Meldeverfahren bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 11. und 12. April 2018 in Rotenburg an der Fulda

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1 Meldeverfahren bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 11. und 12. April 2018 in Rotenburg an der Fulda

2 26 Abs.1 SGB VII: Versicherte haben Anspruch auf Heilbehandlung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Ergänzende Leistungen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit/Geldleistungen Mit allen geeigneten Mitteln! ( 26 Abs. 2 SGBVII) 2

3 26 Abs. 3/5 SGB VII Leistungen Teilhabe/Rehabilitation Vorrang vor Rente! UV-Träger bestimmen im Einzelfall Art, Umfang und Durchführung Heilbehandlung/Leistungen zur Teilhabe sowie der Einrichtungen, die diese Leistungen erbringen Handeln nach pflichtgemäßem Ermessen 3

4 Konsequenz Die BG ermittelt i.d.r. von Amts wegen, Antrag nur in Ausnahmefällen: - Rentenabfindung ( 76/78 SGB VII) - Wiederaufleben Witwen/Witwerrente ( 65 Abs. 5 SGB VII) Antrag kann Verzinsung auslösen ( 44 Abs. 2 SGB I) 4

5 Nahtlosigkeit im Reha-Management-Prozess Unfall Erstversorgung Akutbehandlung Medizin. Reha Teilhabe Arbeitsleben Soziale Teilhabe 5

6 Heilverfahren in der DGUV 34 SGB VII/Vertrag Ärzte/UV-Träger: Durchgangsarztverfahren (D-Arzt) - Ambulantes und Stationäres Heilverfahren Verletzungsartenverfahren (VAV) Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) - Stationäre Heilverfahren 6

7 Vertrag Ärzte (KBV) / UV-Träger - 34 Abs. 3 Durchführung/Verfahren der Heilbehandlung Vergütung der Ärzte / Abrechnung (UV-GOÄ) Vorstellungspflicht zum D-Arzt Berichtswesen und Dokumentation 7

8 Herzstück D-Arzt-Verfahren Klassische Steuerung des Heilverfahrens Fachärzte mit besonderer unfallchirurgischer Qualifikation Weitere Anforderungen (räumlich, sächlich) und besondere Pflichten Beteiligung durch die 6 DGUV-Landesverbände Derzeit bundesweit ca Ärzte zugelassen 1/3 an Krankenhäusern, 2/3 in der Niederlassung 8

9 D-Arzt als Lotse des Heilverfahrens Vorstellungspflicht zum D-Arzt bei AU über den Unfalltag hinaus Behandlungsbedürftigkeit > 1 Woche Verordnung mit Heilmitteln/Reha erforderlich Wiedererkrankung Ausgenommen: isolierte Augen und HNO-Verletzungen sowie Handchirurgen 9

10 D-Arzt als Lotse des Heilverfahrens Entscheidung über allgemeine und besondere Heilbehandlung Verordnungsberechtigung (Heil- und Hilfsmittel sowie Rehabilitation) Berichtspflichten (insbesondere D-Bericht innerhalb 1 Woche) 10

11 Stationäre Heilverfahren Akut-stationäre Heilverfahren: DAV: stationäres D-Arzt-Verfahren VAV: Verletzungsartenverfahren SAV: Schwerstverletzungsartenverfahren seit

12 Überblick: Reha-Verfahren in der UV Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiternehandlung (BGSW) Arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation (ABMR) Komplex-Stationäre Rehabilitation (KSR) an BG-Kliniken 12

13 Arbeitsplatzorientierte Rehabilitation Arbeitsplatzbezogene medizinische Trainingstherapie Ergotherapie (mit Schwerpunkt Arbeitstherapie) Arbeitssimulationstraining Praxistraining (ggf. in Kooperation mit Partnern) Grundlage: Leistungstest und Tätigkeitsprofil 13

14 Hautarztverfahren Untersuchung/Testung Überwachung des Krankheitsverlaufs Berichte an die BG 14

15 Unterstützungspflichten der Unternehmer Gesetzliche Grundlagen: 191 SGB VII u. 25 der Satzung BG RCI: Unterstützung bei der Durchführung der Aufgaben 193 Abs1 SGB VII und 24 der Satzung BG RCI: Unfallmeldung, wenn Unfall zum Tode oder zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen führt 15

16 Unterstützungspflichten der Unternehmer Gesetzliche Grundlagen: 24 Abs. 7 der Satzung der BG RCI: Über Todesfälle und Ereignisse, bei denen mehr als 2 Personen ärztlicher Heilbehandlung bedürfen, ist die BG unverzüglich zu benachrichtigen 16

17 Unterstützungspflichten der Unternehmer Gesetzliche Grundlagen: 193 Abs. 2 SGB VII u. 24 Abs. 2 der Satzung BG RCI: Erstattung BK-Anzeige, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte vorliegen, dass bei Versicherten des Unternehmens eine Berufskrankheit vorliegen könnte Anzeige binnen 3 Tagen nach Kenntnis von den Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit 17

18 Unterstützungspflichten der Unternehmer Wichtig! Die Unfallanzeige oder BK-Anzeige ist noch keine Anerkennung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit! Sie ist aber eine wichtige Information für die BG, damit die BG bei den Ermittlungen von Amts wegen möglichst umfassende Informationenerlangt, die sie dann bei ihrer Entscheidung über Anerkennung oder Ablehnung berücksichtigen kann 18

19 Unterstützungspflichten der Unternehmer 19

20 Unfallanzeige Besonders wichtig: Angaben Unfallzeitpunkt/Unfallort (insbesondere bei Wegeunfällen/Unfälle im Außendienst) Wichtig: Angaben zum Unfallhergang/Benennung Zeugen bzw. der Person, die als erste vom Unfall Kenntnis hat Angabe der Art der Verletzung/verletztes Körperteil (re./li.) Name und Anschrift des erstbehandelnden Arztes/KH Bedenken gegen einen Arbeitsunfall unter Ziffer 17 oder gesondertem Beiblatt 20

21 Unfallanzeige Andere Informationsquellen der BG: Behandelnde Ärzte: Verpflichtung am ersten Behandlungstag, spätestens am nächsten Werktag die ärztliche Unfallmeldung zu erstatten (Ausnahme: D-Arzt-Verfahren, VAV, SAV, isolierte Augen oder HNO Verletzung ( 14 Vertrag Ärzte/UV-Träger) 21

22 Unfallanzeige Andere Informationsquellen der BG: Auch die nicht am berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren beteiligten Ärzte sind zur Berichtserstattung verpflichtet Die Versicherten haben das Recht, einen Arbeitsunfall/eine BK anzuzeigen 22

23 Unfallanzeige Andere Informationsquellen: Die Krankenkasse macht einen Erstattungsanspruch gelten, wenn sich Hinweise für einen Arbeitsunfall ergeben Gleiches gilt auch für die Arbeitsverwaltung und die Rentenversicherung 23

24 Unfallanzeige Welche Maßnahmen veranlasst die BG? Amtsermittlungsgrundsatz: Anforderung von Unterlagen die für die Entscheidung erforderlich sind (unter Beachtung Datenschutz) 24

25 Unfallanzeige Welche Maßnahmen veranlasst die BG? Berichte behandelnder Ärzte Ggf. Unterlagen über Vorerkrankungen bei der KK oder den vorbehandelnden Ärzte Ergänzende Angaben der Mitgliedunternehmen Ermittlungen vor Ort/Zeugenvernehmung 25

26 Beendigung des Feststellungsverfahrens Kein Versicherungsfall Ablehnungsbescheid Info an Krankenkasse Arbeitsunfall ja Arbeitsfähigkeit wieder eingetreten folgenlos ausgeheilt Arbeitsunfall ja AF wieder eingetreten möglicherweise rentenberechtigende MdE Verfahrensabschluss ohne Verwaltungsakt (es sei denn, ein Antrag liegt vor) in eindeutigen Fällen Rentenbescheid ohne Gutachten In allen anderen Fällen Gutachten (mit Gutachterauswahl) Bescheid 26

27 Berufskrankheiten Berufskrankheiten können sich auf länger zurückliegende Zeiträume beziehen Berufskrankheiten können in Zusammenhang mit mehreren Unternehmen stehen Bei BK-Meldung meist ungeklärte Leistungspflicht Hoher Anteil von Versicherten, die bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind Abweichungen zum Feststellungsverfahren bei Arbeitsunfällen 27

28 Berufskrankheiten Das BK-Feststellungsverfahren kann bei den einzelnen Listennummern unterschiedlich sein Bei Lärmfällen und Hauterkrankungen gibt es ein abgekürztes Stufenverfahren Bei allen anderen BK-Feststellungsverfahren werden die Expositionsverhältnisse erfragt 28

29 Berufskrankheiten Beispiel: Fragebogen zu Atemwegserkrankungen 29

30 Wichtig ist die detaillierte Beschreibung der Expositionsdauer und Expositionshöhe, ggf. gestaffelt nach Zeiträumen und Betriebsteilen Informationen über Einstellungsund arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ggf. Hinweis auf Zuständigkeit einer anderen BG, die zuständig ist 30

31 Eine genaue Stoff- und Mengen- Angabe erleichtert die Zuordnung einer Erkrankung und deren Verlauf zu einer beruflichen Exposition bzw. kann eine Kausalität auschließen 31

32 Technische Schutzmaßnahmen und eventuell getragene persönliche Schutzausrüstung bitte angeben ebenso arbeitsplatzbezogene Atembeschwerden 32

33 Informationsrechte ( 193 Abs. 4 und 5 SGB VII) Versicherte: Anspruch auf Kopie Unfallanzeige/BK- Anzeige Die Anzeigen sind vom Betriebsrat mit zu unterzeichnen Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt sind in Kenntnis zu setzen Anfragen der BG über gefährdende Tätigkeiten sind dem Personalrat mitzuteilen 33

34 Haben Sie noch Fragen? 34

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 35

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