Berufsbildung Gladbachstrasse 80 Postfach 8044 Zürich Telefon 044 267 81 00 Fax: 044 267 81 53 www.vssm.ch R I C H T L I N I N für das Qualifikationsverfahren dipl. Techniker/in HF Holztechnik, Schreinerei der beiden Bildungsanbieter HF Bürgenstock und ibw HF Südostschweiz Version 1. Januar 2011 / VSSM-Bereich Berufsbildung
INHALTSVRZICHNIS 1. ALLGMIN BSTIMMUNGN...3 2. ZULASSUNGSBDINGUNGN ZUR MODULARN AUSBILDUNG...3 3. ABLAUF DR MODULARN AUSBILDUNG...3 4. QUALIFIKATIONSVRFAHRN...4 4.1. GLIDRUNG DS QUALIFIKATIONSVRFAHRNS (QV)...4 4.2. NTSCHIDUNGSTRÄGR UND IHR AUFGABN IM QUALIFIKATIONSVRFAHRN...5 4.3. NOTNAUSWIS...5 4.4. DIPLOM...7 4.5. RCHTSMITTLWG...7 4.6. WIDRHOLN NICHT BSTANDNR PRÜFUNGSTIL...7 4.7. TITL UND VRFAHRN...7 5. ANHANG...8 5.1. VORAUSGSTZT MODULABSCHLÜSS FÜR DI ZULASSUNG ZUR DIPLOMPRÜFUNG...8 5.2. RASTR ZUR SLBSTBURTILUNG DR RSTN BIDN NIVAUSTUFN DR IGNN SPRACHNKNNTNISS...9 5.3. GLOBALSKALA DR SPRACHKOMPTNZNIVAUS DS UROPARATS...10 5.4. ÜBRGANGSBSTIMMUNGN FÜR PROJKTLITR INNNAUSBAU MIT IDG. FACHAUSWIS...11 2 VSSM Richtlinien für das Qualifikationsverfahren dipl. Techniker/in HF Holztechnik, Schreinerei ab 1. Januar 2011
1. Allgemeine Bestimmungen Das Verfahren zum rlangen des Technikerdiploms steht unter der Aufsicht des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT). Als Bildungsanbieter werden Institutionen bezeichnet, die Module anbieten und Modullernzielkontrollen durchführen. Die Bildungsanbieter und die Module müssen beim VSSM akkreditiert sein. Das Akkreditierungsverfahren richtet sich nach den QM-Bestimmungen der Qualitätssicherungs-Kommission (QSK) des VSSM. Die Durchführung der Modullernzielkontrollen ist in der Promotionsordnung des Bildungsanbieters geregelt. 2. Zulassungsbedingungen zur modularen Ausbildung Grundvoraussetzung zur Zulassung zur modularen Ausbildung dipl. Techniker 1 HF Holztechnik, Schreinerei ist ein erfolgreicher Berufsabschluss als Schreiner / Schreinerin, Säger / Sägerin, Wagner / Wagnerin, Skibauer / Skibauerin, Holzbau-Fachmann / Zimmermann, Holzbau-Fachfrau / Zimmerin oder ein anderes eidg. Fähigkeitszeugnis und Praxis in einer Schreinerei gemäss MiVo Art. 13 und Anhang I. Die Anrechnung anderer Bildungsleistungen muss über ein Gleichwertigkeitsverfahren durch den VSSM geprüft werden. Informationen dazu sind zu finden unter: www.schreinerbildung.ch/gleichwertigkeit. 3. Ablauf der modularen Ausbildung Die modulare Ausbildung dipl. Techniker/in HF Holztechnik, Schreinerei führt in jedem Fall über den Abschluss Sachbearbeiter Planung VSSM, dessen Modulnotendurchschnitt mindestens 4.5 aufweisen muss (allfällig vorliegende Gleichwertigkeiten werden nicht zum Notendurchschnitt gezählt). Zur Weiterführung der Ausbildung wird ein Aufnahmeverfahren durch den Bildungsanbieter durchgeführt, in dem unter anderem die ausbildungsgerechte Berufspraxis und die Fremdsprache Niveau A2 gemäss schulinterner Regelung besprochen werden. Im Rahmen des PV25 Schlussmodul dipl. Techniker/in HF Holztechnik, Schreinerei wird die Diplomprüfung durchgeführt und das Diplomarbeitsthema freigegeben. Spätestens am mündlichen Prüfungsteil der Diplomarbeit muss der Fremdsprachennachweis dem Bildungsanbieter vorgelegt werden. 1 Die Bezeichnung gilt sowohl in der männlichen als auch in der weiblichen Schreibweise. Dieses Dokument ist aus rein sprachlichen Gründen auf eine Schreibweise beschränkt. 3 VSSM Richtlinien für das Qualifikationsverfahren dipl. Techniker/in HF Holztechnik, Schreinerei ab 1. Januar 2011
4. Qualifikationsverfahren 4.1. Gliederung des Qualifikationsverfahrens (QV) Ausbildungsverlauf rarbeitung der Diplomarbeit und mündlicher Prüfungsteil Diplomprüfung im Rahmen des PV25 mit anschliessender Themenfreigabe der Diplomarbeit Anmeldung PV25 Schlussmodul und gleichzeitige Themeneingabe Diplomarbeit Ausbildung zum dipl. Techniker HF Holztechnik, Schreinerei. (Die dazu erforderlichen Modulabschlüsse müssen bestanden sein). Aufnahmeverfahren durch den Bildungsanbieter Modulare Ausbildung zum Sachbearbeiter Planung VSSM. (Die dazu erforderlichen Modulabschlüsse müssen mit einem Gesamtdurchschnitt von mindestens 4.5 bestanden sein). idg. Fähigkeitszeugnis FZ und ausbildungsgerechte Berufspraxis rwerb der Kompetenz einer Fremdsprache auf mindestens Niveau A2 QV Nachweis Diplomarbeitsnote Diplomprüfungsnote rfahrungsnote aus 2 PM20 Teile rfahrungsnote Diplomprüfung Diplomarbeit Diese bildet sich aus dem Durchschnitt aus zwei Projektarbeitsmodulen PM20 inkl. Präsentation und Fachgespräch 2. Davon muss eine Arbeit aus den PI-Modulen sein. Sie ist im PV25 Schlussmodul dipl. Techniker/in HF Holztechnik, Schreinerei 3 integriert und besteht aus einer angewandten Aufgabe. Die Kandidaten wenden ihre Kenntnisse aus den vorausgesetzten Modulen in praxisnahen, komplexen Aufgaben an. Mittels dieser beweisen die Kandidaten ihre Fähigkeit, eine grössere Arbeit aus dem Ausbildungsbereich mit einem messbaren bzw. beurteilbaren Nutzen für den Betrieb oder Kunden zu erarbeiten. In der Präsentation stellt der Kandidat seine Diplomarbeit vor und beantwortet im Fachgespräch Fragen der xperten 4. Dauer ca. 14 Stunden schriftlich 45 Minuten mündlich Alle obigen Teile werden einfach gewichtet und sind je auf 1/10 Note zu runden. Der Durchschnitt daraus (ndnote) ist ebenfalls auf 1/10 zu runden. Zum rlangen des Diploms ist ein Nachweis der Kompetenz einer Fremdsprache auf Fremdsprache mindestens Niveau A2 erforderlich. 2 Siehe Lehrplan Modul PM20 und Leitfaden PM20 Projektarbeitsmodul (Aufbaustufe) 3 Siehe Lehrplan Modul PV25 Schlussmodul dipl. Techniker/in HF Holztechnik, Schreinerei 4 Siehe Leitfaden zur Diplomarbeit dipl. Techniker/in HF Holztechnik, Schreinerei 4 VSSM Richtlinien für das Qualifikationsverfahren dipl. Techniker/in HF Holztechnik, Schreinerei ab 1. Januar 2011
4.2. ntscheidungsträger und ihre Aufgaben im Qualifikationsverfahren Für das Qualifikationsverfahren ist der Bildungsanbieter in Zusammenarbeit mit der Prüfungskommission verantwortlich. Diese besteht aus: - 1 Teamleader (wird von der QSK des VSSM gestellt) - 4-6 Fachexperten (werden durch den Bildungsanbieter bestimmt) Aufgaben des Bildungsanbieters Aufgaben der Prüfungskommission - Bestimmt die Fachexperten der Prüfungskommission. - Stellt die angewandte Aufgabe der Diplomprüfung bereit und bestimmt die Gewichtung der - Bestimmt die Fachexperten für die Diplomarbeit. einzelnen Stoffinhalte. - Führt die Diplomprüfung durch, beurteilt diese - Legt in Zusammenarbeit mit der Prüfungskommission und gibt dem Bildungsanbieter die Note frei. den Zeitpunkt der Diplomprüfung fest. - Überwacht die inhaltung der Richtlinien für - Überprüft die verlangten Modulabschlüsse. das Qualifikationsverfahren dipl. Techniker HF - rmittelt die rfahrungsnote. Holztechnik, Schreinerei. - ntscheidet über die Zulassung zur Diplomprüfung sowie über einen allfälligen Prüfungsausschluss. - Überwacht die inhaltung des Leitfaden für die Durchführung der Diplomarbeit dipl. Techniker HF Holztechnik, Schreinerei. - Stellt das Notenblatt zum PV25 Schlussmodul - Kontrolliert die für das Qualifikationsverfahren dipl. Techniker/in HF Holztechnik, Schreinerei bzw. der Diplomprüfung aus. notwendigen Dokumente und entscheidet über die Abgabe des Diploms. - Wickelt die Diplomarbeit ab, bewertet diese und - Führt die Akteneinsichtnahme durch. stellt den xpertenbericht aus. - Kontrolliert den Nachweis der Kompetenz einer Fremdsprache auf Niveau A2. - Legt der Prüfungskommission die für das Qualifikationsverfahren notwendigen Dokumente zum ntscheid vor: o rfahrungsnote o Diplomarbeitsnote o Fremdsprachennachweis - rstellt den Notenausweis und auf ntscheid der Prüfungskommission das Diplom. - Behandelt Anträge und insprachen / Rekurse gemäss der Promotionsordnung des Bildungsanbieters. 4.3. Notenausweis Der Bildungsanbieter stellt jedem Teilnehmenden den Notenausweis über das Qualifikationsverfahren aus. Dieser enthält: - Die rfahrungsnote, die Note der Diplomprüfung und die Note aus der Diplomarbeit - Die Durchschnittsnote daraus - Vermerk der nachgewiesenen Fremdsprache mit Niveaubezeichnung - ine Bestätigung über die geforderten Modulabschlüsse - Die rteilung oder Nichterteilung des Diploms 5 VSSM Richtlinien für das Qualifikationsverfahren dipl. Techniker/in HF Holztechnik, Schreinerei ab 1. Januar 2011
- Bei Nichterteilung des Diploms eine Rechtsmittelbelehrung - Der Notenausweis wird vom Schulleiter und vom QSK Präsidenten unterzeichnet 6 VSSM Richtlinien für das Qualifikationsverfahren dipl. Techniker/in HF Holztechnik, Schreinerei ab 1. Januar 2011
4.4. Diplom Das Qualifikationsverfahren dipl. Techniker HF Holztechnik, Schreinerei ist bestanden, wenn keine der drei Noten weniger als 4.0 beträgt und der Nachweis der Kompetenz einer Fremdsprache auf mindestens Niveau A2 erbracht ist. 4.5. Rechtsmittelweg Prüfungsteilnehmende, denen das Diplom nicht erteilt wird, haben die Möglichkeit, im Rahmen des Beschwerdeverfahrens, insicht in ihre Prüfungsakten zu nehmen 5. Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach der Promotionsordnung des Bildungsanbieters 6. 4.6. Wiederholen nicht bestandener Prüfungsteile Die Wiederholung von Prüfungsteilen wird vom Bildungsanbieter, evtl. in Absprache mit der Prüfungskommission, festgelegt. - Die Wiederholung eines Moduls ist in der Promotionsordnung des Bildungsanbieters geregelt und gilt somit für die beiden Projektarbeitsmodule PM20, welche die rfahrungsnote bilden. - Die Diplomprüfung kann nur als ganzes Schlussmodul und maximal zwei Mal wiederholt werden. Die Wiederholung richtet sich nach den Modullernzielen und -inhalten, die zum Zeitpunkt der Wiederholung gültig sind. - Die Diplomarbeit kann nur ein Mal wiederholt werden. 4.7. Titel und Verfahren Das Diplom wird vom Bildungsanbieter ausgestellt und mindestens von dessen Schulleiter und dem Präsidenten der Qualitätssicherungs-Kommission (QSK) des VSSM unterzeichnet. Die Diplominhaber sind berechtigt, folgenden Titel zu führen: - Dipl. Technikerin HF Holztechnik, Schreinerei - Dipl. Techniker HF Holztechnik, Schreinerei Zur Führung des geschützten Titels sind nur die Inhaber des Diploms berechtigt. Wer ohne Bestehen des Qualifikationsverfahrens den geschützten Titel führt oder einen Titel verwendet, der den indruck erweckt, er habe das Qualifikationsverfahren bestanden, macht sich strafbar. 5 Siehe Merkblatt Akteneinsichtsrecht des BBT 6 Siehe Leitfaden Aufsicht und Rechtsmittelweg bei höheren Fachschulen des BBT 7 VSSM Richtlinien für das Qualifikationsverfahren dipl. Techniker/in HF Holztechnik, Schreinerei ab 1. Januar 2011
5. Anhang 5.1. Vorausgesetzte Modulabschlüsse für die Zulassung zur Diplomprüfung Modul-Nr. Modul-Bezeichnung AB10* Lern- und Arbeitstechnik AB20* Sprachkompetenz (Grundstufe) AB30 Allgemeinbildung (Grundstufe) AB40 Sprachkompetenz/Allgemeinbildung (Aufbaustufe) BG20 Trockenbau BG30* Mathematik/Naturwissenschaftliche Grundlagen (Grundstufe) BG31 Mathematik/ Naturwissenschaftliche Grundlagen (Aufbaustufe) BG40* Aktuelle Baustoffe CT10* DV-Hard- und Software (Grundstufe) CT11 DV-Hard- und Software (Aufbaustufe) CT20* CAD-Werkzeichnen 2D-Anwendungen CT30 CAD-Verkaufszeichnung 3D CT40* CNC-Produktionsmittel (Grundstufe) FP10 Planung, Führung und Organisation (Grundstufe) FP11 Planung, Führung und Organisation (Aufbaustufe 1) FP20* Kalkulation (Grundstufe) FP30 Wirtschaftsrecht FP40* Projektmanagement GK10* Technische Kommunikation GK20* AVOR-Ausführungspläne GK21* AVOR-Planung GK30* Skizzieren und Farbe GK40* Darstellung und Präsentation (Grundstufe) GK41 Darstellung und Präsentation (Aufbaustufe) GK50 Grundlagen des ntwurfs und der Kulturgeschichte PI10 Ausführungsplanung, Konstruktionen und Detailbearbeitung PI20 Haustechnik HLKS (Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär) PI21 Haustechnik lektroanlagen PI30 Projektbeschrieb und Kostenschätzung PI31 Devisierung (Ausschreibung)/Submission PI40 Bauleitung und Baurechnungswesen PV25 Schlussmodul dipl. Techniker/in HF Holztechnik, Schreinerei PM10* 2 Projektarbeitsmodule (Grundstufe) PM20 2 Projektarbeitsmodule (Aufbaustufe) davon 1 Arbeit aus den PI-Modulen 2 Wahlpflichtmodule (aus BG10*; BG60; FP50, PI50) *Pflichtmodule für den Abschluss Sachbearbeiter Planung VSSM (siehe Kapitel 3) Der Inhalt und die Anforderungsstufen der Module sind in den entsprechenden VSSM-Modullehrplänen festgehalten. Die Gültigkeit der einzelnen Module beträgt 10 Jahre. 8 VSSM Richtlinien für das Qualifikationsverfahren dipl. Techniker/in HF Holztechnik, Schreinerei ab 1. Januar 2011
5.2. Raster zur Selbstbeurteilung der ersten beiden Niveaustufen der eigenen Sprachenkenntnisse Das uropäische Sprachportfolio beschreibt die beiden Niveaustufen A1 und A2 folgendermassen: A1 A2 V R S T H N Hören Lesen Ich kann vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf mich selbst, meine Familie oder auf konkrete Dinge um mich herum beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gesprochen. Ich kann einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, z. B. auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen. Ich kann einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für mich wichtige Dinge geht (z. B. sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, inkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Ich verstehe das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen. Ich kann ganz kurze, einfache Texte lesen. Ich kann in einfachen Alltagstexten (z. B. Anzeigen, Prospekten, Speisekarten oder Fahrplänen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden und ich kann kurze, einfache persönliche Briefe verstehen. S P R C H N An Gesprächen teilnehmen Zusammenhängendes Sprechen Ich kann mich auf einfache Art verständigen, wenn mein Gesprächspartner bereit ist, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und mir dabei hilft zu formulieren, was ich zu sagen versuche. Ich kann einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt. Ich kann einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um Leute, die ich kenne, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo ich wohne. Ich kann mich in einfachen, routinemässigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht. Ich kann ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehe aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten. Ich kann mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln z. B. meine Familie, andere Leute, meine Wohnsituation meine Ausbildung und meine gegenwärtige oder letzte berufliche Tätigkeit beschreiben. S Schreiben Ich kann eine kurze einfache Ich kann kurze, einfache Notizen und Mitteilungen Postkarte schreiben, z. B. C schreiben. Ich kann einen ganz einfachen persönlichen Brief schreiben, z. B. um mich für etwas zu Feriengrüsse. Ich kann auf H Formularen, z. B. in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen. bedanken. R I B N uroparat: gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen 9 VSSM Richtlinien für das Qualifikationsverfahren dipl. Techniker/in HF Holztechnik, Schreinerei ab 1. Januar 2011
5.3. Globalskala der Sprachkompetenzniveaus des uroparates s gibt drei Kompetenzbereiche mit jeweils zwei Niveaustufen. Die erreichten Kompetenzen werden wie folgt beschrieben: lementare Sprachverwendung A1 Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben - und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen. A2 Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, inkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemässigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben. Selbständige Sprachverwendung B1 Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äussern. Kann über rfahrungen und reignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder rklärungen geben. B2 Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fliessend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben. Kompetente Sprachverwendung C1 Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fliessend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äussern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden. C2 Kann praktisch alles, was er / sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und rklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen. 10 VSSM Richtlinien für das Qualifikationsverfahren dipl. Techniker/in HF Holztechnik, Schreinerei ab 1. Januar 2011
5.4. Übergangsbestimmungen für Projektleiter Innenausbau mit eidg. Fachausweis Projektleiter Innenausbau mit eidg. Fachausweis werden aufgrund ihres Fachausweises zum PV25 Schlussmodul dipl. Techniker/in HF Holztechnik, Schreinerei zugelassen und müssen nicht die einzelnen Module nachweisen. s liegt in der igenverantwortung des Projektleiters zu entscheiden, ob er die verlangten Kompetenzen erworben hat. Die Note aus der im Rahmen der eidg. Berufsprüfung erstellten Projektarbeit wird im Techniker- Notenausweis übernommen. Die rfahrungsnote aus den beiden PM20-Projektarbeiten entfällt bzw. wird mit erfüllt im Notenausweis eingetragen. Der Nachweis der Kompetenz einer Fremdsprache auf mindestens Niveau A2 muss beim Bildungsanbieter erbracht werden. 11 VSSM Richtlinien für das Qualifikationsverfahren dipl. Techniker/in HF Holztechnik, Schreinerei ab 1. Januar 2011