Quecksilber. Gesundheitsgefahren. Stand: Februar 2012



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Stand: Februar 2012 Abbildung 1: Auffangwannen bei der maschinellen Herstellung von Thermometern Im Bereich der Glasindustrie findet elementares vorwiegend beim Herstellen von Thermometern, Barometern und Leuchtstoffröhren sowie als Justierflüssigkeit zur Dichte bestimmung Anwendung. Elementares ist bei Zimmertemperatur flüssig und gibt giftige Dämpfe ab, die nicht wahrnehmbar und schwerer als Luft sind. Die Konzentration der Dämpfe im Arbeits raum erhöht sich mit steigender Temperatur und wachsender oberfläche, gleichbleibender Luftwechsel vorausgesetzt. Bei 20 C liegt die Sättigungskonzentration der Luft mit bereits 130-fach über dem zulässigen Luftgrenzwert. Die Oberflächenspannung von ist etwa sechsmal so groß wie die von Wasser. Es wird deshalb nicht von Wasser benetzt und formt sich zu Kügelchen. Es bildet mit vielen Metallen Amalgame. An feuchter Luft wird die Oberfläche von einer dünnen Oxidhaut überzogen. Gesundheitsgefahren Im gewerblichen Bereich wird elementares überwiegend als Dampf über die Atemwege aufgenommen. Die Auf nahme von über die Haut ist vergleichsweise gering, die Aufnahme bei Verschlucken vernachlässigbar. Bei einer schweren akuten Vergiftung durch Einatmen sehr hoher - Dampf-Konzentrationen stehen Lungenschädigungen im Vordergrund. Die chronische Vergiftung durch häufiges Einatmen geringer Konzentrationen wirkt vorwiegend schädigend auf das zentrale und periphere Nervensystem sowie auf die Nieren. Charak teristische Symptome einer vergiftung sind Koordinationsstörungen, erhöhter Speichelfluss und ein typisches Zittern an Fingern, Augen und Lippen. Außerdem kommt es zu Veränderungen der Persönlichkeit, verbunden mit erhöhter Reizbarkeit, depressiven Verstimmungen, extremer Schüchternheit und Unsicherheit sowie Verlust der Selbstkontrolle. Fachinformationsblatt

Fachinformationsblatt: GRENZWERTE Arbeitsplatzgrenzwert* 0,02 mg/m 3 (Überschreitungsfaktor 8) verbindungen, anorganische (einatembare Fraktion) 0,02 mg/m 3 (Überschreitungsfaktor 8) Biologischer Grenzwert* und seine anorganischen Verbindungen 25 µg/g Kreatinin im Urin**, organische verbindungen 100 µg/l im Blut * Es sind die jeweils aktuellen Fassungen der TRGS 900 und 903 zu beachten. ** Der biologische Grenzwert darf bei mehreren Messungen einer Person im Mittel nicht überschritten sein. Um diese Grenzwerte einzuhalten, sind unter anderem folgende Maßnahmen erforderlich: Gefahr Sehr giftig R-Sätze: Sehr giftig beim Einatmen. (R26) Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. (R48/23) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R50/53) Kann das Kind im Mutterleib schädigen. (R61) H-Sätze: Lebensgefahr bei Einatmen. (H330) Kann das Kind im Mutterleib schädigen. (H360D) Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (H410) S-Sätze: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. (S45) Exposition vermeiden vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. (S53) Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. (S60) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. (S61) P-Sätze: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. (P201) Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (P260) Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. (P270) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (P273) Bei Exposition oder Verdacht: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P308 + P313) Verschüttete Mengen aufnehmen. (P391) An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. (P403 + P233) Inhalt/Behälter... zuführen. (P501) Abbildung 2: Gefahrensymbole und Sicherheitskennzeichnung von 2

Fachinformationsblatt: Technische Schutzmaßnahmen Arbeitstische müssen allseits aufgekantet und die Fugen versiegelt sein. Es sind Sammelrinnen vorzusehen, aus denen das durch einen Abfluss in Auffangwannen gerollt werden kann (Abbildung 1). Stühle dürfen keine textilen Polster oder Sitzkissen haben. Der Fußboden in Räumen, in denen mit umgegangen wird, muss glatt, fugenlos und dicht sein. Der Bo denrand ist an den Wänden hochzuziehen. Das Fußbodenmaterial darf keine Verbindung mit eingehen. Als geeignet erwiesen sich Böden aus Asplit, Asphalt-Estrich sowie Epoxid-/Acryl atharzbeschichtungen. Im Fußboden sollten keine Abflüsse und keine Durchbrüche für Installationen vorhanden sein. Ist das Freiwerden von Dämpfen durch technische Maßnahmen nicht zu verhindern, sind sie durch eine geeignete Absauganlage möglichst direkt an der Entstehungsstelle zu erfassen. Belastete Luft darf dabei nicht durch den Atembereich der Beschäftigten geführt werden. Ist eine vollständige Erfassung der Dämpfe nicht möglich, ist eine technische Raumlüftung erforderlich. Eine gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes wird in der Regel durch einen fünffachen Luftwechsel erreicht. Die Lüftung muss vor allem im Bodenbereich wirksam sein. Die Abluft ist über einen Abscheider zu führen. Um das Verdampfen von einzuschränken, ist die Raumtemperatur möglichst niedrig zu halten. Organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen Soweit möglich, sind Gefäße geschlossen zu halten. Offene oberflächen sind mit Wasser abzudecken, um das Verdampfen zu reduzieren. Der Wasserspiegel in Auffanggefäßen sollte etwa 3 cm betragen. ist so aufzubewahren oder zu lagern, dass nur Fachkundige Zugang haben. Aufbewahrungsgefäße müssen bruchsicher und gekennzeichnet sein. Am Arbeitsplatz darf nur der Tagesbedarf vorrätig gehalten werden. Verschüttetes ist sofort vollständig aufzunehmen und in einem Gefäß zu sammeln, je nach Kugelgröße zum Beispiel mit -Zange, -Sauger oder mit einem voramalgamierten Draht oder Blech aus Messing, Zink oder Kupfer. Nur feinstverteiltes kann durch Bestreuen mit speziellen Metallpulvern zum Beispiel dem handelsüblichen Mercurisorb hinreichend schnell aufgenommen werden. Jodkohle kann verbleibende Dämpfe binden. Nach Freisetzen großer Mengen ist der Arbeitsraum zu verlassen. Die Beseitigung darf nur mit Persönlicher Schutzausrüstung und, falls erforderlich, durch eine Spezialfirma ausgeführt werden. Der Fußboden im Arbeitsraum ist regelmäßig zu reinigen. Empfohlen wird eine manuelle Feuchtreinigung. HandeIsübliche Industriestaubsauger, wie sie auch zur Aufnahme von Glasbruch verwendet werden, sind nicht geeignet. Sie halten die Dämpfe des s nicht zurück. Verwendbar sind Geräte, die mit einem zusätzlichen Filter mit speziell impräg nierter Aktivkohle zur abscheidung ausgestattet sind. Die Filter sind regelmäßig zu erneuern. Die Standzeit des Filters kann nur durch Messung ermittelt werden. Sauger inhalt und gebrauchte Filter sind als Sonderabfall zu entsorgen. Der Kontakt von mit Haut und Schleimhäuten ist zu vermeiden. Besteht die Möglichkeit von Hautkontakt, ist geeignete Schutzkleidung zum Beispiel Chemikalien-Schutzhandschuhe zu tragen. Bei Gefahr des Einatmens von in gefährlichen Konzentrationen, ist geeigneter Atemschutz anzulegen zum Beispiel eine Vollmaske mit Kombinationsfilter Hg-P3 (rot-weiß). Der Umgang mit muss mit besonderer Sorgfalt, Vorsicht und Sauberkeit erfol gen. Essen, Trinken und Rauchen im Arbeitsraum sind untersagt. Nahrungsund Genuss mittel sowie auch persönliche Gegenstände und Freizeitbekleidung sind außerhalb des Arbeitsraumes aufzubewahren. Nach Hautkontakt, vor Pausen und nach der Arbeit sollten die Hände gründlich gewaschen werden. Es wird empfohlen, auch eine regelmäßige Mundund Zahnpflege vorzunehmen. Verunreinigte Arbeitskleidung ist sofort zu wechseln und erst nach gründlicher Reinigung durch das Unternehmen wieder zu benutzen. Arbeitskleidung sollte keine Taschen oder nur Taschen mit Patten haben. Für -Arbeitsplätze ist eine Betriebsanweisung (Abbildung 3) zu erstellen, anhand der die Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich über die auftretenden Gefährdungen und entsprechenden Schutzmaßnahmen mündlich zu unterweisen sind. Die Betriebsanweisung sollte im Arbeitsbereich sichtbar aushängen. Wird bei der Tätigkeit mit der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten, sind vom Arbeitgeber regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen. exponierten Beschäftigten hat der Arbeitgeber Vorsorgeuntersuchungen anzubieten. Es bestehen Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche, werdende und stillende Mütter. 3

Fachinformationsblatt: Die umseitige Betriebsanweisung ist ein Muster für den beschriebenen Arbeitsplatz. Das Muster kann als Vorlage für eine eigene Betriebsanweisung genutzt werden, wenn mit den Gefahrstoffen an vergleichbaren Arbeitsplätzen gearbeitet wird. Das Muster ist mit Blick auf die spezifischen innerbetrieblichen Verhältnisse zu prüfen und zu überarbeiten. Die Angaben zu Fluchtweg, Unfalltelefon und Ersthelfer sind zu ergänzen. Die Angaben zu Persönlicher Schutzausrüstung, Hautschutzplan, Bindemittel und Feuerlöscher sind zu konkretisieren. Die sachgerechte Entsorgung ist innerbetrieblich festzulegen. Bezeichnung Betrieb Arbeitsbereich Gefahrstoffe Verwendung Tätigkeit Persönliche Schutzausrüstung Be- und Verarbeiten von Hohlglas Füll- und Justierarbeitsplätze Füll- und Justierflüssigkeit für Mess- und Regelgeräte täglich mehrstündige Tätigkeiten mit an Arbeits tischen mit Randabsaugung in einem technisch belüfteten Arbeitsraum, unter anderem Kapillaren mit ins Vakuumgerät geben, überschüssiges ausblasen, Justieren von Pipetten und Ähnliches, täglicher Verbrauch mehrerer Liter, wird unter Verschluss aufbewahrt im Gefahrfall als Atemschutz Filtergerät mit Spezialfilter Hg-P3 (rot-weiß), Chemikalienschutzanzug und Chemikalien-Schutzhandschuhe INFORMATIONEN Dieses und andere Fachinformationsblätter sowie Betriebsanweisungen stehen zum Downloaden unter www.vbg.de/glaskeramik kostenlos zur Verfügung. 4

Fachinformationsblatt: Muster Betriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Betrieb: Be- und Verarbeiten von Hohlglas Bereich: Füll- und Justierarbeitsplätze Stand: 07/2010 Gefahr metallisches Gefahren für Mensch und Umwelt verdampft bereits bei Zimmertemperatur. Viele Metalle werden angegriffen. Es besteht Lebensgefahr beim Einatmen der dämpfe! Bei längerer und wiederholter Exposition werden die Organe geschädigt. Durch Einatmen der nicht wahrnehmbaren Dämpfe kommt es zu schleichenden Vergiftungen, die zu Nerven- und Nierenschäden, verbunden mit Persönlichkeitsveränderungen, führen. Es besteht die Gefahr der Anreicherung im Gehirn. Die Aufnahme über die Haut kann nicht ausgeschlossen werden. Aus verunreinigter Kleidung dampft ab und kann die Atemluft auch in Pausen und nach der Arbeit belasten. kann das Kind im Mutterleib schädigen! ist sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nur bei laufender Absaugung verarbeiten. Arbeitsraum möglichst kühl halten. Behälter dicht verschließen; kühl und luftig aufbewahren. Offene -Oberflächen mit Wasser abdecken. Nur Geräte und Hilfsmittel aus verträglichen Materialien verwenden, z.b. aus Stahl, Keramik oder Glas. Den Fußboden im Arbeitsraum regelmäßig reinigen. unter Verschluss oder nur für Fachkundige zugänglich aufbewahren. Im Arbeitsraum nur den Tagesbedarf vorrätig halten. Dämpfe nicht einatmen; Hautkontakt vermeiden. Nach dem Umgang und auch vor Pausen gründlich Hände waschen. Keine Sitzkissen verwenden, da diese bei Verschütten als Schwamm wirken. Arbeitskleidung tragen. Taschen der Arbeitskleidung müssen Patten haben, damit kein hinein gelangen kann. Verschmutzte Kleidung sofort wechseln und reinigen lassen. Arbeits- und Freizeitkleidung getrennt aufbewahren. In den Arbeitsräumen nicht essen, trinken, rauchen sowie keine Lebensmittel, keine persönlichen Gegenstände und Freizeitbekleidung aufbewahren. Verhalten im Gefahrfall (Unfalltelefon: siehe Aushang) Verschüttetes sofort und vollständig beseitigen! Kleine Mengen mit zangen, Sauger, Schwamm oder voramalgiertem Hilfsmittel aufnehmen, in speziellen Sammelbehälter geben. Kugeln vom Tisch in die mit Wasser gefüllte Auffangwanne fegen. Feinstverteiltes mit Spezialpulver, z.b. Zink- oder Kupferpulver, abstreuen und beseitigen. Beim Austreten großer mengen ist das Vorgehen mit dem Vorgesetzten abzustimmen. Fenster öffnen, Temperatur jedoch niedrig halten. Bereich absperren. Atemschutz mit Spezialfilter Hg-P3 anlegen, Schutzbekleidung und Chemikalien-Schutzhandschuhe tragen. mit Besen oder Pinsel zusammenstreichen und mit Schaufel, zangen oder Ähnlichem aufnehmen, wenn möglich Fußboden mit Spezial-Industriesauger reinigen. Abschließendes Ausstreuen von Jodkohle kann verbleibende Dämpfe binden. Bei Umgebungsbrand werden giftige dämpfe frei, Raum sofort verlassen. Fluchtweg: siehe Kennzeichnung der Rettungswege und Notausgänge Erste Hilfe (Ersthelfer: siehe Aushang) Nach Hautkontakt: Nach Augenkontakt: Nach Verschlucken: Nach Einatmen: sofort gründlich mit Wasser und Seife abwaschen, betroffene Kleidung zuvor entfernen. bei offenem Lidspalt und zum äußeren Lidspalt hin zehn Minuten unter fließendem Wasser ausspülen, Augendusche bzw. Augenspülflasche verwenden, Augenarzt! Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen, Erbrechen nicht anregen, Arzt! Frischluft, sofort zum Arzt. Sachgerechte Entsorgung reste und belastetes Wasser in gekennzeichneten dicht geschlossenen Spezialbehältern ( ) sammeln. Datum, Unterschrift:... Abbildung 3: Entwurf einer Betriebsanweisung für den Umgang mit 5

www.vbg.de Wir sind für Sie da! Online-Geschäftsstelle: SERVICE@VBG unter www.vbg.de Kundendialog der VBG: 040 5146-2940 Notfall-Hotline für Arbeitnehmer im Auslandseinsatz: 0049 (0) 89 7676-2900 Seminarbuchungen: online: www.vbg.de/seminare, Montag bis Freitag 6.30 20 Uhr telefonisch in Ihrer VBG-Bezirksverwaltung: Montag bis Donnerstag 8 17 Uhr, Freitag 8 15 Uhr Service-Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: 0180 5 8247728 (0,14 /Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 /Min.) Für Sie vor Ort die VBG-Bezirksverwaltungen: Bergisch Gladbach Kölner Straße 20 51429 Bergisch Gladbach Tel.: 02204 407-0 Fax: 02204 1639 E-Mail: BV.BergischGladbach@vbg.de 02204 407-165 Berlin Markgrafenstraße 18 10969 Berlin Tel.: 030 77003-0 Fax: 030 7741319 E-Mail: BV.Berlin@vbg.de 030 77003-109 Bielefeld Nikolaus-Dürkopp-Straße 8 33602 Bielefeld Tel.: 0521 5801-0 Fax: 0521 61284 E-Mail: BV.Bielefeld@vbg.de 0521 5801-165 Dresden Wiener Platz 6 01069 Dresden Tel.: 0351 8145-0 Fax: 0351 8145-109 E-Mail: BV.Dresden@vbg.de 0351 8145-167 Duisburg Wintgensstraße 27 47058 Duisburg Tel.: 0203 3487-0 Fax: 0203 2809005 E-Mail: BV.Duisburg@vbg.de 0203 3487-106 Erfurt Koenbergkstraße 1 99084 Erfurt Tel.: 0361 2236-0 Fax: 0361 2253466 E-Mail: BV.Erfurt@vbg.de 0361 2236-415 Hamburg Friesenstraße 22 20097 Hamburg Fontenay 1a 20354 Hamburg Tel.: 040 23656-0 Fax: 040 2369439 E-Mail: BV.Hamburg@vbg.de 040 23656-165 Duisburg Mainz Isaac-Fulda-Allee 3 55124 Mainz Tel.: 06131 389-0 Fax: 06131 371044 E-Mail: BV.Mainz@vbg.de 06131 389-180 München Ridlerstraße 37 80339 München Tel.: 089 50095-0 Fax: 089 5024877 E-Mail: BV.Muenchen@vbg.de 089 50095-165 Würzburg Riemenschneiderstraße 2 97072 Würzburg Tel.: 0931 7943-0 Fax: 0931 7842-200 E-Mail: BV.Wuerzburg@vbg.de 0931 7943-407 Prüfung und Zertifizierung von Arbeitsmitteln der Branchen Glas und Keramik: Sachgebiet Glas und Keramik Tel.: 0931 7943-321 Fax: 0931 7943-803 E-Mail: BV.Wuerzburg@vbg.de Bergisch Gladbach Mainz Bielefeld Gevelinghausen Hamburg Würzburg Erfurt Storkau Untermerzbach Berlin Dresden Dresden BG-n für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Dresden Königsbrücker Landstraße 4c 01109 Dresden Tel.: 0351 88923-0 Fax: 0351 88349-34 E-Mail:.Dresden@vbg.de Hotel-Tel.: 0351 457-3000 Gevelinghausen Schloßstraße 1 59939 Olsberg Tel.: 02904 9716-0 Fax: 02904 9716-30 E-Mail:.Olsberg@vbg.de Hotel-Tel.: 02904 803-0 Lautrach Schloßstraße 1 87763 Lautrach Tel.: 08394 92613 Fax: 08394 1689 E-Mail:.Lautrach@vbg.de Hotel-Tel.: 08394 910-0 Storkau Im Park 1 39590 Tangermünde/OT Storkau Tel.: 039321 531-0 Fax: 039321 531-23 E-Mail:.Storkau@vbg.de Hotel-Tel.: 039321 521-0 Untermerzbach ca. 32 km nördlich von Bamberg Schlossweg 2, 96190 Untermerzbach Tel.: 09533 7194-0 Fax: 09533 7194-499 E-Mail:.Untermerzbach@vbg.de Hotel-Tel.: 09533 7194-100 Klinik für Berufskrankheiten Münchner Allee 10 83435 Bad Reichenhall Tel.: 08651 601-0 Fax: 08651 601-1021 E-Mail: bk-klinik@vbg.de www.bk-klinik-badreichenhall.de Bei Beitragsfragen: Tel.: 040 5146-2940 Fax: 040 5146-2771, -2772 E-Mail: HV.Beitrag@vbg.de Ludwigsburg Martin-Luther-Straße 79 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141 919-0 Fax: 07141 902319 E-Mail: BV.Ludwigsburg@vbg.de 07141 919-354 Ludwigsburg Lautrach München Bad Reichenhall VBG Ihre gesetzliche Unfallversicherung Deelbögenkamp 4 22297 Hamburg Tel.: 040 5146-0 Fax: 040 5146-2146 E-Mail: HV.Hamburg@vbg.de www.vbg.de So finden Sie Ihre VBG-Bezirksverwaltung: www.vbg.de/kontakt aufrufen und die Postleitzahl Ihres Unternehmens eingeben. Artikelnummer: 46-13-0001-0, Version 1.1/2012-02, Druck: 2012-02/Auflage: 600 www.vbg.de