des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 19/7564 19. Wahlperiode 06.02.2019 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss) a) zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Gyde Jensen, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 19/6455 zu der Vereinbarten Debatte 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte b) zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Zaklin Nastic, Michel Brandt, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 19/6456 zu der Vereinbarten Debatte 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Menschenrechte als Widerstandsrechte gegen Ungerechtigkeit, Ausbeutung, Unterdrückung und Krieg verteidigen

Drucksache 19/7564 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode c) zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Kai Gehring, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 19/6457 zu der Vereinbarten Debatte 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte A. Problem Zu Buchstabe a Nach Ansicht der Antragsteller ist es notwendig, die vor über 70 Jahren in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufgeführten Rechte in das digitale Zeitalter zu übersetzen. Die Digitalisierung betreffe alle Lebensbereiche und damit auch die Menschenrechte. Eine Beschränkung des freien Zugangs zu Information und freier Kommunikation gefährde die Umsetzung der Menschenrechte und beeinträchtige ihren effektiven Schutz. Ein freier Zugang zu Internet und digitaler Kommunikation sei daher die Voraussetzung für die Verwirklichung von Menschenrechten. In einer vernetzten Gesellschaft gehöre der Netzzugang zu den Grundrechten und ermögliche erst die effektive Teilhabe an der Gesellschaft. Daher solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern, sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene im Hinblick auf das digitale Zeitalter insbesondere für das Recht auf Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit einzusetzen und die Rolle eines Vorreiters bei der Fortentwicklung der Menschenrechte im digitalen Zeitalter einzunehmen. Zu Buchstabe b Nach Auffassung der Antragsteller bildet die vor 70 Jahren verkündete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) eine wichtige Quelle des Völkerrechts. Mit der Aufnahme in den UN-Zivilpakt und den UN-Sozialpakt hätten die Menschenrechte rechtliche Verbindlichkeit erlangt. In Deutschland seien die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte (WSK-Rechte) aber immer noch unzureichend geschützt. Fast 20 Prozent der Bevölkerung seien im Jahr 2017 von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen gewesen. Die Bundesregierung stelle die Profitinteressen insbesondere von deutschen Konzernen vor ihre Verantwortung, die Achtung von Menschenrechten in der Wirtschaft zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte zu gewährleisten, die soziale und wirtschaftliche Ungleichheit sowie die Armut in

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/7564 Deutschland zu bekämpfen und einen Gesetzentwurf zur Wiederherstellung und Ausweitung des Rechts auf Asyl vorzulegen. Zu Buchstabe c Die Antragsteller weisen darauf hin, dass der Deutsche Bundestag anlässlich des 70. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) am 10. Dezember 2018 bekräftigt habe, dass Menschenrechte universell, unteilbar, zusammenhängend und voneinander abhängig seien. Nach Ansicht der Antragsteller sind Menschenrechte unveräußerlich, inklusiv und geprägt von Gleichheit und Solidarität. Allerdings würden die Menschenrechte vielerorts noch immer und zunehmend auch in Demokratien missachtet. Auch in Deutschland würden Menschenrechte verletzt. Vor diesem Hintergrund solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern, beim Schutz von Menschenrechten eine Vorbildfunktion einzunehmen und auf nationaler wie internationaler Ebene die Achtung, den Schutz und die Gewährleistung aller Menschenrechte einzufordern. Insbesondere solle die Bundesregierung multilaterale Institutionen wie den Internationalen Strafgerichtshof fördern und eine menschenrechtsbasierte und feministische Außenpolitik betreiben. B. Lösung Zu Buchstabe a Ablehnung des Entschließungsantrags auf Drucksache 19/6455 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zu Buchstabe b Ablehnung des Entschließungsantrags auf Drucksache 19/6456 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Zu Buchstabe c Ablehnung des Entschließungsantrags auf Drucksache 19/6457 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Zu Buchstabe a Annahme des Entschließungsantrags. Zu Buchstabe b Annahme des Entschließungsantrags. Zu Buchstabe c Annahme des Entschließungsantrags. D. Kosten Zu Buchstabe a Wurden nicht erörtert.

Drucksache 19/7564 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Zu Buchstabe b Wurden nicht erörtert. Zu Buchstabe c Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/7564 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6455 abzulehnen; b) den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6456 abzulehnen; c) den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6457 abzulehnen. Berlin, den 30. Januar 2019 Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Gyde Jensen Vorsitzende Michael Brand (Fulda) Berichterstatter Frank Schwabe Berichterstatter Jürgen Braun Berichterstatter Gyde Jensen Berichterstatterin Zaklin Nastic Berichterstatterin Margarete Bause Berichterstatterin

Drucksache 19/7564 6 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Bericht der Abgeordneten Michael Brand (Fulda), Frank Schwabe, Jürgen Braun, Gyde Jensen, Zaklin Nastic und Margarete Bause I. Überweisung a) Der Deutsche Bundestag hat den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6455 in seiner 71. Sitzung am 13. Dezember 2018 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie den Ausschuss Digitale Agenda überwiesen. b) Der Deutsche Bundestag hat den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6456 in seiner 71. Sitzung am 13. Dezember 2018 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Inneres und Heimat, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit sowie den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen. c) Der Deutsche Bundestag hat den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6457 in seiner 71. Sitzung am 13. Dezember 2018 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Inneres und Heimat, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu Buchstabe a Nach Ansicht der Antragsteller ist es notwendig, die vor über 70 Jahren in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufgeführten Rechte in das digitale Zeitalter zu übersetzen. Die Digitalisierung stelle den Schutz und die Achtung der Menschenrechte vor neue Herausforderungen. Sie betreffe alle Lebensbereiche und damit auch die Menschenrechte. Eine Beschränkung des freien Zugangs zu Information und freier Kommunikation gefährde die Umsetzung der Menschenrechte und beeinträchtige ihren effektiven Schutz. Ausspähsoftware und diverse Überwachungstechnologien, von Lauschangriffen bis hin zu Trojanern, gefährdeten die Arbeit von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern auf der ganzen Welt. Ein freier Zugang zu Internet und digitaler Kommunikation sei daher die Voraussetzung für die Verwirklichung von Menschenrechten. In einer vernetzten Gesellschaft gehöre der Netzzugang zu den Grundrechten und ermögliche erst die effektive Teilhabe an der Gesellschaft. Digitale Innovationen könnten dabei helfen, Menschenrechtsverletzungen zu reduzieren, die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen zu erleichtern und die Menschenrechte stärker in der öffentlichen Debatte zu verankern. Daher solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern, sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene im Hinblick auf das digitale Zeitalter insbesondere für das Recht auf Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit einzusetzen und die Rolle eines Vorreiters bei der Fortentwicklung der Menschenrechte im digitalen Zeitalter einzunehmen, insbesondere im Hinblick auf das Recht auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten, den Schutz vor Massenüberwachung und das Recht auf Anonymität im Internet. Zu Buchstabe b Nach Auffassung der Antragsteller bildet die vor 70 Jahren verkündete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) eine wichtige Quelle des Völkerrechts. Mit der Aufnahme in den Internationalen Pakt über bürgerliche

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 7 Drucksache 19/7564 und politische Rechte (UN-Zivilpakt) und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) hätten die Menschenrechte rechtliche Verbindlichkeit erhalten. In Deutschland seien die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte (WSK-Rechte) aber immer noch unzureichend geschützt. Fast 20 Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland seien 2017 von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen gewesen. Die Bundesregierung stelle die Profitinteressen insbesondere von deutschen Konzernen sowohl im In- als auch im Ausland vor ihre Verantwortung, die Achtung von Menschenrechten in der Wirtschaft zu gewährleisten. Ferner habe die Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages das Asylrecht bis zur Unkenntlichkeit beschnitten. Vor diesem Hintergrund solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte in ihrer Sozial-, Gesundheits-, Pflege-, Bildungs-, Wohnungs-, Geflüchteten-, Behinderten- und Arbeitsmarktpolitik zu gewährleisten, die soziale und wirtschaftliche Ungleichheit sowie die Armut in Deutschland zu bekämpfen und einen Gesetzentwurf für die Wiederherstellung und Ausweitung des Rechts auf Asyl vorzulegen. Zu Buchstabe c Die Antragsteller weisen darauf hin, dass der Deutsche Bundestag anlässlich des 70. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) am 10. Dezember 2018 bekräftigt habe, dass Menschenrechte universell, unteilbar, zusammenhängend und voneinander abhängig seien. Nach Ansicht der Antragsteller sind Menschenrechte unveräußerlich, inklusiv und geprägt von Gleichheit und Solidarität. Sie bildeten die Grundlage für Frieden, Sicherheit und eine nachhaltige Entwicklung. Allerdings würden die Menschenrechte trotz unbestreitbarer Fortschritte vielerorts noch immer und zunehmend auch in Demokratien missachtet und massiv verletzt. Zahlreiche Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen stellten die Kernprinzipien der Menschenrechte offen in Frage. Auch die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft würden in vielen Staaten zunehmend beschränkt. Auch in Deutschland würden Menschenrechte verletzt. Vor diesem Hintergrund solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern, beim Schutz von Menschenrechten eine Vorbildfunktion einzunehmen und auf nationaler wie internationaler Ebene die Achtung, den Schutz und die Gewährleistung aller Menschenrechte einzufordern. Insbesondere solle die Bundesregierung multilaterale Institutionen wie den Internationalen Strafgerichtshof, den UN-Menschenrechtsrat und die regionalen Menschenrechtsrechtgerichtshöfe fördern, multilaterale Formate wie den Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration und dem Globalen Pakt für Flüchtlinge aktiv mitgestalten und eine menschenrechtsbasierte und feministische Außenpolitik betreiben. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 24. Sitzung am 30. Januar 2019 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN beschlossen zu empfehlen, den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6455 abzulehnen. Ferner hat er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen zu empfehlen, den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6456 abzulehnen. Ferner hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. beschlossen zu empfehlen, den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6457 abzulehnen. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat in seiner 35. Sitzung am 30. Januar 2019 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen zu empfehlen, den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6456 abzulehnen. Ferner hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. beschlossen zu empfehlen, den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6457 abzulehnen. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 32. Sitzung am 30. Januar 2019 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen zu empfehlen, den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6456 abzulehnen. Ferner hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen

Drucksache 19/7564 8 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6457 abzulehnen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 28. Sitzung am 30. Januar 2019 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 19/6456 abzulehnen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 33. Sitzung am 30. Januar 2019 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und DIE LINKE. beschlossen zu empfehlen, den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6456 abzulehnen. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 22. Sitzung am 30. Januar 2019 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen zu empfehlen, den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6456 abzulehnen. Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 34. Sitzung am 30. Januar 2019 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6456 abzulehnen. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 24. Sitzung am 30. Januar 2019 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6455 abzulehnen. Ferner hat er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen zu empfehlen, den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6456 abzulehnen. Ferner hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6457 abzulehnen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 26. Sitzung am 30. Januar 2019 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6455 abzulehnen. Ferner hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6457 abzulehnen. Der Ausschuss Digitale Agenda hat in seiner 24. Sitzung am 30. Januar 2019 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD beschlossen zu empfehlen, den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6455 abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 22. Sitzung am 30. Januar 2019 die Beratungen über den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6455, den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6456 sowie den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6457 aufgenommen und abgeschlossen. Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6455 abzulehnen. Ferner empfiehlt der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE., den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6456 abzulehnen. Ferner empfiehlt der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Entschließungsantrag auf Drucksache 19/6457 abzulehnen. Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass die Koalitionsfraktionen mit der Plenardebatte in der Kernzeit des Parlaments aus Anlass des 70. Jahrestages der Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) explizit dafür geworben hätten, keine Entschließungsanträge einzubringen, denn die Debatte habe die Chance eröffnet, die Gemeinsamkeiten beim Thema Menschenrechte in den Vordergrund zu stellen. Demgegenüber würden in den drei vorliegenden Entschließungsanträgen gerade die Unterschiede zwischen den Fraktionen

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 9 Drucksache 19/7564 und parteipolitische Themen betont. So würden die universellen Menschenrechte in dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. so interpretiert, dass sie zu deren Parteiprogramm passten. DIE LINKE. erhebe nicht nur die falsche Forderung, Deutschland solle aus der NATO austreten und alle Bundeswehreinsätze schnell beenden, sondern sie erzeuge darüber hinaus auch den falschen Eindruck, dass Deutschland den Krieg exportiere. In Wahrheit ergreife Deutschland, anknüpfend die Erfolge bei der Verwirklichung der AEMR in den letzten 70 Jahren, eine ganze Reihe von Maßnahmen, um sich den weltweiten Tendenzen zum Abbau von Menschenrechtsstandards entgegen zu stellen. Was das Thema Digitalisierung und Menschenrechte anbelange, verweise man auf die Digitalisierungsstrategie des BMZ. Im Ergebnis werde man alle drei Anträge ablehnen. Das Jahr 2019, in dem der Europarat sein 70-jähriges Bestehen begehe und Deutschland als nichtständiges Mitglied dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angehöre, biete weitere Anlässe für Initiativen zur besseren Durchsetzung der Menschenrechte weltweit sowie für politische Akzentsetzungen Deutschlands für eine werteorientierte Außenpolitik. Die Fraktion der SPD vertrat die Ansicht, dass die Ausführungen der Fraktion der AfD gezeigt hätten, weshalb die Debatte zum 70. Jahrestag der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen dringend notwendig gewesen sei. Im nächsten Jahr werde sich auch die Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention zum 70. Mal jähren. Vor diesem Hintergrund habe man den Wunsch, dass diese Konvention noch mehr Beachtung finde, weil mittlerweile einige der 47 Mitgliedsstaaten des Europarats bestimmte Regeln, die dort verankert seien, nicht mehr beachteten und zum Beispiel einige Gerichtsurteile des Gerichtshofes nicht mehr so umsetzten, wie dies vorgesehen sei. Da bei den bürgerlichen Menschenrechten Rückschritte zu verzeichnen seien, müsse man alles daran setzen, um dagegen anzugehen. Daher habe man in den Koalitionsverhandlungen vereinbart, die Religionsfreiheit zu einem Arbeitsschwerpunkt zu machen, dem Thema Shrinking Space im Bereich von NGOs besondere Beachtung zu schenken und gemeinsam an der Umsetzung der bestehenden Menschenrechtsarchitektur zu arbeiten. Zugleich habe man sich mit Blick auf die wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen Rechte darauf verständigt, die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte konsequenter voranzutreiben, das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt zu ratifizieren und im Rahmen des UPR-Prozesses regelmäßig zu überprüfen, ob die Maßnahmen, zu denen sich Deutschland verpflichtet habe, auch umgesetzt und mit Leben gefüllt würden. Die Fraktion der AfD merkte an, dass die Plenardebatte aus Anlass des 70. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein solides Niveau gehabt und trotz aller politischen Differenzen in einem würdigen Rahmen stattgefunden habe. Auch aus diesem Grund habe die Fraktion der AfD keinen eigenen Entschließungsantrag eingebracht. Es stelle sich aber die Frage, inwiefern man dieses großartige Dokument ergänzen müsse. Die Fraktion der FDP habe das Thema Digitalisierung in den Vordergrund gestellt. Den entsprechenden Entschließungsantrag werde man jedoch ablehnen, weil hier die mit dem Thema zusammenhängenden menschenrechtlichen Probleme stark vereinfacht dargestellt würden. Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. sei vom alten sozialistischen Geist des Klassenkampfes geprägt. Offenbar solle es jedermann auf der Welt gestattet werden, seine Ansprüche in Deutschland geltend zu machen. Der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei Ausdruck einer postmodernen Identitätspolitik, die Menschen nur ihrer nach Gruppenzugehörigkeit definiere. Darin kämen die klassischen Rechte des Individuums deutlich zu kurz. Maßgebend für das Verständnis von Menschenrechten müsse die klassisch-liberale Freiheitstheorie sein, die das Individuum in den Mittelpunkt stelle. Die Fraktion der FDP führte aus, dass ihr Entschließungsantrag auf die Frage eingehe, wie digitale Partizipationsrechte in einer vernetzten Welt gewährleistet werden könnten. Bedauerlicherweise seien bedenkliche Phänomene wie anlasslose kommerzielle oder staatliche Datensammlungen, Ausspähsoftware, diverse Überwachungstechnologien bis hin zu Lauschangriffen heute schon bittere Realität. Daher setze man sich dafür ein, die Menschenrechte an die neuen Herausforderungen im digitalen Zeitalter anzupassen, und erhebe die Forderung, den UN-Zivilpakt um eine Art von Genfer Konvention 4.0 für den Schutz von Privatheit, Selbstbestimmung und Partizipation zu ergänzen. Ziel sei es, digitale Schutzräume für diejenigen zu schaffen, die sie im Zeitalter von digitaler Überwachung am dringendsten benötigten. Den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. werde man unter anderem deshalb ablehnen, weil er die Forderung enthalte, aus der NATO auszutreten und sofort alle Bundeswehreinsätze zu stoppen. Die Fraktion der FDP halte die NATO für ein erfolgreiches Sicherheitsbündnis, das auch in Zukunft ein Garant für die Sicherheit sein sollte. Der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordere die Abschaffung des Konzepts der sicheren Herkunftsstaaten, eine Position, die man ablehne.

Drucksache 19/7564 10 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, dass es sich lohnen würde, für ein Menschenrecht auf Frieden weltweit zu streiten. Diese Initiative müsse aber einhergehen mit einer Kritik an der NATO sowie an Rüstungsexporten in Länder wie Saudi-Arabien. Gleichzeitig gehe es darum, sich für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte hierzulande und weltweit einzusetzen. Eine gerechtere Wirtschaftsordnung sei die Voraussetzung dafür, dass Menschen überall auf der Welt nicht mehr aus ihrer Heimat fliehen müssten. Deutschland und die deutschen Unternehmen trügen eine Verantwortung dafür, sich für eine bessere Vereinbarkeit von Wirtschaft und Menschenrechten einzusetzen. Nötig seien aber auch Einzelmaßnahmen wie eine staatlich finanzierte Seenotrettung. Der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalte eine Vielzahl von Forderungen, mit denen man übereinstimme. Auch wenn die Linksfraktion der Forderung nach der Kopplung der Vergabe von Entwicklungshilfe als Budgethilfe an die Einhaltung der Menschenrechte nicht zustimme, werde sie dem Antrag folgen. Der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP nehme eine inhaltliche Zuspitzung auf die mit der Digitalisierung zusammenhängenden Menschenrechtsfragen vor. Dies halte man aber angesichts der Tatsache, dass noch sehr viele Menschen an Hunger litten oder dass ihnen das Recht auf Wasser, Bildung usw. vorenthalten werde, für problematisch. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte dar, dass ihr Entschließungsantrag auf die aktuellen Entwicklungen sowie auf die nationalen wie internationalen Herausforderungen für den Menschenrechtsschutz Bezug nehme. In vielen, auch demokratischen Ländern werde das internationale Menschenrechtsregime zunehmend in Frage gestellt. Auch die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft würden zunehmend eingeschränkt. Daher halte man es für eine herausragende Aufgabe der Bundesregierung, sich zu den multilateralen Formaten zu bekennen und sie im Rahmen aller multilateralen Institutionen derzeit insbesondere im Sicherheitsrat der VN zu verteidigen. Ferner sei es nötig, die Menschenrechte weiterzuentwickeln. Daher erhebe die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Forderung nach einem Menschenrechts-Mainstreaming in allen wichtigen Bereichen, angefangen vom Handel über Umwelt, Digitalisierung und Entwicklungszusammenarbeit bis hin zu Terrorismusbekämpfung und Verteidigung. Dem Entschließungsantrag der Fraktion der FDP werde man zustimmen, da er wichtige Forderungen zum Thema Menschenrechte in der digitalen Welt erhebe. Hingegen werde man den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. ablehnen. Insbesondere spreche man sich gegen die darin enthaltene Forderung nach einem Austritt Deutschlands aus der NATO aus. Berlin, den 30. Januar 2019 Michael Brand (Fulda) Berichterstatter Frank Schwabe Berichterstatter Jürgen Braun Berichterstatter Gyde Jensen Berichterstatterin Zaklin Nastic Berichterstatterin Margarete Bause Berichterstatterin

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