden Generationen? Eine Politik, als gäbe es kein Morgen, können wir gar nicht verantworten. Daher fordern wir ausdrücklich Begründungen für die uns willkürlich anmutenden Entscheidungen und Berücksichtigung unserer Einwände. Die geäußerte Besorgnis und das Bemühen, die Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen, sollten nicht zu Lippenbekenntnissen werden, sondern zu einer echten Schutzgesetzgebung führen. Sonst reicht das Papier nicht aus, die Besorgnis der eigenen Parteimitglieder geschweige denn der Bevölkerung auszuräumen. Schon jetzt wirft es mehr Fragen auf als dass es Lösungen anböte. Unsere Fragen, Bedenken und Begründungen sind im Folgenden dargelegt. Zu begrüßen ist der Gedanke eines Frackingverbotes. Die Grenzziehung bei 3000 m erscheint willkürlich und ist durch keine uns bekannte Publikation belegt. Wir lehnen dies ab. Begründungen: Bohrungen werden bei der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen bis zu 5000 m vertikal niedergebracht, anschließend bei Bedarf bis zu 3000m horizontal abgelenkt. Warum soll eine 3000 m lange Rohrtour mit ihrer Zementierung eine geringere Sicherheit bieten als eine bis zu 8 km lange? Zudem passieren viele Unfälle mit Umwelt- und Gesundheitsgefährdung an der Oberfläche, durch menschliches und/oder technisches Versagen. Diese sind vollständig unabhängig von der Bohrtiefe. Zudem sind sie systemimmanent, für jedes Fracking werden Chemikalien genutzt, egal wie tief das Loch ist und in welchem Gestein. Bei jeder Bohrung und anschließender Förderung kommen zudem Stoffe aus der Tiefe zu Tage, die bezüglich Entsorgung und Aufbereitung hochproblematisch sind. Mehr Deckschicht alleine reicht als Begründung nicht aus für eine Erlaubnis von Fracking tiefer als 3000m. Ein immanentes Sicherheitsrisiko ist das Versagen der Bohrlochintegrität, vor allem durch Versagen der Zementierung der Rohrtouren. Etwa 10% der Bohrlöcher sind bereits in der Förderphase undicht, alle werden im Laufe der Zeit undicht. Die Bohrungen gasen dann unendlich weiter aus und setzen in der Folge das Klimagas Methan frei, und zwar sowohl in die penetrierten Wasserhorizonte als auch in die Luft. Wozu sollen wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen dienen und wer soll sie bezahlen? Es geht doch wohl gar nicht, dass die Beweispflicht der Förderunternehmen, die durch Mangel an Evidenz beeindruckt, auf Kosten des Steuerzahlers nachgeliefert wird. Ein Unternehmer hat die Pflicht, die Unbedenklichkeit seiner Methode nachzuweisen. Kann er das nicht, gibt es keine Genehmigung oder das Verfahren wird verboten. Etwas anderes können Sie dem Steuerzahler und Wähler nicht verkaufen. Selbst bei Probebohrungen oder Forschungsbohrungen unter Einsatz der Frackingtechnik fahren Sie das volle Risiko mit allen Umweltschäden. Was soll dabei herauskommen? Deutsche Ingenieurskunst wird die Schwächen der Risikotechnik nicht beseitigen. Wir lehnen die Erforschungsvorhaben ab. Es gibt mehrere 100.000 Bohrungen auf der Welt, in denen auch gefrackt wurde. Von da mag die Evidenz kommen, nicht aus Deutschland und nicht aus Steuergeldern finanziert. Die Frage der Behandlung des toxischen Lagerstättenwassers ist nicht geklärt. Dieses fiele auch dann an, wenn sie mit nichttoxischen Flüssigkeiten einen Frackvorgang durchführten. Was nur in der Industriepropaganda geht, es gibt kein clean fracking. Ferner stellen sich uns weitere Fragen: Was heißt nicht wassergefährdend? An anderer Stelle heißt es nur schwach wassergefährdend? Auch die letztgenannten Substanzen gehören ausnahmslos nicht in unser 2

Wasser. Der Einsatz z.b. von weniger toxischen Bioziden erfordert größere Mengen, so dass nichts gewonnen wird. Warum soll das Verbot befristet werden? Meinen Sie ernsthaft, bis 2021 ist der Widerstand gegen Fracking vorbei? Herrscht dann besseres Wetter für Umweltverschmutzung? Oder soll Fracking über die Hintertür via CETA und TTIP abgewartet werden? Mit welcher Begründung nehmen Sie tight gas - Vorkommen, also Gas aus Sandstein, von der Regelung aus? Die einzige Begründung, die uns einsichtig erscheint, ist die Tatsache, dass die tight gas-vorkommen in Niedersachsen exploriert sind und gefördert werden und dass das Land Niedersachsen nicht auf das Geld aus den Gasvorkommen des Landes verzichten möchte. Fracking in Sandstein ist das gleiche riskante Verfahren wie in jedem anderen Gestein. Die Beschwörungen, davon dürfe keine Gefahr ausgehen, sind wohl Mantras gegen böse Geister. In Niedersachsen haben sich schwerste Unfälle mit toxischen Substanzen ereignet. Der Katalog an Zwischenfällen reicht von unzureichenden Lagerstättenwasserleitungen in Söhlingen, die den Boden mit Benzol verunreinigt haben, bis zu Erdbeben. Gerne senden wir eine Liste der uns vorliegenden Störfälle, weiteres sollte das LBEG in Hannover liefern können. Dies können und dürfen Sie nicht ignorieren, die Gasproduktion in Niedersachsen ist mitnichten sicher, sauber und reibungslos. Mit einer solchen Haltung schlagen Sie ins Gesicht der Betroffenen, die es leider besser wissen. Flowback wird transportiert und in Versenkbohrungen verbracht. Daten zur Langzeitsicherheit fehlen. Die Kontrollen der Bohrfelder sind lächerlich, es gibt zu nichts eine funktionierende Datenbank. Die Technik Fracking ist nicht sicher, die Behauptung, bei 300 Frackvorgängen sei nie ein Schaden entstanden, ist Industriepropaganda, die stur wiederholt wird. Was bleibt da übrig von Ihren Beschwörungen angesichts der derzeitigen Praxis im eigenen Lande? Ein Verbot von Fracking in Wasserschutzgebieten ist ein Papiertiger. Bei Anwendung der geltenden Gesetze wäre Fracking dort schon jetzt nicht genehmigungsfähig, auch wenn das gerade in Niedersachsen ganz anders gehandhabt wurde. So wurde jahrelang Flowback im Landkreis Vechta in einer Versenkbohrung mitten im Wasserschutzgebiet verklappt. Zudem sind gerade mal 14% der Fläche der Bundesrepublik Wasserschutzgebiet, auf 86% würden Sie Fracking erlauben. Prinzipiell sind eine Ausweitung der Wasserschutzgebiete und eine Einbeziehung der Einzugsgebiete von Wasservorkommen, die der Trinkwassergewinnung dienen, ein positiver Ansatz. Auch präventiv für kommende Jahrzehnte und kommende Bedrohungen. Schützen sie die Oberläufe der Flüsse, aus deren Uferfiltrat alleine in Deutschland Millionen Bürger trinken sowie die Zuläufe der Trinkwassertalsperren usw. Nur: Fracking wird dadurch nicht sicherer. Nur die Natura 2000 Gebiete auszunehmen, ist nicht genug. Die Flächennutzungspläne weisen eine Fülle von möglichen Interessenkonflikten aus: Luftreinhaltung und -versorgung, Naherholung, Naturschutz, Landwirtschaft, um nur einige zu nennen. Hieraus ergeben sich Raumwiderstände, die zu einem Katalog an Versagensgründen für Fracking und damit zu einer Fülle von Ausschlussgebieten führen. Hier ist ein öffentliches Interesse vorhanden, da ist die Energieproduktion als sekundär zu betrachten. Deutschland ist dicht besiedelt. Auch deshalb ist die Methode nicht geeignet. Sie wurde nicht zuletzt in den Weiten des amerikanischen Kontinents entwickelt. Die Beweislastumkehr ist das Minimum, um Schäden durch Bergbau abzuwickeln. Besser bewährt hat sich eine Schiedsgerichtsbarkeit. Zudem hat z.b. die Ruhrkohle AG große Rückstellungen gebildet, um zumindest einen Teil der Ewigkeitsschäden begleichen zu können. Dies ist im Falle der Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten nicht gegeben. Solche 3

Rückstellungen sind für jeglichen Bergbau dringend zu fordern. Gerade bei der Förderung von Öl und Gas aus unkonventionellen Lagerstätten betätigen sich Finanzkonsortien, die alles andere als zuverlässig sind. Da ist im Schadensfall kein Cent zu holen, wenn was passiert, sind diese Firmen schnell abgewickelt und der Briefkasten in Toronto oder sonst wo abgeschraubt. Eine UVP-Pflicht für alle Bergbauvorhaben sollte die Regel sein. Immerhin ist dann gewährleistet, dass Öffentlichkeit, Kommunen, Kreise und Behörden eingebunden werden. Zur Sicherheit trägt eine UVP-Pflicht aber nur wenig bei. Sie hat noch kein Vorhaben verhindert, da sie nur den Stand der Technik berücksichtigt. Viel wichtiger ist eine umfassende Reform des unseligen und zutiefst undemokratischen Bergrechts, sowie seine Einbindung in eine Umweltgesetzgebung. Die Bergbehörden sollten daher am Umweltressort aufgehängt sein und nicht am Wirtschaftsministerium. Es kann nicht ewig weiter gehen, dass das Dogma der Wirtschaftspolitik alle Belange beeinflusst und Verfahren erzwingt, die Auswirkungen auf unser Klima und unsere Umwelt haben. Politik für Menschen heißt nicht Politik fürs Geld. Wenn sie den wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatz anwenden, dürfen Sie nicht fordern, dass eine Schädigung des Grundwassers lediglich an Brunnen ausgeschlossen wird. Sie müssen Fracking verbieten. Es ist naiv, darauf zu vertrauen, dass die Förderunternehmen verantwortungsvoll mit Freiheiten umgehen. Sie tun alles, um ihre Gewinne zu maximieren, die Umwelt ist ihnen egal. Das Beispiel Niedersachsen lehrt, dass die Gasindustrie zu wenig kontrolliert und reglementiert wird. Es ist ein schmutziges Geschäft. Hiervor haben Sie den Bürger zu schützen. Die Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes vor Bergbauvorhaben begrüßen wir. Es sollte für alle Bergbauvorhaben gelten und im Falle der Erdöl- und Erdgasförderung ein Leitnivellement einschließen. Dies ist dringend zu empfehlen, um hinterher durch Hebungen und Senkungen entstandene Schäden nicht zuletzt an öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen beweisen zu können. Zudem sind Boden, Luft und Wasser bezüglich Reinheit und Belastung schon vorher zu untersuchen. Die Kosten hierfür und fürs Monitoring sind dem Förderunternehmen aufzuerlegen. Die Identität aller eingesetzten Stoffe ist nicht nur offenzulegen, sondern auch zu kontrollieren. Grund- und Oberflächenwassermonitoring sind zu begrüßen. Damit sollte unverzüglich in Niedersachsen begonnen werden. Einzuschließen sind andere Untersuchungen wie nach Quecksilber im Boden in der Nähe von Bohrstellen. Dies ist eine bereits bekannte und bestehende Gefahr. Auch hier wurde bisher Wissen zurückgehalten und Sachstände vertuscht. Daher darf das Monitoring nicht von der Bergbehörde durchgeführt werden und schon gar nicht von den Förderunternehmen selbst. Die Zuverlässigkeit der Messungen muss garantiert werden und transparent sein. Eine Berichtspflicht an die zuständige Behörde (hier Bergamt) gibt es bereits, diese Forderung Ihrerseits geht ins Leere. Diese Behörden sind jedoch abhängig vom Bergbau und nicht neutral. Wichtiger wäre eine Informationspflicht auch an die lokalen und regionalen Behörden und Transparenz, damit eine öffentliche Kontrolle erst möglich wird und im Störfall gehandelt wird. Hier wurde bisher alles getan, um nichts zu tun. Die Politik muss sich in dieser Fragestellung dem Untätigkeitsvorwurf seitens der Bevölkerung stellen. Unseres Erachtens sehen Strenge Vorgaben anders aus. Im Endeffekt ist Ihr Papier ein wirtschaftsliberales Beschwörungswerk. Wie wollen sie zum Umgang mit dem Flowback und dem Lagerstättenwasser den STAND DER TECHNIK entsprechend konkretisieren? Stand der Technik ist ganz konkret die Verpressung von Flowback und Lagerstättenwasser in Versenk- oder Disposalbohrungen und nicht die umweltgerechte Aufbereitung. Bisher gibt es weder die entsprechende Technik, das know how noch ausreichende Kapazitäten von Aufbereitungsanlagen, um diese Unmengen kontaminierten Wassers aufzubereiten. 4

Stand der Technik ist die Verklappung der Abwässer in der Tiefe. Dies ist nicht hinnehmbar und muss verboten werden. Hier greift der Besorgnisgrundsatz besonders. Wo sind die Pläne hierzu geblieben? Der Verweis auf die Möglichkeit der Regelung durch Landesgesetzgebung schiebt den Schwarzen Peter an die Bundesländer. Von Ihnen ist aber zu erwarten, dass Sie Rechtssicherheit schaffen: durch ein Wasserhaushaltsgesetz, dass den Namen verdient, durch eine überfällige Reform des Bergrechts, eine Aufgabe, die Jahrzehnte nur verschoben wurde, und ein klares Verbot von Fracking. Dies ist problemlos möglich, wie ein juristisches Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ergibt. Die UVP-Bergbau zu ändern, ist Makulatur. Stellen Sie sich der Aufgabe und kippen das undemokratische Bergrecht! Binden Sie es ein in eine moderne Umweltgesetzgebung und verwandeln es in demokratisches Recht. Nehmen Sie die historische Aufgabe an, anstatt liebedienerisch vor der Bergbauindustrie herumzutanzen. Und verbieten sie endlich Fracking. Nichts anders können Sie Ihren Parteimitgliedern verkaufen, nichts anderes erwartet der Bürger von Ihnen. Wir als Bürgerinitiativen haben den Finger am Puls der Bevölkerung. In tausenden Gesprächen haben wir die Empörung und das Entsetzen der Menschen erlebt und gehört: Das muss verboten werden! Dies trifft auf die Bevölkerung beiderseits der deutsch-niederländischen Grenze zu, längst sind wir grenzüberschreitend vernetzt. Politik gegen das Volk geht nicht lange gut. Wir lassen uns nur begrenzt regieren. Mit Spannung erwarten wir Ihre Stellungnahme. Gerne sind wir bereit, unsere Argumente weiter zu vertiefen und zu belegen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Sabine Jordan für BIGG Kleve Michael Körner für IG Rees gegen Gasbohren e.v. 5