Vorläufige Handlungsanweisung des DLRG Bezirkes Solingen e.v. Entnommen der Handlungsanweisung des DLRG Landesverbandes Nordrhein. e. V. Einleitung Am 01.01.2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetzt in Kraft getreten. Das Gesetz soll sicherstellen, dass keine einschlägig vorbestraften Personen in der Kinder- und Jugendarbeit tätig werden. Zu diesem Zweck sind die Jugendämter auf kommunaler, Kreis- und Landesebene verpflichtet, mit den freien Trägern der Jugendhilfe Vereinbarungen nach 72a SGB VIII abzuschließen. Der DLRG Bezirk Solingen e.v. fällt unter den Geltungsbereich des 72a SGB VIII und ist damit verpflichtet, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, in der definiert wird, welche ehrenamtlichen Tätigkeiten in dem DLRG Bezirk Solingen e.v. aufgrund der Art, Dauer, Regelmäßigkeit und Intensität des Kontaktes, sowie dem Aufbau eines gesonderten Vertrauensverhältnisses zukünftig nur nach Einsicht in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis wahrgenommen werden dürfen. Ziel der verpflichtenden Vereinbarung ist die Sicherstellung des Ausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen von der Betreuung, Beaufsichtigung, Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen oder Tätigkeiten mit vergleichbaren Kontakten. 1 In einem einstimmigen Vorstandsbeschluss am 09.06.2016 hat sich der Vorstand des DLRG Bezirkes Solingen e.v. verpflichtet, die unterzeichnete Vereinbarung nach 72a SGB VIII umzusetzen. Ab dem 01.09.2016 müssen alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter des DLRG Bezirkes Solingen e.v. ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Übereinstimmung besteht darin, dass das erweiterte Führungszeugnis gemäß Vereinbarung mit dem Landesjugendamt allein kein Präventionskonzept darstellt, sondern nur im Kontext einer Gesamtstrategie (Handlungskonzept) zu mehr Sicherheit im Verband beiträgt. Das Verfahren für den DLRG Bezirkes Solingen e.v. ist in dieser Handlungsanweisung verbindlich festgelegt. Tätigkeiten Der Gesetzgeber hat festgelegt, auch für ehrenamtlich Tätige eine Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis vorzuschreiben. Ein erweitertes Führungszeugnis ist vorzulegen, wenn die ehrenamtlich Tätigen Eine Aufgabe im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit wahrnehmen und Kinder bzw. Jugendliche beaufsichtigen,
betreuen, erziehen, ausbilden oder vergleichbare Kontakte zu diesen haben, z. B. in Kinder- und Jugendfreizeiten, in Seminarveranstaltungen Wachdienst, Mitarbeit bei Großveranstaltungen nach Art, Dauer, Intensität des Kontaktes etc. Die Aufgabe wird mit öffentlichen Mitteln finanziert, z. B. KJP-Mittel Angebote in Kooperation, z. B. Ganztag, Netzwerk 4, Sportjugend, LSB Mindestalter Grundsätzlich kann zu jeder Person ab dem 14. Lebensjahr ein erweitertes Führungszeugnis ausgestellt werden. Im DLRG Bezirkes Solingen e.v. ist für alle Mitarbeiter ab dem 14. Lebensjahr die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtend. Wird das 18. Lebensjahr erreicht, muss das erweiterte Führungszeugnis erneut vorgelegt werden. Aktualisierung In 72a Abs. 1 SGB VIII ist geregelt, dass die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen erforderlich ist. In der DLRG Nordrhein darf das erweiterte Führungszeugnis bei der erstmaligen Vorlage nicht älter als 3 Monate sein. Spätestens nach 3 Jahren ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. 2 Datenschutz Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses gemäß der Vereinbarung nach 72a Abs.5 SGB VIII ist entsprechend zu dokumentieren. Die Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Sie sind unverzüglich zu löschen, wenn im Anschluss an die Einsichtnahme keine Tätigkeit nach 72a SGB VIII Abs. 3 wahrgenommen wird, jedoch spätestens 3 Monate nach Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit. Einsichtnahme und Bearbeitung der Daten Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis und die Bearbeitung der Daten ist im DLRG Bezirkes Solingen e.v. wie folgt geregelt: Der DLRG Bezirkes Solingen e.v. hat für die Einsichtnahme und Dokumentation der Vorlage der erweiterten Führungszeugnisse als neutrale Person - den in Solingen, Germanenstraße 43 ansässigen Rechtsanwalt Uwe Scherf beauftragt. Die Mitarbeiter erhalten anschließend von der Geschäftsstelle ein Anschreiben mit der Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses im Original gemäß Gesetz und der Vereinbarung 72a SGB VIII mit dem
Landesjugendamt sowie dem Vorstandsbeschluss vom 09.06.2016 Diesem Schreiben werden eine Genehmigungsbescheinigung zur Datenspeicherung (Anlage) und ein vorbereiteter Antrag zur Kostenbefreiung (Anlage), ein Merkblatt zur Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis gemäß 12 JVKostO (Anlage) und der Ehrenkodex (Anlage) beigelegt. Das erweiterte Führungszeugnis wird an die Wohnadresse versandt. Die Vorlage des unterschriebenen Ehrenkodex der DLRG Nordrhein ist im Rahmen des erweiterten Handlungskonzeptes ebenfalls verpflichtender Bestandteil dieser Erklärung. Die unterschriebene Genehmigungsbescheinigung zur Datenspeicherung und der unterschriebene Ehrenkodex werden dem Vorstand übergeben und innerhalb des DLRG Bezirkes Solingen e.v. archiviert. Im DLRG Bezirk Solingen e.v. nimmt als neutrale Person, der von uns beauftragte Rechtsanwalt Uwe Scherf (Germanenstraße 43, Solingen), Einsicht in die erweiterten Führungszeugnisse. Folgende Daten werden dokumentiert: Vorname, Name Geburtsdatum Bezeichnung der Funktion innerhalb der DLRG Nordrhein Ausstellungsdatum des erweiterten Führungszeugnisses 3 Vermerk über Verurteilung bei Straftaten gemäß 72a Abs. 1 Vermerk, dass keine relevanten Eintragungen vorliegen Im nächsten Schritt wird das eingesehene Führungszeugnis im Original dem betreffenden Mitarbeiter zurückgegeben. Die Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Gibt es bei ehrenamtlichen Mitarbeitern Eintragungen im Sinne des 72a SGB VIII oder verweigern diese die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses und des unterschriebenen Ehrenkodexes informiert die Vertrauensperson (Rechtsanwalt Uwe Scherf) umgehend die Bezirksleitung des DLRG Bezirkes Solingen e.v.. Dabei wird lediglich die Tatsache einer Eintragung bzw. der Verweigerung mitgeteilt, nicht auch die Art der Eintragung. Für die betreffenden Mitarbeiter ist ab sofort ohne Ausnahme eine weitere Mitarbeit nicht mehr möglich, für die Umsetzung und Kontrolle sind die zuständigen Mitglieder des Vorstandes verantwortlich. Gleichzeitig ergeht ein Schreiben der Geschäftsstelle an die betroffene Person, dass eine weitere Mitarbeit aus o.g. Gründen nicht mehr möglich ist.
AUSSCHLUSS DES MITGLIEDES??? Finanzierung Die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses erfolgt in der örtlichen Meldestelle des Erstwohnsitzes. Dass Führungszeugnis muss persönlich beantragt werden und die Ausstellung kostet 13,00 Euro. Ehrenamtliche Mitarbeiter der DLRG sind bei Nachweis ihrer aktiven Mitarbeit von der Gebühr befreit. Großveranstaltungen Die Durchführung von Großveranstaltungen stellt eine wichtige Aufgabe in der verbandlichen Arbeit der DLRG Nordrhein dar. Hierunter fallen das Landeskindertreffen, der Tag des Wasserretters oder die Landesmeisterschaften im Rettungsschwimmen. Diese Veranstaltungen können nur durch die aktive Mitarbeit vieler ehrenamtlicher Mitarbeiter erfolgreich durchgeführt werden, die einerseits für den Landesverband aktiv sind oder für die eigene Gliederung bei den Veranstaltungen im Einsatz sind. Zur Sicherstellung der Umsetzung der Vereinbarung mit dem Landesjugendamt gilt für Großveranstaltungen der DLRG Nordrhein nachfolgendes Verfahren. Der Landesverband als Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung benennt seine Mitarbeiter, die in der bezeichneten Veranstaltung für den LV aktiv sind. Für diese Mitarbeiter liegt die Verantwortung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses beim Landesverband. Der Leiter der Veranstaltung setzt sich rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung mit der Vertrauensperson des LV in Verbindung, und benennt namentlich die Mitarbeiter der Landesebene. Diese müssen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Andernfalls ist eine Mitarbeit nicht möglich. 4 Für die Mitarbeiter der Gliederungen, die Aufsichts-, Ausbildungs- und Betreuungsaufgaben für die Teilnehmer aus den Gliederungen bei Großveranstaltungen übernehmen oder für die Mitarbeit bei der Veranstaltung von den Gliederungen entsandt werden, liegt die Verantwortung für die Ausstellung und Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis bei der entsendenden Gliederung. Der Nachweis erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung der/des Vorsitzenden der Gliederung oder durch eine schriftlich beim LV gemeldete Vertrauensperson. Diese muss mit namentlicher Nennung der Mitarbeiter der Gliederung spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn der Vertrauensperson des Landesverbandes vorliegen. Diese Voraussetzungen zur Mitarbeit müssen in der jeweiligen Ausschreibung zur Veranstaltung deutlich und eindeutig dokumentiert sein.
Ohne den schriftlichen Nachweis der Gliederung zum vorgegebenen Termin ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. Solingen, den 9.06.2016 5