Wahl des Bürgermeisters am Sonntag, den 3. Februar 2019

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Transkript:

Wahl des Bürgermeisters am Sonntag, den 3. Februar 2019 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Sonntag, den 3. Februar 2019 findet die Bürgermeisterwahl statt. Ich möchte Sie ermuntern, die Zukunft unserer Gemeinde durch Ausübung Ihres Wahlrechts aktiv mitzubestimmen. Gehen Sie zur Wahl die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Hans Lorenz, Bürgermeister Amtliche Mitteilungen Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Am Dienstag, 29.01.2019, 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Gemeinderats statt, zu der die Bevölkerung hiermit herzlich eingeladen wird. Öffentliche Tagesordnung: TOP 01 Bestellung von Urkundspersonen TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse: In der letzten Gemeinderatssitzung wurden keine nichtöffentlichen Beschlüsse gefasst. TOP 03 Fragen und Anregungen von Bürgern TOP 04 Ausschreibung des Strombezugs für die Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung ab 01.04.2019 TOP 05 Baumrückschnitte in der Theodor-Heuss-Straße - Arbeitsvergabe

TOP 06 Annahme von Spenden TOP 07 Auslage und Genehmigung von öffentlichen Protokollen TOP 08 Bekanntgaben, Anfragen und Stellungnahmen der Gemeinderäte Die Unterlagen liegen bis zum Sitzungstag im Foyer des Rathauses zu jedermanns Einsicht offen und können auf der Homepage der Gemeinde unter www.dossenheim.de>bürgerservice>politik & Gemeinderat>Bürgerinformationssystem eingesehen werden. Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle Die Gemeinde Dossenheim gibt bekannt, das die Grundbucheinsichtsstelle aus personellen Gründen vorübergehend nicht besetzt ist. Grundbuchauszüge können in dieser Zeit beim Grundbuchamt in Mannheim (Tel. 0621-2921363, Poststelle@gbamannheim.justiz.bwl.de) bezogen werden. Unterschriftsbeglaubigungen können bei jeder Notarin/ jedem Notar durchgeführt werden. Wir bitten um Verständnis. Gemeinde Dossenheim Fachbereich 1 Wahlscheinantrag bequem per Internet Zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 03.02.2019 sowie zu einer etwaigen Neuwahl am 17.02.2019 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden ( 10 Abs. 1 KomWO). Wir bieten Ihnen die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.dossenheim.de an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. In das Antragsformular müssen Sie die Daten von Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Deutscher Post AG bzw. unserem Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@dossenheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Stannek, Tel.: 06221/865154 E-Mail: juergen.stannek@dossenheim.de Gemeinde Dossenheim sucht Wohnraum Krisen und Kriegshandlungen bewegen nach wie vor viele Menschen ihr Heimatland zu verlassen und in anderen Ländern Asyl zu suchen. Im Rahmen der Anschlussunterbringung werden nach dem landesweiten Verteilerschlüssel auch der Gemeinde Dossenheim weitere Flüchtlinge zugewiesen werden. Bislang werden in Dossenheim mehrere Gebäude zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Da diese räumlichen Kapazitäten jedoch begrenzt sind und weiterer Wohnraumbedarf entstehen wird, sucht die Gemeinde schnellstmöglich geeignete Mietobjekte im Gemeindegebiet (Wohnungen und Häuser) und bittet hier die Bevölkerung um Hilfe. Eigentümer von freien Immobilien können sich direkt mit Herrn Jürgen Stannek, FB 3 (Sicherheit und Ordnung, Wahlen), Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim, Zimmer Nr. 113, in Verbindung setzen. Da die Gemeinde Dossenheim bei Abschluss eines Mietvertrages als Mieter in Erscheinung treten wird, wäre sie somit auch Ansprechpartner in allen Mietfragen. Es ist auch möglich, Mietverträge direkt mit einem Flüchtling/Asylbewerber abzuschließen; dies ist jedoch zuvor mit der Gemeinde abzuklären. Angebote und Anfragen werden gerne auch per E-Mail (juergen.stannek@dossenheim.de) oder telefonisch unter Tel. 06221/8651-54 entgegengenommen. Außerdem sucht die Gemeinde ständig Wohnungen für Einzelpersonen und Familien, die auf der Wohnungsbewerberliste der Gemeinde stehen und somit u.a. auch berechtigt zum Bezug von Sozialwohnungen sind. Hier tritt die Gemeinde als Vermittler auf, der Mietvertrag wird von Ihnen mit den

Bewerbern geschlossen. Angebote für diesen Personenkreis richten Sie bitte an den Fachbereich 3, Herrn Thomas Schiller, Tel. 06221 865120, thomas.schiller@dossenheim.de. Gemeinde Dossenheim FB 3 - Sicherheit und Ordnung, Wahlen Informationen zum Bundesmeldegesetz (BMG) Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01. November 2015 gibt es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger. Wesentliche Neuerungen sind u.a.: Die Frist für die An- und Abmeldung verlängert sich von einer auf zwei Wochen. Die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers wird wieder eingeführt, erneute Änderung ab 01.11.2016 bei der Abmeldung einer Wohnung, siehe unten stehenden Text. Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich. Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist zukünftig der Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden. Die Hotelmeldepflicht sowie das Verfahren bei Aufenthalten in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen werden vereinfacht. Anmeldung einer Wohnung Wer eine Wohnung bezieht, muss sich bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Frist zur Anmeldung wird allerdings von einer auf zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug verlängert. Hierbei sind folgende Ausnahmen von der Meldepflicht zu beachten: - Wer in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet ist, und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung nicht anmelden. Nach Ablauf von sechs Monaten ist die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen, wenn die Wohnung tatsächlich weiter benutzt wird. - Für Touristen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht nach drei Monaten. - Solange Bürgerinnen und Bürger aktuell bei einer Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind, müssen sie sich generell nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen. Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers - Bestätigung Der Wohnungsgeber muss dem Wohnungsnehmer den Einzug innerhalb der gesetzlichen Meldefrist von zwei Wochen schriftlich bestätigen. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Der Wohnungsgeber ist zur Bestätigung gesetzlich verpflichtet. Kommt der Wohnungsgeber seiner Verpflichtung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, droht ihm ein Bußgeld. Wohnungsgeber ist in der Regel der Eigentümer, der die Wohnung vermietet (Vermieter). Wohnungsgeber kann aber auch eine vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle sein. So können z.b. Wohnungsbaugesellschaften Eigentümer sein und durch vertretungsberechtigte Mitarbeiter die Wohnungsgeberbestätigung abgeben. Als Beauftragte für den Eigentümer können auch Hausverwaltungen tätig werden. Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber. Der Hauptmieter ist auch Wohnungsgeber, wenn ein Teil einer Wohnung einem Dritten ohne Gegenleistung oder lediglich gegen Erstattung der Nebenkosten zur tatsächlichen Benutzung überlassen wird. Zieht der Eigentümer selbst in die Wohnung ein, wird die Bestätigung durch eine Eigenerklärung der meldepflichtigen Person ersetzt. Die Wohnungsgeberbestätigung ist der Meldebehörde bei der Anmeldung vorzulegen. Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie Namen der meldepflichtigen Personen. Auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim ist ein Vordruck zum Downloaden bereitgestellt. Sie finden diesen unter Bürgerservice - Rathaus Online Service Bürgerbüro Wohnungsgeberbestätigung. Ab sofort haben nun alle Wohnungsgeber die Möglichkeit, dem Bürgerbüro Dossenheim die Wohnungsgeberbestätigung online zukommen zu lassen. Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, benötigen wir die Kontaktdaten (Name und Anschrift) sowie die E-Mail-Adresse des Wohnungsgebers. Dies kann sowohl schriftlich als auch per Mail mit dem Betreff E-Bürgerdienst für Wohnungsgeber an das Bürgerbüro erfolgen. Abmeldung einer Wohnung Die Abmeldung einer Wohnung ist wie bisher nur bei einem Wegzug ins Ausland bzw. der Aufgabe einer Nebenwohnung erforderlich. Die Abmeldung ist eine Woche vor und bis zu zwei Wochen nach dem tatsächlichen Auszug möglich. Für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist nur noch die Meldebehörde der Hauptwohnung zuständig. Ab 01.11.2016 ist die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers generell bei der Abmeldung einer Wohnung entfallen, unabhängig davon, ob es sich um die Abmeldung einer Nebenwohnung oder die Abmeldung ins Ausland handelt. Melderegisterauskünfte Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels sind künftig nur noch dann zulässig, wenn die/der Betroffene vorher in die Übermittlung der Meldedaten für diese

Zwecke ausdrücklich eingewilligt hat. Private, die eine Auskunft aus dem Melderegister für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels beantragen, müssen die Einwilligung des Betroffenen vorlegen. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, bei der Meldebehörde eine Erklärung darüber abzugeben, dass die eigenen Daten zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels an Private herausgegeben werden dürfen. Diese Einwilligung bleibt bis zum Widerruf bestehen und muss nach einem Umzug in einen anderen Meldeamtsbereich nicht erneut abgegeben werden. Wurde keine Einwilligung vorgelegt bzw. abgegeben, darf die Meldebehörde die Meldedaten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels herausgeben. Bei Melderegisteranfragen für gewerbliche Zwecke muss künftig der gewerbliche Zweck immer angegeben werden. Die erhaltenen Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden und dürfen vom Datenempfänger nicht wiederverwendet werden (Verbot des Datenpooling). Eine strikte Zweckbindung besteht auch für sogenannte erweiterte Melderegisterauskünfte, für Gruppenauskünfte und für Daten, die trotz bestehender Auskunftssperre nach besonderer Begründung und Bewertung herausgegeben worden sind. Wenn der jeweils verfolgte Zweck erfüllt ist, muss der Datenempfänger die Daten löschen. Aufgrund dieser Verbesserungen zum Schutz der persönlichen Daten bei Auskünften aus dem Melderegister an Private wird die bisher im Melderecht vorgesehene Möglichkeit des Widerspruchs der Erteilung automatisierter Melderegisterauskünfte an Private wegfallen. Sollten Sie Fragen zum neuen Bundesmeldegesetz haben, können Sie sich jederzeit an die Kolleginnen und Kollegen des Bürgerbüros wenden. Gemeinde Dossenheim Fachbereich 3 Bürgerbüro Gesetzliche Ausweispflicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Ausweisdokumente auf deren Gültigkeit hin zu überprüfen. Sollte die Gültigkeit abgelaufen sein bzw. demnächst ablaufen, ist eine persönliche Vorsprache im Rathaus, Bürgerbüro Dossenheim, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim erforderlich. Nähere Informationen zur Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes können auch telefonisch unter Tel. 865155 erfragt werden. Gemeinde Dossenheim Fachbereich 3 - Bürgerbüro Informationen zum neuen Personalausweis (npa) Wer seit dem 01. November 2010 einen Personalausweis beantragt, erhält den neuen Personalausweis mit Chip und im Scheckkartenformat. Für die Erstellung sind nur noch die biometrischen Lichtbilder zugelassen. Fingerabdrücke zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Besitzer können (freiwillig) abgegeben werden. Die Einführung des neuen Personalausweises verfolgt insbesondere das Ziel, die Voraussetzungen für ein elektronisches Ausweisen in den neuen Medien zu schaffen. Viele Prozesse, bei denen die Vorlage eines Personalausweises erforderlich ist, verlagern sich zunehmend auf das Internet. Als Beispiele seien angeführt, das Eröffnen eines Bankkontos, der Kauf altersbeschränkter Waren oder das Bestellen im Internet. Die bisherige Funktion des Personalausweises als Sichtausweis mit Lichtbild bleibt natürlich erhalten. Selbstverständlich bleiben die vor dem 01.11.2010 ausgestellten Personalausweise bisheriger Art auch nach der Einführung des neuen Personalausweises bis zum Ablauf der individuellen Gültigkeitsdauer weiter gültig. Es besteht keine Umtauschpflicht. Ein vorzeitiger Umtausch ist jedoch jederzeit möglich. Mehr Informationen gibt es im Bürgerbüro Dossenheim und im Internet unter www.personalausweisportal.de. Gemeinde Dossenheim Fachbereich 3 - Bürgerbüro Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument Seit dem 26. Juni 2012 benötigen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument. Kindereinträge im Reisepass der Eltern haben ab diesem Tag aufgrund europäischer Vorgaben keine Gültigkeit mehr und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel Personalausweise zur Verfügung. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten Schengen-Raum. Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht ein gültiges Dokument mitzuführen. Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung seit 2009 aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip eine Person ein Pass, das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umgesetzt werden musste.

Informationen zum geeigneten Ausweisdokument für Ihr Kind, können Sie entweder persönlich beim Bürgerbüro Dossenheim, Zimmer 115, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim oder telefonisch unter 06221/865155 zu den üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros erfragen. Genaue Informationen über Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de). Gemeinde Dossenheim Fachbereich 3 - Bürgerbüro Passbildautomat im Rathaus Die FOTOFIX GmbH hat in Kooperation mit der Gemeinde Dossenheim einen modernen Passbildautomaten aufgestellt. Dadurch ist es möglich, direkt im Rathaus die biometrischen Passbilder für Reisepässe und Personalausweise anzufertigen und natürlich sofort mitzunehmen. Die Aufnahmen können ebenso für alle anderen Dokumente wie Führerscheine, Behindertenausweise, Krankenversichertenkarten, Fischereischeine etc. verwendet werden. Die Bedienung des Automaten ist sehr einfach. In der Fotokabine erklärt eine freundliche Stimme den kompletten Vorgang, der auch zusätzlich noch auf einem in der Fotokabine angebrachten Bildschirm sichtbar ist. Nachdem man sich nach Anweisung positioniert hat, fertigt der Automat die Aufnahme an, die dann sofort auf dem Monitor sichtbar wird. Eine spezielle Software prüft dann automatisch, ob das gemachte Bild den heutigen Anforderungen für Ausweisbilder entspricht. Sollte die Aufnahme nicht gelungen sein, kann man diese ohne zusätzliche Kosten noch einmal wiederholen. Gefällt die Aufnahme, können die Passbilder aus dem Automaten sofort entnommen werden. Nach Fertigstellung der Passbilder werden die Bilddaten sofort wieder gelöscht. Es bleiben daher keinerlei Bilddaten gespeichert, die später unbefugt missbraucht werden könnten. Gerne sind die Mitarbeiter des Bürgerbüros Dossenheim bereit, bei eventuell auftretenden Problemen weiterzuhelfen. Die Gemeinde Dossenheim bietet mit dem aufgestellten Fotoautomaten den Bürgerinnen und Bürgern eine kostengünstige und zeitsparende Möglichkeit, Passbilder direkt im Rathaus zu fertigen. Die Fotokabine befindet sich im Erdgeschoss, im hinteren Bereich des Rathauses. Sie steht zu den üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Passbildautomat kein Wechselgeld zurückgibt. Der Preis für vier Passbilder beträgt 6,00 Euro. Für Kleinkinder ist der Automat nicht geeignet. Gemeinde Dossenheim Fachbereich 3 - Bürgerbüro Führungszeugnis jetzt auch online im Internet beantragen Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang zum Rathaus sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse online im Internet beantragt und bezahlt werden. Dieses einfache Verfahren steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen, die einen neuen elektronischen Personalausweis besitzen, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist und sich ein passendes Kartenlesegerät zugelegt haben. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen. Neben Führungszeugnissen können auf diese Art auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Die Gebühr für den Online-Antrag beträgt 13 Euro, die mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per giropay beglichen werden kann. Das Führungszeugnis wird dann mit der Post zugesendet. Das Online- Portal zur Beantragung ist über die Webseite des Bundesamtes für Justiz zu erreichen: www.bundesjustizamt.de oder über die Homepage der Gemeinde Dossenheim: Bürgerservice Rathaus Online Service Bürgerbüro Führungszeugnis Antrag Führungszeugnis. Die bisherige persönliche Antragstellung auf dem Rathaus ist weiterhin möglich. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Dossenheim, Zimmer 115 im Rathaus, Rathausplatz 1 in Dossenheim. Sollten Sie Fragen zum Thema Führungszeugnis haben, können diese telefonisch unter Tel. 86 51 55 beantwortet werden. Gemeinde Dossenheim Fachbereich 3 - Bürgerbüro

Landesfamilienpass / Ausgabe der Gutscheinkarten 2019 Unter Vorlage des Landesfamilienpasses und dem aktuellen Nachweis über den Bezug von Kindergeld können die Gutscheinkarten für 2019 ausgegeben werden; ein Neuantrag ist nicht erforderlich. Einen Landesfamilienpass können erhalten: - Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben; - Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; - Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind; die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben, - Familien, die Hartz IV- oder. kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und - Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. NEU ab 2019: Nun können neben Eltern, auch weitere vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen den Pass zusammen mit den Kindern nutzen. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können. Ausgabe und weitere Informationen erhalten Sie im Rathaus - Zimmer 105 - Frau Stoll unter Tel.: 865128. Schneeräumpflicht der Straßenanlieger Den Straßenanliegern, dies sind Eigentümer und Besitzer (z.b. Mieter und Pächter), obliegt es, die Gehwege und falls keine Gehwege vorhanden sind, die entsprechende Fläche am Rand der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Die Schneeräumung bzw. die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte hat werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 08.00 Uhr zu erfolgen. Die danach auftretenden Behinderungen durch Schnee und Eis sind unverzüglich ggf. auch wiederholt zu beseitigen. Diese Verpflichtung endet um 21.00 Uhr. Zum Bestreuen darf grundsätzlich nur abstumpfendes Material wie Sand oder Split verwendet werden. Auf Gehwegen an Steillagen darf ausnahmsweise mit einem Gemisch aus Salz und Splitt oder Sand gestreut werden, wenn dies erforderlich ist, um die gefahrlose Begehbarkeit zu gewährleisten. Der zulässige Salzanteil darf höchstens ein Drittel betragen. Das Gemisch darf nicht verwendet werden, wenn Salz in den Wurzelbereich von Bäumen oder Sträuchern gelangen kann. Bei Schäden, die durch Nichtbeachtung auftreten, haftet der Verpflichtete. Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch für unbebaute Grundstücke an öffentlichen Straßen. Wenn Sie die Verkehrssicherungspflicht auf Ihre Mieter übertragen haben, sollten Sie als Hauseigentümer diese regelmäßig überwachen. Soweit Sie für Ihre Räum- und Streupflicht Streusalz benötigen (an Steillagen), bitten wir Sie dafür um Verständnis, dass am gemeindlichen Bauhof kein Streusalzverkauf erfolgt. und Winterdienst der Gemeinde Derzeit befindet sich unser Bauhof in der sog. Winterdienst-Bereitschaft. Der Bauhof führt den Winterdienst in den Ortsstraßen unserer Gemeinde durch. Der Umfang des Winterdienstes richtet sich in erster Linie nach den Verkehrsbedürfnissen, nämlich nach Art und Wichtigkeit des Verkehrsweges insbesondere an Steillagen, Art und Menge des Verkehrs, und den besonderen örtlichen Verhältnissen. Die Straßen sind daher in entsprechende Dringlichkeitsstufen eingeteilt und in einem Räum- und Streuplan festgehalten. Die Reihenfolge des Räumens und Streuens richtet sich deshalb auch nach diesen Dringlichkeitsstufen. Bitte haben Sie deshalb dafür Verständnis, dass der Winterdienst nicht sofort bei Beginn des Schneefalls oder auftretender Glätte überall gleichzeitig sein kann. Die Verkehrsteilnehmer werden aus diesem Grunde gebeten, auf vorsichtige Fahrweise und entsprechende Winterbereifung Ihrer Fahrzeuge zu achten. Um den gemeindlichen Winterdienstfahrzeugen deren Arbeit nicht weiter zu erschweren, bitten wir um Beachtung folgender Hinweise: Achten Sie beim Parken darauf, dass die Räum- und Streufahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 Metern benötigen. Auch die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Rettungsdienste sind auf diese Durchfahrtsbreite angewiesen.

Leider werden die Arbeiten auch durch überhängende Hecken und Sträucher behindert. Schneiden Sie bitte daher Ihre Hecken und Sträucher bis auf die Grundstücksgrenze zurück. Werfen Sie bitte den aus Ihren Grundstücken oder von den Gehwegen geräumten Schnee nicht wieder auf die bereits geräumte Fahrbahn und lagern Sie diesen nicht auf öffentlichen Flächen ab. Der in den Streukisten der Gemeinde bereitgestellte Streusand bzw. splitt (an Hanglagen) dient ausschließlich dazu, liegengebliebenen Fahrzeugen eine kurzfristige Anfahrhilfe zu schaffen. Er darf deshalb nicht dazu benutzt werden, um der Streupflicht im öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich nachzukommen. In der Hoffnung, dass Sie alle die kalte Jahreszeit ohne bzw. ohne größere Unfälle bzw. Schäden bewältigen, danken wir Ihnen ganz herzlich für die Beachtung dieser Hinweise und die Unterstützung der gemeindlichen Räum- und Streudienste. Gemeinde Dossenheim Fachbereich 3 - Sicherheit und Ordnung, Wahlen

Nachttaxi für Dossenheimer -Sichere und preisgünstige Heimfahrten von Heidelberg nach Dossenheim in den Nachtstunden Seit Mai 1997 gibt es für Fahrten von Heidelberg nach Dossenheim ein Nachttaxi. Das Angebot kann täglich in der Zeit von 22.00 6.00 Uhr genutzt werden. Fahrberechtigt sind alle Dossenheimer ab 14 Jahren bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die ihre Hauptwohnung in Dossenheim haben, sich in Ausbildung befinden sowie Sozialgeldempfänger, Wohngeldbezieher, Bezieher von Alg I oder Alg II, Zivildienst-und Wehrdienstleistende und Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines. Frauen ab dem 26. Lebensjahr, die Sozialgeldempfänger, Wohngeldbezieher, Bezieher von Alg I oder Alg II oder Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen sind, sind ebenfalls fahrberechtigt. Der Eigenanteil je Fahrt beträgt derzeit 7,50 EUR. Die Fahrscheine erhalten Sie beim Bürgerbüro im Rathaus. Was ist das Besondere an diesem Angebot: Sie kommen sicher in den Nachtstunden von Heidelberg nach Dossenheim, der Taxifahrer setzt Sie vor Ihrer Haustür ab im Gegensatz zu ähnlichen Angeboten in anderen Städten kann das Nachttaxi auch von Männern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres genutzt werden, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt werden bis zu vier Personen können ein Taxi mit einem Berechtigungsschein nutzen und das alles für 7,50 EUR! Fahrscheine werden von der Funktaxi-Zentrale in Heidelberg (Tel. 30 20 30) und der Firma TaxiHDirekt (Tel. 73 90 90) entgegengenommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herr Miltner, Tel. 865121. Sollte es irgendwelche Probleme bei der Nutzung der Nachttaxischeine geben z.b. erkennt der Taxifahrer die Scheine nicht an oder er fährt Sie nicht bis vor die Haustür merken Sie sich unbedingt die Taxinummer, die deutlich sichtbar an der Heckscheibe des Fahrzeuges angebracht ist. Melden Sie uns alle Vorfälle zeitnah unter Angabe der Taxinummer, Fahrtag und -zeit nur mit diesen Angaben können wir der Sache erfolgreich nachgehen und zusammen mit der Taxizentrale versuchen, die Probleme für die Zukunft zu vermeiden. DOSSENHEIMER HEIMATBUCH 2. Auflage, 2005 Das Dossenheimer Heimatbuch ist ein ideales Geschenk für alle, die mehr über ihren Heimatort wissen wollen. Verkaufsstellen: Heimatmuseum Dossenheim Buchhandlung Worring OHG, Hauptstraße 6 Rathaus Dossenheim, Bürgerbüro Verkaufspreis: 19,00 EUR Herausgeber: Heimatverein Dossenheim e.v.

Dossenheim Die Geschichte einer 1250jährigen Bergstraßengemeinde Es ist sicherlich schon etwas Besonderes, dass ein Buch nach fünfzig Jahren in zweiter Auflage erscheinen kann und das, wieder aus demselben Anlass wie damals. Wieder jährt sich ein bemerkenswertes Jubiläum der Gemeinde Dossenheim, nur dass es diesmal die 1250ste Wiederkehr der erstmaligen Erwähnung des Ortes in der schriftlichen Überlieferung ist. Ein Ereignis, das zu Recht die öffentliche Aufmerksamkeit verdient und das vom Verfasser mit der Neuauflage seiner längst vergriffenen Chronik von 1966 gewürdigt werden soll. Was ist nun neu an der zweiten Auflage? Neu ist, dass sämtliche 4 Kapitel der Erstausgabe von 1966 überarbeitet und ergänzt wurden, wo es erforderlich war. Neu aber ist vor allem, dass das gesamte 20. Jahrhundert in einem fünften Kapitel breit dargestellt worden ist. Wichtige Themenbereiche wurden neu aufgegriffen, wie die äußere und innere Entwicklung des Ortes, die Zeit des Nationalsozialismus und des zweiten Weltkrieges, das Ende der Steinbruchindustrie, der Kampf um Selbstbehauptung gegen Eingemeindungswünsche und die Gründung der Partnerschaft mit der französischen Gemeinde Le Grau du Roi. Der Verkauf erfolgt über die Dossenheimer Buchhandlung Worring OHG zum Preis von 24,90 EUR. Mitteilungen anderer öffentlicher Stellen Beregnungsverband Wasserlieferungen des Beregnungsverbandes Der Beregnungsverband Dossenheim auf den Gemarkungen Dossenheim und Schriesheim weist seine Mitglieder und Benutzer ausdrücklich darauf hin, dass die Wasserlieferung mit dem bekannten Druck und in der üblichen Menge gemäß der wasserrechtlichen Erlaubnis (Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg, vom 5.10.1976 und vom 20.5.1999) in Brauchwasserqualität erfolgt und nicht als Trinkwasser verwendet werden darf. Die Wasserentnahme darf nur über die eingebauten Wasserzähler erfolgen. Maßgebend für das Benutzungs- und Bezugsverhältnis sind die öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Wasserverbandsgesetz und Verbandssatzung). Noch ein wichtiger Hinweis: Kontrollieren Sie die Schächte mehrmals im Jahr. Melden Sie bitte Schäden oder Störungen umgehend an die Geschäftsstelle oder außerhalb der Dienstzeiten an die Bereitschaft des Wasserwerkes (Tel. 0172-2722509). Nur so können unverzüglich die notwendigen Maßnahmen eingeleitet und unnötige Mehrkosten vermieden werden. Verbandsgeschäftsstelle: Rathaus Dossenheim, Herr Schiller, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim Tel. 06221-865120 Fax: 06221-8651-1620 Mail: thomas.schiller@dossenheim.de Deutsche Rentenversicherung Information der Deutschen Rentenversicherung: Rentenpakt rechtzeitig umgesetzt: Mütterrente kommt automatisch aufs Konto Zum 1. Januar 2019 trat der Rentenpakt in Kraft, der unter anderem Verbesserungen bei der Mütterrente beinhaltet. Zu den Auswirkungen auf die Rentenhöhe und wann die Mütter mit den

Nachzahlungen rechnen können, darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden- Württemberg. Sie hat umgehend alle Berechnungsprogramme angepasst, so dass Personen mit einem Rentenbeginn ab Januar 2019 ihre Bescheide inklusive der neuen Mütterrente erhalten. Darüber hinaus müssen bei der DRV Baden-Württemberg rund 547.000 Bestandsrenten neu berechnet und mit einem Zuschlag versehen werden. Bis Mitte 2019 wird dann rückwirkend eine Einmalzahlung für die Zeit ab Januar 2019 überwiesen und die zukünftige Rentenzahlung entsprechend erhöht. Was versteht man unter»mütterrente«und welche Verbesserungen sind damit verbunden? Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie wurden bis zum 30. Juni 2014 maximal ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Zum 1. Juli 2014 wurde durch die Mütterrente I ein zweites Jahr Kindererziehungszeit dem Rentenkonto gutgeschrieben. Durch die jetzt verabschiedete sogenannte Mütterrente II kommt ein weiteres halbes Jahr hinzu, so dass insgesamt pro Kind bis zu zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit möglich sind Wer bekommt die neue Mütterrente? Die Mütterrente II erhalten Mütter oder Väter, wenn sie ein Kind erzogen haben, das vor 1992 geboren ist. Durch dieses weitere halbe Jahr Kindererziehungszeit erhöht sich der monatliche Rentenanspruch um bis zu 16,02 Euro in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern um bis zu 15,35 Euro. Muss man die Mütterrente beantragen? Nur Mütter und Väter, bei denen die Erziehung des Kindes erst nach dem 12. beziehungsweise 24. Kalendermonat nach dem Monat der Geburt begann (beispielsweise Adoptiv- und Pflegeeltern oder aus dem Ausland zugezogene), müssen bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag auf die Mütterrente stellen. Alle anderen, die 2019 neu in Rente gehen, erhalten die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Auch die bundesweit rund 9,7 Millionen Mütter und Väter, die bereits in Rente sind, werden bis Mitte 2019 die Nachzahlungen der Mütterrente für die Zeit ab Januar 2019 ebenfalls automatisch auf ihrem Konto haben. Woran erkenne ich die Nachzahlung auf meinem Konto? Auf den Kontoauszügen der Rentnerinnen und Rentner wird im Verwendungszweck der Hinweis»RV- Einmalig Muetterrente«ausgewiesen. Was ist mit den Müttern, die bisher keine Rente beziehen, weil sie nie in die Rentenkasse einbezahlt haben? Müssen die einen Antrag stellen und falls ja, bis wann und wo? Wer beispielsweise zwei Kinder erzogen hat, die vor 1992 geboren wurden, bekam durch die Mütterrente I im Jahr 2014 vier Jahre in seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Um aber einen Rentenanspruch zu erwerben, benötigt man fünf Beitragsjahre in seinem Rentenkonto. Mütter mit zwei Kindern, die 2014 keine freiwilligen Beiträge nachgezahlt haben, um einen eigenen Rentenanspruch zu erwerben, können nun durch die Mütterrente II eine Regelaltersrente erhalten, sobald sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Dafür ist ein Antrag notwendig. Um die Rente rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 zu erhalten, muss man aber den Rentenantrag bis zum 30. April bei einem Rentenversicherungsträger oder der Ortsbehörde stellen. Weitere Auskünfte zu den Themen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen sowie bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024 sowie im Internet unter www.deutscherentenversicherung-bw.de. Rhein-Neckar-Kreis Integrationspreis 2019 erstmal ausgeschrieben Bewerbungen bis zum 3. März 2019 möglich Erstmals vergibt das Land Baden-Württemberg einen Integrationspreis. Damit will die Landesregierung das vielfältige gesellschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger würdigen, die sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Bereich der Integration engagieren. Der Preis ist mit je 4.000 Euro dotiert und wird in den Bereichen. Zivilgesellschaft (Vereine, Initiativen, Einzelpersonen). Kommunen und Verwaltungen sowie. Unternehmen und Verbände vergeben. Mit einem Sonderpreis Kinder und Jugend, der mit 3.000 Euro dotiert ist, werden außerdem Projekte honoriert, die die Integration im Erziehungs- und Bildungsbereich gezielt unterstützen.

Bewerbungen sind bis zum 3. März 2019 möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.integrationspreis-bw.de. Die Integrationspreise werden am 21. Mai 2019 von Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann bei einer feierlichen Veranstaltung in den Stuttgarter Wagenhallen verleihen. Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis Pressemitteilung Es kann schneller kommen als man denkt. Ein Sturz, ein Schlaganfall oder eine andere Krankheit wirft den älteren Menschen von heute auf morgen aus der Bahn. Die Familie ist oft ratlos und geplagt von vielen Fragen: Wo gibt es Pflegeeinrichtungen, wo sind Plätze frei? Wer bietet Pflege auch ambulant an, wer hilft spontan? Wie beantrage ich eine Pflegestufe? Wohin muss ich mich wenden? Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Auch im Vorfeld einer alters- oder krankheitsbedingten Beeinträchtigung oder pflegerischen Überforderungssituation von Angehörigen können Fragen auftauchen wie z.b. Vollmachtregelungen, Patienten- oder Betreuungsverfügungen, Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten, Familienpflegezeit usw. Als zentrale Anlaufstellstelle zur ersten Klärung dieser Fragen hat der Rhein-Neckar-Kreis Pflegestützpunkte eingerichtet, die die gesetzliche Aufgabe der Pflegeberatung wahrnehmen. Fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie unter Wahrung des Datenschutzes unabhängig, kostenfrei und umfassend. Oft genügt eine einfache Auskunft. Manchmal ist aber eine ausführliche Beratung oder auch die vielfältige Organisation und Vernetzung von Hilfen erforderlich. Frau Birgit Haltrich ist Ihre zuständige Ansprechpartnerin in Dossenheim. Nach Absprache kann die Beratung auch außerhalb der Sprechzeiten und bei Ihnen zu Hause stattfinden. Wir bitten um Terminvereinbarung. Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis Beratungsstelle Ladenburg Rathaus Ladenburg Hauptstraße 7 68526 Ladenburg Zimmer 202, 2. OG (Fahrstuhl vorhanden) Telefon: 06221 / 522-2699 Mail: Birgit.Haltrich@Rhein-Neckar-Kreis.de Sprechzeiten: Dienstags: 9.00-11.00 Uhr, donnerstags: 14.00-17.00 Uhr und nach Vereinbarung Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis Beratungsstelle Ilvesheim Rathaus Ilvesheim Schlossstraße 9 68549 Ilvesheim Erdgeschoss, separater Eingang (neben dem öffentlichen Bücherregal) Telefon: 06221 / 522-2699 Mail: Birgit.Haltrich@Rhein-Neckar-Kreis.de Sprechzeiten: Mittwochs: 10.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung Die Zuständigkeit der beiden Beratungsstellen erstreckt sich auf die Kommunen Ladenburg, Ilvesheim, Dossenheim und Edingen-Neckarhausen. AVR Richtiger Umgang mit der BioEnergieTonne im Winter AVR Kommunal GmbH gibt Tipps Bei eisigen Temperaturen kann es vorkommen, dass die Bioabfälle in der BioEnergieTonne festfrieren. Um dies zu verhindern, gibt die AVR Kommunal GmbH folgende Tipps: Bioabfälle sollten gut in Zeitungspapier eingewickelt werden, dies bindet eventuell austretende Flüssigkeiten. Außerdem ist es hilfreich, den Tonnenboden mit kleinen Zweigen oder etwas Zeitungspapier auszulegen. Dadurch wird verhindert, dass sich Flüssigkeit am Boden der Tonne ansammelt und festfriert. Auf keinen Fall sollte man den Biomüll in Plastiktüten verpacken, auch nicht in kompostierbare Tüten. Diese Biomülltüten brauchen zu lange, bis sie verrotten.

Bioabfälle bitte nicht in die BioEnergieTonne drücken. Locker eingefüllte Abfälle frieren weniger leicht fest. Falls möglich, sollte die BioEnergieTonne an einem witterungsgeschützten Platz wie z.b. Garage, Schuppen oder an der Hauswand aufgestellt werden. Eventuell festgefrorene Abfälle bitte vor der Entleerung mit einem Stock lösen. Bei Fragen stehen die Abfallberater der AVR Kommunal unter Telefon: 07261 / 931-510 Agentur für Arbeit Heidelberg Tipps für Ihre erfolgreiche Bewerbung Workshop des Hochschulteams der Agentur für Arbeit Heidelberg Am Donnerstag, den 24. Januar, informieren Petra Kuhn und Ellen Winbauer vom Hochschulteam der Agentur für Arbeit Heidelberg Studenten und Absolventen über die aktuellen Standards von Bewerbungsunterlagen. Die klassische Bewerbungsmappe kommt aus der Mode und wird nur noch selten verschickt. Gemeinsam erarbeiten Sie, was eine gute Bewerbung ausmacht, denn der erste Eindruck zählt! Die Referentinnen informieren die Teilnehmenden über Form und Inhalte, Aufbau und Anlagen von Bewerbungsunterlagen. Sie beantworten gerne alle Fragen rund um das Thema Bewerbung. Die Veranstaltung findet in der Agentur für Arbeit Heidelberg, Kaiserstr.69/71, in Raum 633 statt und beginnt um 13:00. Der Workshop ist kostenlos. Um eine Anmeldung per E-Mail an Heidelberg.Hochschulteam@arbeitsagentur.de wird gebeten.

KliBA Energiespar-Tipp: Behagliches Wohnen durch Wärmeschutz Ein Service Ihrer Gemeinde Dossenheim Da jeder Mensch ein anderes Empfinden hat, gibt es eigentlich keine festen Werte für die Behaglichkeit. Wesentliche Bedingungen für ein behagliches Wohnklima sind relative Luft-feuchtigkeit, Raumtemperatur und Zugerscheinungen. Im Idealfall liegt die relative Luftfeuch-tigkeit zwischen 40 und 60 %. Thermische Behaglichkeit und ein Raumklima zum Wohlfühlen werden erreicht, wenn der menschliche Körper im Sommer weder ins Schwitzen noch im Winter ins Frieren gerät. Unter anderem spielen die Kleidung, die Tätigkeit und die körperliche Verfassung sowie Raumluftfeuchte und Luftgeschwindigkeit eine entscheidende Rolle. Was weniger bekannt ist, dass das subjektive Wärmeempfinden des Menschen zur Hälfte von der Raumtemperatur, zur anderen Hälfte von der Oberflächentemperatur der ihn umge-benden Flächen bestimmt wird. Diesen Effekt kennen wir, wenn wir im Winter in der Sonne sitzen. Kalte Oberflächen wie schlecht gedämmte Außenwände oder alte Fenster, werden daher als unbehaglich empfunden. Warme Oberflächen (Kachelofeneffekt) bewirken das Gegenteil, der Körper empfindet den Innenraum wärmer, als es das Thermometer anzeigt. Ohne Verlust an thermischer Behaglichkeit lassen sich Raumlufttemperaturen senken, wenn die inneren Oberflächentemperaturen der raumumschließenden Flächen entsprechend an-gehoben werden. Voraussetzung hierfür ist ein verbesserter Wärmeschutz der umgebenden Bauteile wie zum Beispiel Außenwände und Fensterflächen. Wenn man bedenkt, dass durch die Senkung der Raumlufttemperatur um 1 C während der Heizperiode bereits bis 6 % Heizenergie und damit Heizkosten gespart werden können, erhält vor allem der Wärmeschutz von Außenwänden durch verbesserte Wärmedämmung eine zusätzliche Bedeutung. Da die Außenwände die größte Fläche am Gebäude ausmachen, ist hier der Effekt am größten. Durch die Wärmedämmung wird nicht nur Heizenergie gespart und der Wärmeverlust durch die Außenwände verringert. Wegen raumseitig erhöhter Ober-flächentemperaturen der Außenwände können die Raumlufttemperaturen ohne Verlust an Behaglichkeit abgesenkt werden. Die niedrigen Oberflächentemperaturen sind sehr oft die Ursache für einen eventuellen Feuchtigkeitsniederschlag (Tauwasserbildung) und die damit verbundene Schimmelbildung an den Wänden. Diese Erscheinungen treten vornehmlich in den Ecken, aber auch hinter Möbeln auf, da dort die Oberflächentemperatur besonders niedrig ist und dort kaum eine Luftzirkulation stattfindet. Mit einer fachmännisch angebrachten, richtig dimensionierten Wärmedämmung passiert das nicht. Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei den KliBA-Energieberatern: Andreas Kummer ist regelmäßig für Sie im Rathaus vor Ort kostenfrei und unverbindlich. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Beratung im Rathaus Dossenheim, am Dienstag, den 29. Januar 2019, zwischen 16 und 18 Uhr. Telefon 06221 99875-0.. E-Mail: info@kliba-heidelberg.de Nutzen Sie die kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune! Gemeindliche Einrichtungen Dossenheim Dossenheim DRK und Gemeinde Dossenheim Pfarrgasse 5a; Tel. 86 17 30 / FAX 7 27 08 86 / Email: Seniorenpark-Dossenheim@gmx.de Angebote in der 5. Kalenderwoche Bilderausstellung: Florale Impressionen mit Arbeiten von Monika Weber, Dossenheim Die Ausstellung kann zu folgenden Zeiten besichtigt werden: Mo. - Fr. von 10:00-12:00 Uhr ; Montag von 14:00-18:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung! Mittagstisch Montag bis Freitag von 12:30 bis 13:30 Uhr; Anmeldung bis 10:00 Uhr am gleichen Tag. Preis: 6,50.

Montag, 28. Januar 14:30 Uhr: Das Kreativ- und Stick-Café mit Lilli Schubert ist geöffnet! DRK-Seniorengymnastik Bewegung bis ins hohe Alter 14:30 Uhr: Gruppe I im "Kleinen Haus" in der Pfarrgasse 16:00 Uhr: Gruppe II in der Schauenburghalle /Gymnastikraum Dienstag, 29. Januar 10:15 Uhr: Qigong mit Christine Brauss im Haus Osmia, Osmiastraße 8 /UG 15:00 Uhr: Fitness für Körper und Geist mit Tabea Dürr Mittwoch, 30. Januar 09:30 Uhr: Freilufttraining entlang des Dossenheimer Bewegungsparcours mit Tabea Dürr Treffpunkt: Platanenweg 4 (Haltestelle Gemeinde-Taxi); 10:00 Uhr: Entspannen & Durchatmen mit Ulrike Rau-Stössner im Martin-Luther-Haus /Calvinzimmer. Gebühr: 5,50 /60 Minuten (Der TN-Beitrag kann einzeln direkt bei Frau Rau-Stössner bezahlt werden.) 14:00 Uhr: Gedächtnistraining mit Tabea Dürr Donnerstag, 31. Januar 14:00 Uhr: Theaterprojekt WEGE mit Anca Krause & Nina Lenz Freitag, 1. Februar 15:00 Uhr: Die Dossenheimer Bouletten treffen sich zum Boule auf dem Le Grau du Roi - Platz (Gerhard-Hauptmann-Straße/Ecke Jahnhalle). Interessierte sind herzlich willkommen! TERMINE ZUM VORMERKEN Mittwoch, 6. Februar 17:00 Uhr: Stricken und mehr mit Heide Christian Donnerstag, 7. Februar 15:00 Uhr: Gut vorbereitet für die letzte Reise Informationsvortrag mit Matthias Seppich, Bestattungen Seppich, Heidelberg Das Thema Sterben und Tod betrifft uns alle, ist aber nach wie vor ein Tabu-Thema in unserer Gesellschaft und häufig mit Ängsten besetzt. Deshalb wird es von vielen Menschen verdrängt: darüber spricht man nicht gern. Es gibt kaum Orte, an denen Mut gemacht wird, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Ratsam ist es aber allemal frühzeitig über seine Wünsche und Ängste mit Angehörigen, Freunden oder mit Mitarbeitenden der ambulanten- bzw. stationären Hospize, in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, einem Seelsorger oder Seelsorgerin zu sprechen. Denn, wenn jemand aus der Familie oder dem Freundeskreis stirbt, sind die Hinterbliebenen häufig sehr hilflos und überfordert, gilt es doch in dieser psychischen Ausnahme-situation auch noch zahllose Formalitäten und Behördengänge zu erledigen. Deshalb ist es gut, sich auch hier auf seine letzte Reise gut vorzubereiten. Dafür gibt es Literatur und Checklisten, die helfen, alles Wichtige zu bedenken. In seinem Vortrag wird Matthias Seppich vor allem über Bestattung und Bestattungsformen sprechen, beispielsweise: Was muss geregelt werden? Kann man jetzt schon Vorbereitungen treffen? Nach seinem Vortrag besteht die Möglichkeit persönliche Fragen zu stellen. In der ist der Ordner, Nicht(s) vergessen Meine persönlichen Unterlagen (Hrsg. Evangelische Landeskirche in Baden) zum Selbstkostenpreis von 8,- erhältlich. Weitere Informationen auch unter: www. nichtsvergessen.de Freitag, 8. Februar 10:00 Uhr Seniorenforum Montag, 11. Februar 14:30 Uhr: Das Kreativ- und Stick-Café mit Lilli Schubert ist geöffnet! Donnerstag, 14. Februar 15:30 Uhr: Geselliges Tanzen im Kreis mit Karin Wolber Montag, 18. Februar 15:00 Uhr: fsb - Bildvortrag in der Gemeindebücherei mit Dorothee Oettli Die Brücke Eintritt frei! Mittwoch,20. Februar 09:15 Uhr: Englisch Konversation mit Maryka Kimmins-Wahl Donnerstag, 21. Februar 15:30 Uhr: Geselliges Tanzen im Kreis mit Karin Wolber Donnerstag, 28. Februar Exkursion ins Museum Frieder Burda, Baden-Baden 14:00 Uhr Ausstellungsbesuch mit Führung Die Brücke Kosten: 16,00 (bei mindestens 15 TN, zuzüglich Reisekosten mit dem RNV) Abfahrtszeiten werden noch bekanntgegeben. Anmeldung in der!

Wochenprogramm und den aktuellen Speiseplan der finden Sie auch im Internet unter: www. dossenheim.derubrik Leben in Dossenheim/Senioren. Café Regenbogen am 19. 01.19 in der Dossenheim Am 19.01. war das Café Regenbogen das zweite Mal am Nachmittag für Menschen, die das Bedürfnis hatten, mit anderen über die Themen Sterben und Tod ins Gespräch zu kommen, geöffnet. Einige waren schon das erste Mal am 27.11. 18 dabei gewesen, für zahlreiche andere war es das erste Mal. Sie kamen direkt aus ihrem Wohnort Dossenheim, aber auch aus Heidelberg. Die gemütliche und anheimelnde Atmosphäre mit Blumen auf den Tischen und Kerzen machte es für die Anwesenden leicht, ziemlich schnell mit einander in Kontakt zu kommen. Sie fanden sich an zwei großen Tischen wieder, wo sie zu zweit oder zu dritt ins Gespräch kamen. Nach der Begrüßung durch ein Mitglied des Teams wurde von dem reichhaltigen schön geschmückten Buffet mit Kaffee, Tee, Wasser und verschiedenen leckeren Kuchen, Gebrauch gemacht und schon bald hätte man als Beobachterin von außen an beiden Tischen, lebhaftes Reden, Stimmengewirr und auch gelegentliches Lachen wahrnehmen können. Hätte man nicht gewusst, dass es eigentlich um recht ernste Themen ging, hätte man ein ungezwungenes geselliges Beisammensein vermuten können. Wie schon bei der Eröffnung des Cafés am 27.11. ging es in den Gesprächen um verschiedenste persönliche Anliegen und Aspekte im Umgang mit der eigenen Endlichkeit. Wie der Verlust eines geliebten nahestehenden Menschen, aber auch Trennungen ins Leben integriert werden könnten. Ganz persönliche lebensgeschichtliche Erfahrungen hatten ihren Platz ebenso wie Fragen und Antworten zur Begleitung von anderen Menschen im Rahmen der ambulanten Hospizarbeit und im stationären Hospiz. Es wurde deutlich, dass unter 50 jährigen Menschen die Frage des eigenen Sterbens und Umgehens damit mehrheitlich weniger nah war als den älteren Anwesenden. Für das kleine Team um die Leiterin der, Tabea Dürr war es schön und bestätigend zu erleben, dass fast alle Gäste bis zum Ende, das immer auf 17 Uhr angesetzt ist, in angeregtem Gespräch blieben; und dass viele der Anwesenden die Existenz dieses temporären Café s sehr begrüßten. Falls wir auch Sie ein wenig neugierig gemacht haben: am Samstag, den 16.03.19 öffnet das Café Regenbogen wieder von 15 bis 17 Uhr seine Türen. Sie sind herzlich eingeladen, spontan vorbeizukommen und ein bisschen zu schnuppern. Feuerwehr aktuell Hauptversammlung 2019 Am vergangen Samstag fand die diesjährige Hauptversammlung der Feuerwehr Dossenheim im Feuerwehrhaus statt. Hierzu trafen sich die Angehörigen aller Abteilungen im großen Saal. Hierbei durften wir viele Gäste begrüßen. Darunter Bürgermeister Hans Lorenz, Fachbereichsleiter Thomas Schiller und Herr Marc Miltner (ebenfalls Fachbereich 3). Darüber hinaus fanden auch zahlreiche Gemeinderäte/-innen aller Fraktionen den Weg ins Feuerwehrhaus. Die Tagesordnung sah dieses Jahr neben den üblichen Punkten u.a. auch Wahlen vor. Demnach wurden Feuerwehrkommandant Stefan Wieder sowie sein Stellvertreter Richard Stickel wieder in ihren Ämtern bestätigt. In den Feuerwehrausschuss wurden Florian Wink, Jens Christoph, Ralf Huber, Jörg Thomas, Dominik Böhler, Andy Niehage und Gerd Lorentz gewählt. Zudem vertreten sind Kraft Amtes Alexander Rieth (Schriftführer) und Kurt Olbert (Ehrenabteilung). In die Einsatzabteilung wurden Andre Eder sowie Ahmed Eddarkaoui auf Probe übernommen. Dagegen endete die Probezeit für Philipp Gauweiler, Carina Montag, Lisa Rätzel, Thomas Rich, Jörg Thomas, Beate Vorberg und Ole Wessels, die wir somit als Feuerwehrmänner/-frauen in unseren Reihen herzlich begrüßen dürfen. Zudem wurden durch Kommandant Stefan Wieder folgende Beförderungen vorgenommen: - Niklas Albrecht (Oberfeuerwehrmann) - Dominik Ridinger (Löschmeister) - Gerd Lorentz (Brandmeister)

1. Übungsabend 2019 Das Ausbildungsjahr 2019 hat gestern mit dem Thema "Türöffnungen/Fensteröffnungen" begonnen. Wir werden immer wieder zu Einsätzen gerufen, bei denen wir uns Zugang zu Häusern, Wohnungen und Zimmern verschaffen müssen. Auslöser hierfür sind oftmals in Not geratene Menschen oder z.b. ausgelöst Rauchwarnmelder. Um dies effektiv zu trainieren haben wir uns mit entsprechenden Türen und Fenstern ausgestattet. Aus dem Einsatztagebuch: Einsatz 4-2019 14.01.2019-15:35 F-BMA Brandmeldealarm Daimlerstraße Dossenheim In einer Gemeinschaftsunterkunft in der Daimlerstraße hatte die Brandmeldeanlage ausgelöst. Die Erkundung ergab, dass die Brandmeldeanlage durch angebranntes Essen ausgelöst wurde. Die Anlage wurde zurückgestellt und der Dossenheimer Löschzug, der im Rahmen der Tagesalarmverstärkung um eine Drehleiter und ein Löschfahrzeug der Freiwillige Feuerwehr Schriesheim ergänzt wurde, konnte wieder einrücken. Einsatz 5-2019 16.01.2019-21:40 F2 privater Rauchwarnmelder Frauenpfad Dossenheim Noch vor dem Ausrücken erhielten wir die Information durch die Leitstelle, dass die Wohnung zwischenzeitlich geöffnet wurde und es sich um einen Fehlalarm handeln würde. Einsatz 6-2019 18.01.2019-18:17 PSNV Weinheim Psychologische Betreuung nach einem Unglücksfall Einsatz 7-2019 18.01.2019-21:19 PSNV Schwetzingen Psychologische Betreuung nach einem Unglücksfall Einsatz 8-2019 20.01.2019-07:50 PSNV Neulußheim Psychologische Betreuung nach einem Unglücksfall Jugendbüro Dossenheim Austauschbegegnungen in 2019 für Kinder und Jugendliche aus Dossenheim und der Partnerstadt Le Grau du Roi in Südfrankreich Auch in diesem Jahr wird es für Kinder und Jugendliche wieder die Möglichkeit geben, Gleichaltrige aus Le Grau du Roi kennenzulernen. In der ersten Woche der Sommerferien, genau vom 26.7. bis zum 2.8. möchte eine Gruppe junger Leute aus unserer Partnerstadt zu uns nach Dossenheim kommen. Hierfür suchen wir Familien, die ein Kind zwischen 12 und 16 Jahren haben, das Lust hat, beim Austausch mitzumachen. Jugendaustausch Sommer: 26.7. 2.8. in Dossenheim Herbst: 25.10.-1.11. in Le Grau du Roi Die Kinder verbringen den Tag in der Gruppe zusammen mit den Betreuern in einem abwechslungsreichen Ausflugsprogramm. Abends sind sie dann in der Gastfamilie untergebracht. Ferienjob in Le Grau du Roi Im Juli und August besteht die Möglichkeit für Jugendliche ab 17 Jahren für zwei Wochen, evtl. auch länger, auf dem Campingplatz L Espiguette bei guter Bezahlung mitzuarbeiten. Bedingungen: Französischkenntnisse und Aufgeschlossenheit Informationen: Jugendbüro der Gemeinde Dossenheim, Silvia Kohler, Tel. 865173, Joe Bader, Tel. 865171, jugendbuero@dossenheim.de Jugendgemeinderat Jugendgemeinderat Der Jugendgemeinderat trifft sich zu seiner ersten Sitzung 2019 am Mittwoch, den 30. Januar um 19 Uhr im Rathaussaal Die JGR-Sitzung ist öffentlich; Besucher sind willkommen.

Kunst und kultur in der scheuer KUNST UND KULTUR in der SCHEUER DOSSENHEIM Eine Erfolgsgeschichte wird 20 Jahre alt Am Anfang war der Wunsch nach einem Treffpunkt für kulturelle Veranstaltungen verschiedener Art. Dann kam der Ort: die Scheuer. Motto: Der Raum ist ein Traum, lasst Euch nicht verführen, an dem Traum zu rühren. Die Gemeinde Dossenheim zeigt sich mit der neuen Kulturreihe als Förderin kultureller Aktivitäten Dossenheimer Gruppen und Vereine sowie als Gestalterin des öffentlichen Kulturlebens. (Zitat aus dem Programm der ersten Veranstaltung von kks, am 2. Oktober 1999, dem Geburtstag von kks) In einem früheren Aktenvermerk vom 27. November 1998 wird festgehalten, wie die Gründung vor sich gegangen ist. Auf Initiative von Angelika Michelis (Leiterin der Gemeindebücherei) und Dr. Willi Wölfing (2. Vors. des Heimatvereins) kam es zu einem Gespräch mit dem zuständigen Hauptamtsleiter, Kurt Döringer. Man kam überein, in Zukunft die kulturellen Veranstaltungen der Gemeinde Dossenheim zu koordinieren. Die Leitung der Koordination soll in den Händen der Bibliotheksleitung liegen. Ein Programmausschuss wird eingerichtet, er berät und unterstützt die Bibliotheksleitung.

Gemeindebücherei Spieletreff Alle, die gerne spielen, sind beim Spieletreff willkommen. Wir spielen spontan ausgewählte Spiele aus dem Büchereibestand, es dürfen aber auch gerne eigene Spiele mitgebracht werden! Eine kurze Anmeldung in der Bücherei ist erwünscht. Do., 07.02.2019 ab 19:00 Uhr, Bücherei Literaturkreis Lesen Sie gerne, doch es fehlt Ihnen das Gespräch über das Buch? Der Literaturkreis bietet Ihnen die Gelegenheit zum Austausch von Leseerfahrungen und Gedanken, zur Diskussion und Auseinandersetzung mit dem Gelesenen. Literarische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, nur die Freude am Lesen und Austauschen. Veranstaltungsort: Gemeindebücherei, Eintritt frei! Moderation: Unsere Lesepatin Ulla Kammerer Nächster Termin: Dienstag, 29.01.19, 19:30 Uhr, Dörte Hansen: Altes Land Dienstag, 19.02.19, 19:30 Uhr, Vekemans, Lot: Ein Brautkleid aus Warschau -------------------------------------------------------------------------------------- Öffnungszeiten: Dienstag 09.00 13.00 und 14.00-19.00 Uhr Mittwoch 09.00 13.00 Uhr Donnerstag 14.00 19.00 Uhr Freitag 14.00 18.00 Uhr Samstag 09.00 13.00 Uhr Tel. 06221/ 86 51 60 info@buecherei-dossenheim.de www.facebook.com/buechereidossenheim www.twitter.com/bib_dossenheim