Zuhause wohnen Wohnraumanpassung und Finanzierungsmöglichkeiten Fachtag Zuhause älter werden am 18.03.2015 in Nidderau

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Transkript:

Zuhause wohnen Wohnraumanpassung und Finanzierungsmöglichkeiten Fachtag Zuhause älter werden am 18.03.2015 in Nidderau, Christiane Marx

Wohnraumanpassung und Finanzierungsmöglichkeiten Quelle: Hessische Fachstelle für Wohnberatung, Kassel hfw@awo-nordhessen.de

ZUHAUSE WOHNEN...für Menschen mit und ohne Behinderungen... für junge und alte Menschen... für vorübergehend Verletzte...für Familien mit kleinen Kindern im Kinderwagen...mit einer chronischen Erkrankung...mit zunehmendem Alter... mit zunehmenden Bewegungseinschränkungen...mit Schmerzen

Voraussetzung für ein eigenständiges aktives Leben Barrierefreier, den individuellen Bedürfnissen angepasster Wohnraum Barrierefreie Zugangsmöglichkeiten zur Wohnung/ Haus Abbau von bestehenden Barrieren im öffentlichen Raum Behinderten und altersgerechte Gestaltung des Wohnumfeldes

93% der älteren Menschen leben zu Hause, häufig in der seit langem bewohnten, vertrauten Wohnung

Wohnungen sollen.

Eingang Überdacht Möglichst ebenerdiger Zugang/ Rampe mit max. 6% Steigung Evtl. Geländer Große beleuchtete Hausnummer Fußmatte Türsprechanlage

Klingelanlage und Briefkasten befinden sich auf einer Höhe, die auch vom Rollstuhl aus zu erreichen ist

Stufenloser Eingang Eingangstür > 0,90 m, 2,10m hoch

Treppengeländer vor der Haustür

Zweites Geländer im Treppenhaus Kontrastreiche Markierung der Stufen (nach Möglichkeit auch Signalfarben)

Nachträgliche Maßnahme: Treppenlift

Großzügige Bewegungsflächen in den Räumen und Fluren 1,20m x 1,20m (nach DIN 18040 Barrierefreies Bauen) 1,50m x 1,50m DIN 18040 für Rollstuhlbenutzer

Bad- ebenerdige Dusche mit Haltegriffen und Duschhocker

Küche- Unterfahrbare Bereiche für Rollstuhlfahrer, Geräte auf gut erreichbarer Höhe für alle

Auszüge erleichtern die Erreichbarkeit der Gegenstände

Auszüge erleichtern die Erreichbarkeit der Gegenstände

Bei barrierefreien Küchen nach DIN 18040 : Unterfahrbare Bereiche (Herd, Arbeitsfläche und Spüle), Höhe nach Bedarf anpassbar Eingreifbarer Einhebelmischer mit Temperaturbegrenzung Vollauszüge statt Schranktüren Backofen, Kühlschrank und Spülmaschine auf mittlerer Höhe Fenstergriff vom Rollstuhl aus erreichbar

Schlafzimmer - Merkmale Das Bett soll bei Bedarf von drei Seiten zugänglich sein. Bewegungsflächen großzügig, z.b. 1,50 x 1,50m (nach DIN 18040 ) neben dem Bett eines Rollstuhlfahrers

Die Türsprechanlage wurde für die Rollstuhlfahrerin im Flur niedriger angebracht (Bedienungselemente auf 85 cm Höhe),

Wohnzimmer Ausreichende Bewegungsflächen Funktional Gemütlich Hell Licht eventuell zu dimmen Möglichst schattenfrei

Besser wären Teppiche ohne Stolperkanten!

Schlafräume Wohnräume Merkmale Bewegungsflächen (1,50 x 1,50m, 1,20 x 1,20m nach DIN 18040) Fenster ab h=60 cm freier Blick nach außen Türen 80/90 cm Griffiger, nicht spiegelnder Bodenbelag, fest verlegt Schwellenlos Bedienungselemente, auch Türgriffe, auf 85 cm Höhe, mit Begründung bis 1,05m Bett im Bedarfsfall von 3 Seiten zugänglich

Hilfsmittel für die Sicherheit und Beweglichkeit

Greifhilfen

Hilfsmittel im Bereich der Toilette

Hilfsmittel für den Bade- und Duschbereich

Wohnungsanpassungsmaßnahmen Technische Hilfen wie Haltegriffe, Stütz- und Gehhilfen Alltagserleichterungen durch Umstellen von Möbeln, Erhöhungen von Stühlen, Sesseln, Sofas, Betten Beseitigung von Barrieren durch Türverbreiterungen, Einbau einer bodengleichen Dusche, einer Rampe, eines Lifts Beseitigung von Ausstattungsmängeln wie Einbau einer Zentralheizung, eines Bades, eines WC Reorganisation der Wohnung wie Wohnungstausch im Gebäude, oder im näheren Umfeld

Finanzierung von Maßnahmen der Wohnungsanpassung Krankenkasse Pflegekasse Öffentliche Mittel/ Soziale Wohnungsbauförderung KFW Förderbank Finanzierung durch die gesetzliche Unfallversicherung Finanzierung durch den Rentenversicherungsträger und das Integrationsamt Steuererleichterung Eigenleistung

Finanzierung durch die gesetzliche Krankenkasse Hilfsmittel, wie zum Beispiel: Haltegriffe, Duschhocker, Duschstühle, Badebretter, Toilettensitzerhöhungen, Umsetzhilfen, Gehilfen Rollatoren, Rollstühle, Badewannenlifter, Aufrichthilfen, Pflegebett, Krankenbett Hilfsmittelverordnung Verschreibung durch den Haus oder Facharzt (eventuell nach Rücksprache mit der Krankenkasse) Sanitätshaus Bestellung, Lieferung, Anbringung und Einweisung in den Gebrauch Wichtig: Die Hilfsmittelverordnung muss mit der Diagnose und der richtigen Hilfsmittelnummer versehen sein Eigenanteil von 10 % mindestens 5,00 maximal 10,00 pro Hilfsmittel

Finanzierung durch die private Krankenkasse Bei privat Versicherten ist die Vertragsgestaltung zu beachten. Hilfsmittel sind häufig aus dem Vertrag ausgeschlossen.

Hilfsmittel werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt Wenn sie nicht mehr benötigt werden, müssen sie an das liefernde Sanitätshaus zurückgegeben werden Nötige Wartungsarbeiten werden vom Sanitätshaus übernommen

Finanzierung durch die Pflegekasse Pflegestufen 1 3, auch in der Pflegestufe 0 (bei Demenzerkrankten bzw. Menschen, die in ihrer Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt sind): Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (SGB XI 40) 4000,00 pro Maßnahme Bei mehreren Anspruchsberechtigte, die zusammen wohnen: 4000,00 pro Person, maximal 16.000, 00 Als eine Maßnahme gelten: Veränderungen, die zum derzeitigen Zustand des Antragstellers notwendig sind. Erneute Beantragung eines Zuschusses: Bei einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes des betreffenden Antragstellers, wenn nicht die Maßnahme bereits schon zuvor bei einem Gutachten des MDK notiert wurde.

Antragstellung bei der Pflegekasse formlos Antragsformular der Pflegekasse Mindestens ein Kostenvoranschlag Zeichnung und / oder Fotos der baulichen Maßnahme Einverständnis des Vermieters Es ist ratsam, mit der Maßnahme erst nach der Genehmigung bzw. dem Bescheid über den gewährten Zuschuss zu beginnen Reicht der Zuschuss nicht aus, und kann vom Antragsteller wegen geringen Einkommens keine Eigenleistung erbracht werden, kann die Restsumme beim Sozialamt beantragt werden. Benötigt werden hier: 2-3 Kostenvoranschläge

Beispiele für Finanzierungs bzw. Zuschussmöglichkeiten bei der Pflegekasse Einbau von fest installierten Rampen Treppenlifte Türverbreiterungen Einbau von ebenerdigen Duschen Entfernung von Balkonschwellen Anbringung von Handläufen Austausch von Bodenbelägen Herabsetzen von Fenstergriffen

Beispiele für Finanzierungs und Zuschussmöglichkeiten bei der Pflegekasse Umzug in eine barrierefreie Wohnung Kosten für einen Bauantrag Einige Krankenkassen geben Broschüren oder Faltblätter zu diesem Thema heraus

Finanzierungsmöglichkeiten durch öffentliche Mittel In Hessen erhalten die Wohnungsbauförderungsstellen der Städte und Landkreise ein Kontingent; www.wibank.de Vermittlung von Zuschüssen des Landes für den behindertengerechten Umbau in und an selbstgenutztem Wohneigentum für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Gefördert werden bis zu 50 % der Maßnahme Im einzelnen gelten folgende maximale Zuschussbeträge in Höhe von: Bad und Küche: Um/ Einbau jeweils 5.00,00 Lift/ Aufzugseinbau: 6000,00 Alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen: 2.500,00 Förderungsfähig sind Gesamtkosten bis zu 25.000,00 je Wohneinheit auch wenn die Ausgaben der baulichen Maßnahme höher sind.

Finanzierungsmöglichkeiten durch die KFW Förderbank Zuschussprogramm für Mieter und Eigentümer zur Anpassung von Wohnungen, Häusern und des Wohnumfeldes - ebenfalls DIN 18040 Beantragung der zinsgünstigen Kredite erfolgt über die Hausbanken Beantragung der Zuschüsse über die KFW direkt

Finanzierungsmöglichkeiten durch die KFW Förderbank Gefördert werden Maßnahmen in folgenden 7 Bereichen: Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmassnahmen Eingangsbereich und Wohnungszugang Vertikale Erschließungen/ Überwindung von Niveauunterschieden Anpassung der Raumgeometrie Maßnahmen an Sanitärräumen Sicherheit, Orientierung und Kommunikation Gemeinschaftsräume/ Mehrgenerationenwohnen

Finanzierungsmöglichkeiten durch die KFW Förderbank www.kfw-foerderbank.de 8 % der förderfähigen Investitionskosten bei Maßnahmen 1-7, maximal 4000,00 pro Wohneinheit 10 % beim Standard Altersgerechtes Haus, maximal 5000,00 pro Wohneinheit Zuschussbeträge unter 300,00 werden nicht ausgezahlt Ein Fachunternehmen bestätigt die Einhaltung der Anforderungen bei den Maßnahmen 1 7 Ein Sachverständiger, (Architekt oder speziell geschulter Handwerker) prüft beim Standard Altersgerechtes Haus und reicht einen Verwendungsnachweis bei der KFW ein.

Finanzierung durch die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) Umfangreiche Finanzierung keine Begrenzung nach oben Maßnahmen der Wohnungsanpassung, wenn die Erkrankung oder die Behinderung auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist Einkommen und Vermögen des Betroffenen werden nicht berücksichtigt

Finanzierung durch den Rentenversicherungsträger oder das Integrationsamt Rentenversicherungsträger Bei mindestens 15 Jahre Beitragszahlung zur Rentenversicherung ist diese zuständig für Berufstätige behinderte Menschen Anspruch auf Kostenübernahme für die behindertengerechte Gestaltung der Wohnung Interesse an der Erhaltung des Arbeitsplatzes Leistungen werden als Darlehen oder Zuschuss gewährt/ Einkommensabhängig

Finanzierung durch den Rentenversicherungsträger oder das Integrationsamt Integrationsamt Arbeitnehmer die nach einer Behinderung erstmalig in den Arbeitsprozess eintreten Arbeitnehmer, die noch keine 15 Jahre Beitragszahlungen nachweisen können Begleitende Hilfen für Freiberufler, Selbstständige und Beamte mit einer Behinderung

Steuererleichterungen Behindertengerechte Umbaumaßnahmen Handwerkerleistungen bei Erhaltungs- Modernisierungs- und Renovierungsleistungen Vor Maßnahmenbeginn ist die Anerkennung nach 33 EStg beim Finanzamt abzufragen

Eigenleistungen Im Normalfall ist es notwendig ein gewisses Maß an Eigenleistung oder Eigenbeteiligung zu erbringen Bei niedrigem Einkommen ist möglich, einen Antrag beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Hier gilt jedoch: Das Sozialamt ist nachrangig nach allen anderen Kostenträgern zuständig

Wohnberatung Wohnberaterinnen und Wohnberater unterstützen Sie bei den Überlegungen zur Anpassung Ihrer Wohnung. Wohnberatungsstellen in Hessen erfahren Sie bei - der Hessischen Fachstelle für Wohnberatung HFW. Emailadresse: hfw@awo-nordhessen.de - den Kommunalen Seniorenberatungen im MKK

Dieser Fachtag soll dazu beitragen: - dass Informationen weitergegeben werden, die für Ihren ganz persönliche Lebenssituation hilfreich sind - dass Anregungen, Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten dort ankommen, wo sie benötigt werden

Erkrankungen, Behinderungen und das Älter werden gehören zu unserem Leben und wir können an manchem nichts ändern. Es ist aber sehr wohl möglich die Umgebung: - menschenfreundlich - behindertengerecht und altersgerecht - barrierefrei zu gestalten und damit so, dass das Leben so lange wie möglich eigenverantwortlich und selbstbestimmt gelebt werden kann.

DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT