SERVICEINFORMATION. Fragen und Antworten zum Energieausweis. Alles Wichtige im Überblick

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Transkript:

SERVICEINFORMATION Fragen und Antworten zum Energieausweis Alles Wichtige im Überblick

Allgemeine Fragen zum Energieausweis 1. Was ist ein Energieausweis für Gebäude? Der Energieausweis ist ein Ausweis, der Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Mit dem Energieausweis können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden. Analog zu den Energieeffizienzklassen von Haushaltsgeräten wird ein Gebäude anhand seiner energetischen Qualität eingestuft. Unter energetischer Qualität versteht man die Tauglichkeit eines Gebäudes, Wärmeverluste zu minimieren und dadurch die Energiekosten gering zu halten. Der Energieausweis nach EnEV 2014 enthält eine Einteilung in Energieeffizienzklassen von A+ (sehr gut) bis H (sehr schlecht). 2. Warum gibt es einen Energieausweis für Gebäude? Die EU-Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, Maßnahmen zur Energie- und CO2- Einsparung in nationales Recht umzusetzen. Ein Bestandteil dieser Richtlinie ist die Erstellung von Energieausweisen. In Deutschland wurde diese Richtlinie im Rahmen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt. Aus diesem Grund wird grundsätzlich die Angabe von Energiekennwerten aus dem Energieausweis bereits in Immobilienanzeigen Pflicht. 4. Wie sieht der Energieausweis aus? Der Ausweis besteht aus fünf Seiten inkl. einer Seite mit Modernisierungsempfehlungen. Die erste Seite enthält allgemeine Informationen zum Gebäude sowie den Grund der Ausstellung (z.b. Neubau, Modernisierung). Auf der zweiten bzw. dritten Seite wird der ermittelte Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch für das jeweilige Gebäude in kwh pro m 2 und Jahr [kurz: kwh/(m 2 *a)] angegeben und auf einer Farbskala dargestellt. Zudem erfolgt hier der Vergleich zu fest definierten Vergleichswerten, d.h., der Bedarfs- bzw. der Verbrauchskennwert kann auf einen Blick abgelesen werden. Zusätzlich zum Endenergiebedarf bzw. -verbrauch wird der Primärenergiebedarf bzw. -verbrauch ausgewiesen. Diese beinhalten zusätzlich vorgelagerte Energieaufwände für die Gewinnung und den Transport des Energieträgers. Die folgenden Seiten umfassen Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung und Erläuterungen zum Energieausweis. 2 3. Was ist das Ziel des Energieausweises für Gebäude? Ziel des Energieausweises ist unter anderem, Markttransparenz für Mieter und Käufer von Immobilien zu schaffen. Der Energieausweis weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf bzw. den Energieverbrauch sichtbar, bevor ein potenzieller Interessent sich für oder gegen eine Immobilie entscheidet. 5. Sieht der Ausweis für alle Wohnungen eines Gebäudes gleich aus? Ja, denn der Energieausweis kann nur für das gesamte Gebäude und nicht nur für einzelne Wohnungen ausgestellt werden.

6. Gibt es unterschiedliche Verfahren zur Energieausweisausstellung? Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der bedarfsorientierte Energieausweis wird im Rahmen einer ingenieurtechnischen Berechnung erstellt und gibt den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes an. Er kann generell für alle Gebäude erstellt werden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird unter Verwendung der Verbrauchsdaten der Vergangenheit (z.b. auf Basis der Heizkostenabrechnung) erstellt und gibt somit den tatsächlichen Energieverbrauch an. Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist nicht für alle Gebäudetypen zugelassen. 7. Wer darf Energieausweise ausstellen? Jeder Aussteller muss bestimmte Qualifikationen vorweisen können, die in der EnEV ( 21) festgelegt sind. 8. Wie lange ist ein Energieausweis gültig? Der Energieausweis gilt maximal zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Ein Energieausweis kann seine Gültigkeit verlieren, wenn beispielsweise die beheizte Nutzfläche eines Gebäudes um mehr als die Hälfte erweitert wird. Details hierzu sind in der EnEV geregelt. potenziellen Interessenten bei der Besichtigung der Immobilie vorlegen und bei Vertragsabschluss übergeben. 10. Für welches Gebäude muss ein Energieausweis ausgestellt werden? Für sämtliche Gebäude, egal ob es sich um Alt- oder Neubau handelt oder ob es Wohnoder Nichtwohngebäude sind. Ausgenommen von der Pflicht zur Ausstellung sind z. B. denkmalgeschützte Gebäude, unbeheizte Gebäude wie Garagen und Abrissgebäude. 11. Wie sieht der Energieausweis für Büro- oder Verwaltungsgebäude aus? Bei Nichtwohngebäuden wie z.b. Büro- und Verwaltungsgebäuden oder auch Schulen oder Hallen muss neben der Bilanzierung der Energieeffizienz der Gebäudehülle, der Heiztechnik und der Warmwasserbereitung auch der Energiebedarf für die Beleuchtung und Klimatisierung ermittelt werden und in die Darstellung der Gesamtenergieeffizienz einfließen. 12. Können die Kosten für den Energieausweis auf die Mieter umgelegt werden? Die Kosten für den Energieausweis können nicht auf die Mieter umgelegt werden und sind vom Eigentümer zu tragen. 9. Wer benötigt einen Energieausweis? Eigentümer und Vermieter von Wohn- und Nichtwohngebäuden müssen unter bestimmten Voraussetzungen über einen Energieausweis verfügen. Insbesondere bei Verkauf oder Neuvermietung von Wohngebäuden müssen Verkäufer bzw. Vermieter den Energieausweis 3

13. Was nutzt der Energieausweis, wenn er keine konkreten Aussagen über den Verbrauch des einzelnen Mieters enthält? Wie bei Kühlschränken und Autos wird auch auf dem Energieausweis der Bedarfs- bzw. Verbrauchswert des Gebäudes mit vorgegebenen Normwerten verglichen. So können Gebäude vor dem Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages miteinander verglichen werden. 14. Welche Rechte können Mieter aus dem Energieausweis ableiten? Sind z.b. Mietminderungen bei hohen Heizkosten zu erwarten? Wie auf der ersten Seite des Energieausweises aufgeführt, dient dieser lediglich der Information... und soll einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen. Der Miet- bzw. Kaufinteressent kann damit verschiedene Gebäude hinsichtlich ihres energetischen Zustandes vergleichen. Stelle auszuhängen. Bei behördlicher Nutzung sinkt die Grenze ab 09. Juli 2015 von 500 auf 250 Quadratmeter. 16. Muss ich Daten aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen angeben? Ja, grundsätzlich müssen bei allen Immobilienanzeigen in Printmedien oder Online-Portalen Energiekennwerte aus dem Energieausweis angegeben werden. Bei Wohngebäuden handelt es sich um folgende Angaben: Art des ausgestellten Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) Endenergiebedarfs- oder Endenergieverbrauchswert Wesentliche Energieträger für die Heizung des Gebäudes Das Baujahr des Gebäudes lt. Energieausweis Die Effizienzklasse aus dem Energieausweis, sofern ein Energieausweis mit Effizienzklasse vorliegt Der zukünftige Energieverbrauch und die entsprechenden Energiekosten des Interessenten lassen sich aus dem Energieausweis jedoch nicht ableiten. Entsprechend lassen sich auch grundsätzlich keine Forderungen einklagen oder Mietminderungen durchsetzen. Der potenzielle Nutzer hat ebenfalls grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Umsetzung der im Energieausweis enthaltenen Modernisierungshinweise. 15. Muss der Energieausweis öffentlich ausgehängt werden? Ja, Eigentümer eines Gebäudes mit mehr als 500 Quadratmetern und starkem Publikumsverkehr sind verpflichtet, den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Bei Nichtwohngebäuden sind die Werte für Strom und Wärme (Endenergiebedarf- bzw. verbrauch) separat anzugeben. 17. Muss der Energieausweis dem Interessenten einer Immobilie vorgelegt werden? Ja, bei der Besichtigung muss potenziellen Mietern oder Käufern der Energieausweis vorgelegt werden. Bei Abschluss des Miet- oder Kaufvertrages ist der Energieausweis dem Mieter bzw. Käufer zu übergeben. Eine Kopie des Energieausweises erfüllt diese Anforderungen grundsätzlich auch. 4

Fragen zum Angebot von Techem 1. Wie bekomme ich einen verbrauchsorientierten Energieausweis von Techem? Im ersten Schritt bestellen Sie für Ihre Gebäude die benötigte Anzahl verbrauchsorientierter Energieausweise. Für die Erstellung kann Techem teilweise auf bereits vorliegende Daten zurückgreifen, zum Teil müssen Daten von Ihnen bereitgestellt werden. Unser Energieausweisteam wird sich nach Eingang ihrer Anfrage mit Ihnen in Verbindung setzen, um diese Daten elektronisch oder in Papierform zu erfassen. Anschließend wird, wenn alle notwendigen Daten vorliegen, ein verbrauchsorientierter Ausweis erstellt. Falls für einen Energieausweis nicht alle Daten vorliegen oder ein verbrauchsorientierter Ausweis aufgrund gesetzlicher Vorgaben für das jeweilige Gebäude nicht erstellt werden darf, werden wir Ihnen dies mitteilen. Im letzten Fall klären wir mit Ihnen die Möglichkeit der Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises. 2. Muss ein Gebäude einer Abrechnungseinheit entsprechen? Energieausweise werden für ein Gebäude erstellt. Üblicherweise entspricht eine Abrechnungseinheit einem Gebäude. Aufgrund von rechtlichen Vorgaben und der Abrechnungssituation vor Ort kann es vorkommen, dass eine Abrechnungseinheit aus mehreren Gebäuden besteht und deshalb entsprechend der Anzahl der Gebäude Energieausweise erstellt werden müssen. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit unserem Energieausweisteam unter Telefon 018 03/68 4312 (9ct/Minute dt. Festnetz, max. 42ct/Min dt. Mobilfunk) in Verbindung, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Gerne bieten wir Ihnen auch eine hier passende Lösung an. 3. Kann auch für Gebäude, die nicht von Techem abgerechnet werden, ein verbrauchsorientierter Energieausweis erstellt werden? Wenn für das gesamte Gebäude die notwendigen Daten und hier insbesondere die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre vorliegen, kann grundsätzlich auch für Gebäude, die nicht von Techem abgerechnet werden, ein verbrauchsorientierter Energieausweis erstellt werden. 4. Wie kann ich mich auf Fragen meiner Mieter vorbereiten? Aufgrund der aktuellen Klimadiskussion und der Berichterstattung in der Presse sollten Sie auf Fragen Ihrer Mieter zum Energieausweis vorbereitet sein. Neben den Erläuterungen in unseren Broschüren finden Sie auch unter www.techem.de/energieausweis permanent aktualisierte Informationen rund um den Energieausweis. 5

Techem. Deutschlandweit immer für Sie da. Techem ist bundesweit und flächendeckend vor Ort für Sie da. Mit allen Services rund um das Erfassen und Abrechnen von Wärme- und Wasserverbrauch mit Geräten und Systemen, die mehr können als erfassen: Sie sparen aktiv Energie. Zusätzlich verhilft Ihnen Techem zu weiteren Vorteilen: Sie optimieren Ihre Arbeitsabläufe und senken Ihre Verwaltungskosten nachhaltig. Düsseldorf NORDRHEIN- WESTFALEN SCHLESWIG- HOLSTEIN Hamburg HAMBURG BREMEN Bremen NIEDERSACHSEN Hannover Kiel Erfurt Schwerin MECKLENBURG- VORPOMMERN Berlin BERLIN Potsdam BRANDENBURG Magdeburg SACHSEN- ANHALT Dresden Profitieren Sie von unserer Erfahrung und HESSEN THÜRINGEN SACHSEN den kompetenten Teams ganz in Ihrer Nähe. Sprechen Sie uns an. RHEINLAND- PFALZ Wiesbaden Mainz Landeshauptstadt und Niederlassung Niederlassung SAARLAND Saarbrücken Stuttgart BAYERN BADEN- WÜRTTEMBERG München Techem Energy Services GmbH Hauptstraße 89 D-65760 Eschborn Tel. 018 03/68 4312* E-Mail: energieausweis@techem.de *9ct/Minute dt. Festnetz, max. 42ct/Min dt. Mobilfunk 84188.05.0514 Irrtum und Änderungen vorbehalten.