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1 Elternabend Klasse 12 Informationen zu Schuljahresablauf und Abiturprüfung Rechte sind Chancen, Pflichten ebenso. Prof. Querulix ( * 1946) deutscher Satiriker Oberland-Gymnasium 1

2 Ein kurzer Überblick 1 Rechtliche Grundlagen 2 Wichtige Termine 3 Zulassung zur Abiturprüfung 4 Gesamtqualifikation 5 Ordnungswidriges Verhalten 6 Nachprüfungen Oberland-Gymnasium 2

3 1 Rechtliche Grundlagen Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) Fassung vom VwV Durchführung Oberstufe und Abiturprüfung Fassung vom VwV Abiturprüfung 2019 Fassung vom VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2018/2019 Fassung vom Oberland-Gymnasium 3

4 2 Wichtige Termine (1) Wahl der Prüfungsfächer und Anmeldung zur Abiturprüfung, Meldung BELL Abgabe Komplexe Leistung beim Mentor Abgabe schriftliche Dokumentation BELL beim Schulleiter Zulassung zur Abiturprüfung (vgl. Folie 8) Beginn schriftliche Prüfungen (vgl. Folie 7) Beginn mündliche Prüfungen Oberland-Gymnasium 4

5 2 Wichtige Termine (2) Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Dokumentation der BELL Beginn Kolloquien zur BELL (bis ) Ausgabe Kurshalbjahreszeugnis 12/II Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und Anordnung zusätzlicher mündlicher Prüfungen gemäß 48 Absatz 11 Satz 1 Nummer 1 (falls 0 Punkte schriftlich) Oberland-Gymnasium 5

6 2 Wichtige Termine (3) Anordnung zusätzlicher mündlicher Prüfungen gemäß 48 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2 (falls durch Schüler oder Eltern beantragt) Beginn zusätzliche mündliche Prüfungen (bis ) Gesamtqualifikation Sitzprobe für Ausgabe der Zeugnisse Ausgabe der Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife Abiturball Oberland-Gymnasium 6

7 2 Wichtige Termine (4) Schriftliche Prüfungen (Ersttermine) Arbeitszeit LK / GK Geografie, G/R/W 240 min (nur GK) Englisch praktisch 20 min / 25 min (nur LK) Englisch schriftlich 270 min (nur LK) Evangelische Religion 240 min (nur GK) Physik 270 min / 240 min Chemie 270 min / 240 min Biologie 270 min / 240 min Geschichte 300 min / 240 min Deutsch 300 min / 240 min Mathematik 300 min / 240 min Oberland-Gymnasium 7

8 3 Zulassung zur Abiturprüfung Zugelassen wird ein Schüler der Jahrgangsstufe 12, der 1. sich zur Abiturprüfung angemeldet hat, 2. zum ersten oder zweiten Male an der Abiturprüfung teilnimmt, 3. die Besuchsdauer in der gymnasialen Oberstufe noch nicht überschritten hat und bis zum Ende des Prüfungszeitraums nicht überschreiten wird, 4. die erforderliche Punktzahl gemäß 46 Abs. 3 Satz 1 SOGYA unter Einschluss der Kursergebnisse aus dem Kurshalbjahr 12/II erreichen kann sowie 5. die Anforderungen gemäß 46 Abs. 3 Satz 2 und 3 erfüllt. Oberland-Gymnasium 8

9 4 Gesamtqualifikation geregelt in 46 SOGYA Block I: Leistungen in der Qualifikationsphase Block II: Leistungen in der Abiturprüfung Oberland-Gymnasium 9

10 5 Ordnungswidriges Verhalten (1) Nutzung unerlaubter Hilfsmittel Bereithaltung unerlaubter Hilfsmittel Täuschung oder Täuschungsversuch Leistungsverweigerung Bewertung der jeweiligen Abiturprüfung mit 0 Punkten gemäß 62 SOGYA in besonders schweren Fällen kann der Ausschluss für weitere Prüfungen erfolgen und die gesamte Abiturprüfung eines Prüfungsteilnehmers mit 0 Punkten bewertet werden Oberland-Gymnasium 10

11 5 Ordnungswidriges Verhalten (2) Organisatorische Hinweise Handy, Uhr und Wertsachen werden vor der Prüfung abgegeben und in einem verschlossenen Zimmer aufbewahrt Taschen und Jacken werden gesondert in einem unverschlossenen und unbeaufsichtigten Zimmer abgelegt Oberland-Gymnasium 11

12 6 Nachprüfungen 63 SOGYA (1) für Prüfungsteilnehmer, die die Abiturprüfung aus einem wichtigen Grund ganz oder teilweise versäumt haben, wird vom Staatsministerium für Kultus pro Fach je ein Nachprüfungstermin festgelegt nimmt der Prüfungsteilnehmer aus einem wichtigen Grund an der schriftlichen Nachprüfung nicht teil, kann er die Abiturprüfung im folgenden Schuljahr nach Wiederholung der Jahrgangsstufe 12 insgesamt nachholen stellt der Prüfungsausschuss auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder bei minderjährigen Prüfungsteilnehmern deren Eltern hingegen einen besonderen Härtefall fest, kann der Prüfungsteilnehmer an einer weiteren Nachprüfung teilnehmen Oberland-Gymnasium 12

13 6 Nachprüfungen 63 SOGYA (2) der Prüfungsteilnehmer hat den wichtigen Grund dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unverzüglich mitzuteilen im Falle einer Erkrankung unter Beifügung eines ärztlichen Attests (Prüfungsausschuss kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attests fordern) verneint der Prüfungsausschuss das Vorliegen eines wichtigen Grundes, wird der versäumte Teil der Abiturprüfung mit 0 Punkten bewertet hat sich ein Prüfungsteilnehmer in Kenntnis einer gesundheitlichen oder anderen erheblichen Beeinträchtigung der Abiturprüfung unterzogen, kann dies nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden Oberland-Gymnasium 13

14 6 Nachprüfungen (3) der Kenntnis steht die fahrlässige Unkenntnis gleich letztere liegt insbesondere dann vor, wenn der Prüfungsteilnehmer beim Vorliegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht unverzüglich Klärung herbeigeführt hat steht aufgrund der bereits erbrachten Prüfungsleistung vor dem Nachprüfungstermin fest, dass der Prüfungsteilnehmer die Abiturprüfung nicht bestehen kann, teilt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ihm dies mit (in diesem Fall entfällt die Nachprüfung) Oberland-Gymnasium 14

15 Nirgends strapaziert sich der Mensch so sehr, wie bei der Jagd nach Erholung. Laurence Sterne ( ) englischer Schriftsteller Oberland-Gymnasium 15

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