Kaufbeuren Stadt im Allgäu



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Transkript:

Kaufbeuren Stadt im Allgäu Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie 1. Zieldefinition a. Die Stadt Kaufbeuren führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie) in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch. Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten. b. Zeitgleich führt die Stadt Kaufbeuren ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie) in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch. Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität. Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.

2. Unterversorgungssituation Die kreisfreie Stadt Kaufbeuren (Einwohner: 43.199 -Stand: 31.12.2010-) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d.h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Aus Sicht der Stadt Kaufbeuren ist vorrangig der Gewerbepark Kaufbeuren direkt an der Bundesstraße 12 mit über 25 vorhandenen Unternehmen, die unzureichend mit Breitband versorgt. Der Gewerbepark Kaufbeuren hat eine Gesamtfläche von rund 500.000 m². Weitere Unternehmen befinden sich in der Ansiedlungsphase. Weiteres Kundenpotenzial: Unmittelbar nördlich und westlich schließen auf dem Gebiet der Gemeinde Mauerstetten weitere Gewerbeflächen an. Südlich des Gewerbeparks Kaufbeuren laufen die Planungen für eine Großansiedlung zur Bebauung eines Gewerbeareals mit ca. 14 ha und Option auf weitere 12 ha. Betroffen sind zudem die Gemeindeteile: mit folgenden Einwohnerzahlen: Großkemnat 420 Hirschzell 2.097 Oberbeuren 3.744 Märzisried mit 98 Gewerbegebiet Im Hart Die Stadt Kaufbeuren hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung der Ortsteile und des Gewerbeparks Kaufbeuren ergibt. Das Ergebnis liegt als Anlage bei und kann auf der Internetseite http://www.kaufbeuren.de/desktopdefault.aspx/tabid- 1330/1650_read-7175/ eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten (Kontakt: s.u.) angefordert werden. 2

3. Zieldefinition Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen und im Gewerbepark Kaufbeuren zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt. Aufgrund der Bedarfsanalyse besteht im Gewerbegebiet Gewerbepark Kaufbeuren Melchior-Elch-Straße mit den dazugehörigen Erschließungsstraßen ein erhöhter Bedarf. Gleiches gilt für den Stadtteil Märzisried mit dem Gewerbegebiet Im Hart. Auch im Gewerbegebiet Bavariaring direkt an der Bundesstraße 12 zeichnet sich ein erhöhter Bedarf darf ab, jedoch sind hier erst wenige Firmen angesiedelt. Aufgrund reger Nachfrage ansiedlungswilliger Betriebe nach diesem Gewerbegebiet wird von Seiten der Stadt Kaufbeuren auch in diesem Gewerbegebiet für Breitbandversorger ein hohes Kundenpotenzial gesehen auch wenn im Rahmen der Ist- und Bedarfsanalyse weniger Erkenntnisse als für die übrigen Gebiete vorliegen. Danach ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate von mindestens 10 Mbit/s im Download und Upload bedarfsgerecht. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 10 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen. Die Inbetriebnahme soll spätestens ein Jahr nach Auftragserteilung erfolgen. 4. Anforderungen Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet bzw. als Einzelmaßnahme im Gewerbepark Kaufbeuren. Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie. 3

Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen: Vorstellung des Netzbetreibers selbst Referenzen (Darstellung der bisherigen Erfahrungen z.b. durch bereits aufgebaute und betriebene Netze und eingesetzte Netzwerktechnologie) nächste Lokation und Supportstation bis zur Gemeinde zusätzliche Dienste im Angebot Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur Technologie/Übertragungsmedium (Glasfaser, DSL, Funk, Powerline, KTV o. ä.) Technologie-Erweiterungsperspektiven (Ausbaufähigkeiten) Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung) Netzbetrieb Zeitpunkt für Inbetriebnahme (Monat/Jahr) Sicherheit (Zugang) Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload beim Endkunden Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s (Uptime %) Hotline Verfügbarkeit (Zeit und Tage) Zeitgarantie für Reaktion und Problemlösung Call Center Verfügbarkeit (Zeit und Tage) Vorstellung der Gebührenstruktur (Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte, Kosten Serviceverträge) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge 4

Netzinfrastruktur Anforderungen an die Gemeinde Anzahl der Standorte (z.b. Antennen) Anzahl der Einrichtungen für die Technik Leerrohre, verlegte Glasfaser, Grabungsarbeiten Weitere Anforderungen 5. Besonderheiten im Auswahlverfahren Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit: Deckungslücke mit Nachweis durch Kalkulation ist zu erbringen. Mindestanzahl von Kunden ist zu nennen. Vertragliche Konditionen (Zahlungszeitraum- und Konditionen, Regressansprüche, Ausstiegsklausel, Betriebsgarantie) müssen beigefügt sein. Angebote, die keinen offenen und diskriminierungsfreien Netzzugang gewähren, müssen nach Nummer 6.4.2 der Breitbandrichtlinie begründet werden. Der Netzbetrieb ist für mindestens 7 Jahre aufrecht zu erhalten. Die Stadt Kaufbeuren hat gemäß der dargestellten Unterversorgungssituation auch Interesse an Angeboten, die sich nur auf den Ausbau von Teilgebieten der Stadt Kaufbeuren erstrecken und behält sich vor auch nur entsprechende Teilgebiete zu erschließen. Dem Auswahlverfahren liegen gewichtete Bewertungskriterien zu Grunde: Bewertungskriterien Gewichtung: c. Zuschussbedarf/Kosten für die Stadt 35 % d. Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.) 20 % e. Höhe der Endkundenpreise 20 % f. Zeitpunkt der Inbetriebnahme 15 % g. Erschließungsgrad 10 % 5

6. Sonstiges Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden. 7. Fristen Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 22.08.2011 beim Breitbandpaten der Stadt Kaufbeuren eingegangen sein (siehe Ziffer 8). Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 07.10.2011 beim Breitbandpaten der Stadt Kaufbeuren eingegangen sein (siehe Ziffer 8). 8. Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate Stadt Kaufbeuren -Breitbandpate / Wirtschaftsförderung- Peter Igel Kaiser-Max-Straße 1 87600 Kaufbeuren Mail: wifoe@kaufbeuren.de Tel.: 08341-437-104 Fax: 08341-437 88 104 6