Und schon ist es passiert!

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Transkript:

Folie 1 Und schon ist es passiert! Wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bei n hilft

eine Definition Folie 2 Unter einem Arbeitsunfall versteht man einen Unfall, der im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz passiert. Von einem Wegeunfall ist dann die Rede, wenn er sich auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule ereignet. Arbeits- und Wegeunfälle sind generell über die Unfallversicherungsträger abgesichert. Doch Vorsicht: Wer am Arbeitsplatz während einer privaten Tätigkeit einen Unfall erleidet, ist nicht versichert. Ebenso entfällt der Versicherungsschutz, wenn vom normalen Weg zur Arbeit etwa wegen privater Besorgungen ein Umweg gemacht wird und sich dort ein Unfall ereignet. Bei betrieblich organisierten Freizeit- oder Sportmöglichkeiten besteht jedoch Versicherungsschutz auch außerhalb des Arbeitsplatzes. Ereignet sich ein Arbeitsunfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, erlischt der Versicherungsanspruch.

Junger Übermut? Folie 3 In Deutschland werden jährlich etwa eine Million Unfälle am Arbeitsplatz gezählt. Der größte Anteil entfällt dabei auf kleinere Blessuren wie verknackste Knöchel, Prellungen oder Schnittwunden. Schlimme Unfälle oder gar Unfälle mit Todesfolge sind erfreulicherweise die Ausnahme. Wegeunfälle ereignen sich zwar deutlich seltener als, ziehen aber öfter gravierende oder tödliche Folgen nach sich. Jungen Berufstätige sind laut Statistik besonders unfallgefährdet: Die 20- bis 29jährigen sind die Altersgruppe, der besonders viel zustößt.

Ein Unfall was nun? Folie 4 Wenn es passiert, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einige Dinge beachten: Jede auch scheinbar geringe Verletzung muss im Betrieb dokumentiert werden. Diese Dokumentation ist mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Entweder auf einer Karteikarte oder im sogenannten Verbandbuch. Das ist wichtig, um bei eventuell auftretenden Spätfolgen abgesichert zu sein. Passiert ein Unfall, heißt es natürlich: Sofort zum Arzt. Am besten gleich zu einem Durchgangsarzt (D-Arzt) diese haben eine spezielle Zulassung von den Berufsgenossenschaften. Drängt die Zeit, kann die Erstversorgung natürlich auch von einem Not-, Haus-, oder Betriebsarzt vorgenommen werden. Allerdings sollte der Patient für die Weiterbehandlung an den D-Arzt überwiesen werden, dessen Bericht über die Übernahme der Heilbehandlung durch die DGUV entscheidet. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Unfälle in seinem Betrieb nach spätestens drei Tagen an die Unfallkasse zu melden, schwere bzw. tödliche Unfälle sofort.

Behandlungskosten Folie 5 Wurde ein Arbeitsunfall bei den Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften gemeldet und geprüft, wird dafür gesorgt, dass der Arbeitnehmer möglichst rasch wieder gesund wird. Und zwar mit allen geeigneten Mitteln. Das können Leistungen sein, die unter Umständen weiter reichen als die der gesetzlichen Krankenkassen: - Kostenübernahme der medizinischen Erstversorgung - Der Betroffene enthält das sogenannte Verletztengeld, das sich auf 80 % seines Bruttoentgelts beläuft - Zuzahlungen zu Arztbesuchen, Klinikaufenthalten oder Medikamenten - Versorgung auf hohem Niveau in den von den Berufsgenossenschaften unterhaltenen Unfallkliniken - Kostenübernahme von Reha-Maßnahmen - Einsatz von Berufshelfern, die Schwerverletzten bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zur Seite stehen - Lebenslange Rentenzahlungen bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit