Antrag GT 1a: Anmeldung zur Teilnahme an der ganztägigen Bildung und Betreuung (GBS) Bitte reichen Sie diesen Antrag im Schulbüro ein!

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Antrag GT 1a: Anmeldung zur Teilnahme an der ganztägigen Bildung und Betreuung (GBS) Bitte reichen Sie diesen Antrag im Schulbüro ein! Hiermit melde/n ich/wir mein/unser Kind Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Klasse: Zahlungsverpflichtete/r: (Empfänger/in Gebührenbescheid) (Name, Vorname) Straße/Hausnummer: Postleitzahl/Ort: E-Mail Adresse: Ort: Telefon-Nr. (bei Rückfragen): für das kommende Schuljahr 20 / / verbindlich an: Während der Schulzeit für die Kernzeit (bitte hier ankreuzen): Die Buchung für die Kernzeit gilt für das gesamte Schuljahr und kann in der Regel nicht abgebucht werden. von 13 bis 16 Uhr Während der Schulzeit für die gebührenpflichtige Randzeitenbetreuung (bitte hier ankreuzen): von 6 bis 8 Uhr von 7 bis 8 Uhr GT 1a Fassung 11.15 Seite 1 von 3 von 16 bis 17 Uhr von 16 bis 18 Uhr Während der gebührenpflichtigen Ferienbetreuung: Sockelwoche (sechs frei planbare Betreuungstage) Die Sockelwoche umfasst sechs einzelne Betreuungstage. Diese können beliebig gewählt werden. Das bedeutet, sie können an einzelnen Ferientagen, z.b. Brückentagen, genommen werden. Diese Betreuungstage können auch mit einer Ferienwoche kombiniert werden. Bitte hier ankreuzen: Buchung der Sockelwoche von 8 bis 16 Uhr Buchung der Sockelwoche mit Randzeiten von 6 bis 18 Uhr Ferienwochen (für das gesamte kommende Schuljahr) Die Ferienwoche kann beliebig innerhalb einer Kalenderwoche beginnen. Sie endet dann immer am Ende des siebten Tages. Wochenenden oder eventuelle Feiertage, die in diesen sieben Tagen liegen, sind enthalten, hier findet jedoch keine Betreuung statt. Ferienwochen können einzeln oder zusammenhängend genommen werden. Es können (zusätzlich zur Sockelwoche) bis zu elf Ferienwochen gebucht werden. Bitte hier eintragen, wie viele Ferienwochen (ohne Sockelwoche) benötigt werden: Anzahl Ferienwochen von 8 bis 16 Uhr Anzahl Ferienwochen mit Randzeiten von 6 bis 18 Uhr

Hinweise zum Ausfüllen der Anmeldung zur Teilnahme an der ganztägigen Bildung und Betreuung (GBS) und dazugehöriger Anlagen Bitte unbedingt erst durchlesen und anschließend die Formulare korrekt und vollständig ausfüllen! Tipp: Sämtliche Formulare sind online unter http://gbs.bonifatiusschule.de ( Menüpunkt Downloads) verfügbar und können bequem am Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden. 1.) Antrag GT 1a: Antrag zur Teilnahme an GBS - Bitte vollständig ausfüllen, falls Sie Ihr Kind zur GBS-Betreuung anmelden möchten. - Bei der Auswahl der Betreuungszeiten während der Schulzeit spielt es keine Rolle, ob Sie bestimmte Betreuungszeiten an allen fünf Tagen einer Woche oder aber seltener wünschen. Die daraus resultierenden Gebühren sind ausschließlich abhängig davon, ob Sie eine Betreuungszeit buchen. Ausschlaggebend für die Gebührenberechnung und für das Ausfüllen des Antrags ist somit die von Ihnen gewünschte maximale Betreuung. (Unabhängig von dieser Regelung verpflichtet die GBS-Anmeldung zur Teilnahme Ihres Kindes an wöchentlich wenigstens drei Tagen Ihrer Wahl bis mind. 15:00 Uhr.) - Sockelwoche: Aufgrund von einzelnen Ferientagen (z.b. schulfreie Brückentage) kann mit Buchung der Sockelwoche eine GBS-Betreuung an bis zu sechs Einzeltagen gewährleistet werden. Die Sockelwochenbetreuung kostet ebenso viel wie jede einzelne Ferienwoche. - Familienmitglieder: Bitte alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder inkl. Eltern und das zu betreuende Kind angeben. Falls Geschwisterkinder desselben Haushalts kostenpflichtig betreut werden (in GBS, GTS, Krippe, KiTa, Tagespflege), so kann dies im Formular entsprechend angegeben und so durch Beigabe eines entsprechenden Nachweises (Kopie) ein kostenreduzierender Zuschuss beantragt werden. 2.) Formular Berechnung Jahres-Netto-Arbeitsverdienst - Dieses Formular ist zu jedem einzelnen Elternteil auszufüllen, welcher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt hat. - Mit Hilfe der aktuellen Jahres-Lohnsteuerbescheinigung vom Vorjahr kann dieses Formular durch Übertragen der einzelnen Beträge in die jeweiligen Zellen ausgefüllt werden. Anschließend sind jeweils die mit (A) und (B) markierten Zeilen zu summieren. Bitte übertragen Sie die Daten aus Ihrer Jahres-Lohnsteuerbescheinigung vollständig. (Tipp: Das anschließende Summieren der Beträge erleichtert Ihnen das interaktive PDF-Formular, welches Sie über unsere Homepage herunterladen und ausgefüllt ausdrucken können.) - Eine Kopie der aktuellen Jahres-Lohnsteuerbescheinigung ist beizufügen. 3.) Formular GT 4a/b: Ermittlung des durchschnittlichen Familieneinkommens - Falls einer der sorgeberechtigten Elternteile Einkünfte aus SELBSTÄNDIGER Arbeit hat oder Beamte(r) ist, so ist das entsprechend gekennzeichnete Formular GT 4b gemeinsam für beide Elternteile zu verwenden. Dieses erhalten Sie im Schulbüro und auf unserer Internetseite. In allen anderen Fällen haben die sorgeberechtigten Elternteile ihre Einkünfte in das beigefügte Formular GT 4a einzutragen. (Es ist also eines der beiden Formulare GT 4a/b auszuwählen, je nach Beschäftigungsart. Weitere Erläuterungen siehe Dokument GT 4c.) - Dem Formular sind für jedes Elternteil Kopien der im selbigen angegebenen und durch (*) gekennzeichneten Nachweise beizufügen.(je nach Einzelfall sind dies: Jahres-Lohnsteuerbescheinigung(en), Einkommenssteuerbescheid(e), Bescheinigung(en) der Agentur für Arbeit über Leistungsbezug) 4.) Anlagen 1 + 2 (des Betreuungsvertrages) Bitte je beidseitig vollständig ausfüllen (Angaben zu den konkret benötigten Betreuungszeiten und zu den Stammdaten) und unterschreiben. (Sollte der GBS bereits ein Stammdatenblatt vorliegen und sich keine Daten oder Angaben geändert haben, so teilen Sie uns dies bitte ausdrücklich mit.) 5.) Anmeldung zum Mittagessen: Online bei unserem Caterer unter www.foodforkids.de Bitte melden Sie Ihr Kind online zur Mittagsverpflegung an, falls bislang noch nicht geschehen.

Angaben zur Berechnung der Teilnahmegebühr Die Höhe der zu entrichtenden Teilnahmegebühr und ggf. der Zuschuss zum Mittagessen sind von der Familiengröße, den Einkommensverhältnissen und der Anzahl der jüngeren Geschwister in kostenpflichtiger Betreuung abhängig. Ich bin/wir sind bereit, den fälligen Höchstsatz bzw. den VSK Höchstsatz (bei Geschwistern den entsprechenden Anteil) zu zahlen (somit entfallen weitere Nachweise und Angaben zum Einkommen). Ich bin/wir sind leistungsberechtigt nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) (somit entfallen weitere Angaben zum Einkommen). Leistungsbescheide sind im Schulbüro vorzulegen. Nur für Leistungsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket: Mein/Unser Kind nimmt verbindlich am kostenlosen Mittagessen teil. Ich/Wir beantrage/n einen Zuschuss zu den in Anspruch genommenen gebührenpflichtigen Betreuungsangeboten auf Grundlage des Familieneinkommens. Hierzu bitte untenstehende Tabelle ausfüllen. Ich/Wir beantrage/n einen Zuschuss zum Mittagessen auf Grundlage des Familieneinkommens. Hierzu bitte untenstehende Tabelle ausfüllen. Ich bin/wir sind bereit, im Rahmen der Mitwirkungspflicht nach 13 Gebührengesetz Angaben zu meinen/unseren wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen. Mein/Unser gemäß Bogen zur Ermittlung des durchschnittlichen Familieneinkommens berechnetes monatliches Einkommen beträgt: Euro Entsprechende Belege sind in Kopie beigefügt (Bogen zur Ermittlung des durchschnittlichen Familieneinkommens (GT4a/4b), Jahres-Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers, Einkommenssteuerbescheid bei Selbstständigen, Bescheinigung der Agentur für Arbeit über bezogene Leistungen). Ich/Wir beantrage/n einen Zuschuss zu den in Anspruch genommenen gebührenpflichtigen Betreuungsangeboten auf Grundlage der Geschwisterkindregelung. Ich/Wir beantrage/n einen Zuschuss zum Mittagessen auf Grundlage der Geschwisterkindregelung. Zu der Familie zählen die in einem Haushalt lebenden Kinder und ihre leiblichen Eltern sowie weitere, andernorts lebende Kinder für die Unterhalt gezahlt wird. Wie viele Personen zählen zur Familie? Wie viele jüngere Kinder sind in kostenpflichtiger Betreuung? Name (alle Familienangehörigen) Geburtsdatum Jüngere Kinder werden kostenpflichtig betreut* (in GBS, GTS, Krippe, KiTa oder Tagespflege) *Entsprechende Nachweise der Betreuung sind in Kopie beigefügt. GT 1a Fassung 11.15 Seite 2 von 3

Einwilligung zur Datenerhebung/-verarbeitung und -übermittlung: Damit Ihr Kind am kostenlosen oder bezuschussten Mittagsessen teilnehmen kann, müssen zur Berechnung der Höhe der Bezuschussung des Essensgeldes die Daten zu Ihren Einkommensverhältnissen von der Schule erhoben werden. An den an der jeweiligen Schule ansässigen Betreiber der Schulkantine (Caterer) oder an eine ggfs. von diesem mit der Abrechnung des Mittagessens beauftragte Abrechnungsfirma werden die folgenden Daten übermittelt: Vorname, Name, Geburtsdatum, Klasse, Anschrift und eine Mitteilung über den prozentualen Elternanteil am Essensgeld. Auskünfte zum an der jeweiligen Schule ansässigen Caterer oder zur Abrechnungsfirma erteilt das Schulbüro. Für die Datenerhebung, -verarbeitung und -übermittlung benötigen wir Ihre Einwilligungserklärung. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ohne Einwilligung können keine Zuschüsse zum Mittagessen gewährt werden. Im Falle des Widerrufs wird dieser an den Caterer/die Abrechnungsfirma weitergeleitet, damit Ihre Daten dort unverzüglich gelöscht werden. Eine Übermittlung der Daten von der BSB/der Schule an diese erfolgt dann nicht mehr. Die Daten dürfen ausschließlich zur Erfüllung des oben genannten Zwecks (schulisches Mittagessen) genutzt werden. Sie werden sicher vor dem Zugriff Unbefugter gespeichert und beim Caterer/der Abrechnungsfirma sofort nach Erfüllung des Zwecks (Abrechnung) und im Verantwortungsbereich der BSB/der Schule spätestens nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums gelöscht. Ich/Wir erkläre/n mich/uns damit einverstanden, dass die oben genannten Daten erhoben und an den Caterer/die Abrechnungsfirma übermittelt werden dürfen. Hinweise: Mir/Uns ist bekannt, dass ein Betreuungsverhältnis an GBS erst durch einen Betreuungsvertrag mit dem Kooperationspartner verbindlich zustande kommt. Buchungen für Betreuungsleistungen gelten jeweils für ein Schuljahr. Während des laufenden Schuljahres können Sie im Ausnahmefall die Buchung Ihrer Betreuungsleistungen im Laufe eines Kalenderquartals jeweils mit Wirkung auf das übernächste Quartal ändern. Grundsätzlich ausgenommen ist die Zeit von 13 bis 16 Uhr. Einer kurzfristigeren Änderung muss bei GBS der Kooperationspartner der Schule zustimmen, allerdings kann die Änderung frühestens zum Beginn des nächsten Monats wirksam werden. Mir/Uns ist bewusst, dass falsche Angaben zum Einkommen und den Familienverhältnissen den Straftatbestand des Betruges erfüllen können und ggf. zu einer Nachforderung von Gebühren führen. Mir/Uns ist bekannt, dass meine/unsere Angaben jederzeit überprüft werden können. Wenn sich das oben angegebene Einkommen im Laufe des Schuljahres um mehr als 15 % verändert oder ein jüngeres Geschwisterkind in eine beitragspflichtige Betreuung geht bzw. diese verlässt, sollten Sie eine Neuberechnung der Gebühren beantragen. Die Angaben dienen ausschließlich der organisatorischen Umsetzung der Betreuung und Mittagsverpflegung einschließlich der dafür erforderlichen Gebührenberechnung. Sie sind Voraussetzung für die Gewährung der damit verbundenen Rechtsvorteile. Ihre Verarbeitung beruht auf den 98 Abs. 1, 13 Hamburgisches Schulgesetz i.v.m. 1 Schul-Datenschutzverordnung. Name und Adresse sowie die gewünschten Betreuungszeiten (nicht aber Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen) werden dem Träger übermittelt, der das Betreuungsangebot erbringt. Auskünfte über die gespeicherten Daten erteilt das Schulbüro. Anträge auf Berichtigung von Daten werden ebenfalls dort angenommen. Mit der Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben versichert. Hamburg, den (Datum, Unterschrift Sorgeberechtigte/r) GT 1a Fassung 11.15 Seite 3 von 3

GT 4a: Ermittlung des durchschnittlichen Familienmonatseinkommens bei Einkünften aus N I C H T S E L B S T S T Ä N D I G E R Arbeit Name und Klasse des Kindes: A B Einkünfte der Eltern (Bei alleinerziehenden Elternteilen werden nur deren Einkünfte angerechnet) 1 Jahres-Netto-Arbeitsverdienst aus nichtselbstständiger Arbeit inkl. Weihnachtsund Urlaubsgeld im Vorjahr errechnet aus der Jahres-Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers (*) 2 Sonstige Sonderzuwendungen netto (z.b. Abfindungen, Tantiemen), soweit sie nicht bereits im Betrag unter Ziffer 1 enthalten sind 3 Sonstige Einkünfte wie Renten oder Ruhegeld 4 Leistungen der Agentur für Arbeit im Vorjahr gemäß Bescheinigung der Agentur für Arbeit über die bezogene Leistung (*) 5 Krankengeld 6 Eigenheimzulage 7 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung laut letztem Einkommensteuerbescheid 8 Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.b. Zinsen, Dividenden) laut letztem Einkommensteuerbescheid 9 Einkünfte aus Unterhaltsleistungen 10 Sonstige Einkünfte (z.b. BAFöG, Unterhaltssicherung, Mutterschaftsgeld) Summe A = (*) Belege sind in Kopie beizufügen Einkünfte des Kindes 1 Unterhalt 2 Waisenrente, Halbwaisenrente Summe B = Bitte Jahresbeträge angeben Vater Mutter Kind C Ausgaben der Familie Vater Mutter 1 Versicherungspauschale 300 EUR von 25 EUR monatlich, entspricht 300 EUR jährlich pro Familie 2 Bei nichtselbstständiger Arbeit (mit bestehendem Beschäftigungsverhältnis): Pauschale für Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Altersvorsorgebeiträge sowie Beiträge zu Berufsverbänden von je 120 EUR monatlich, entspricht 1.440 EUR jährlich pro Person Summe C = D E Ermittlung des bereinigten Jahresnettoeinkommens Summen A (Vater / Mutter) zuzüglich + Summe B (Kind) + abzüglich - Summe C (Familie) - Summe D = Durchschnittliches Monatseinkommen Bei der Berechnung der individuellen Gebühr für das Kind anzurechnendes durchschnittliches monatliches Familieneinkommen Summe D geteilt durch 12 :12 = GT 4a Fassung 11.12 Druck 11.12. 70.000

GT 4b: Ermittlung des durchschnittlichen Familienmonatseinkommens bei Einkünften aus S E L B S T S T Ä N D I G E R Arbeit oder bei Beamten Dieser Bogen ist auszufüllen, wenn Mutter und/oder Vater selbstständig oder Beamter ist/sind. Name und Klasse des Kindes: A B Einkünfte der Eltern (Bei alleinerziehenden Elternteilen werden nur deren Einkünfte angerechnet) 1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit laut letztem Einkommenssteuerbescheid (*) 2 Falls Partner nichtselbstständig beschäftigt: Jahres-Netto-Arbeitsverdienst aus nichtselbstständiger Arbeit inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld im Vorjahr errechnet aus der Jahres-Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers (*) 3 Sonstige Sonderzuwendungen netto (z.b. Abfindungen, Tantiemen), soweit sie nicht bereits im Betrag unter Ziffer 2 enthalten sind 4 Sonstige Einkünfte wie Renten oder Ruhegeld 5 Leistungen der Agentur für Arbeit im Vorjahr gemäß Bescheinigung der Agentur für Arbeit über die bezogene Leistung (*) 6 Krankengeld 7 Eigenheimzulage 8 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung laut letztem Einkommensteuerbescheid 9 Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.b. Zinsen, Dividenden) laut letztem Einkommensteuerbescheid 10 Einkünfte aus Unterhaltsleistungen 11 Sonstige Einkünfte (z.b. BAFöG, Unterhaltssicherung, Mutterschaftsgeld) Summe A = (*) Belege sind in Kopie beizufügen Einkünfte des Kindes 1 Unterhalt 2 Waisenrente, Halbwaisenrente Summe B = Bitte Jahresbeträge angeben Vater Mutter Kind C Ausgaben der Familie C 1 Pauschale Aufwendungen bei nichtselbstständiger Arbeit Vater Mutter 1 Bei nichtselbständiger Arbeit ist eine Versicherungspauschale von 25 EUR monatlich, entspricht 300 EUR jährlich pro Familie abzuziehen 2 Bei nichtselbstständiger Arbeit (mit bestehendem Beschäftigungsverhältnis): Pauschale für Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Altersvorsorgebeiträge sowie Beiträge zu Berufsverbänden von je 120 EUR monatlich, entspricht 1.440 EUR jährlich pro Person 300 EUR Summe C 1 = C 2 Abzuziehende Steuern bei den Einkünften nach Ziffern A.1, A.4, A.8 und A.9 Vater Mutter 1 Festgesetzte Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abzüglich der entsprechenden Steuerabzüge vom Lohn. Summe C 2 = GT 4b Fassung 11.12 Druck 11.12 70.000 Bitte wenden

C 3 Aufwendungen für Versicherungen für Berufstätige, die keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten Vater Mutter 1 Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen bzw. Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben, letztere abzüglich Unterhaltsaufwendungen bei den Einkünften nach Ziffern A.1, A.2, A.4, A.8 und A.9 nach dem letzten Einkommensteuerbescheid. Bei Einkünften nach A.2 wird ein Abzug nur vorgenommen für Berufstätige, die keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten 2 Altersvorsorgebeiträge bei den Einkünften nach Ziffern A.1, A.4, A.8 und A.9 nach dem letzten Einkommensteuerbescheid Summe C 3 = D E Ermittlung des bereinigten Jahresnettoeinkommens Summen A (Vater / Mutter) zuzüglich + Summe B (Kind) + abzüglich - Summe C 1 (Familie) - abzüglich - Summen C 2 (Vater / Mutter) - abzüglich - Summen C 3 (Vater / Mutter) - Summe D = Durchschnittliches Monatseinkommen Bei der Berechnung der individuellen Gebühr für das Kind anzurechnendes durchschnittliches monatliches Familieneinkommen Summe D geteilt durch 12 :12 = GT 4b Fassung 11.12 Druck 11.12 70.000

Anlage 1 Betreuungszeiten der GBS-Einrichtung im tatsächlichen Schuljahr 2019/2020 1 - Gültig vom. bis zum Name der Eltern/Sorgeberechtigten:... Anschrift:.. Telefon dienstl./ priv.:... Name des Kindes:. geb. am a) Kernzeit 2 Ich/wir melde/n mein / unser Kind im Rahmen der GBS für die Kernbetreuungszeit an Unterrichtstagen an (mindestens an 3 Tagen mindestens von 13 15 Uhr): 13 15 Uhr * 13 16 Uhr Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag * Die Eltern haben grundsätzlich das Recht, ihr Kind täglich von 8 16 Uhr kostenfrei (für Vorschüler kostenpflichtig) in der Schule betreuen zu lassen. Die Abfrage, wann das Kind verbindlich teilnimmt, dient nur der Organisation des Personaleinsatzes. b) Randzeiten Ich melde / wir melden mein / unser Kind im Rahmen der GBS-Einrichtung für die Randbetreuungszeit an Unterrichtstagen an: 6 7 Uhr 7 8 Uhr 16 17 Uhr 17 18 Uhr Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag c) Ferien Ich melde / wir melden mein / unser Kind im Rahmen der GBS-Einrichtung in den Hamburger Schulferien 3 (max. 12 Wochen) wie folgt an: Hamburger Schulferien* im Schuljahr 2019/20 Einzeltage (max. 6) Wochen (á 5 Tage) Frühbetr euung 8 16 Uhr (Kernzeit) 16 18 Uhr (Spätbetreuung) Herbstferien 2019 Weihnachtsferien 2019/20 Winterferien Fr. 31.01.2020 März-/Frühjahrsferien 2020 Mai-/Pfingstferien 2020 Sommerferien 2020 * Es besteht nach rechtzeitiger Ankündigung die Möglichkeit einer bis zu 4-wöchigen Betriebsschließung in den Ferien. Die Festlegung auf die Daten der gebuchten Ferienzeiten erfolgt spätestens 6 Monate vor Beginn der Inanspruchnahme (siehe umseitiger Ferienkalender). Hamburg, den Unterschrift Eltern/Sorgeberechtigte Unterschrift Leitung GBS Einrichtung 1 Das tatsächliche Schuljahr 2019/20 beginnt am Do. 08.08.2019 und endet am Mi. 05.08.2020. Samstage und Sonntage sind nicht buchbar. 2 Die Kernzeit ist von 13-16 Uhr an Unterrichtstagen. Die Anmeldung gilt für das gesamte tatsächliche Schuljahr. 3 Ferientage im tatsächlichen Schuljahr 2019/2020 (umseitig grün markiert): Herbstferien Fr. 04. - Fr. 18.10.2019 sowie Brückentag Fr. 01.11.2019; Weihnachtsferien Fr. 20.12.2019 - Fr. 03.01.2020; Winterferien Fr. 31.01.2020; März- /Frühjahrsferien Mo. 02. - Fr. 13.03.2020; Mai-/Pfingstferien Mo. 18. - Fr. 22.05.2020; Sommerferien Do. 25.06. - Mi. 05.08.2020

Ferientage Hamburg im tatsächlichen Schuljahr 2019/2020 August 2019 32 8 9 10 11 33 12 13 14 15 16 17 18 34 19 20 21 22 23 24 25 35 26 27 28 29 30 31 November 2019 44 1 2 3 45 4 5 6 7 8 9 10 46 11 12 13 14 15 16 17 47 18 19 20 21 22 23 24 48 25 26 27 28 29 30 Februar 2020 05 1 2 06 3 4 5 6 7 8 9 07 10 11 12 13 14 15 16 08 17 18 19 20 21 22 23 09 24 25 26 27 28 29 Mai 2020 18 1 2 3 19 4 5 6 7 8 9 10 20 11 12 13 14 15 16 17 21 18 19 20 21 22 23 24 22 25 26 27 28 29 30 31 September 2019 35 1 36 2 3 4 5 6 7 8 37 9 10 11 12 13 14 15 38 16 17 18 19 20 21 22 39 22 23 24 25 26 27 28 40 29 30 Dezember 2019 48 1 49 2 3 4 5 6 7 8 50 9 10 11 12 13 14 15 51 16 17 18 19 20 21 22 52 23 24 25 26 27 28 29 01 30 31 März 2020 09 1 10 2 3 4 5 6 7 8 11 9 10 11 12 13 14 15 12 16 17 18 19 20 21 22 13 23 24 25 26 27 28 29 14 30 31 Juni 2020 23 1 2 3 4 5 6 7 24 8 9 10 11 12 13 14 25 15 16 17 18 19 20 21 26 22 23 24 25 26 27 28 27 29 30 Oktober 2019 40 1 2 3 4 5 6 41 7 8 9 10 11 12 13 42 14 15 16 17 18 19 20 43 21 22 23 24 25 26 27 44 28 29 30 31 Januar 2020 01 1 2 3 4 5 02 6 7 8 9 10 11 12 03 13 14 15 16 17 18 19 04 20 21 22 23 24 25 26 05 27 28 29 30 31 April 2020 14 1 2 3 4 5 15 6 7 8 9 10 11 12 16 13 14 15 16 17 18 19 17 20 21 22 23 24 25 26 18 27 28 29 30 Juli / August 2020 27 1 2 3 4 5 28 6 7 8 9 10 11 12 29 13 14 15 16 17 18 19 30 20 21 22 23 24 25 26 31 27 28 29 30 31 1 2 32 3 4 5 Nicht buchbare Tage im Schuljahr 2019/20,an denen die GBS geschlossen ist 4 : Tag der Deutschen Einheit Do. 03.10.2019, 04.10.2019, Tag der Reformation Do. 31.10.2019, Heiligabend und 1. + 2. Weihnachtstag Mo.-Do. 23.-26.12.2019, Silvester Di. 31.12.2019, Neujahr Mi. 01.01.2020, Karfreitag 10.04.2020, Ostermontag 13.04.2020, Tag der Arbeit Fr. 01.05.2020, Christi Himmelfahrt Do. 21.05.2020, Pfingstmontag 01.06.2020 Im tatsächlichen Schuljahr 2019/20 gibt es in Hamburg Mo. Fr. 250 Arbeitstage, davon 187 Unterrichtstage, 69 Ferientage (davon 4 Feiertage plus Heiligabend und Silvester) plus 6 Feiertage außerhalb der Ferien. Die konkreten Termine der vorseitig gebuchten Ferienwochen sind bitte spätestens 6 Monate vor Beginn der Inanspruchnahme durch ankreuzen festzulegen. Auszug aus dem Betreuungsvertrag 3. Absatz (3) Es können bis zu 12 Ferienwochen innerhalb der Hamburger Ferien gebucht werden. Eine Ferienwoche besteht aus 5 zusammenhängenden Wochentagen innerhalb der Ferien, die durch ein Wochenende verbunden sein können. Feiertage innerhalb von gebuchten Ferienwochen zählen als Ferientage. Eine der bis zu zwölf buchbaren Ferienwochen kann eine sogenannte "Sockelferienwoche" sein. Eine Sockelferienwoche besteht aus bis zu 6 einzelnen, beliebig zusammengestellten Ferientagen. Die Buchung der Sockelferienwoche kommt ab dem ersten gewählten Einzelferientag zustande. 4 Diese Tage sind im Kalendarium rot markiert.

Anlage 2 Stammdatenblatt Kind GBS-Einrichtung: GBS Kath. Bonifatiusschule Kind Name, Vorname, Adresse Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Datum Aufnahme Datum Beendigung (gem. Anlage 1 zum Betreuungsvertrag) Klasse Konfession Herkunftsland Vorrangige Sprache Sorgeberechtigte Name, Vorname, Adresse E-Mail Beruf Staatsangehörigkeit Geburtsdatum Telefon privat Telefon dienstlich Telefon mobil Name, Vorname, Adresse E-Mail Beruf Staatsangehörigkeit Geburtsdatum Telefon privat Telefon dienstlich Telefon mobil Medizinische Hinweise Hausarzt Krankenkasse Versicherungsnehmer Allergien/ chronische Erkrankungen, Nahrungsunverträglichkeiten, Allergien oder andere krankheitsbedingte Einschränkungen Ressourcenauslösendes Gutachten liegt vor. Sonstige Angaben Notizen Außerdem gestatte/n ich/wir folgenden Personen, mein/unser Kind von der Schule abzuholen: (bitte wenden!) Anlage 2 zum Betreuungsvertrag Seite 1 von 2

Weitere Abholberechtigte Name, Vorname, Adresse E-Mail Beruf Staatsangehörigkeit Geburtsdatum Telefon privat Telefon dienstlich Telefon mobil Name, Vorname, Adresse E-Mail Beruf Staatsangehörigkeit Geburtsdatum Telefon privat Telefon dienstlich Telefon mobil Erlaubnisbescheinigung für mein / unser Kind: Mein/unser Kind darf immer alleine nach Haus gehen darf nur mit schriftlicher Erlaubnis für den benannten Tag alleine nach Haus gehen darf nicht alleine nach Hause gehen darf am Schwimmengehen der GBS-Einrichtung teilnehmen ist NichtschwimmerIn ist SchwimmerIn mit folgendem Schwimmabzeichen: darf im Auto einer ErzieherIn / anderer Eltern mitgenommen werden darf sich selbständig mit Kindern verabreden (die Erziehungsberechtigten sind jedoch vor Verlassen der GBS-Einrichtung zu informieren) darf die GBS-Einrichtung während der Betreuungszeit zur Wahrnehmung spezieller Angebote ohne Aufsicht verlassen darf sich ohne Aufsicht in dem Außengelände aufhalten Ich bin einverstanden mit Veröffentlichungen von Fotos von mir und/oder meinem Kind in Publikationen des GBS-Trägers. Ich bin einverstanden mit Veröffentlichungen von Fotos von mir und/oder meinem Kind im Internet. Mein/unser Kind hat regelmäßige Verpflichtungen außerhalb der GBS-Einrichtung, und zwar (z.b. Yoga, individueller Musikunterricht, Tanzen, Sport usw.) an folgenden Wochentagen 1 : Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Unterschrift Ich/wir bestätige/n die Richtigkeit der Angaben: Ort, Datum, Unterschrift 1 Bitte geben Sie jeweils auch die Uhrzeiten, den Rhythmus (wöchentlich/monatlich etc.) und den Veranstalter an. Anlage 2 zum Betreuungsvertrag Seite 2 von 2

Food For Kids ggmbh Mengestraße 20 21107 Hamburg Telefon: 040-88 30 20 922 Fax: 040-88 30 20 929 info@foodforkids.de www.foodforkids.de Vorstellung des Food For Kids - Bestellsystems Voraussetzungen Um an unserem Schulverpflegungs-System teilzunehmen, ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich. Den Vertrag füllen Sie bitte im Internet auf unserer Homepage vollständig aus (www.foodforkids.de) und senden diesen online ab. Sie bekommen dann automatisch per E-Mail die Zugangsdaten zugeschickt. Die Bezahlung des Essens erfolgt im Voraus ohne gesonderte Rechnungslegung per Bankeinzug. Ab dem 24. Kalendertag eines Monats wird die Zahlung für alle bestellten Menüs des Folgemonats und nachbestellten Menüs des aktuellen Monats erfolgen. Stornierungen werden als Gutschrift im übernächsten Bestellmonat berücksichtigt. Für die Bezahlung des Essengeldes wird dem Auftragnehmer mit Abschluss des Vertrages eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erteilt. Bestellung per Internet www.foodforkids.de Die Bestellung der Menüs erfolgt über das Internet bequem von zu Hause aus, entweder monatlich oder direkt für ein gesamtes Schulhalbjahr (Dauerbestellung). Auf der Dauerbestellung wählen Sie aus, für welches Schulhalbjahr diese gelten soll und an welchen Wochentagen Ihr Kind welches Menü (M1, M2 oder M3) essen soll. Auf der Dauerbestellung sind nicht die verschiedenen Speisen angegeben. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, uns die Dauerbestellung ausgefüllt per Post, per Fax, eingescannt per E-Mail oder bei Betrieb über den Kantinenbereich zukommen zu lassen. Diese pflegen wir dann, wie gewohnt, kostenfrei für Sie ein. Die einfachste und schnellste Variante ist jedoch die Internetbestellung. Hier haben wir unsere Homepage so modifiziert, dass Sie auch mit dem Smartphone schnell und sicher die Abwicklung tätigen können. Hiermit hat Ihr Kind dann gesichert für die bestellten Tage ein Essen gebucht. Sie können maximal bis zu 12 Monate im Voraus bestellen. Sie können das Essen jederzeit online bestellen. Es gibt nur eine Einschränkung: Bestellungen müssen bis zwei Tage vor Beginn eines bestimmten Essenstages eingegeben werden, danach ist dieser Tag nicht mehr auswählbar! In Ausnahmefällen können Einzelbestellungen, die in diesen 48 Stunden-Zeitraum fallen, per E-Mail oder Telefon, mit Angabe der Kundennummer, des Namens des Essenteilnehmers, des Datums und des Menüwunsches erfolgen. Für diese Nachbestellungen für einzelne Tage wird eine einmalige Nachbearbeitungsgebühr von 1,50 erhoben. Seite 1 von 2

Manuell ausgefüllte Monats-Speisepläne können nur direkt bei uns im Büro eingereicht werden. Hier müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 5 pro Bestellung in Rechnung stellen, diese muss bar entrichtet werden. Abänderungen von bestellten Speisen müssen bis zu zwei Tage vor dem jeweiligen Essenstag stattfinden. Beispiel Menütausch: 06.10.2017 M1 Tausch gegen M3, muss online spätestens am 03.10.2017 um 23.59 Uhr getätigt sein. Im Internet können Sie sich jederzeit Ihre Bestellübersicht, den Speisenplan der jeweiligen Schule, und Ihre Personendaten ansehen und sich Änderungsformulare sowie einen Kündigungsvordruck herunterladen. Hier können Sie auch die von Ihrem Konto abgebuchten Beträge als Rechnung einsehen und ausdrucken. Kein Internet? Kein Problem! Für diejenigen, die kein Internet besitzen, haben wir Dauerbestellungen an der Speisenausgabe im Schulrestaurant ausliegen. Die Dauerbestellung können Sie dann ausgefüllt per Post oder per Fax an uns senden oder Sie geben die Dauerbestellung einfach wieder in der Schule (Schulrestaurant/Schulbüro) ab. Wir werden die Bestellung dann für Sie erfassen. Sie gilt wahlweise für ein Schulhalbjahr oder das gesamte Schuljahr. Die ChipCard Mit der ChipCard werden im Schulrestaurant die von Ihnen bestellten Menüs völlig bargeldlos abgerufen. Sie erhalten die ChipCard ca. 1-2 Wochen nach Erfassung Ihres Vertrages im Internet und wird direkt an die Speisenausgabe im Schulrestaurant geliefert. Dort liegt Sie zur Abholung bereit. Die ChipCard wird einmalig mit 10,00 berechnet und geht in Ihren persönlichen Besitz über. Dies gilt auch für nachbestellte Ersatzkarten, falls eine ChipCard mal verloren geht oder beschädigt wird. Abbestellungen Stornierungen bestellter Essen können Sie bis 8:00 Uhr des gleichen Tages im Internet in Ihrem persönlichen Food For Kids-Bereich vornehmen oder Sie haben die Möglichkeit bis 8:00 Uhr des gleichen Tages das Essen per Fax oder E-Mail zu stornieren. Abbestellungen für Folgetage (z.b. bei Krankheit oder Schulausflug) können an diesem Tag mit aufgegeben werden. Subventionierte Speisen Der Hamburger Senat ermöglicht sozial benachteiligten Familien auch die Teilnahme an unserer Schulverpflegung. Er übernimmt unter Umständen die kompletten Kosten für die Speisen. Für Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Schulbüro. Food For Kids rechnet dann automatisch den Zuschuss mit der Schule bzw. Schulbehörde ab. Der Zuschuss umfasst nur die Kosten für die Schulverpflegung, nicht die Kosten, die für die ChipCard anfallen. Diese sind in Eigenleistung zu zahlen. Rufen Sie uns gerne an, wir informieren Sie gerne! Seite 2 von 2