Ersatzneubau 110-kV-Bahnstromleitung Nr Anlass und Aufgabenstellung Anlass und Ziel der FFH-Vorprüfung... 3

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1 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung Anlass und Ziel der Rechtliche Grundlagen Methodische Vorgehensweise Beschreibung der Schutzgebiete und ihrer Erhaltungsziele Bedeutung und Beschreibung des Gebietes Erhaltungsziele Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Managementpläne /Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura Gebieten Beschreibung des Vorhabens und seiner relevanten Wirkfaktoren Technische Beschreibung des Vorhabens Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren Anlagebedingte Wirkfaktoren Betriebsbedingte Wirkfaktoren Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben Erhaltungsziele Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL Arten des Anhangs II der FFH-RL Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Fazit Literatur und Quellen Anhang...15 LTB IBU Seite 1

2 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Lebensraumtypen des FFH-Gebietes... 6 Tabelle 2: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf die Lebensraumtypen des FFH-Gebietes...11 Abkürzungsverzeichnis BayNatSchG BGBl BArtSchV BNatSchG EBA EG EU EWG FFH-RL FFH-VP LRT NSG SDB SPA VSch-RL Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz) Bundesgesetzblatt Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) Eisenbahn-Bundesamt Europäische Gemeinschaft Europäische Union Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie) Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) Lebensraumtyp Naturschutzgebiet Standarddatenbogen Europäisches Vogelschutzgebiet gemäß Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - EU-Vogelschutzrichtlinie, aktuelle Fassung: Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009 LTB IBU Seite 2

3 1 Anlass und Aufgabenstellung 1.1 Anlass und Ziel der Gegenstand der vorliegenden ist der Ersatzneubau 110-kV-Bahnstromleitung im Gesamtprojekt Ersatzneubau der Bahnstromleitung Nürnberg - Ebensfeld und dessen Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen des FFH-Gebietes Bruchschollenkuppen für den folgenden Bereich: Eine Tangierung eines Teilstückes des FFH-Gebietes erfolgt südwestlich der Ortschaft Wörlsdorf Gemeinde Sonnefeld in Oberfranken bei Maststandort 8465 auf einer Länge von ca. 90 m mit einem Abstand von mindestens 250 m. 1.2 Rechtliche Grundlagen Gemäß Art. 6 (3) FFH-RL sowie 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG erfordern: Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, ( ) eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen..." (Artikel 6 Abs. 3). Nach 34 Abs. 2 BNatSchG ist ein Projekt unzulässig, wenn es zu erheblichen Beeinträchtigungen des e.g. Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Um zu ermitteln, ob das Vorhaben geeignet ist, das Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen und so mit eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich macht, ist eine durchzuführen. Besteht der Verdacht einer erheblichen Beeinträchtigung von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes, so ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Können erhebliche Beeinträchtigungen hingegen mit Sicherheit ausgeschlossen werden, so ist dieses Ergebnis zu dokumentieren, auf eine weitere FFH-Verträglichkeitsprüfung kann dann verzichtet werden. 1.3 Methodische Vorgehensweise Die vorliegende wurde in Anlehnung an den Umwelt-Leitfaden - Teil IV: FFH-Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmeverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA, ) erstellt. Demnach beruhen alle Ergebnisse ausschließlich auf der Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten zum Vorkommen von Arten und Lebensräumen sowie akzeptierter Erfahrungswerte zur Reichweite und Intensität von Beeinträchtigungen. LTB IBU Seite 3

4 Die Begutachtung im Rahmen dieser Vorprüfung bewertet die potenziellen Beeinträchtigungen von natürlichen Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse (Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL) sowie den Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse (Arten nach Anhang II der FFH-RL). LTB IBU Seite 4

5 2 Beschreibung der Schutzgebiete und ihrer Erhaltungsziele 2.1 Bedeutung und Beschreibung des Gebietes Das umfasst eine Fläche 100 ha und beinhaltet strukturreiche Biotopkomplexe einschließlich trockenwarmer Gehölzstandorte als wichtige Bindeglieder zwischen den Trockengebieten der Langen Berge und den Muschelkalkhängen im Naturraum Obermainisches Hügelland. Besonders Bedeutsam ist seine Verbundsfunktion für Lebensgemeinschaften der mageren Flachland-Mähwiesen und der Kalktrockenrasen Erhaltungsziele Rechtsverbindliche Erhaltungsziele eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH- Gebiet) sind die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen (Erhaltungs-) Zustands der im Standard-Datenbogen (SDB) genannten und für die Meldung als FFH-Gebiet signifikanten Lebensraumtypen nach Anhang I sowie Arten des Anhangs II der FFH-RL Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele Im Folgenden sind die gebietsbezogenen Erhaltungsziele für das dargestellt: 1. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Bruchschollenkuppen im Landkreis Coburg mit ihren strukturreichen Biotopkomplexen einschließlich trockenwarmer Gehölzstandorte als wichtige Bindeglieder zwischen den Trockengebieten der Langen Berge (DE ) sowie Südthüringens (z. B. DE NSG Leite bei Haarras) und den Muschelkalkhängen im Naturraum Obermainisches Hügelland (z. B. DE Kalkmagerrasen zwischen Vogtendorf und Wötzelsdorf). Erhalt der Funktion der Teilflächen in dieser Spangenlange des bayerisch-thüringischen Trockenbiotopverbunds. 2. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Kalk-Pionierrasen in ihren überwiegend ungestörten und besonnten Beständen. Erhalt ihrer nährstoffarmen Standorte sowie der für den Lebensraumtyp charakteristischen Vegetations- und Habitatstrukturen einschließlich der typischen Arten und Lebensgemeinschaften. 3. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der naturnahen Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien in ihrer weitgehend gehölzfreien Ausprägung. Erhalt der Magerrasen in ihren nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsformen, insbesondere durch die Beweidung mit Schafen und Ziegen. Erhalt strukturbildender Elemente wie Gehölzgruppen, Hecken oder Säume. Erhalt bzw. Wiederherstellung von Triftwegen für die Schafbeweidung. Erhalt bzw. Wiederherstellung der prioritären Kalk-Trockenrasen mit besonderen Beständen bemerkenswerter Orchideen. LTB IBU Seite 5

6 4. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der mageren Flachland-Mähwiesen in den unterschiedlichen Ausprägungen. Erhaltung der nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsformen bzw. der nährstoffarmen Standorte mit ihrer typischen Vegetation. Erhaltung der Streuobstbestände als Sonderform des Lebensraumtyps mit ihrem Strukturreichtum und hohem Totholzanteil Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Tabelle 1: Lebensraumtypen des FFH-Gebietes LRT-Code Lebensraumtyp Fläche (%) EHZ *6110 Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) *6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) < 1 A 11 B 26 B * prioritär EHZ - Erhaltungszustand (A - sehr gut; B - gut) *6110 Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) Zum Lebensraumtyp gehören lückige Kalk-Pionierrasen auf Felskuppen, Felsschutt und Felsbändern. Sie wachsen auf feinerdearmen Rohböden auf Kalk- und Gipsfels und werden meist von einjährigen oder dickblättrigen Arten wie Badenener Rispengras, Wimper-Perlgras oder verschiedenen Mauerpfeffer-Arten beherrscht. *6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco- Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) Der Lebensraumtyp umfasst Trockenrasen auf natürlich waldfreien Standorten sowie die sekundär, durch extensive Beweidung und Mahd entstandenen Halbtrockenrasen. Die meist südexponierten wärmebegünstigten Standorte sind niederschlagsarm. Neben Arten wie der Aufrechten Trespe finden sich häufig Orchideenarten wie Hummel-Ragwurz oder Helm- Knabenkraut. LTB IBU Seite 6

7 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Zum Lebensraumtyp gehören artenreiche, extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes. Die Wiesen sind blütenreich und wenig gedüngt und werden nicht vor der Hauptblütezeit der Gräser gemäht. Neben trockenen Ausbildungen wie der Salbei-Glatthaferwiese gibt es auch frische bis feuchte Untertypen mit z. B. dem Großen Wiesenknopf Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Im SDB sind keine Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie aufgeführt. 2.2 Managementpläne /Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Aktuell besteht für das Gesamtgebiet des FFH-Gebietes Bruchschollenkuppen im Landkreis Coburg (DE ) noch kein Managementplan bzw. Pflege- und Entwicklungsplan. 2.3 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000-Gebieten In der Umgebung des Schutzgebietes liegen in südöstlicher Richtung das FFH-Gebiet Steinach- und Föritztal und Rodach von Fürth a.b. bis Marktzeuln (DE ) und das SPA Täler vom Oberen Main (DE ) in etwa 2 km Entfernung. Im Westen schließen sich in 3 km Entfernung das FFH-Gebiet Fledermaus-Winterquartiere im Coburger Land (DE ) und in 4 km Entfernung das FFH-Gebiet Röderbach-, Biberbach- und Schneybachtal (DE ). Im weiteren Umkreis von etwa 5 km liegen die FFH-Gebiete Östlicher Mönchrödener Forst (DE ), Tal der oberen Itz (DE ), Muschelkalkzug von den Langen Bergen bis nach Weißenbrunn v. Wald (DE ) und Veste Coburg, Bausenberger und Callenberger Forst (DE ). Relevante funktionale Beziehungen zwischen den genannten Schutzgebieten und dem zu untersuchenden FFH-Gebiet sind im Hinblick auf das geplante Vorhaben nicht zu erkennen. Funktionale Beziehungen zu weiter entfernt liegenden Natura 2000-Gebieten sind ebenfalls nicht zu erkennen. LTB IBU Seite 7

8 3 Beschreibung des Vorhabens und seiner relevanten Wirkfaktoren 3.1 Technische Beschreibung des Vorhabens Die Bahnstromlinie tangiert einen kleinen, etwa 250 m nördlich des Vorhabens liegenden Teil des FFH-Gebietes Bruchschollenkuppen im Landkreis Coburg im Bereich des Mastes Der Mast befindet sich auf einer intensiv genutzten landwirtschaftlichen Fläche. Durch das Vorhaben erfährt der Mast keine Verschiebung, sondern lediglich eine Erhöhung um etwa 6 m. Die neuen Maste werden z. T. standortgleich ersetzt. Die neu versiegelte Fläche durch die verschobenen Maststandorte wird durch die Entsiegelung der alten Maststandorte ausgeglichen. Neben den Erdarbeiten (Fundamente) werden weitere Arbeiten, wie An- und Abtransport durch LKW, Mastmontage bzw. -demontage sowie die Beseilung mittels Seilwinden durchgeführt. Dauerhafte Einrichtung von technologischen Flächen (Zuwegungen, Arbeitsund Lagerflächen) sind nicht geplant, die An- und Abfahrten werden nach Möglichkeit über die bestehende Infrastruktur erfolgen. 3.2 Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren - temporäre Flächeninanspruchnahme durch Arbeitsflächen, Lagerflächen und Zufahrten (vorrangige Nutzung vorhandener Wege und Straßen) - temporäre Veränderung der Vegetations- und Biotopstrukturen sowie Bodenverdichtung im Bereich der technologischen Flächen - temporäre akustische (Lärm) und optische (Bewegung/ Licht) Reize sowie Erschütterungen und Vibrationen durch den Baustellenbetrieb - temporäre Depositionen mit Staub/Schwebstoffen durch Baumaschinen sowie evtl. Schadstoffeinträge (Arbeitsstoffe, Betriebsmittel der Baumaschinen) Anlagebedingte Wirkfaktoren Aufgrund des annähernd standortgleichen Ersatzneubaus innerhalb der bestehenden Trassenachse und der geringfügigen teilweisen Masterhöhungen wird es zu keinen wesentlichen Änderungen der anlagebedingten Beeinträchtigungen kommen. 1 Während der Bauphase können durch Defekte an Baumaschinen und -fahrzeugen, Schmier- und Reinigungsmittel oder Treibstoff in den Boden gelangen. Diese nicht völlig auszuschließenden Leckagen sind allerdings örtlich eng begrenzt. LTB IBU Seite 8

9 3.2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren Die durch den Ersatzneubau entstehenden betriebsbedingten Wirkfaktoren gehen nicht über die bestehenden Beeinträchtigungen hinaus. LTB IBU Seite 9

10 4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben Die Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziel des Schutzgebietes durch das Vorhaben bezieht sich lediglich auf den Bau, da es sich um einen größtenteils standortgleichen Ersatzneubau handelt und es somit zu keinen signifikanten Veränderungen der Anlage und dem bestimmungsgemäßen Betrieb kommt. Jedes Erhaltungsziel des Schutzgebietes ist eigenständig zu behandeln. 4.1 Erhaltungsziele 1. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Bruchschollenkuppen im Landkreis Coburg mit ihren strukturreichen Biotopkomplexen einschließlich trockenwarmer Gehölzstandorte als wichtige Bindeglieder zwischen den Trockengebieten der Langen Berge (DE ) sowie Südthüringens (z. B. DE NSG Leite bei Haarras) und den Muschelkalkhängen im Naturraum Obermainisches Hügelland (z. B. DE Kalkmagerrasen zwischen Vogtendorf und Wötzelsdorf); Erhalt der Funktion der Teilflächen in dieser Spangenlage des bayerisch-thüringischen Trockenbiotopverbunds. Erhebliche Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden, da sich der Maststandort auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche befindet. 2. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Kalk-Pionierrasen in ihren überwiegend ungestörten und besonnten Beständen. Erhalt ihrer nährstoffarmen Standorte sowie der für den Lebensraumtyp charakteristischen Vegetations- und Habitatstrukturen einschließlich der typischen Arten und Lebensgemeinschaften. Erhebliche Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden, da sich der Maststandort auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche befindet. 3. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der naturnahen Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien in ihrer weitgehend gehölzfreien Ausprägung; Erhalt der Magerrasen in ihren nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsformen, insbesondere durch die Beweidung mit Schafen und Ziegen; Erhalt strukturbildender Elemente wie Gehölzgruppen, Hecken oder Säume; Erhalt bzw. Wiederherstellung von Triftwegen für die Schafbeweidung: Erhalt bzw. Wiederherstellung der prioritären Kalk-Trockenrasen mit besonderen Beständen bemerkenswerter Orchideen Erhebliche Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden, da sich der Maststandort auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche befindet. 4. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der mageren Flachland-Mähwiesen in den unterschiedlichen Ausprägungen; Erhaltung der nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsformen bzw. der nährstoffarmen Standorte mit ihrer typischen Vegetation; Erhaltung der LTB IBU Seite 10

11 Streuobstbestände als Sonderform des Lebensraumtyps mit ihrem Strukturreichtum und hohem Totholzanteil Erhebliche Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden, da sich der Maststandort auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche befindet. 4.2 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL Tabelle 2: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf die Lebensraumtypen des FFH-Gebietes LRT-Code Lebensraumtyp Auswirkungen *6110 Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) *6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) * prioritär EHZ - Erhaltungszustand (A - sehr gut; B - gut) - 1 : Es ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung auszugehen, da der Lebensraumtyp nicht direkt vom Vorhaben betroffen ist. 4.3 Arten des Anhangs II der FFH-RL Im Standarddatenboden sind keine Arten nach Anhang II der FFH-RL aufgeführt. LTB IBU Seite 11

12 5 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Gemäß Art. 6 (3) FFH-RL sowie 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG sind Pläne und Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung eines Natura 2000-Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür notwendig sind, nicht nur allein, sondern auch im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten auf mögliche erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele zu prüfen. Die Berücksichtigung von kumulativen Effekten setzt jedoch voraus, dass deren Auswirkungen in tatsächlicher Hinsicht absehbar sind. Das bedeutet, dass diese Absehbarkeit nur dann gegeben ist, wenn sich durch den Fortschritt der Planungen die Art und der Umfang der Auswirkungen abschätzen lassen (OVG SAARLAND 2005). Führt das Vorhaben selbst zu keinerlei Beeinträchtigung des Natura 2000-Gebietes, sind andere Pläne und Projekte nicht relevant. Ausschließliche Beeinträchtigungen durch ggf. vorhandene andere Pläne und Projekte sind in den jeweiligen Verträglichkeitsprüfungen zu untersuchen. Es ist in diesen Fällen keine Verträglichkeitsuntersuchung für das eigentliche Vorhaben erforderlich, auch wenn andere Pläne und Projekte vorliegen sollten (BMBVW 2004). Aufgrund ausbleibender Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes Bruchschollenkuppen im Landkreis Coburg (DE ) durch das geplante Vorhaben sind andere Pläne und Projekte nicht relevant. LTB IBU Seite 12

13 6 Fazit Nach der Betrachtung der potenziellen Auswirkungen des geplanten Ersatzneubaus der 110- kv-bahnstromleitung auf das im Landkreis Coburg (DE ) samt seiner eingetragenen Erhaltungsziele kann zusammenfassend davon ausgegangen werden, dass weder erhebliche Beeinträchtigungen, noch kumulative Wirkungen mit anderen Plänen und Projekten zu erwarten sind. Somit ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für dieses Schutzgebiet nicht notwendig. LTB IBU Seite 13

14 7 Literatur und Quellen BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2007): SDB des FFH-Gebiets Bruchschollenkuppen im Landkreis Coburg (DE ) (Zugriffsdatum: ) BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2007): Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets Bruchschollenkuppen pdf (Zugriffsdatum: ) BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR-, BAU- UND WOHNUNGSWESEN (BMVBW) (2004): Leitfaden zur FFH- Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP). EISENBAHN-BUNDESAMT (EBA) (2010): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen Teil IV: FFH-Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmeverfahren. Stand: Juli REGIERUNG VON OBERFRANKEN (2011) : Managementplanung in Oberfranken nung.php (Stand: ) Gesetze / Verordungen /Richtlinien / Urteile Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2557). Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG). Vom 23. Februar 2011 (GVBl 2011, S. 82). Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vom 21. Mai 1992 (FFH-Richtlinie), zuletzt geändert durch RL 2006/105/EG vom (ABl. EG Nr. L 363 S. 386). Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Vogelschutzrichtlinie, aktuelle Fassung: Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV) vom 16. Februar 2005, BGBl. I S. 285, 896, zuletzt geändert durch den Art. 22 des Gesetzes vom 29. Juli 2009, BGBl. I, S LTB IBU Seite 14

15 8 Anhang - Standarddatenbogen des FFH-Gebietes Bruchschollenkuppen im Landkreis Coburg (DE ) - Gebietsbezogene Konkretisierungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Bruchschollenkuppen LTB IBU Seite 15

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