FFH-VERTRÄGLICHKEITSABSCHÄTZUNGUNG (FFH-VA) KIESABBAU ZUNDERSCHLAG PRESSATH / ORTSTEIL DIESSFURT LANDKREIS NEUSTADT-WALDNAAB FASSUNG

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Transkript:

FFH-VERTRÄGLICHKEITSABSCHÄTZUNGUNG (FFH-VA) FFH-GEBIET HEIDENAAB, CREUSSENAUE UND WEIHERGEBIET NORDWESTLICH ESCHENBACH Gebietskennziffer B DE6237371 KIESABBAU ZUNDERSCHLAG PRESSATH / ORTSTEIL DIESSFURT LANDKREIS NEUSTADT-WALDNAAB FASSUNG 16.01.2019 AUFTRAGGEBER: SUDETENSTRASSE 1 92690 PRESSATH Wolfgang Fetsch - Dipl.-Ing.(FH) Landschaftsarchitekt D-92224 Amberg Drahthammerstraße 24a Fon: 09621 / 7714-0 Fax: 09621 / 7414-70 E-Mail: kontakt@fetsch-landschaftsarchitekten.de Bearb.:M. Schnitzler-Fetsch Landschaftsarchitektin

INHALT 1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG 3 2 ÜBERSICHT ÜBER DAS SCHUTZGEBIET UND DIE FÜR SEINE ERHALTUNGSZIELE MASSGEBLICHEN BESTANDTEILE 4 2.1 Übersicht über das Schutzgebiet 4 2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes 5 2.2.1 Lebensraumtypen des Anhang I der FFH-RL 6 2.2.2 Arten des Anhang II der FFH-RL 7 2.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungspläne 7 2.4 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000- Gebieten 7 2.5 Datengrundlage 7 2.6 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereiches 8 2.6.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL 8 2.6.2 Arten des Anhangs II der FFH-RL 8 3 BESCHREIBUNG DES VORHABENS / DER RELEVANTEN WIRKFAKTOREN 10 3.1 Technische Beschreibung des Vorhabens 10 3.2 Projektwirkungen 10 3.2.1 Bau- und Anlagenbedingte Projektwirkungen 10 3.2.2 Betriebsbedingte Projektwirkungen 12 3.3 Relevante Wirkfaktoren 12 4 PROGNOSE MÖGLICHER BEEINTRÄCHTIGUNGEN DER ERHALTUNGSZIELE DES SCHUTZGEBIETES DURCH DAS VORHABEN 13 4.1 Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL 14 4.2 Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-RL 14 5 EINSCHÄTZUNG DER RELVANZ ANDERER PLÄNE UND PROJEKTE 17 6 FAZIT 17 7 QUELLENANGABE 18 05_190116_ffh_va_zunderschlag_tx.doc 16.01.2019 Seite 2 von 18

1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG Heidenaab, Creussenaue und das Weihergebiet nordwestlich Eschenbach wurden als Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 - FFH-Schutzgebiet gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie - gemeldet. Westlich des FFH-Schutzgebietes (Heidenaab-Aue) und südlich der Ortschaft Dießfurt soll innerhalb eines bestehenden Kies-Abbaugebietes eine neue Fläche, die derzeit mit Wald bestanden ist, ausgebeutet. Der Planungsbereich liegt außerhalb des FFH-Gebietes Heidenaab, Creussenaue und Weihergebiet nordwestlich Eschenbach. Aufgrund der relativ nah verlaufenden Schutzgebietsgrenze ist jedoch über eine FFH- Verträglichkeitsabschätzung zu prüfen, ob durch das Vorhaben Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des zu betrachtenden Natura 2000-Gebietes zu erwarten sind oder das Vorhaben mit den Schutzzielen des Gebietes verträglich ist. Maßgebliche Grundlage für die FFH-Verträglichkeitsabschätzung sind der für das Schutzgebiet erstellte Standard-Datenbogen (SDB / Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften) und die dazu konkretisierten gebietsbezogenen Erhaltungsziele (Regierung der Oberpfalz). 05_190116_ffh_va_zunderschlag_tx.doc 16.01.2019 Seite 3 von 18

2 ÜBERSICHT ÜBER DAS SCHUTZGEBIET UND DIE FÜR SEINE ERHALTUNGSZIELE MASSGEBLICHEN BESTANDTEILE 2.1 Übersicht über das Schutzgebiet Das Schutzgebiet Haidenaab, Creussenaue und Weihergebiet nordwestlich Eschenbach hat die Gebietskennzeichnung: Gebietstyp B (FFH-Gebiet), Kennziffer DE6237371. Es liegt in der Region Oberpfalz Nord, im Regierungsbezirk Oberpfalz, im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab. Lagemäßig befindet sich das Schutzgebiet im Naturraum Oberpfälzisches Hügelland und gehört zur kontinentalen Biogeographischen Region. Die mittlere Höhenlage des Schutzgebietes liegt bei ca. 430 m ü.nn. Das Schutzgebiet umfasst eine Größe von 1.869 ha, für die der SDB unter Allgemeine Gebietsmerkmale eine Verteilung in folgende Lebensraumklassen nennt: Binnengewässer (stehend und fließend) 15% Extensiver Getreideanbau (einschl. 10% Wechselanbau mit regelmäßiger Brache) Feuchtes und mesophiles Grünland 68% Moore, Sümpfe, Uferbewuchs 2% Laubwald 5% Des Weiteren nennt der SDB unter Andere Gebietsmerkmale : Großflächige Flachlandmähwiesen, eutrophe Stillgewässer (v.a. NSG Vogelfreistätte Großer Rußweiher und Eschenbacher Weihergebiet) sowie naturnahe Fließgewässer mit ihren Auen. Als Güte und Bedeutung wird angeführt: Repräsentative Habitate der im Naturraum seltenen Bachmuschel, Fischotter und Schlammpeitzger. Regional wertvolle Fließgewässerabschnitte mit flutender Wasserpflanzenvegetation und artenreichen Artengemeinschaften einschl. Fische. Unter Weitere wichtige Auswirkungen mit mittlerem/geringem Einfluss auf das Gebiet sind als Auswirkungen - innerhalb des Gebietes - genannt: negative Auswirkungen: Landwirtschaft, mittlere Auswirkung Änderung der Nutzungsart / -intensität Forstliches Flächenmanagement, mittlere Auswirkung Wiederaufforstung (auf Waldbodenfläche, z.b. nach Einschlag) positive Auswirkungen: Landwirtschaft, mittlere Auswirkung - Mahd 05_190116_ffh_va_zunderschlag_tx.doc 16.01.2019 Seite 4 von 18

2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes Für die im SDB genannten Schutzgüter wurden von der zuständigen Fachbehörde die Erhaltungsziele gebietsbezogen konkretisiert. Erhalt des landesweit bedeutsamen Biotopkomplexes. Erhalt der weitestgehend unzerschnittenen Struktur, seiner Funktionen im überregional bedeutsamen Feuchtgebietsverbund der Haidenaab, insbesondere seiner Rolle als Lieferbiotop für angrenzende Habitate und für Populationen charakteristischer Arten von Lebensraumtypen, insbesondere von Vögeln (z. B. Schwarzstorch, Weißstorch, Eisvogel und Blaukehlchen, Wiesenbrüter und Schwimmvögel), Reptilien und Amphibien. Erhalt weitgehend ungestörter Fließgewässer-/Uferabschnitte, auch im Hinblick auf dortige Vorkommen von Brutvögeln. Erhalt von Retentions- und Überschwemmungsbereichen zum Erhalt der ökologischen Funktion der Aue und ihrer Feuchtgebiete sowie des Wasser- und Nährstoffhaushalts der Aue. Erhalt des auetypischen Geländereliefs mit Mulden und Seigen Erhalt ggf. Wiederherstellung der Dystrophen Seen und Teiche, insbesondere ihrer 1. biotopprägenden Gewässerqualität; Erhalt der charakteristischen Gewässervegetation, insbesondere der landesweit bedeutsamen Teichbodengesellschaften und der Sukzessionsstadien der Verlandung. Erhalt der extensiven, bestandserhaltenden Nutzung bewirtschafteter strukturreicher Teiche. Erhalt der Natürlichen eutrophen Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions. Erhalt ausreichend ungestörter bzw. störungsarmer, unverbauter Uferzonen und der Verzahnung mit amphibischen Kontaktlebensräumen wie Röhrichten, Hochstaudenfluren und Seggenrieden. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Artenreichen montanen Borstgrasrasen (und submontan auf 2. dem europäischen Festland) auf Silikatböden, insbesondere in weitgehend gehölzfreier Ausprägung, und Erhalt ihrer bestandserhaltenden, biotopprägenden Bewirtschaftung; Erhalt typischer Habitatelemente für charakteristische Tier- und Pflanzenarten. 3. 4. 5. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Feuchten Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, insbesondere deren weitgehend gehölzfreier Ausprägung, und Erhalt ihrer natürlichen Vegetationsstruktur Erhalt ggf. Wiederherstellung der Mageren Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) und ihrer nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen Standorte. Erhalt ihrer bestandserhaltenden und biotopprägenden Bewirtschaftung, auch im Hinblick auf ihre Funktion als Lebensraum für Wiesenvögel; Erhalt des Wasserhaushalts der Wiesen sowie der Strukturvielfalt Erhalt ggf. Wiederherstellung der Übergangs- und Schwingrasenmoore. Erhalt der natürlichen Entwicklung und des natürlichen strukturellen Aufbaus; Erhalt des Offenlandcharakters und des biotopprägenden Wasser- und Nährstoffhaushalts. Erhalt des funktionalen Zusammenhangs mit den ungenutzten, naturnahen und wenig gestörten Moor- und Bruchwald-Randzonen bzw. des ungestörten Kontakts mit Nachbarbiotopen wie Gewässern, Röhrichten und weiteren verwandten Lebensraumtypen 6. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) mit standortheimischer Baumarten- Zusammensetzung sowie naturnaher Bestands- und Altersstruktur und ausreichend hohem Totholzanteil. Erhalt eines naturnahen Gewässerregimes. 7. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population und Habitate des Fischotters. Erhalt strukturreicher Fließgewässer einschließlich ihrer Überschwemmungsbereiche mit einem ausreichenden Fisch-bestand. Erhalt ausreichend störungsarmer, naturnaher und unzerschnittener Auen-Lebensraumkomplexe. Erhalt der biologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer und ihrer Au-en. Erhalt einer ausreichenden Restwassermenge von Ausleitungsstrecken in vom Fischotter besiedelten Regionen. Erhalt von Uferränder als Wanderkorridore, insbesondere unter Brücken. Erhalt einer extensiven Nutzung bzw. Pflege im Überschwemmungsbereich. 05_190116_ffh_va_zunderschlag_tx.doc 16.01.2019 Seite 5 von 18

8. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings einschließlich der Bestände des Großen Wiesenknopfs und der Wirtsameisen. Schutz und Erhalt geeigneter Feuchtbiotope, Hochstaudenfluren und nicht oder nur periodisch genutzten Saum-strukturen mit entsprechenden Schnittzeitpunkten. Erhalt eines Anteils an zeitweise ungemähten (Rand-)Flächen. Erhalt großer Populationen als Wiederbesiedlungsquellen für benachbarte geeignete Habitate. Erhalt des Habitatverbunds von kleinen, individuenarmen Populationen; Erhalt von Vernetzungsstrukturen wie Bachläufe, Waldsäume und Gräben 9. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population der Bachmuschel. Schutz von Gewässerabschnitten, in die keine Einleitung von Abwässern, Gülle, Nährstoffen, Pflanzenschutzmittel erfolgt. Er-halt von Uferstreifen zum Schutz vor Einträgen, insbesondere von Sedimenten. Erhalt ggf. Wiederherstellung ausreichender Wirtsfisch Populationen, insbesondere von Elritzen, Groppen und Döbeln. Ausrichtung einer ggf. erforderlichen Gewässerunterhaltung auf den Erhalt der Bachmuschel und ihre Lebensraumansprüche in von ihr besiedelten Gewässerabschnitten. 10. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Bachneunauges. Erhalt eines reich strukturierten Gewässerbetts mit unverschlammtem Sohlsubstrat (Schutz von Gewässerabschnitten ohne Sediment- oder Nährstoffeinträge aus dem Umland) und Erhalt abwechslungsreicher Strömungsverhältnisse sowie ausreichend Versteck-, Laich- und Brutmöglichkeiten. Erhalt einer ausreichend natürlichen Fischbiozönose. 11. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Frauennerflings. Erhalt ausreichend unzerschnittener Fließgewässerabschnitte mit natürlicher Fließdynamik und heterogener Gewässerstruktur. Erhalt einer ausreichend guten Gewässerqualität. Erhalt unverbauter Gewässerabschnitte mit natürlicher Uferausprägung und naturnaher Altgewässer mit Anbindung an das Hauptgewässer. 12. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Schlammpeitzgers. Erhalt der weichgründigen (schlammigen) sommerwarmen (Still-)Gewässer bzw. Gewässerabschnitte als Habitate. Ausrichtung einer ggf. erforderlichen Gewässerunterhaltung auf den Erhalt des Schlammpeitzgers und seiner Lebensraumansprüche in von ihm besiedelten Gewässerabschnitten. Erhalt von Grabensystemen in Teichgebieten als Rückzugslebensräume. Erhalt ggf. Wiederherstellung einer angepassten, naturnahen Fischfauna und extensiv bewirtschafteter Teiche. 13. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population der Grünen Keiljungfer. Erhalt natürlicher bzw. naturnaher, reich strukturierter Fließgewässerabschnitte mit essenziellen Habitatstrukturen (z. B. Wechsel besonnter und beschatteter Abschnitte, variierende Fließgeschwindigkeit und sandig-kiesiges Substrat), einer ausreichend guten Gewässerqualität der Larvalhabitate sowie von ausreichend breiten Pufferstreifen entlang der Gewässer für den Schlupf der Larven und zur Verringerung von Stoffeinträgen. 2.2.1 Lebensraumtypen des Anhang I der FFH-RL Im Standard-Datenbogen sind folgende Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-RL aufgelistet: EU-Code: LRT-Name: 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 3160 Dystrophe Seen und Teiche 3230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 91E0 * Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) * = prioritär 05_190116_ffh_va_zunderschlag_tx.doc 16.01.2019 Seite 6 von 18

2.2.2 Arten des Anhang II der FFH-RL Der Standard-Datenbogen nennt folgende Arten des Anhangs II FFH-RL: EU-Code: Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: 1032 Unio crassus Bachmuschel 1096 Lampetra planeri Bachneunauge 1061 Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 1355 Lutra lutra Fischotter 1355 Rutilus pigus virgo Frauennerfling 1037 Ophiogomphus cecilia Grüne Keiljungfer 1145 Misgurnus fossilis Schlammpeitzger 2.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungspläne Für das Schutzgebiet Haidenaab, Creussenaue und Weihergebiet nordwestlich Eschenbach liegt bisher noch kein Managementpan vor. Angaben zu Pflege- und Entwicklungsplänen sind nicht bekannt. 2.4 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000- Gebieten Das FFH-/SPA-Gebiet Haidenaab, Creussenaue und Weihergebiet nordwestlich Eschenbach ist gemeinsam mit den unten genannten FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten ein Bestandteil des europäischen Verbundes an Schutzgebieten, die zum Netz Natura 2000 gehören. Die folgende Zusammenstellung zeigt den lokalen Bezug des untersuchten Schutzgebietes zu den umliegenden Schutzgebieten. Kennziffer Gebiets-Name Gebietstyp Lage zum Schutzgebiet, ca. Größe 6336-301 6137-302 US-Truppenübungsplatz Grafenwöhr Basaltkuppen im Raum Kemnath C 3 km südlich 19279 ha B 7 km nordöstlich 80,7 ha Gebietstypen: B FFH-Gebiet ohne Verbindungen zu anderen Natura 2000-Gebieten C FFH-Gebiet, das auch VS-Gebiet (SPA) ist 2.5 Datengrundlage Für die Verträglichkeitsabschätzung wurden die Daten, die zum FFH-Schutzgebiet vorliegen ausgewertet und die entsprechenden Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-RL herangezogen, die im SDB bzw. in den konkretisierten Erhaltungszielen genannt sind und in dem ca. 400 m vom Wirkraum entfernten Bereich des Schutzgebietes vorkommen können. 05_190116_ffh_va_zunderschlag_tx.doc 16.01.2019 Seite 7 von 18

2.6 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereiches Den größten Bereich des Untersuchungsgebietes nehmen Waldflächen ein, daneben Kiesgruben mit offenen Wasserflächen, sowie das Betriebsgelände eines Kiesabbau- Unternehmens in das drei Wohngrundstücke integriert sind. Im östlichen UG sind mehr oder weniger intensiv landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen vorhanden, die in die Aue der Heidenaab übergehen, die zum FFH- Gebiet gehört. Somit liegt nur der äußerste östliche Bereich des UG im Schutzgebiet. (s. Karte NP05 Wirkraum FFH-VA). 2.6.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL Für die Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL, die zwar außerhalb vom Wirkraum, aber in räumlicher Nähe zu diesem liegen, sind gebietsbezogene Erhaltungsziele konkretisiert worden (s. Pkt.2.2, Auflistung der Erhaltungsziele Pkt. 4 und Pkt. 6). 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Aue der Heidenaab Die Mähwiesen in der Heidenaab-Aue (LRT 6510) sind noch relativ artenreiche regelmäßig gemähte Feuchtwiesen, mit kleinen integrierten Nasswiesen-Ausbildungen. 91EO* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Heidenaab Überwiegend gewässerbegleitende lineare Auwald-Ausbildungen mit typischem Arteninventar entlang der teilweise noch mäandrierenden Heidenaab. 2.6.2 Arten des Anhangs II der FFH-RL Die Arten nach Anhang II der FFH-RL, die im Standard-Datenbogen genannt sind, können möglicherweise in dem Teil des Schutzgebietes vorkommen, der im östlichen Bereich noch im Wirkraum liegt. Alle Arten werden in der folgenden Auswirkungsprognose berücksichtigt. Code Art Mögliches Vorkommen 1032 Bachmuschel Unio crassus Heidenaab 1096 Bachneunauge Lampetra planeri Heidenaab 1061 Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling Glaucopsyche nausithous Mähwiesen Heidenaab-Aue 1355 Fischotter Lutra lutra Heidenaab 05_190116_ffh_va_zunderschlag_tx.doc 16.01.2019 Seite 8 von 18

Code Art Mögliches Vorkommen 1114 Frauennerfling Rutilus pigus virgo Heidenaab 1037 Grüne Keiljungfer Ophiogomphus cecilia Heidenaab 1145 Schlammpeitzger Misgurnus fossilis Heidenaab Der überwiegende Teil der genannten Arten bevorzugt offene Gewässer als Lebensraum, lediglich eine Art ist auf Wiesenstandorte angewiesen. Bachmuschel, Bachneunauge, Frauennerfling und Grüne Keiljungfer sind auf Fließgewässer, also die Heidenaab als Lebensraum angewiesen. Schlammpeitzger und Fischotter können ebenfalls die Heidenaab als Lebensraum nutzen, sind aber auch bzw. eher im FFH-Teilgebiet `Weihergebiet nordwestlich Eschenbach zu erwarten. Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist auf die offenen Mähwiesen in der Aue der Heidenaab angewiesen. Der vorläufige Erhaltungszustand wird lt. SDB bei vier Arten mit B = gut (Bachmuschel, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Fischotter, Grüne Keiljungfer) eingeschätzt und bei drei Arten mit C = durchschnittlich (Bachneunauge, Frauennerfling, Schlammpeitzger). 05_190116_ffh_va_zunderschlag_tx.doc 16.01.2019 Seite 9 von 18

3 BESCHREIBUNG DES VORHABENS / DER RELEVANTEN WIRKFAKTOREN 3.1 Technische Beschreibung des Vorhabens Im Bereich der Waldfläche Zunderschlag, in Benachbarung des Kieswerks Josef Römisch & Söhne, ist eine Neueinrichtung zur Kiesgewinnung geplant. Dafür ist die Rodung von Wald und die Entfernung des Oberbodens erforderlich. Entlang der angrenzenden Straßen Bundesstraße 20m, Kreisstraße 15m - sind Schutzstreifen einzuhalten, die nicht abgebaut werden dürfen. Hier soll der Wald erhalten bleiben. Zu den angrenzenden Privatgrundstücken sind Abstände von 10m vorgeschrieben, die nicht abgebaut werden dürfen, soweit sie nicht im Besitz der Nutzer sind. Im Bereich des nördlichen Schutzstreifens, in Richtung Diessfurt, ist aus Abraum und Oberboden ein Lärmschutzwall geplant. Der Kiesabbau soll in 2-3 Abbauschritten erfolgen. Für den Abbau kommen mobile Bagger und Lader zum Einsatz. Es sind keine festen technischen Einrichtungen und somit Neuversiegelungen vorgesehen, da Waschanlage, Lagerflächen sowie Zu- bzw. Abfahrt vorhanden sind. Für den Kiesabbau sind folgende Abmessungen vorgesehen: Zufahrtsstraße vorhanden Waldrodung ca. 10,70 ha Abbau / Ausbaggerung ca. 10,70 ha Betriebsfläche, Lagerfläche vorhanden 3.2 Projektwirkungen Die Grundlage für die Ermittlung der Projektwirkungen bildet die technische Planung, die das geplanten Vorhaben beschreibt. Es wird in bau- / anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren unterschieden. 3.2.1 Bau- und Anlagenbedingte Projektwirkungen Aufgrund des Ablaufs des Kiesabbaus werden die baubedingten Projektwirkungen mit den anlagenbedingten Projektwirkungen zusammengefasst. Flächeninanspruchnahme Für den Kiesabbau wird eine größere Waldfläche gerodet. Der Oberboden wird abgetragen und nach Möglichkeit im Norden des Abbaugebietes für einen Lärmschutzwall genutzt. Es werden keine neuen Flächen versiegelt, da Betriebsflächen, Gebäude, Parkplätze und Zufahrten bereits bestehen. Es kommt jedoch durch Baumaschinen und den Bauablauf zu erhöhten Lärmimmissionen, Erschütterungen, Staubbildung und Lichtreflexen. 05_190116_ffh_va_zunderschlag_tx.doc 16.01.2019 Seite 10 von 18

Die im FFH-Gebiet vorkommenden Arten der Tiergruppen Fische, Libellen und Schmetterlinge werden durch diese Wirkfaktoren nicht beeinträchtigt, da sich die Baumaßnahme in größerer Entfernung (mind. 200 m bis ca. 350 m) zu den möglichen Lebensräumen dieser Arten befindet. Von der Flächeninanspruchnahme durch die Baumaßnahme sind keine Lebensraumtypen und keine Lebensräume von Arten des Anhangs II der FFH-RL betroffen, Beeinträchtigungen sind demnach durch diesen Wirkfaktor nicht zu erwarten. Eingriffe in den Grundwasserhaushalt Da das Grundwasser im Projektbereich in geringer Höhe unter Flur ansteht, erfolgt der Kiesabbau im Nassabbauverfahren. Demnach könnten Störungen des Grundwassers möglich sein. Im südöstlichen Bereich des geplanten Kiesabbaus befindet sich eine Grundwasser- Meßstelle des Wasserwirtschaftsamtes (WWA Weiden), durch die der aktuelle Grundwasserspiegel von 2,52 mug (Meter unter Geländeoberkante) und sein Jahresgang / Schwankung von +/- 0,6 m bekannt ist. Die GW-Situation wird in Abstimmung mit dem WWA WEN vor Abbaubeginn systematisch untersucht und auch die Auswirkungen auf das Umfeld dargestellt. Üblicherweise folgt ein behördlich festgelegtes Monitoring der GW-Situation während des Abbaus zur Beobachtung der tatsächlichen Auswirkungen. In einem Tal mit Quartärfüllung, in der das GW fließt, ist der generelle Abstrom in Talrichtung, also hier in Richtung Teich Josefsthal gerichtet. Auswirkungen sind generell in der Fließrichtung zu erwarten, laterale Einflüsse sind gering bis nicht erkennbar. Durch das Öffnen des Grundwassers beim Kiesabbau ist im Teich im Abstrom Bereich eine GW-Erhörung um ca. +0,80 m, im Oberstrom ist eine entsprechende GW-Absenkung von -0,80 m zu erwarten. Die Beeinflussung des Grundwassers kann minimiert werden, indem der oberflächige Wasserspiegel eines großen Sees in zwei Seen mit Zwischendamm geteilt wird. Die Absenkung- und Aufhöhung des Grundwassers kann somit im nördlichen See auf 0,70 m und im südlichen See auf 0,60 m reduziert werden. Das <600 m unterstromig gelegene FFH-Gebiet der Heidennab bleibt von den GW- Einflüssen völlig unberührt. Durch die geringfügige Veränderung des Grundwassers werden keine negativen Auswirkungen erwartet (Dr. E. Walcher, Geowissenschaftliche Beratung). Im Eingriffsbereich sind zudem keine grundwasserabhängigen Lebensräume von Arten des Anhangs II der FFH-RL betroffen. Es entstehen durch diesen Wirkfaktor daher keine Beeinträchtigungen. Oberflächenwasser Das anfallende Regenwasser von den bestehenden befestigten Flächen wird wie bisher über Einläufe und Entwässerungsrinnen in einen Regenwasserkanal geleitet und abgeführt. Verunreinigtes Wasser kann somit nicht in die weiter entfernten Feuchtgebiete im FFH- Gebiet gelangen, dementsprechend entstehen durch diesen Wirkfaktor keine Beeinträchtigungen für das Schutzgebiet. 05_190116_ffh_va_zunderschlag_tx.doc 16.01.2019 Seite 11 von 18

Barriere-/ Zerschneidungswirkungen Die geplante Kiesausbeute erfolgt in unmittelbarer Benachbarung zu bereits bestehenden Abbau- und Betriebsflächen. Im Süden wird der Projektbereich durch die Bundesstraße B 470 begrenzt, im Westen durch die Kreisstraße NEW 22, im Norden durch Stillgewässer aus ehemaligem Kiesabbau und im Osten durch die Betriebsflächen der Firma Römisch. Da die geplante Kiesausbeute ebenso wie die bestehenden Nutzungen nicht über die bisherigen Begrenzungen der Betriebsflächen der Firma Römisch hinaus reichen, sind Barriere-/ Zerschneidungswirkungen von Lebensräumen des Schutzgebietes durch die Baumaßnahme nicht zu erwarten. 3.2.2 Betriebsbedingte Projektwirkungen Akustische und visuelle Störungen Durch die Lage innerhalb bereits bestehender bzw. erst kürzlich abgeschlossener Abbauflächen sowie vorhandener Betriebsflächen, ist nicht damit zu rechnen, dass durch die geplante Baumaßnahme eine deutliche Zunahme von akustischen und visuellen Störungen erfolgt, die auf das Schutzgebiet einwirken. Eine weitreichende über das bisherige Maß hinausgehende Erhöhung der Lärmimmission durch die Nutzung der Anlage ist demnach nicht zu erwarten. Von einer Beeinträchtigung durch diesen Wirkfaktor ist nicht auszugehen. 3.3 Relevante Wirkfaktoren Die möglichen Auswirkungen der Baumaßnahme, die infolge Bau / Anlage oder Betrieb zu FFH-relevanten Konflikten führen könnten und somit Gegenstand einer FFH-VP wären, sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Ebenfalls dargestellt sind die Wirkungen, die als nicht relevant angesehen werden. Beeinträchtigungen der außerhalb vom Wirkraum liegenden Lebensraumtypen im FFH- Gebiet - 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) und 91EO* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno- Padion, Alnion incanae, Salicion albae) - können durch die entfernte Lage zur geplanten Baumaßnahme ausgeschlossen werden. Auch für den Fischotter und die Grüne Keiljungfer, die möglicherweise die Heidenaab als Lebensraum nutzen, sind durch die entfernte Lage der Baumaßnahme zum Bach (ca. 200 bis 500 m) keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Ebenso kann davon ausgegangen werden, dass für den Dunklen Wiesenknopf- Ameisenbläuling aufgrund der Entfernung (ca. 200 bis 400 m) zwischen dem Rand des Abbaugebietes und seinem Lebensraum, die mageren Flachland-Mähwiesen, keine Beeinträchtigung entsteht. Beeinträchtigungen für alle Fischarten, die ja an das Fließgewässer gebunden sind, können aufgrund der entfernten Lage der Baumaßnahme zur Heidenaab und der nicht Betroffenheit des Bachlaufs ausgeschlossen werden. 05_190116_ffh_va_zunderschlag_tx.doc 16.01.2019 Seite 12 von 18

Mögliche Wirkungen auf die Lebensraumtypen und die Arten (-gruppen) im FFH-Gebiet bau- u. anlagenbedingt betriebsbedingt Lebensraumtypen / Arten (-gruppen) die Erhaltungsziel im Gebiet sind Wirkungen Flächeninanspruchnahme Eingriffe in Standortfaktoren Barriere / Zerschneidung Kollision Emissionsbedingte Störungen / Akustisch visuell / Betretung LRT 6510 - - - - - LRT 91EO* - - - - - Säugetiere / Fischotter - - - - - Schmetterlinge / Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling - - - - - Libellen / Grüne Keiljungfer - - - - - Fische und Muscheln - - - - - J Mögliche Wirkung, die zu FFH-relevanten Beeinträchtigungen führen kann - Wirkungen, die aufgrund der Lage des Vorhabens zu den Lebensräumen ausgeschlossen werden 4 PROGNOSE MÖGLICHER BEEINTRÄCHTIGUNGEN DER ERHALTUNGSZIELE DES SCHUTZGEBIETES DURCH DAS VORHABEN Die FFH-Verträglichkeitsabschätzung hat, entsprechend 34 BNatSchG, die Beurteilung zum Ziel, ob von einem Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile eines Natura 2000-Gebietes zu erwarten sind und dementsprechend eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Jedes Erhaltungsziel ist eigenständig zu behandeln. Hinweise, ab wann von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen ist, können der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundesverwaltungsgerichts (BverwG) entnommen werden. Grundlage für die Bewertung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen ist die im Leitfaden FFH-VP des BMVBW genannte Stabilität des Erhaltungszustandes, für deren Bestimmung Merkmale wie Strukturen, Funktionen und Wiederherstellungsmöglichkeiten eines Lebensraumtyps oder Habitats für einen Artbestand herangezogen werden. 05_190116_ffh_va_zunderschlag_tx.doc 16.01.2019 Seite 13 von 18

Bewertungskriterien Beeinträchtigungsgrad Bewertung keine quantitativen und/oder qualitativen Veränderungen des Vorkommens des LRT oder der Art die für den Lebensraum oder die Art relevanten Strukturen oder Funktionen bleiben in vollem Umfang erhalten eine zukünftige Verbesserung des Erhaltungszustandes wird durch das Vorhaben nicht behindert geringfügige quantitative und/oder qualitative Veränderungen des Vorkommens des LRT oder der Art, die keine irreversiblen Folgen nach sich ziehen Beeinträchtigungen von sehr begrenzter Reichweite vorwiegend sind Eigenschaften der Struktur betroffen, kein Einfluss auf die Ausprägungen der Funktionen und Wiederherstellungsmöglichkeiten extrem schwache Beeinträchtigungen, die ohne aufwändige Untersuchungen unterhalb der Nachweisgrenze liegen, jedoch wahrscheinlich sind keine Beeinträchtigung geringer Beeinträchtigungsgrad nicht erheblich nicht erheblich Bei zu erwartenden Beeinträchtigungen, die nicht nach den genannten Bewertungskriterien als nicht erheblich eingestuft werden können, ist eine FFH- Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. 4.1 Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL Die Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie sind weder durch die Baumaßnahme selbst betroffen, noch werden sie durch deren Wirkfaktoren beeinträchtigt. 4.2 Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-RL Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind auf Grund der entfernten Lage des Vorhabens zu den Lebensräumen der Arten unwahrscheinlich. 4.2.1 Säugetiere / Fischotter Von der Erstellung der Anlage (Flächeninanspruchnahme) ist der Lebensraum des Fischotters nicht betroffen. Dementsprechend entstehen keine Beeinträchtigungen und auch keine zusätzlichen Barriere- oder Zerschneidungswirkungen für die Art. Während der Abbauzeit können (zeitweilig) erhöhte Lärmimmissionen durch den Bauablauf und den dadurch bedingten Einsatz von Baumaschinen und den Fahrverkehr zum Abtransport, sowie das Waschen und Sieben des Materials entstehen. 05_190116_ffh_va_zunderschlag_tx.doc 16.01.2019 Seite 14 von 18

Durch die im Gebiet bereits vorhandenen Lärmquellen - Wasch- / Siebanlage und Lagerplatz sind seit längerer Zeit vorhanden, ebenso ist südlich des Planungsbereiches in einem größeren Gebiet Kies abgebaut worden - kann davon ausgegangen werden, dass der Fischotter an diese Form von Lärm gewöhnt ist. Bau- / Anlagen- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Gesamtbeeinträchtigung Beeinträchtigungen des Fischotters Bau und Anlagenbedingte Beeinträchtigungen durch Flächeninanspruchnahme, Eingriffe in Standortfaktoren Barriere / Zerschneidung, baubedingte Störungen Betriebsbedingte akustisch-visuelle Beeinträchtigungen durch den Kiesabbau Gesamtbeeinträchtigung der Erhaltungsziele: Bewertung keine Beeinträchtigung keine Beeinträchtigung nicht erheblich 4.2.2 Schmetterlinge / Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Durch die große Entfernung zwischen Projektgebiet und den mageren Wiesen in der Heidenaab-Aue ist der Lebensraum des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings von der Erstellung der Anlage (Flächeninanspruchnahme) nicht betroffen Dementsprechend entstehen keine Beeinträchtigungen und auch keine zusätzlichen Barriere- oder Zerschneidungswirkungen. Wandermöglichkeiten innerhalb der Heidenaab- Aue und ihrer Feuchtgebiete sind weiterhin gegeben. Die während der Kies-Abbauzeit entstehenden Lärmimmissionen sowie akustischen und visuellen Störungen übersteigen nicht die im Gebiet bisher vorhandenen Werte, die durch den bestehenden Betrieb und bisherigen Abbau verursacht werden. Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Gesamtbeeinträchtigung Beeinträchtigungen des Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläulings Bau und Anlagenbedingte Beeinträchtigungen durch Flächeninanspruchnahme, Eingriffe in Standortfaktoren Barriere / Zerschneidung, baubedingte Störungen Betriebsbedingte akustisch-visuelle Beeinträchtigungen durch den Kiesabbau Gesamtbeeinträchtigung der Erhaltungsziele: Bewertung keine Beeinträchtigung keine Beeinträchtigung nicht erheblich 4.2.3 Libellen / Grüne Keiljungfer Zwischen Projektgebiet und der Heidenaab besteht eine große Entfernung, dadurch ist der Lebensraum der Grünen Keiljungfer von der Erstellung der Anlage und dem Abbau (Flächeninanspruchnahme) nicht betroffen. 05_190116_ffh_va_zunderschlag_tx.doc 16.01.2019 Seite 15 von 18

Beeinträchtigungen und zusätzlichen Barriere- oder Zerschneidungswirkungen der Lebensräume entstehen nicht. Wandermöglichkeiten entlang der Heidenaab sind weiterhin gegeben. Die während der Kies-Abbauzeit entstehenden Lärmimmissionen sowie akustischen und visuellen Störungen übersteigen nicht die im Gebiet bisher vorhandenen Werte, die durch den bestehenden Betrieb und bisherigen Abbau verursacht werden. Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind demnach nicht zu erwarten. Gesamtbeeinträchtigung Beeinträchtigungen der Grünen Keiljungfer Bau und Anlagenbedingte Beeinträchtigungen durch Flächeninanspruchnahme, Eingriffe in Standortfaktoren Barriere / Zerschneidung, baubedingte Störungen Betriebsbedingte akustisch-visuelle Beeinträchtigungen durch den Kiesabbau Gesamtbeeinträchtigung der Erhaltungsziele: Bewertung keine Beeinträchtigung keine Beeinträchtigung nicht erheblich 4.2.4 Fische u. Muscheln / Bachneunauge, Frauennerfling, Schlammpeitzger, Bachmuschel Die Heidenaab als Lebensraum von Bachmuschel und Fischen befindet sich in großer Entfernung zum Projektgebiet und ist von der Erstellung der Anlage und dem Abbau (Flächeninanspruchnahme) nicht betroffen. Dementsprechend entstehen auch keine Beeinträchtigungen und zusätzlichen Barriere- oder Zerschneidungswirkungen der Lebensräume. Wandermöglichkeiten in der Heidenaab sind weiterhin gegeben. Die während der Kies-Abbauzeit entstehenden Lärmimmissionen sowie akustischen und visuellen Störungen sind für diese Arten nicht relevant. Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind demnach nicht zu erwarten. Gesamtbeeinträchtigung Beeinträchtigungen von Fischen und Muscheln Bau und Anlagenbedingte Beeinträchtigungen durch Flächeninanspruchnahme, Eingriffe in Standortfaktoren Barriere / Zerschneidung, baubedingte Störungen Betriebsbedingte akustisch-visuelle Beeinträchtigungen durch den Kiesabbau Gesamtbeeinträchtigung der Erhaltungsziele: Bewertung keine Beeinträchtigung keine Beeinträchtigung nicht erheblich 05_190116_ffh_va_zunderschlag_tx.doc 16.01.2019 Seite 16 von 18

4.2.5 Zusammenfassung Artengruppe / Art Säugetiere / Fischotter Schmetterlinge / Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Libellen / Grüne Keiljungfer Fische und Muscheln Bewertungsergebnis Bewertung nicht erheblich nicht erheblich nicht erheblich nicht erheblich nicht erheblich 5 EINSCHÄTZUNG DER RELVANZ ANDERER PLÄNE UND PROJEKTE In der näheren Umgebung des Planungsgebietes sind derzeit keine weiteren Projekte in Planung bzw. in Entstehung. Zusätzliche, beeinflussende oder verstärkende Wirkungen, die zu Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes Haidenaab, Creussenaue und Weihergebiet nordwestlich Eschenbach führen könnten, sind demnach nicht gegeben. 6 FAZIT Die Prognose und Bewertung möglicher, von der Anlage ausgehender Beeinträchtigungen, führen zu dem Ergebnis, dass für die Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL und den Arten (-gruppen) des Anhang II FFH-RL sowie für die Erhaltungsziele des Schutzgebietes erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. 05_190116_ffh_va_zunderschlag_tx.doc 16.01.2019 Seite 17 von 18

7 QUELLENANGABE AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT Standard-Datenbogen / DE6237371 Heidenaab, Creussenaue und Weihergebiet nordwestlich Eschenbach (Stand 11/2004) BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT / WEBSITE / NATURA 2000 BAYERN Leseanleitung für die EU-Formblätter Standard-Datenbögen der Natura 2000-Gebiete (Stand 09/2007) BUNDESMINISTERIUMS FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, BAU UND REAKTORSICHERHEIT Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 421 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist" BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR; BAU- UND WOHNUNGSWESEN Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Ausgabe 2004) EUROPÄISCHE KOMMISSION / AMT FÜR AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (2000)A Natura-2000 Gebietsmanagement / Die Vorgaben des Artikels 6 der Habitatrichtlinie 92/43/EWG DR. ECKART WALCHER GEOWISSENSCHAFTLICHE BERATUNG Abschätzung der Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt im FFH-Gebiet Schriftliche Mitteilung (08/2017) REGIERUNG DER OBERPFALZ Natura 2000 Bayern, Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele Heidenaab, Creussenaue und Weihergebiet nordwestlich Eschenbach (Stand 02/2016) 05_190116_ffh_va_zunderschlag_tx.doc 16.01.2019 Seite 18 von 18