Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Hochschule Kaiserslautern. vom 13. Februar 2012



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(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt.

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Transkript:

Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Hochschule Kaiserslautern vom 13. Februar 2012 Auf Grund des 76 Abs. 2 Nr. 6 des Hochschulgesetzes (HochSchG) vom 21. Juli 2003 in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), hat der Fachbereichsrat Informatik und Mikrosystemtechnik am 11. Januar 2012 die folgende Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Hochschule Kaiserslautern, Standort Zweibrücken beschlossen. Diese Prüfungsordnung hat der Präsident der Hochschule Kaiserslautern mit Schreiben vom 30. Januar 2012 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. I N H A L T 1 Geltungsbereich der Fachprüfungsordnung... 2 2 Bezeichnung des Mastergrades... 2 3 Regelstudienzeit... 2 4 Zulassungsverfahren... 2 5 Arten der Prüfungs- und Studienleistungen, Fristen... 3 6 Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Projektarbeiten... 3 7 Masterarbeit... 3 8 Kolloquium über die Masterarbeit... 4 9 Umfang der Masterprüfung... 4 10 Bildung der Gesamtnote, Zeugnis... 4 11 Inkrafttreten... 4 Anlagen: Studienverlaufsplan, Definition der Prüfungs- und Studienleistungen, Module und Gewichtungen für den Masterstudiengang Informatik

1 Geltungsbereich der Fachprüfungsordnung Diese Fachprüfungsordnung regelt die fachbezogenen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Prüfungen sowie die Prüfungsanforderungen. Fächerübergreifende Prüfungsregelungen sind in der Allgemeinen Master-Prüfungsordnung der Hochschule Kaiserslautern (AMPO) festgelegt; insbesondere enthält die Fachprüfungsordnung Bestimmungen zu folgenden Aspekten: Bezeichnung des Mastergrades ( 1 AMPO) Regelstudienzeit ( 1 AMPO) Prüfungsgegenstände und Umfang der für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen ( 1 AMPO) Form der Prüfungen ( 1 AMPO) Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren ( 5 AMPO) Arten der Prüfungen, Fristen ( 6 AMPO) Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Projektarbeiten ( 8 und 9 AMPO) Masterarbeit ( 10 AMPO) Kolloquium über die Masterarbeit ( 11 AMPO) Umfang der Masterprüfung ( 17 AMPO) Bildung der Gesamtnote, Zeugnis ( 18 AMPO) 2 Bezeichnung des Mastergrades Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird der akademische Grad "Master of Science" (abgekürzt: M.Sc.") verliehen. 3 Regelstudienzeit, Studienaufbau und Umfang des Lehrangebots (1) Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. (2) Das Studium ist modular aufgebaut. Das Studium enthält Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule (Vertiefungsmodule). Pflichtmodule sind für alle Studierenden verbindlich. Wahlpflichtmodule sind Module, die Studierende aus einem Katalog von Vertiefungsfächern auswählen können. Der Katalog von Vertiefungsfächern kann durch Beschluss des Prüfungsausschusses aktualisiert werden. 4 Zulassungsverfahren (1) Der Zugang zum Studium setzt - unbeschadet der Bestimmungen der geltenden Einschreibeordnung - voraus: - den Abschluss eines Studiums mit einem Bachelorgrad (mindestens 180 ECTS-Punkte) in einem Studiengang Angewandte Informatik, Medieninformatik oder einem artverwandten Studium. Die Abschlussnote muss 2,5 oder besser betragen. oder - den Abschluss eines Studiums mit einem Abschluss als Diplom-Informatikerin oder Diplom- Informatiker (abgekürzt.: Dipl.-Inf. (FH)) oder einem vergleichbaren Abschluss aus artverwandten Studiengängen. Die Abschlussnote muss 2,5 oder besser betragen. Studienbewerberinnen und -bewerber mit einer Abschlussnote schlechter als 2,5 können beim Dekan einen Antrag auf ein mündliches Eignungsgespräch stellen. Der Antrag muss die Beweggründe für die beabsichtigte Aufnahme des Studiums und Erläuterung der Studienziele enthalten. Der Studiengangsleiter lädt den Studieninteressierten bzw. die Studieninteressierte zu ei- 2

nem Eignungsgespräch ein. Für das Eignungsgespräch gelten die Regelungen des 7 der AMPO sinngemäß. Wird in dem Eignungsgespräch mit dem Dekan und dem Studiengangsleiter die Eignung festgestellt, erfolgt eine Zulassung. (2) Vorleistungen zu Prüfungen sind nicht vorgesehen. (3) Zur Bearbeitung der Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 75 ECTS- Punkte erworben hat. Der Prüfungsausschuss kann bei ausreichender Begründung in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen. 5 Arten der Prüfungs- und Studienleistungen, Fristen (1) Außer den in 6 Abs. 3 AMPO genannten Formen von Prüfungen sind auch die folgenden Prüfungsformen zugelassen: a. Hausarbeit (HA): Eine Hausarbeit umfasst eine eigene, schriftliche Auseinandersetzung mit einem fachspezifischen oder fächerübergreifenden Problem aus dem Arbeitszusammenhang des Moduls unter Einbeziehung und Auswertung der einschlägigen Literatur. Hierbei sind die Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und die korrekten Zitierformen anzuwenden. Mögliche Themen werden den Studierenden in der ersten Hälfte des Moduls zur Auswahl gestellt. b. Präsentation (PR): Eine Präsentation ist ein mündlicher Fachvortrag über ein vorgegebenes Thema, der durch eine schriftliche Ausarbeitung ergänzt wird. c. Facharbeit (FA): Eine Facharbeit ist die dokumentierte, eigenständige, wissenschaftliche Bearbeitung einer gestellten Aufgabe, die den Stoff des zugeordneten Moduls oder der zugeordneten Studieneinheit begleitet, erweitert oder vertieft. Die Teilnahme am Modul führt zur Bearbeitung der Aufgabe hin. d. Portfolio (PF): Ein Portfolio ist die strukturierte Dokumentation individueller, studienbezogener Lern-und Arbeitsleistungen, die in ihrer Gesamtheit in die Endbewertung eingehen. Die Teilnahme am Modul führt zur Erarbeitung der studienbezogenen Lern-und Arbeitsleistungen hin. Eine Portfolio-Prüfung kann auch als E-Portfolio durchgeführt werden und als solches von der Hochschule zur Verfügung gestellte elektronische Mittel und Lernplattformen einbeziehen. (2) Studienleistungen sind in der Anlage als solche gekennzeichnet. Studienleistungen können im Falle des Nichtbestehens beliebig oft wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Studienleistung ist ausgeschlossen. Alle Studienleistungen sind unbenotet. (3) Der Rücktritt von einer Prüfung ist ohne Angabe von Gründen bis einen Werktag vor dem Prüfungstermin oder der Themenausgabe möglich, es sei denn es besteht eine Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung durch das Prüfungsamt. Die Verpflichtung zur Wiederholung gemäß 16 Abs. 3 AMPO bleibt unberührt. (4) Der Rücktritt von der Prüfung in einem Wahlpflicht-/Vertiefungsfach gilt als Abwahl des Fachs. Wurde die Prüfung in einem Wahlpflicht-/Vertiefungsfach bereits mindestens einmal nicht bestanden, so ist eine Abwahl nicht mehr möglich. 6 Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Projektarbeiten Die Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Projektarbeiten ergeben sich aus den im Prüfungsplan des jeweiligen Semesters festgelegten Ausgabe- und Abgabezeitpunkten. 7 Masterarbeit (1) Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. 3

(2) Masterarbeiten sind nicht als Gruppenarbeiten zugelassen. (3) Die Masterarbeit ist fristgemäß im Dekanat abzugeben. 8 Kolloquium über die Masterarbeit Die Prüfungsdauer des Kolloquiums über die Masterarbeit beträgt in der Regel 30 Minuten. 9 Umfang der Masterprüfung Aus der Anlage geht hervor, in welchen Fachgebieten die Prüfungen des 17 Abs. 1 Nr. 3 der Allgemeinen Master-Prüfungsordnung zu erbringen sind und wie sie zu Modulen zusammengefasst werden. 10 Bildung der Gesamtnote, Zeugnis Die Gesamtnote wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Noten der Prüfungsleistungen einschließlich der Note für die Masterarbeit und das Kolloquium über die Masterarbeit gebildet. Die Gewichtung ergibt sich aus der Anlage. (1) Die Gesamtnote wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Noten der Prüfungsleistungen einschließlich der Note für die Masterarbeit und das Kolloquium über die Masterarbeit gebildet. Die Gewichtung ergibt sich aus der Anlage. (2) Beträgt die Gesamtnote 1,0 oder 1,1 so wird das Gesamturteil Mit Auszeichnung bestanden in das Zeugnis aufgenommen. (3) Studienleistungen können auf Antrag der Studierenden in das Zeugnis aufgenommen werden. 11 Inkrafttreten (1) Die Prüfungsordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger von Rheinland- Pfalz in Kraft. (2) Sie gilt für die Studierenden, die ab dem Tag des Inkrafttretens ein Masterstudium in dem Studiengang Informatik an der Hochschule Kaiserslautern aufnehmen. Kaiserslautern, den 13. Februar 2012 Prof. Dr. Jörg Hettel Dekan des Fachbereichs Informatik und Mikrosystemtechnik Hochschule Kaiserslautern 4

Informatik (I) - Master of Science Modul Ausgewählte Themen der Mathematik (MAT-M) Internationales Projektmanagement (INTPM) 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester ECTS SWS * Prüf. ** ECTS SWS * Prüf. ** ECTS SWS * Prüf. ** ECTS SWS * Prüf. ** Summe ECTS Gewicht in % 7 4V+2Ü PL/K 7 5,8 6 5 2V+2Ü PL/K 5 4,2 4 Theoretische Informatik (THEINF) 8 4V+2Ü PL/M 8 6,6 6 Projektarbeit mit Kolloquium (PRAX-M) Wissenschaftliche Kommunikation (WKOMM) Masterthesis mit Kolloquium (THESIS) Summe SWS 12 8P PL/S 12 10 8 5 4P PL/PF 5 4,2 4 30 PL/S 22 30 PL/M 3 Modulgruppe: Vertiefungsblock 1 1 10 8 10 8 Bewegtbild im Kontext verschiedener Anwendungen und Plattformen (AVP) Frameworkbasierte GUI-Entwicklung (GUI) 5 2V+2Ü PL/A 5 4,2 4 5 2V+2P PL/A 5 4,2 4 IT Management (ITM) 5 2V+2Ü PL/K 5 4,2 4 Parsingtechniken und Compilerbau (PTC) 5 2V+2Ü PL/K 5 4,2 4

Modulgruppe: Vertiefungsblock 2 2 28 24 28 24 Advanced Interactive Systems (AIS) 7 2V+2P+2Ü PL/A 7 5,8 6 Aktuelle Themen aus Forschung und Praxis (ATFP) Fortgeschrittene Themen der Computergrafik (CG) 7 6V/Ü/S PL/A 7 5,8 6 7 4V+2Ü PL/A 7 5,8 6 Data- und Textmining (DTM) 7 4V+2Ü PL/A 7 5,8 6 Fortgeschrittene Datenbanksysteme (DBS-M) 7 4V+2P PL/A, K 7 5,8 6 Human Factors (HF) 7 4V+2Ü PL/K 7 5,8 6 Methoden der KI (KI) 7 4V+2Ü PL/H 7 5,8 6 Mobile Systeme in der Medizintechnik (MSM) 7 4V/S+2Ü PL/K 7 5,8 6 Software Engineering Seminar (SES) 7 6S PL/R 7 5,8 6 Verteilte Systeme (VS) 7 4V+2P PL/M 7 5,8 6 Modulgruppe: Vertiefungsblock 3 3 15 12 15 12 Betriebliche Informationssysteme (BETRIS) Fortgeschrittene Führungs- und Kommunikationstechniken (FFÜKOM) 5 2V+2Ü PL/A 5 4,2 4 5 4S PL/H 5 4,2 4 Informatik in der Produktion (IIP) 5 2V+2P PL/K 5 4,2 4 Programmiertechniken für Embedded Systems (PROGEMB) 5 2V+2Ü PL/M 5 4,2 4 Social Media (SOMED) 5 2V+2S PL/A 5 4,2 4 VUIs mit VoiceXML (VUI) 5 2V+2Ü PL/A 5 4,2 4 Virtual Reality (VR) 5 2V+2P PL/A 5 4,2 4 High Performance Computing (HPC) 5 2V/S PL/A 5 4,2 2 Seminar Dagstuhl (SD) 5 4S PL/A 5 4,2 4

Mobile Anwendungen mit Android (MAA) 5 2V+2Ü PL/A 5 4,2 4 Gesamtsumme 30 24 28 24 32 24 30 120 100 72 ECTS SWS ECTS SWS ECTS SWS ECTS SWS ECTS % SWS * (L) Labor, (L/S) Labor/Seminar, (P) Praktikum, (Proj) Projekt, (S) Seminar, (SÜ) Seminarübung, (Ü) Übung, (V) Vorlesung, (V/L) Vorlesung/Labor, (V/P) Vorlesung/Praktikum, (V/S) Vorlesung/Seminar, (V/Ü) Vorlesung/Übung, (V/Ü/S) Vorlesung/Übung/Seminar ** (PL) Prüfungsleistung, (SL) Studienleistung, (SP) Studienleistung als Prüfungsvorleistung, (H) Hausarbeit, (K) Klausur, (P) Praktikum, (PF) Portfolio, (A) Projektarbeit, (R) Referat, (M) mündlich, (S) schriftlich 1 aus den vier Fächern sind 2 Veranstaltungen (10 ECTS) zu wählen 2 aus dem Katalog sind vier Fächer (28 ECTS) zu wählen 3 aus dem WPF-Katalog sind drei Veranstaltungen zu wählen