Breitbandversorgung Verbandsgemeinde Bad Breisig, Ortsgemeinde Gönnersdorf und Stadt Andernach, Stadtteil Kell. Breitbandversorgung im ländlichen Raum

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1 Breitbandversorgung Verbandsgemeinde Bad Breisig, Ortsgemeinde Gönnersdorf und Stadt Andernach, Stadtteil Kell Breitbandversorgung im ländlichen Raum Verbandsgemeinde Bad Breisig für die Ortsgemeinde Gönnersdorf Stadt Andernach für den Stadtteil Andernach-Kell Öffentliche Ausschreibung ABSCHNITT I: Kommunale Gebietskörperschaft I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Auftraggeber ist die Verbandsgemeinde Bad Breisig für und im Namen der Ortsgemeinde Gönnersdorf und dem Stadtteil Kell der Stadt Andernach. Anschrift: Bachstraße 11, Bad Breisig Auskünfte zur Ausschreibung erteilt (Vergabestelle): Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig, Bachstraße 11, Bad Breisig Wirtschaftsförderung Gerhard Oelsberg, Tel.: 02633/ , Fax: 02633/ I.2) VERFAHRENSGRUND/GEGENSTAND DES ÖFFENTLICHEN INTERESSES: Breitbandversorgung in der Verbandsgemeinde Bad Breisig, Ortsgemeinde Gönnersdorf und der Stadt Andernach, Stadtteil Kell. 1

2 ABSCHNITT II: GEGENSTAND DER DIENSTLEISTUNG II.1) BEZEICHNUNG DES AUFTRAGES DURCH DEN AUFTRAGGEBER: Öffentliche Ausschreibung gem. 3 Absatz 1, Satz 1 VOL/A II.2) KURZE BESCHREIBUNG DER ART UND MENGE ODER DES WERTES DER DIENSTLEISTUNG: Die ausschreibende Stelle führt eine öffentliche Ausschreibung durch, um einen Kooperationsvertrag mit einem Telekommunikationsanbieter zum Zweck der Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von kbit/s (downstream) in der Verbandsgemeinde Bad Breisig, Ortsgemeinde Gönnersdorf und der Stadt Andernach, Stadtteil Kell abzuschließen. Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Mindestübertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit jedem privaten Haushalt sowie jeder Institution zeitgleich zur Verfügung stehen. Das Angebot dieser Anschlüsse soll mindestens 95% der privaten Haushalte, sowie jeder sonstigen Institution zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf die zukünftigen Anforderungen an Breitbandnetze werden höhere Bandbreiten im Rahmen des Investitionszuschusses bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung mit einbezogen (Investitionssicherheit). Es soll die Möglichkeit bestehen, dass Kunden vom Betreiber eine feste IP-Adresse beziehen können. Es soll auch die Möglichkeit bestehen, dass der Endkunde über das System telefonieren bzw. der Bezug eines Telefonanschlusses möglich ist. Die bezuschusste Infrastruktur bzw. das mit ihr einhergehende Dienstleistungsangebot muss mindestens innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren aufrechterhalten werden. Das Angebot muss auch die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene (Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) umfassen. Eine Bedarfsermittlung unter den potentiellen Anschlussnehmern hat ergeben, dass voraussichtlich mit 369 Kunden in Gönnersdorf und 274 Kunden in Kell für einen Anbieter von Breitbandanschlüssen zum Internet gerechnet werden kann. In den einzureichenden Angeboten sind auch Angaben zu den folgenden qualitativen Parametern zu machen: - Befähigungsnachweis mit Referenzen - Angaben über Verfügbarkeit o Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit o Angaben zur flächenmäßigen Verfügbarkeit in Prozent - Angaben über Mindestbandbreite am Netzknoten - Angaben über den voraussichtlichen Endkundenpreis - Angaben über die Bereitstellungskosten, inkl. Endkundengeräte - Schutz der installierten Anlagen und somit der Internetverbindung gegen Dritte - Anpassungsfähigkeit der Infrastruktur an neue technische Entwicklungen 2

3 - Verfügbare Bandbreite - Darstellung der Servicestruktur (Betrieb und Service, Kundenhotline, Reaktionszeiten, Billingverfahren, Vor-Ort-Service, getrennt nach Privat- und Gewerbekunden) - Darstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene für andere Netzbetreiber - Diskriminierungsfreier Netzzugang - Vorkehrungen gegen unberechtigte Nutzer der Internetverbindungen durch Dritte - Skalierbarkeit bei einemanstieg des Datenvolumens. Weiter anzugeben sind: - Auszug aus dem Handelsregister - Erklärung, dass über Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. - Erklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung oder vergleichbaren Einrichtungen bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachgekommen ist. - Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer- Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden ( 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Landestariftreuegesetz - LTTG -) oder Mustererklärung 3 nach 3 Abs. 1 Landestariftreuegesetz (LTTG) zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben Die Ausschreibungsunterlagen können ab bis schriftlich angefordert werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig, Herr Gerhard Oelsberg, Bachstraße 11, Bad Breisig oder per unter: oelsberg.g@info-bad-breisig.de Versand der Ausschreibungsunterlagen ab: Die Abgabe von Angeboten ist bis zum , 12:00 Uhr bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Ein Aufwandersatz kann nicht gewährt werden. Die Größenordnung des finanziellen Zuschussbedarfs für die Realisierung der Bereitstellung der Breitband-Internetzugänge mit den angegebenen Qualitätsparametern ist verbindlich anzugeben und plausibel herzuleiten. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie zum Nachfragepotential Stellung zu nehmen, das der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde liegt. Zur Berechnung des Zuschussbedarfs dürfen nur alle einmaligen Ausgaben herangezogen werden, soweit diese im originären Zusammenhang mit den das Vorhaben betreffenden Investitionskosten des Netzauf- bzw. ausbaus stehen. Etwaige Abweichungen der tatsächlichen Zahl der abgeschlossenen Kundenverträge über die Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet von der prognostizierten Zahl der ermittelten Bedarfsträger oder diesbezügliche eigene Schätzungen gehen zu Lasten der Anbieter und nicht zu Lasten der ausschreibenden Stelle. Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs ist dieser Umstand entsprechend zu berücksichtigen. 3

4 Veröffentlichung der Ausschreibung: Ende der Angebotsfrist: , 12:00 Uhr Ende der Bindefrist: II.3) Sonstige Informationen Der Anbieter hat in seinem Angebot ein konkretes technisches Konzept für den Breitbandanschluss in der Verbandsgemeinde Bad Breisig, Ortsteil Gönnersdorf und der Stadt Andernach, Stadtteil Kell darzustellen. Weiterhin ist ein realistischer Terminplan für die Projektrealisierung beizufügen. Die Umsetzung des Projektes muss binnen 12 Monaten nach Vertragsunterzeichnung beginnen. Bewertungskriterien und Gewichtung: - Wirtschaftlichkeitslücke 51% - Bandbreite 20% - Endkundenpreis 15% - Einmalige Einrichtungskosten 4% - Verfügbarkeit der Bandbreite in der Zeit 5% - Verfügbarkeit der Bandbreite in der Anzahl der Haushalte 5% ABSCHNITT III. WEITERES ERFAHREN: Das schriftliche Angebot ist in einem fensterlosen Umschlag zu verschließen und mit dem Kennwort,,BREITBANDANGEBOT BAD BREISIG zu kennzeichnen. Dieser so gekennzeichnete Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) Umschlag, der ebenfalls zu verschließen ist, innerhalb der Angebotsfrist an die unter I.1 genannte Adresse (Vergabestelle) zu richten. Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist bei der angegebenen Adresse eingegangen sein. Nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebots sind in gleicher Weise zu behandeln und ebenfalls innerhalb der Angebotsfrist zuzustellen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen werden. Eine Übermittlung der Angebote auf elektronischem Wege ist nicht zulässig. Aus der Sicht bestehende Unklarheiten der Vergabeunterlagen der ausschreibenden Stelle, unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich, per E- Mail oder per Telefax mitzuteilen. Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Es muss vollständig sein und den Zuschussbedarf sowie die in der Leistungsbeschreibung der Ausschreibungsunterlagen geforderten Angaben enthalten. Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. 4

5 Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an ihr Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden. Der Zuschuss wird mit 50 v.h. bei der Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages und zu 50 v.h. nach Erbringung der Dienstleistung gewährt. Der Zuschlag erfolgt durch die ausschreibende Stelle auf das wirtschaftlich günstige Angebot, unter Heranziehung des unter II.4 dargestellten Bewertungssystems. Dabei wird auch die Einhaltung der in der Beschreibung der Dienstleistung unter II.2 definierten technischen Anforderungen berücksichtigt. Angebote dürfen die förderfähigen Gesamtkosten von maximal ,-- EUR brutto (Kostenobergrenze) nicht überschreiten, ansonsten wird von einer Zuschlagserteilung abgesehen. Das Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Kontakt: Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig, Bachstraße 11, Bad Breisig Wirtschaftsförderung Gerhard Oelsberg, Tel.: 02633/ , Fax: 02633/ Bad Breisig, den gez. Bernd Weidenbach Bürgermeister 5

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