Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall. Ralf Seibt,
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- Mina Becke
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1 Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall Ralf Seibt,
2 Vorstellung Ralf Seibt 49 Jahre Reha-Manager / Berufshelfer BG Rohstoffe und chemische Industrie Bezirksdirektion Gera, Geschäftsstelle Dresden Seite 2
3 Fahrplan 1. Grundsätze 2. Rehabilitation medizinische beruflich sozial Seite 3
4 Standorte Die regionalen Zuständigkeitsbereiche der Bezirksdirektionen und der Geschäftsstellen orientieren sich an Bundesländergrenzen und Regierungsbezirken. Seite 4
5 Auftrag Die Berufsgenossenschaften sollen mit allen geeigneten Mitteln : Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten, deren Ursachen nachgehen, für eine wirksame Erste Hilfe sorgen und die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten mindern. Seite 5
6 Aufgaben Prävention (vorbeugende Maßnahmen) Rehabilitation (medizinische Versorgung, berufliche und soziale Wiedereingliederung) Entschädigung (finanzielle Leistungen) Seite 6
7 Die Berufsgenossenschaften orientieren sich an den Grundsätzen Prävention vor Rehabilitation Rehabilitation vor Entschädigung Seite 7
8 Arbeitsunfall Seite 8
9 Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen. Gesundheitsdefinition WHO Seite 9
10 bio-psycho-soziales Modell der ICF Gesundheitsproblem Körperfunktion Teilhabe Umwelt,- und personenbezogene Faktoren Seite 10
11 Die Gesundheit der Versicherten wiederherstellen Medizinische Rehabilitation Seite 11
12 Medizinische Rehabilitations-Ziele beseitigen Mit allen geeigneten Mitteln die durch den Versicherungsfall verursachte Körperverletzung Gesundheitsschädigung Minderung der Erwerbsfähigkeit bessern Verschlimmerung verhüten und die Auswirkungen der Unfallfolgen mindern Seite 12
13 Umfang der Leistungen Erstversorgung Ambulante und stationäre Behandlung Häusliche Krankenpflege Heil- und Hilfsmittel Seite 13
14 Optimale Versorgung durch D-Ärztinnen/D-Ärzte und Spezialkliniken umfassende und gezielte Reha- Maßnahmen z. B. Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW), Komplexe Stationäre Rehabilitationsbehandlung (KSR) und Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) Seite 14
15 Seite 15
16 Reha-Management Die zentralen Ansprechpersonen für Verletzte oder Erkrankte während der gesamten Rehabilitation sind die Berufshelferinnen und Berufshelfer und Reha-Managerinnen und Reha-Manager. Sie betreuen die Betroffenen bereits während der medizinischen Rehabilitation. Zudem führen sie Gespräche mit Arbeitsagenturen, Unternehmen, Berufsförderungswerken und anderen Stellen, die für die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben wichtig sein können. Sie kümmern sich auch um die soziale Wiedereingliederung. Seite 16
17 Geldleistungen Während der Heilbehandlung und Teilhabe am Arbeitsleben Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit Leistungen im Todesfall Verletztengeld Pflegegeld Sterbegeld Überführungskosten Übergangsgeld Verletztenrente Hinterbliebenenrente Seite 17
18 Extremereignis Was tun? A 022 Seite 18
19 Seite 19
20 Die Versicherten bei ihrer beruflichen Wiedereingliederung unterstützen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Seite 20
21 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Wiedereingliederung in den bisherigen Beruf Umsetzung im bisherigen oder in einen anderen Betrieb Ausbildung für einen neuen Beruf Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes Hilfen zur Gründung einer selbstständigen Existenz Ergänzende Leistungen Seite 21
22 Seite 22
23 Seite 23
24 Die Versicherten bei ihrer gesellschaftlichen Wiedereingliederung unterstützen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Seite 24
25 Umfang der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und der ergänzenden Leistungen Kraftfahrzeughilfe Wohnungshilfe Beratung sowie sozialpädagogische und psychosoziale Betreuung Haushaltshilfe Rehabilitationssport Seite 25
26 Seite 26
27 Seite 27
28 Seite 28
29 Seite 29
30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Seite 30
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