Zentrales Innovationsprogramm



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2 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand 3 Programmziel Fördergegenstand Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zum Wachstum der Unternehmen, ver bunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, geleistet werden. Die Förderung von Einzelprojekten soll dazu beitragen, KMU zu mehr Anstrengungen für marktorientierte Forschung, Entwicklung und Innova tionen anzuregen, mit Forschung und Entwicklung verbundene technische und wirtschaftliche Risiken von technologiebasierten Projekten zu mindern, FuE-Ergebnisse zügig in marktwirksame Innovationen umzusetzen, FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Gefördert werden: EP Einzelprojekte Durchführung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten in KMU Zur Umsetzung der FuE-Projekte können zusätzlich gefördert werden: DL Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen Leistungen Dritter zur Unterstützung der schnellen wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse geförderter FuE-Projekte das Innovationsmanagement in KMU zu verbessern.

4 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand 5 EP Einzelprojekte DL Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen Förderbedingungen Gefördert werden einzelbetriebliche FuE-Projekte in KMU zur Entwicklung betriebsinterner Innovationskompetenz. Zuwendungsfähige Projektkosten Förderbedingungen Gefördert werden Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse der geförderten FuE-Projekte. Antragsberechtigt sind KMU, deren einzelbetriebliches FuE-Projekt bewilligt wurde. Personaleinzelkosten Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte (max. 25 % der Personaleinzelkosten) Anträge auf Förderung dieser Leistungen können bis spätestens sechs Monate nach Abschluss des erfolgreichen FuE-Projekts gestellt werden. übrige Kosten (pauschal bis 100 % der Personaleinzelkosten) Die Kosten für das Projekt eines KMU sind bis zu 350.000 zuwendungsfähig. Zuwendung Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten bis zu folgenden Fördersätzen: Unternehmensgröße Standort neue Bundesländer Standort alte Bundesländer kleines Unternehmen 2 45 % 40 % mittleres Unternehmen 2 45 % 1 35 % 1 Dieser Satz wird gewährt, wenn Leistungen der industriellen Forschung gemäß EU-Definition zu mindestens einem Viertel der Gesamtleistungen des Projekts erbracht werden, andernfalls gelten 35 %. 2 gemäß KMU-Definition Seite 8 Zuwendungsfähige Kosten Kosten für vorgenannte Leistungen Dritter: max. 50.000 Zuwendung 50 % der zuwendungsfähigen Kosten Zu den förderfähigen Leistungen Dritter gehören beispielsweise Betriebsführungsberatung; tech nische Unter stützung; Technologietransferdienste; Ausbildung; Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Schutz von und dem Handel mit Rechten an geistigem Eigentum sowie bei Lizenz ver ein barungen; Beratung bei der Nutzung von Normen; Büroflächen; Datenbanken; Fachbüchereien; Marktforschung; Nutzung von Laboratorien; Gütezeichen, Tests und Zertifizierungen

6 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand 7 Fördervoraussetzungen Voraussetzungen zur Förderung von Einzelprojekten Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen Orientierung am internationalen Stand der Technik Erhöhung des technologischen Leistungsniveaus und der Innovationskompetenz des Unternehmens Einzelprojekte können gefördert werden, wenn sie Voraussetzungen für das Unternehmen Die KMU müssen über ausreichend qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal verfügen oder entsprechende Neueinstellungen vorsehen, nach Abzug des Personals für das FuE-Projekt durch die verbleibende Personalkapazität, einschließlich der Geschäftsführung, den weiteren Geschäftsgang im Unternehmen sicherstellen können, die Gründung abgeschlossen haben und den erforderlichen finanziellen Eigenanteil aufbringen, ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden könnten, mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sind und auf anspruchsvollem Innovationsniveau die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig erhöhen, neue Marktchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen bzw. sichern. über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen und es darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Voraussetzungen für das FuE-Personal Mitarbeitende Personen können gefördert werden, wenn für diese eine sachgerechte Qualifikation und Beschäftigung belegt und anerkannt werden kann. Sie können nicht gefördert werden, wenn Das FuE-Projekt darf nicht im Rahmen anderer Förderungen unterstützt, deren Tätigkeit im Rahmen anderer Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der EU unterstützt wird, oder vor bestätigtem Antragseingang begonnen, im Auftrag Dritter durchgeführt werden. diese durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüsse oder vergleichbare arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finanziert werden.

8 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand 9 Antragsberechtigte Antrags- und Bewilligungsverfahren Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aller Rechtsformen gemäß KMU-Definition, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung: ihren Geschäftsbetrieb in Deutschland haben, weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. aufweisen. KMU-Definition 1 kleine Unternehmen mittlere Unternehmen Beschäftigte unter 50 unter 250 Jahresumsatz bis 10 Mio. bis 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme Weitere Voraussetzungen Das Unternehmen muss bis 10 Mio. bis 43 Mio. ein eigenständiges Unternehmen sein oder Die Antragstellung ist formgebunden. Antragsfor mu lare sind im Internet unter www.zimbmwi.de oder in Papierform kosten los beim Projektträger, der EuroNorm GmbH, erhältlich. Anträge können laufend gestellt werden. Letzter Einreichungstermin ist für Unternehmen aus den alten Bundesländern der 31.12.2010, für Unternehmen aus den neuen Bundesländern und Berlin der 31.12.2013. Die Bearbeitungszeit der Anträge hängt wesent lich von der Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab. Potenzielle Antragsteller können sich vor Antragstellung beim Projektträger beraten bzw. ein Antrags konzept prüfen lassen. Anträge richten Sie bitte an EuroNorm GmbH Projektträger ZIM-Einzelprojektförderung Stralauer Platz 34 10243 Berlin www.zim-bmwi.de zim@euronorm.de Anträge werden in Zusammenarbeit mit dem Projektträger VDI/VDE-IT bearbeitet. darf zusammen mit seinen Partner unternehmen und verbundenen Unternehmen die vorgenannten Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf Vorschlag des Projektträgers. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. 1 vollständige Definition: Amtsblatt der EU Nr. L 124 v. 20.5.2003

10 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand 11 Antragsunterlagen Projektträger des BMWi Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein Antragsformular mit den Unterlagen Darstellung des Antragstellers rechtliche Erklärungen Auflistung der Förderungen in anderen Programmen in den letzten drei Jahren aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung EuroNorm GmbH Projektträger des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für ZIM-Einzelprojektförderung Stralauer Platz 34 10243 Berlin www.zim-bmwi.de Telefon 030 97003-00 Telefax 030 97003-44 E-Mail zim@euronorm.de Ansprechpartner Erklärung zur Einstufung als KMU Darstellung des Projektinhalts Anlagen zur Begründung und Beschreibung der Zielstellung des Projekts und seiner Wirkungen (Verwertungsplan) Anlage zur Planung des Arbeitsablaufs Untersetzung der beantragten Förderung Harald Decker Telefon 030 97003-00 E-Mail zim@euronorm.de Weitere Informationen: www.zim-bmwi.de Förderrichtlinie vom 2.12.2008 Bekanntmachung zur Änderung der Richtlinie vom 3.2.2009 Anlagen zum Personal und zu den Kosten Aktuelles zum Förderprogramm Anlage zur Bonität und Finanzierung des Eigenanteils Downloads u. a. für Antrags- und Abrechnungsunterlagen, Infomaterial Konzept für die Erfolgskontrolle Hinweise und Hilfe zur Einstufung als KMU Beispiele geförderter Projekte Informationen zu den Fördermodulen Veranstaltungshinweise

Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat Öffentlichkeitsarbeit Scharnhorststraße 34 37 10115 Berlin www.bmwi.de Gestaltung EuroNorm GmbH Stand Februar 2009