RUNDSCHREIBEN 1/2015 Prad am Stj./Meran, den 05.01.2015/ff



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1 RUNDSCHREIBEN 1/2015 Prad am Stj./Meran, den 05.01.2015/ff Auch eine schwere Tür kann man mit einem kleinen Schlüssel öffnen Charles Dickens Sehr geehrte Kundin! Sehr geehrter Kunde! Wir wünschen Ihnen Gesundheit und Zufriedenheit (der Rest kommt von alleine) für 2015. Wie immer erlaube ich mir, Ihnen kurz das Stabilitätsgesetz 2015 vorzustellen. Es geht mir um eine kurze Grundinformation, welche dann in einem vertiefenden Gespräch besser erklärt werden kann. Ich habe mir dieses Jahr etwas Zeit gelassen, da sehr viele Artikel des neuen Gesetzes nicht wirklich klar definiert waren. Damit nicht immer alle alles lesen müssen, habe ich mir erlaubt immer die Interessensgruppe anzugeben. Reverse Charge 1) Gruppe: Handwerker allgemein Neues Reverse Charge Mit dem 01/01/2015 wurde das Reverse Charge - Verfahren (Fakturierung ohne MwSt. Art. 17, 6,a ter DPR 633/1972) für folgende Leistungen erweitert: Bitte lassen Sie sich von Ihrem Buchhalter Ihre Ateco Codes geben 1) Reinigungsarbeiten a) Reinigung von Neubauten (Ateco Code 43.39.09) b) Allgemeine Gebäudereinigung (nicht spezialisiert) (81.21.00) c) Dampfreinigung, Sandstrahlreinigung und ähnliche Arbeiten an Außenmauern (43.99.01) d) Schädlingsbekämpfungsdienste (81.29.10) e) Sonstige spezielle Reinigung von Gebäuden, sowie Industrieanlagen und Maschinen (81.22.02) (ausgenommen Schneeräumung, Schwimmbadreinigungsdienste sowie Straßenreinigung) 2) Abbrucharbeiten a) Abbruch von Gebäuden (43.11.00) (ausgenommen Abbruch von Straßen und Brücken) 3) Installationsarbeiten a) Installation von elektrischen und elektronischen Anlagen in Gebäuden, einschließlich Instandhaltung und Reparatur (43.21.01, 43.21.02) b) Wasser-, Heizungs- und Klimainstallationen, Gasinstallationen sowie Installationen von Brandlöschanlagen (inbegriffen integrierte Anlagen), einschließlich Instandhaltung und Reparatur (43.22.01, 43.22.02, 43.22.03) c) Installation, Instandhaltung und Reparatur von Rolltreppen und Aufzügen, Wärme- und Schallisolierungen, Isolierungen gegen Schwingungen, sowie sonstige Bauarbeiten und Installationen, soweit sie an Gebäuden vorgenommen werden (43.29.01, 43.29.02, 43.29.09) (Der Verkauf von Ware mit Installation, bei welchem die Ware im Vordergrund steht wird mit IVA fakturiert = cessioni con posa in opera) 4) Fertigstellung von Gebäuden a) Verputz- und Stuckarbeiten (43.33.00) b) Einbau von Panzerschränken, Tresoren, Panzertüren (43.34.00) c) Einbau von Blendrahmen, Ausstattungen, Zwischendecken, beweglichen Trennwänden (43.32.02) d) Boden- und Wandverkleidungen (43.33.00) e) Anstrich und Einbau von Glas (43.34.00) f) nicht spezialisierte Bautätigkeiten - Maurerarbeiten (43.39.01) g) sonstige Fertigstellungsarbeiten an Gebäuden (43.99.09) Wir erinnern daran, dass dieses Verfahren nicht bei Privatpersonen ohne IVA Nummer, Kondominien, Klerus greift. Neu ist auch, dass es nun gegenüber dem Endkunden (nicht wie bisher nur mit Unterwerkvertrag) zur Anwendung kommt.

2 Strafen: Sollte das Reverse Charge Verfahren nicht angewendet werden, drohen Verwaltungsstrafen in Höhe von 3% der Steuer. Es haften beide Seiten. Freiwillige Berichtigung jederzeit möglich! Bitte schreiben Sie auf die Rechnung MwSt. frei laut Art. 17, 6,a ter DPR 633/1972 Reverse Charge. 2) Gruppe: PV Anlagen - Stromerzeuger Neues Reverse Charge Die Rechnungen für den Verkauf von Strom und der Verkauf (z.b. Energie aus Wasserkraft und Photovoltaikanlagen) von Energiezertifikaten müssen ab dem 01/01/2015 MwSt. frei laut Art. 17, 6,a ter DPR 633/1972 Reverse Charge ausgestellt werden. (Bei unseren Kunden erstellen wir die Rechnung an die GSE). Durch diese Erstellung der Rechnung ohne MwSt. werden reine Betreiber von PV Anlagen chronisch MwSt. Guthaben haben, welches jedes Jahr zurückverlangt oder mit möglichen Steuern verrechnet werden kann. (...und wieder spielen wir Bank für den klammen Staat). 3) Gruppe: Transportfirmen Neues Reverse Charge Beim Weiterverkauf von gebrauchten Holzpaletten (z.b. Euro-Paletten) stellen Sie bitte die Rechnung zukünftig MwSt. frei laut Art. 17, 6,a, ter DPR 633/1972 Reverse Charge aus. Conclusio: Dieses Reverse Charge gegenüber den Endkunden mit IVA Nummer kostet den Betrieben sehr viel Liquidität, da die Betriebe mit IVA einkaufen, aber ohne IVA verkaufen müssen. Wahrscheinlich wird es so sein, dass die Betriebe nunmehr vierteljährlich eine MwSt. Rückforderung beantragen müssen, um nicht zu viel Liquidität zu verlieren. Es wäre konsequent gewesen, auch den Wareneinkauf MwSt. frei zu stellen. Mein Urteil zu diesem Gesetz: grenzwertig bis tödlich für einige Betriebe, welche heute schon keine Liquidität haben. Split Payment Gruppe: Handwerk, Handel & Tourismus (ausgenommen Freiberufler) Das Split Payment betrifft alle Rechnungen, welche Sie gegenüber öffentlichen Körperschaften (Staat, Provinz, Region, Gemeinde, Handelskammer, Sanitätseinheit) ausstellen. Dabei erstellen Sie die Rechnung mit MwSt., bekommen diese aber nicht bezahlt. Die MwSt. wird direkt vom Amt abgeführt (warum dann nicht gleich Reverse Charge angewandt wird, hat wahrscheinlich den Grund, dass der Staat einstweilen das Geld von den Gemeinden usw. einheben will). Dadurch ergibt sich für den Handwerker das zusätzliche Problem, ob die öffentliche Hand als Unternehmen tätig ist (z.b. Gemeinde als Müllentsorger), dann muss er für seine Tätigkeit das Reverse Charge (siehe oben) anwenden. Wenn hingegen die Körperschaft als Institution (z.b. das Ausmalen der Gemeindestube) die Leistung in Anspruch nimmt, ist das Split Payment anzuwenden. Die Rechnung hat wie folgt auszusehen: Malerarbeiten in der Gemeindestube 1.000.- MwSt. 220.- Gesamt 1.220.- IVA vs carico (art.17-ter Dpr.633/72) 220.- MwSt. Zu Lasten des Auftraggebers lt. Art. 17-ter DPR 633/72 Zu zahlen 1.000.- In diesem Zusammenhang erinnern wir auch daran, dass ab dem 31/03/2015 alle Rechnungen an öffentliche Körperschaften nur mehr in elektronischer Form ausgestellt werden dürfen. Normale Rechnungen per Post oder E-Mail werden nicht mehr bezahlt. Für die Rechnungen an öffentliche Körperschaften muss eine getrennte Nummerierung vorgenommen werden (z.b. 1A, 2A, usw.). (Un)gerne übernehmen wir für Sie die Versendung, die elektronische Aufbewahrung und Archivierung dieser Rechnungen. Wie es den Anschein hat, stellt die Handelskammer Bozen über deren Portal das geeignete Programm zur Verfügung, auf der Sie selbst die Rechnungen versenden können.

3 Sollten zufällig zwei Mitarbeiter von der Finanzpolizei bei Ihnen Pizza essen gehen und eine Rechnung haben wollen, so rate ich Ihnen, den Beamten die Pizza zu schenken (die Kosten für Erstellung der Rechnung, deren Versand und Archivierung könnte höher liegen). Conclusio: Das Split Payment gegenüber den öffentlichen Ämtern kostet den Betrieben sehr viel Liquidität, da die Betriebe mit IVA einkaufen, aber ohne IVA verkaufen müssen. Wahrscheinlich wird es so sein, dass die Betriebe nunmehr vierteljährlich eine MwSt. Rückforderung beantragen müssen, um nicht zu viel Liquidität zu verlieren. Es wäre konsequent gewesen auch den Wareneinkauf MwSt. frei zu stellen. Mein Urteil zu diesem Gesetz: grenzwertig bis tödlich für einige Betriebe, welche heute schon keine Liquidität haben und viel mit öffentlichen Körperschaften zusammenarbeiten. Bei Kleinstaufträgen auf Rechnung an öffentliche Körperschaften rate ich Ihnen ab, den Auftrag anzunehmen oder die Ware zu verkaufen. Voluntary Disclosure = Selbstanzeige von nichterklärtem Vermögen im Ausland Gruppe: alle? Dadurch, dass die USA Druck auf einige Länder gemacht hat, deren Bankgeheimnis aufzuheben, sollte Italien in absehbarer Zukunft sämtliche Informationen über Vermögenswerte im Ausland erlangen. Diesbezüglich gibt einem der Staat die Möglichkeit, bis zum 30/09/2015 eine Selbstanzeige zu machen und die Vermögenswerte (Geld, Wertpapiere, Sachwerte wie Schmuck, Edelmetalle, Liegenschaften, Beteiligungen, usw.) offen zu legen. Diesbezüglich muss es sich nicht immer um Schwarzgeld handeln, sondern es kommt oft vor, dass z.b. ehemalige Grenzpendler immer noch Geld im Ausland halten, aber niemals deklariert haben. Auch kommt es vor, dass Bürger mit ausländischem Pass (z.b. Schweizerin, welche in Südtirol geheiratet hat) und mit Wohnsitz in Italien, in der Zeit Liegenschaften oder Geld geerbt haben, welche niemals angegeben wurden. Wir erinnern Sie diesbezüglich auch daran, dass auch eine Hausfrau ohne Einkommen mit einer Liegenschaft oder Geld im Ausland in Italien eine Steuererklärung zu machen hat. Sollten diese Vermögen nicht bis zum 30/09/2015 aufgedeckt werden, kann dies zu sehr empfindlichen Strafen und durchaus auch zu Haftstrafen auf Bewährung führen. Ich gehe davon aus, dass es der Gesetzgeber diesmal sehr ernst meint (die diversen Kontrollämter werden gerade scharf gemacht) und ich rate Ihnen unbedingt Ihre Position zu kontrollieren. Ich muss Sie in diesem Zusammenhang aber bitten, bis auf Weiteres keine Fragen an mich zu stellen, da ich in der gegenwärtigen Situation Sie zur Anzeige bringen müsste, wenn Sie Vermögen im Ausland haben, dieses aber nicht zur Selbstanzeige bringen. Wir erwarten uns, dass wir in den kommenden Wochen unser Berufsgeheimnis gegenüber unseren Kunden zurückbekommen. Ihr Ansprechpartner Torggler Martin, Christoph Platzer und Torggler Herbert Conclusio: Nehmen Sie die Sache sehr ernst!!!! Möglichkeit der Aussetzung der Kapitalrate für Darlehen (moratoria) Wiederum besteht die sehr interessante Möglichkeit, die Kapitalrückzahlung für die Jahre 2015 bis 2017 auszusetzten. Ich rate Ihnen unbedingt dazu, falls die Bank zustimmt (!? und Sie noch teure Kontokorrentkredite haben - diese Aussetzung schafft vielen Betrieben etwas Luft. Soweit die gute Meldung. Leider fehlen die Durchführungsbestimmungen, welche aber bis zum 31/03/2015 erstellt werden müssten.

4 Andere Neuerungen (im Telegrammstil): Die weiteren Änderungen erlaube ich mir im Telegrammstil zu schreiben, um Sie nicht übermäßig zu langweilen. Gerne stehen wir Ihnen für ausführliche Erläuterungen zur Verfügung. 1) Erhöhung INPS Beiträge Handwerk/Handel auf 22,65% bzw. 22,74%,. Bei Freiberuflern ohne Freiberuflerkasse von 26,72% auf 30,72% (! Wahnsinn). 2) Abschaffung der Black List Meldung bis Euro 10.000.-, Die Black List Meldung muss nur noch bei einem Jahresbetrag über Euro 10.000.- jährlich gemacht werden (bisher monatlich oder trimestral). Es ist sehr wahrscheinlich, dass zukünftig die Schweiz nicht mehr zu melden ist, falls die Schweiz im März ein White List Land wird (wer erfindet eigentlich immer diese Namen???). San Marino und Luxemburg sind bereits nicht mehr zu melden. 3) Abschaffung der Meldepflicht der Absichtserklärung von Seiten des Empfängers Die Meldepflicht der Absichtserklärung (lettera d intento) von Seiten des Empfängers wurde abgeschafft. Allerdings muss der Empfänger kontrollieren, ob der Ersteller seinerseits die Meldung gemacht hat (für Kunden, welche die Buchhaltung bei uns im Haus haben, machen wir das). Auch die Ersteller der Absichtserklärung werden von uns direkt kontaktiert. 4) Erhöhung der Quellensteuer von Seiten der Bank bei Sanierungsarbeiten Seit dem 01/01/2015 muss die Bank bei energetischer (65%) und normaler Sanierung (50%) nunmehr 8% auf den Rechnungsbetrag einbehalten (bisher 4%).. Und schon wieder geht Liquidität flöten 5) Essensgutscheine Sie können Ihren Mitarbeitern elektronische Essensgutscheine ab dem 01/01/2015 zu Euro 7.- geben. Die Papiergutscheine bleiben bei Euro 5,29. Ab diesen Betrag müssen Sie dies dem Lohnbüro mitteilen, da es ab diesen Betrag der Lohnsteuer unterworfen ist. Wir raten Ihnen aber unbedingt zu Mensaersatzverträgen (ist auch eine Karte), welche nicht der Lohnsteuer unterworfen ist. 6) Steuerbegünstigung für Hotels für Wi-Fi Es ist eine Steuerbegünstigung (Bonus) vorgesehen, welche Ihren Kunden kostenlos einen Wi-Fi mit 1 MB Download ermöglichen (leider weiß man bisher aber nicht, wie hoch der Bonus ist = Fortsetzung folgt. Aber man kann zumindest behaupten man tut was für den Tourismus) 7) MwSt. Rückforderungen MwSt. Rückforderungen bedürfen ab dem 01/01/2015 im Normalfall (es gibt einige Ausnahmen!) keiner Bankgarantie mehr (üblich 2% per anno für 3 Jahre). Dafür muss der Steuerberater (ich!) mit meinem Visto (Segen) die Verantwortung übernehmen. Grundsätzlich kann die Maßnahme aber als sinnvoll erachtet werden. 8) Neue Finanzstrafen Ab dem 01/01/2015 kann der Steuerzahler für unterlassene Zahlungen und für alle Finanzkontrollen, welche noch nicht von der Agentur der Einnahmen abgeschlossen sind, eine Nachmeldung machen. Dabei wird die Strafe auf 1/9 bis auf 1/5 reduziert. Das heißt, dass Sie auch bei einer laufenden Steuerkontrolle von Seiten der Finanzpolizei rückwirkend noch die beanstandeten Fehler mit einer Strafe von 1/5 in Ordnung bringen können. Fast zu schön um wahr zu sein. Klingt fast wie eine Anstiftung zur Steuerhinterziehung? 9) Verlängerung der Aufwertungsmöglichkeit von Baugrund und Beteiligungen Wiederum gibt es die Möglichkeit zur Aufwertung von Grund und Beteiligungen (das dürfte die 9te Verlängerung sein ). Diesmal kostet das Ganze aber 8% (bisher 4%). Sollten Sie einen Baugrund haben, den Sie gedenken zu veräußern, rate ich Ihnen unbedingt diese Ersatzsteuer zu bezahlen. 10) Erhöhung der Ersatzsteuer auf Rentenfonds Die Ersatzsteuer auf Rentenfonds wird zum 01/01/2015 von 11,5% auf 20% erhöht. Es stellt sich mir die Frage (die Frage habe ich mir bereits von Anfang an gestellt) wie hoch diese am Ende (sprich bei Auszahlung der geburtenstarken Jahrgänge) wohl sein wird. Die Töpfe unserer privaten Altersvorsorge werden gegenüber der INPS Töpfe immer voller. Klingt für mich wie der zukünftige Selbstbedienungsladen. 11) Studenten (und Eltern von Studenten) aufgepasst! Personen mit abgeschlossenem Studium im Ausland, welche wieder nach Italien zurückkehren, müssen für 3 Jahre nur 10% ihres Einkommens besteuern. Ihr Ansprechpartner Julia Niedermair.

5 12) Anschaffung von ökologischen Fahrzeugen Für die Anschaffung von ökologischen Fahrzeugen gibt es eine Förderung bis zu Euro 5.000.- pro Fahrzeug. 13) Auszahlung der Abfertigungsansprüche Vom 01/03/2015 bis 30/06/2018 können die Arbeitnehmer entscheiden, ihre Abfertigung direkt über den Lohn ausbezahlt zu bekommen. Wir raten dazu nur in Ausnahmefällen (z.b. einige Fälle von Teilzeit). Klingt besser wie es ist Ältere Infos, welche aber recht aktuell sind! 1) Schenkungen Unser Steuergesetzgeber sucht schon wieder Geld. Da Italien zur Zeit in Europa zwar einen der höchsten Einkommensteuersätze, aber Dank Berlusconi einen der niedrigsten Erbschaftsteuersätze hat, gibt es starke Anzeichen, dass sich dies (sehr) bald ändern wird. Zurzeit gibt es eine Schenkungssteuerfreigrenze von 1 Mio. Euro. Ich rate Ihnen unbedingt die Zeit zu nutzen und mögliche Schenkungen innerhalb dieses Jahres vorzunehmen. Ihr Ansprechpartner Martin Torggler und Christoph Platzer 2) Steuerzahlkarten über die PEC-Adresse Nun haben wir alle brav unsere PEC-Adresse eröffnen lassen (wobei die wenigsten diese aktiv geladen haben) und schon sendet uns das Steueramt die Mitteilungen auf Ihre Adresse zu. Die PEC-Adresse gilt wie ein eingeschriebener Brief. Ob Sie das E-Mail öffnen oder nicht, spielt für das Amt keine Rolle. Die Mitteilung gilt als zugestellt und die Rekursmöglichkeit oder die Beschwerdemöglichkeit beginnt zu laufen (im Normalfall 30-90 Tage). Bitte stellen Sie Ihre PEC-Adresse aktiv ein, da wir gegen zeitlich verfallen Mitteilungen nichts tun können. Wenn Sie umgekehrt eine PEC-Adresse von einem öffentlichen Amt wollen, werden Sie auf ein verzweifeltes Achselzucken treffen (vorausgesetzt der Beamte kennt das Wort PEC). 3) K(l)eine Tremontiförderung Wiederum hat unser Steuergesetzgeber eine kleine Variante der ehemaligen Tremontiförderung eingeführt (ist zwar gut gemeint, aber recht kompliziert zu berechnen und bringt nur in wenigen Fällen einen großen Vorteil). Für alle Neuinvestitionen (Mindestwert Euro 10.000.-), welche zwischen dem 25/06/2014 und dem 30/06/2015 getätigt werden und die Kategorie 28 der Tabelle Ateco 2007 betreffen, bekommen Sie einen Steuerbonus von 15%, welcher auf 3 Jahre verteilt wird und ab 2016 in Anspruch genommen werden kann. Dabei gilt dieser Bonus nur für den Teil, der das Durchschnittsinvestitionsvolumen der letzten 5 Jahre, abzüglich des investitionsintensivsten Jahres, übersteigt. Die Tabelle bekommen Sie von Ihrem Buchhalter oder finden Sie auch unter www.provinz.bz.it/astat/de/service/klassifikationen.asp Seite 105-109. Beispielhaft seien hier einige der wesentlichen, förderberechtigten Anlagegüter nach Sektoren angeführt: a) Allgemein: Tonerpatronen, Kassensysteme, Kopiermaschinen, Rechenmaschinen, Waagen, Putzmaschinen usw. b) Bausektor: Auf- und Ablademaschinen, Kräne, Aufzüge, Gabelstapler, Drehbühnen, Maschinen für den Transport, diverse Erdbewegungsmaschinen usw. c) Hotel- und Gastgewerbesektor: Heizungssysteme, Klimaanlagen, Kühlsysteme, Maschinen für Wäschereien, diverse Maschinen für den Schönheitsbereich usw. d) Industriesektor: Beladungs- und Entladungsmaschinen, Wagenheber, Verpackungsmaschinen, Pressen, usw. e) Handwerksektor: Hobelmaschinen, Schleifmaschinen, Bohrmaschinen, Sägen, Schraubmaschinen, Luftkompressor, Elektropumpen usw. f) Landwirtschaft: Traktoren, Anhänger, Saftpressen usw. Ich persönlich finde das ganze recht interessant für neue Betriebe, welche sowieso gerade neu investieren oder für alte Betriebe, welche modernisieren müssen. Da der Planungshorizont aber über 5 Jahre (!) geht, ist diese Förderung sicherlich nicht geeignet, die Wirtschaft anzukurbeln (oder anders ausgedrückt: molto fumo poco arrosto ). Ihr Ansprechpartner Martin Torggler und Christoph Platzer

6 4) Energetische Sanierung Ich weise nochmals ausdrücklich darauf hin, dass auch Betriebe Anspruch auf den Steuerbonus von 65 % (!!!) für energetische Sanierungsmaßnahmen haben und Sie somit im Normalfall sogar Geld mit der Sanierung verdienen, da Sie natürlich auch die MwSt. und die Kosten voll absetzen bzw. abschreiben können. (wurde im letzten Moment um ein Jahr bis zum 31/12/2015 verlängert) Sie können somit Ihr ganzes Heizsystem und Isolierungsmaßnahmen mit Null Kosten sanieren und sich zukünftig sehr hohe Energiekosten sparen. Bei Niedrigtemperaturhäusern bietet sich eine Kombination aus Photovoltaik und Wärmepumpe an. Ihr Ansprechpartner Martin Torggler und Christoph Platzer 5) Sanierungsarbeiten + Ankauf Möbel und Einrichtung Auch der Steuerbonus für Möbel und Einrichtung wurde bis zum 31/12/2015 verlängert (!). Nutzen Sie die Gelegenheit. Ihr Ansprechpartner Christoph Platzer Energiekostenoptimierung Teil 2 LED Grundsätzlich bekommen auch Betriebe den Steuerbonus von 65% für den Austausch von herkömmlichen Leuchtkörpern durch LED-Lampen. Es gibt zwar das Gesetz, leider haben wir bis heute aber noch keinen Techniker gefunden, der bereit war, uns die ENEA -Meldung zu machen. Ich hoffe, Sie haben einige interessante Punkte in diesem Rundschreiben gefunden. Mein Team und ich freuen uns schon auf das baldige kostenlose Bilanzgespräch. Ihr Steuerservice Team