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Transkript:

NER MINISTERIALB AUFTRAGTE Ft]R DIE GYMNASIEN ru'irnrnbnynrn Ministsrialb6aulträ0tär. Jürgon- chumann- tr2 '840A4 Landshut An die Direktorate der Gymna*ien in Niederbayern Jürgen- chumann-slraße 20 84034 Landshut Tel. (0871)4 30 65 66 0 Fax (0871) 4 30 65 66 24 www km.bayern.de/mb-niederbayern sekretärlä'r@mb-gym-ndb.de UnserZeichen: RälSchr 09.01.2018 Zur llveitergabe an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer än der Besonderen Prüfung Merkblaff Besondere Prüfung 2018 für Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums lnhaltsverzeichnis 1. Zulassung...2 2. Prüfungsfächer und Aufgabenstellung......2 3. Zeitplan...4 4. Meldung zur Prüfung...,...4 5. Durchführung der Prüfung...4 6. Korrektur der Prüfungsaufgaben....4 7. Bestehen der Prüfung / Verhinderungsgründe "..."...s 8. lnformation über das Ergebnis der Prüfung...5 9. Vorläufiger Besuch der Fachoberschule...5 10. Förderkonzept für Teilnehmer an der Besonderen Prüfung...5 Rechtsgrundlage der Besonderen Prüfung für Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums ist Art. 25 BayEUG in Verbindung mit 67 GSO (veröffentlicht am 23.01.20A7, zuletzt geändert durch Verordnung vom 01.07.2016)

{. Zulassung Durch die Besondere Prüfung kann der Mittlere chulabschluss erworben werden. Zu ihr können zugelassen werden: a) Schülerinnen und. fchr{e1 der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums, für die wegen der Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern diä VorrUckungserlaubnis nicht erteilt worden ist und die in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechlere Note als 4 erhalten haben. Das einmal erworbene Recht zur Teilnahme an der Besonderen prüfung bleibt erhalten, wenn bei Wiederholung der Jahrgangsstufe 10 die eben genannten erforderlichen Leistungen nicht erzielt wurden ( 67 Abs. 1 GSO). b) Wiederholungsschülerinnen und -schüler der Jahrgangsstufe 10, welche die Besondere Prüfung bereits einmal ohne Erfolg abgelegt haben'und erneut die unter Buchstabe a) genannten Bedingungen erfüllen ( 67 Abs. 7 GSO). c) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe I des Abendgymnasiums bzw. des Kollegs, die noch keinen mittleren Schulabschluss haben, können sich'nach den vorstehenden Beltimmungen der Besonderen prüfung unterziehen ( 67 Abs. g GSo). Gemäß 67 Abs. 2 GSo kann die Besondere Prüfung nur in unmittelbarem Anschluss an den Besuch der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums abgälegt werden. 2. Prüfungsfächer und Aufgabenstellung Die Besondere Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache. Sie wird in schriftlicher Form abgenommen. Auf Antrag kann die erste Fremdsprache durch die zweite Fremdsprache ersetzt werden, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache nachzuweisen üt (s sz Abs. 5 GsO). Die Aufgaben werden nach 67 Abs. 4 Satz 3 GSO zentralfür ganz Bayern unter Berücksichtigung der Lehrpläne für die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums erstellt. Die Prüfung im Fach Deutsch besteht aus - dem Verfassen eines argumentierenden Textes oder - der Erschließung eines poetischen Textes oder - der Analyse eines nichtpoetischen Textes Den Schülern wird dazu.!e ein Thema zur Wahl gestellt. Die Prüfung in den ersten Fremdsprachen Englisch und Französisch besteht aus einer schriftliclen Textaufgabe einschließlich einer Sprachmittlung. Auf die mit KMS Nr. Vl.B - 5 s 5511-6'76010 vom 12.09.2012 mitgeteilten Anderungen der Aufgabenformate für die modernen Fremdsprachen wird verwiesen. Die Prüfung in der ersten Fremdsprache Latein besteht aus einer Übersetzung eines lateinischen Originaltextes (im Schwierigkeitsgrad einer sprachlich und inhaltlich leichtere-n Cicero-Stelle von ca. 150 Wörtern) in das Deutsche. Bei einer sonstigen abweichenden Fremdsprache ( 15 (3) GSo) besteht die prüfung aus einer Sprachmittlung, beider die wesentlichen Aussagen eines deutschen Textes unter Beaähtung der Textart und des Adressatenbezugs in der Zielsprache (genehmigte Fremdsprache) zusamirenzufassen sind. Die Prüfung im Fach Mathematik umfasst mehrere (unterschiedliche) Teilaufgaben.

Bei der Besonderen Prtlfung sind folgende Hilfsmittel zugelaeeen: Doutsch: ein RechtschreibwÖrterbuch, das naoh Erklärung des Verlags die Neuregelung der deutsrhen Rechtschreibung vollständig umsetzt. Mathematik: einnetzunabhängigerelektronischertaschenrochner,dievomstaatsministerium genehmigte Merkhilfe und eine der vom Staatsministerium für Leistungserhebungen zugelassenen naturwissenschaftlichen Formelsammlungen (s. unten); programmierbare Taschenrechner sind nicht zugelassen; stochastische Tabellen sind nicht erforderlich. Derzeit sind folgende Formelsammlungen zugelassen: Cqrnelsen Verlaq. Berlin/München: r Formelsammlung Naturwissenschaften mit Merkhilfe Mathematik, Zweite Fassung, Gymnasium Bayern, l BN 978-3-464-54224-8, 1. Aufl. 13 DUDEN.Schulbuchverlas, Bprlin / C. C. Buchners Verlaq. Bamberq:. Naturwissenschaftliche Formelsammlung für die bayerischen Gymnasien, 2. Fassung, ISBN 978-3-8355-3209-0, 1. Aufl. 13. Naturwissenschaftliche Formelsammlung für die bayerischen Gymnasien, zweite Fassung, ISBN 978-3-7661-6700-2, 1. Aufl. 13 J. Lindauer Verlaq, München:. Formeln und Tabellen aus Physik, Chemie, Mathematik, v. Hammer/Hammer, 2. Fassung, ISBN 978-3-87488-'191-3, 1. Aufl. 13 Eioenverlaq Johannes Almer. Prien:. Formelsammlung Naturwissenschaften, Gyrnnasium Bayern, 2. Fassung, v. Almer ISBN 978-3-00-040017-9, 1. Aufl. 13 in modernen Fremdsprachen (Englisch, Französisch) ein ein- und zweisprachiges Wörterbuch. Die Liste der genehmigten Wörterbücher ist auf den lnternetseiten des Staatsministeriunns unter der Adresse httpj/q*nlw.!rm.baye,rf:.dg/qllqemein/melduqq_/1423/genehryi.glp-wggserhgpcheq-iffi-be{eiqh-dff,r: modernen-fremdsprachen. lttmi einsehbar und wird dort fortlaufend aktualisiert. Die aktuelle Liste der für Prüfungszwecke genehmigten Wörterbücher in Latein findet sich unter folgendem Link: https://wwl&r.km.bq$lrry.{p./allserneinlmeldunsl?'tr42lfachinformatiofren-latsin-r.ud-griq. Qhisch"html ( *,,Grundwissen, Leistungsnachweise, Prüfungen" ),,Hilfsmittel") Die H ilfsmittel dürfen Hervorhebungen, jedoch keine Kommentare enthalten.

3. Zeitplan Für die Besondere Prüfung ist forgender Zeitpran festgeregt: Fach Tag Uhrzeit Deutsch Mittwoch, 05.09.201g g:00 _ 12:00 Uhr Mathematik Donnerstag, 06.09.201g 9:00 _ 1l:00 Uhr 1.b2w.2. Fremdsprache Freitag, 07.09.201g 9:00- lr:oö ürrr Für den zentralen Nachtermin der Besonderen Prüfung gilt folgender Zeitplan: Fach Tag Uhrzeit Deutsch Montag, 17.09.201g g:00-12:00 Uhr Mathematik Dienstäg, 1g.09.201g 9:00-1 1 :00 Uhr 1. bzw. 2. Fremdsprache Mittwoch, 19.09.2018 g:00-1 1:00 uhr 4. Meldung zur Prüfung Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler stellen den Zulassungsantrag bei der zuletzt besuchten Schule möglichst noch vor Ferienbeginn, jedoch spätestens elne Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses ( 67 Abs. 3 Saü 2 G'SO). Die Schulleiter überprüfen, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und entscheiden gemäß 67 Abs. 3 Satz 1 GSO über die Zulasiung. Die Antragsteller erhalten dabei das Merkblatt,,Besondere Prüfung 201g für Schüler der Jahrgangsstufe 10" an ihrer Herkunftsschule. Die schulen melden dann die einzelnen Prüflinge bis spätestens 3. August 201g der ieweils zuständiogn prüfenden schule. Die P-rüfungsteilnehmer bzw. ihre Eltern oder Eziehungsberechtigten erhalten von der prüfenden Schule einen Zulassungsbescheid 5. Durchführung der prüfung Der Prüfungsmodus verlangt insbesondery, d3ss die Prüflinge am prüfenden Gymnasium ihre ldentität zweifelsfrei nachweisen können. Die Schüler musseä an den prufungstaien einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, falls sie den Aufsicht führenden Lehrkräftän nicht persönlich bekannt sind. Konzepte sind irn lnteresse des Prüflings mit abzuliefern. Übersetzungstexte in den Fremdsprachen werden nicht vorgelesen 6. Korrektur der Prüfungsaufgaben Die Prüfungsaufgaben werden spätestens bis zum ersten Unterrichtstag von einem prüfungsausschuss an der prüfenden Schule konigiert und benotet.

7. Bestohen der Prüfung / Verhinderungsgründe Die äntscheidung über das Bestehen der Prüfung trifft der Prüfungsausschuss an der jeweils prüfenden $chule aufgrund der Ergebnisre der schriftlichen Prüfung. Die Besondere Prüfung ist nach 67 Ahs. 6 G O bestanden, wenn alle Prüfungsarbeiten mit mindestens der Note 4 bewertet wurden oder wenn nur einmal die Note 5 und in einem anderen Fach {zum Ausgleich) dafür mindestens die Note 3 vorliegt. Das Bestehen der Beeonderen Prüfung berechtigt nicht zum Vorrücken in die 11. Jahrgangsstufe des Gym nas iums. Versäumt ein Schüler eine Teilprüfung ohne Entsehuldigung, so gilt die Besondere Prüfung als abgelegt und insgesamt nicht bestanden. Eine Teilnahme am zentralen Nachtermin ist nur möglich, wenn der chüler das Versäumnis nicht zu vertreten hat. Verhinderungsgründe sind exakt a nzugeben, Kran kheiten d urch amtsärztli ches Attest nachzuweisen. Aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 1 1.09.2009: Kein Anspruch besteht auf einen gesonderten Nachtermin für die Besondere Prüfung nach 67 GSO beiverhinderung im regulären Termin wegen einer privaten Urlaubsreise. 8. lnformation über das Ergehnis der Prüfung Das Prüfungsergebnis wird den Früflingen bzw. deren Erziehungsberechtigten von der prüfenden Schule umgehend mitgeteilt. Mit gleicher Post wird bei bestandener Prüfung eine Bescheinigung zugesandt. Die Benachrichtigung der erfolglosen Prüflinge erfolgt in gleicher Weise, eine eigene Bescheinigung wird allerdings nicht ausgestellt. Das Gymnasium, das der Schüler bisher besuchte, erhält einen Abdruck der Schreiben. 9. Vorläufiger Besuch der Fachoberschule Der durch die Besondere Prüfung erworbene Mittlere Schulabschluss kann auch zum Übergang an die Fachoberschule genutzt werden. Dazu muss in den drei Prüfungsfächern der Besonderen Prüfung ein Notendurchschnitt von 3,33 oder besser eruielt worden sein. Die prüfende chule stellt hierüber im Falle eines gewünschten Übertritts an die Fachoberschule eine zusätzliche Bescheinigung aus. Falls die in der Besonderen Prüfung geprüfte Fremdsprache nicht Englisch war, gilt dabei, dass anstelle der Note im Fach Latein oder Französisch der Besonderen Prüfung die Note des Faches Englisch des Jahreszeugnisses der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums entnommen werden kann. Für die Anmeldung zum vorläufigen Besuch einer Fachoberschule möge die Schulleitung den betreffenden Schülern eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass sie sich zur Besonderen Prüfung angemeldet haben.

10. Förderkonzept für die Teirnehmer an der Besonderen prüfung Die Teilnehmer finden auch im Jahr 20'tB Hilfestellungen im Rahmen eines E-Learning- Programms auf der lnternetplattform,,mebis - Landesiredienzentrum Bayern*. Die schülerinnen und Schüler melden sich für den Kurs,,Besondere Prüfung",ut Oäi lernplattform der,,mb-dienststelle für die Gymnasien in der Oberpfalz" mit dem äig*n"n fvtegis-zugang unter der Adresse durch folgenden Einschreibeschlüssel an: Prüfung2018! Mit rtffi freundlichen Grüßen Anselm Räde, Ltd. OStD M in isterialbeauftragter