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Transkript:

Freigabe zur Abfrage: 01907 Verlautbarung Nr.: 39/019 Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger verlautbart gemäß 31 Abs. 8 ASVG: 173. Änderung des Erstattungskodex Der Erstattungskodex, Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 110/004, zuletzt geändert durch die Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 7/019, wird wie folgt geändert: (), (3), F14 L3, L4, L5,... SG Zeichenerklärung = Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Erstattungskodex beschränkt sich auf die in der Klammer angegebene Menge an Originalpackungen, die maximal abgegeben werden dürfen (z. B.: 0 g () Maximalmenge Packungen zu je 0 g). Erfolgt keine Angabe, darf nur eine Packung abgegeben werden. = Die Arzneispezialität ist nur für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in den Grünen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Für Verordnungen außerhalb der angegebenen Altersbeschränkung ist die Arzneispezialität wie eine Arzneispezialität des Gelben Bereichs des Erstattungskodex zu behandeln, wobei, wenn die Notwendigkeit für die Verordnung einer kindergerechten Zubereitung (z.b.: Saft) oder Dosierung entsprechend den Bestimmungen der HeilmittelBewilligungs und KontrollVerordnung und den Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise dokumentiert wird, die vorherige Bewilligung des chef und kontrollärztlichen Dienstes durch eine nachfolgende Kontrolle der Einhaltung der bestimmten Verwendung ersetzt werden kann. = Die Arzneispezialität ist nur für die angegebenen Voraussetzungen in den jeweiligen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Das Vorliegen der angegebenen Voraussetzungen muss verordnenden Arzt/von der verordnenden Ärztin durch den Vermerk am Rezept bestätigt werden. Für Verordnungen außerhalb der angegebenen Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. = Eine Langzeitbewilligung ist für die als Nummer angegebenen Monate möglich (z.b. L3 Langzeitbewilligung für 3 Monate möglich, L4 Langzeitbewilligung für 4 Monate möglich) = Arzneispezialitäten, welche ohne Einschränkung den strengen Abgabebestimmungen für Suchtgifte unterliegen. A. Grüner Bereich des Erstattungskodex A1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Grünen Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge OP ATCCode dung nummer Entschei Verfahrens Amgevita 40 mg Inj.lsg. Fertigpen Diagnose, Erstverordnung und regelmäßige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, ambulanz bzw. FachärztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien für einen zweckmäßigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird Hauptverband erstellt und unter www.hauptverband.at/erstattungskode x_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert. St. L04AB04 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/4433 www.ris.bka.gv.at 1 von 1

Amgevita 40 mg Inj.lsg. Fertigspr. Diagnose, Erstverordnung und regelmäßige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, ambulanz bzw. FachärztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien für einen zweckmäßigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird Hauptverband erstellt und unter www.hauptverband.at/erstattungskode x_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert. Amiodaron "Arcana" 00 mg Tabl. Clozapin "Accord" 5 mg Tabl. Clozapin "Accord" 100 mg Tabl. Eplerenon "HCS" 5 mg Herzinsuffizienz mit linksventrikulärer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynäkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde Eplerenon "HCS" 50 mg Herzinsuffizienz mit linksventrikulärer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynäkomastie) nach St. L04AB04 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/4433 10 St. 10 St. 3 3 C01BD01 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/4419 N05AH0 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/4447 N05AH0 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/4448 C03DA04 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/4441 C03DA04 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/444 weislich nicht vertragen wurde Ezetimib "Accord" 10 mg Tabl. 3 C10AX09 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/4453 Ezetimib "Aristo" 10 mg Tabl. 3 C10AX09 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/4456 Imraldi 40 mg Inj.lsg. Fertigpen Diagnose, Erstverordnung und regelmäßige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, ambulanz bzw. FachärztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien für einen zweckmäßigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird Hauptverband erstellt und unter www.hauptverband.at/erstattungskode x_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert. St. L04AB04 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/4443 www.ris.bka.gv.at von 1

Imraldi 40 mg Inj.lsg. Fertigspr. Diagnose, Erstverordnung und regelmäßige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung, ambulanz bzw. FachärztInnen (Rheumatologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Ophthalmologie). Eine Liste mit orientierenden Kriterien für einen zweckmäßigen Einsatz des Wirkstoffs Adalimumab wird Hauptverband erstellt und unter www.hauptverband.at/erstattungskode x_orientierende_kriterien_adalimumab publiziert. St. L04AB04 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/4444 Pelgraz 6 mg Inj.lsg. Fertigspr. 1 St. L03AA13 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/4440 Propafenon "Accord" 150 mg Propafenon "Accord" 300 mg C01BC03 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/4454 C01BC03 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/4455 A. Änderung der Verwendung von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: rensnum Verfah Arzneispezialität Menge OP ATCCode Fluconazol "Actavis" 150 mg Kaps. Vaginalmykosen oder Candida Balanitis Fluconazol "Actavis" 150 mg Kaps. Dermatomykosen Fluconazol "Actavis" 150 mg Kaps. Onychomykosen Fluconazol "ratiopharm" 50 mg Kaps. verschreibbar Fluconazol "ratiopharm" 100 mg Kaps. verschreibbar Fluconazol "ratiopharm" 150 mg Kaps. Vaginalmykosen oder Candida Balanitis mer 1 St. J0AC01 1.3.019 4.1.019 Abschnitt VVW/4 St. J0AC01 1.3.019 4.1.019 4 St. J0AC01 1.3.019 4.1.019 7 St. J0AC01 1.3.019 4.1.019 Abschnitt VVW/4 7 St. J0AC01 1.3.019 4.1.019 Abschnitt VVW/41 1 St. J0AC01 1.3.019 4.1.019 Abschnitt VVW/419 www.ris.bka.gv.at 3 von 1

Fluconazol "ratiopharm" 150 mg Kaps. Dermatomykosen Fluconazol "ratiopharm" 150 mg Kaps. Onychomykosen Fluconazol "ratiopharm" 00 mg Kaps. verschreibbar Itrabene Dermis Kaps. Onychomykosen Itrabene Kaps. Vaginalmykosen Itrabene Kaps. Dermatomykosen oder oralen Candidosen St. J0AC01 1.3.019 4.1.019 4 St. J0AC01 1.3.019 4.1.019 7 St. J0AC01 1.3.019 4.1.019 Abschnitt VVW/40 8 St. J0AC0 1.3.019 4.1.019 Abschnitt VVW/416 4 St. J0AC0 1.3.019 4.1.019 Abschnitt VVW/417 J0AC0 1.3.019 4.1.019 A3. Änderung der Packungsgröße von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: rensnum Verfah Arzneispezialität Menge OP ATCCode Atenolol "Genericon" comp. mite Streichung der 0 St.Pkg. mer 50 St. C07CB03 1.3.019 19.1. Abschnitt VIII/14506 A4. Streichung von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge OP ATCCode F14 Amoxicillin "ratiopharm" 50 mg/ 5 ml Trockensaft Bilokord,5 mg Tabl. Bilokord 5 mg Tabl. Bilokord 10 mg Tabl. 60 ml 1 ML = 5 ml 100 ml 1 ML = 5 ml 10 St. 10 St. 10 St. Verfahrensnummer J01CA04 1.3.019 19.1. Abschnitt VIII/14373 C07AB07 1.3.019 19.1. Abschnitt VIII/14374 C07AB07 1.3.019 19.1. Abschnitt VIII/14375 C07AB07 1.3.019 19.1. Abschnitt VIII/14376 www.ris.bka.gv.at 4 von 1

Clavamox 65 mg 1 St. J01CR0 1.3.019 19.1. Abschnitt VIII/14383 Climara 50 mcg/4 h DepotPflaster bei schwerem klimakterischen Syndrom Climen 8 Tage Drag. bei schwerem klimakterischen Syndrom 4 St. G03CA03 1.3.019 19.1. Abschnitt VIII/14300 8 St. G03HB01 1.3.019 19.1. Abschnitt VIII/1499 Ramipril "Genericon" 5 mg Kaps. C09AA05 1.3.019 19.1. Abschnitt VIII/14505 Simvastatin "Bayer" 40 mg Ziprasidon "Actavis" 0 mg Hartkaps. Ziprasidon "Actavis" 40 mg Hartkaps. Ziprasidon "Actavis" 60 mg Hartkaps. Ziprasidon "Actavis" 80 mg Hartkaps. Zoledronsäure "Sandoz" 5 mg/ 100 ml Inf.lsg. PatientInnen mit Knochenbruchkrankheit (Osteoporose) mit hohem Frakturrisiko oder vorhergegangenen Frakturen nach inadäquatem Trauma. C10AA01 1.3.019 19.1. Abschnitt VIII/14377 N05AE04 1.3.019 19.1. Abschnitt VIII/14379 N05AE04 1.3.019 19.1. Abschnitt VIII/14380 N05AE04 1.3.019 19.1. Abschnitt VIII/14381 N05AE04 1.3.019 19.1. Abschnitt VIII/1438 1 St. M05BA08 1.3.019 19.1. Abschnitt VIII/14487 Bei M. Paget des Skeletts: Erstverordnung und Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung B. Gelber Bereich des Erstattungskodex B1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Gelben Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge OP ATCCode SG Subutex mg Sublingualtabl. 7 St. 8 St. Zur Substitutionsbehandlung (lt. Suchtgiftverordnung), bei Unverträglichkeit der kostengünstigeren Therapiealternative Methadon. SG Subutex 8 mg Sublingualtabl. 7 St. 8 St. SG Zur Substitutionsbehandlung (lt. Suchtgiftverordnung), bei Unverträglichkeit der kostengünstigeren Therapiealternative Methadon. Bupensan Duo mg/0,5 mg Sublingualtabl. 7 St. 8 St. Zur Substitutionsbehandlung (lt. Suchtgiftverordnung) Verfahrensnummer N07BC01 1.1. Abschnitt VII/69 16 N07BC01 1.1. Abschnitt VII/70 16 N07BC51 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/44 www.ris.bka.gv.at 5 von 1

SG SG Bupensan Duo 4 mg/1 mg Sublingualtabl. 7 St. 8 St. Zur Substitutionsbehandlung (lt. Suchtgiftverordnung) Bupensan Duo 8 mg/ mg Sublingualtabl. 7 St. 8 St. N07BC51 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/443 N07BC51 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/444 Zur Substitutionsbehandlung (lt. Suchtgiftverordnung) Daxas 50 mcg Tabl. 8 St. R03DX07 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/443 Zur Anbehandlung für 8 Tage in Kombination mit einer täglichen maximal hoch dosierten Therapie mit einem lang wirkenden inhalativen Anticholinergikum plus einem langwirkenden inhalativen BetaAgonisten (LAMA + LABA) ODER mit LAMA + LABA plus einem inhalativen Corticosteroid (LAMA + LABA + ICS) bei Erwachsenen mit schwerer oder sehr schwerer COPD (GOLD 3 oder 4) UND Symptomen einer chronischen Bronchitis UND COPDAssessmentTest (CAT) vor Therapiebeginn größer gleich 10 Punkte UND wenn trotz einer täglichen maximal hoch dosierten Therapie mit einem LAMA + LABA oder LAMA + LABA + ICS drei oder mehr schwere Exazerbationen in den letzten 1 Monaten auftraten, die die Gabe von systemischen Corticosteroiden über mehr als drei Tage erforderten ODER mindestens eine schwerwiegende Exazerbation mit stationärer Spitalsbehandlung in den letzten 1 Monaten auftrat. Nicht in Kombination mit Theophyllin. Ersteinstellung und Weiterverordnung durch PulmologInnen. Weiterbehandlung ausschließlich mit der 500 mcgwirkstoffstärke. Überprüfung und Dokumentation der Wirksamkeit alle 6 Monate anhand der Anzahl an schweren und schwerwiegenden Exazerbationen (Definition siehe oben) in den letzten 1 Monaten. Die Therapie ist nur fortzuführen bei gleichbleibender oder sinkender CAT Punkteanzahl und einer Reduktion der Anzahl an Exazerbationen im Vergleich zum Ausgangswert vor Therapiebeginn. Segluromet,5 mg/1000 mg 56 St. A10BD3 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/436 Bei PatientInnen mit Diabetes Typ II Die Behandlung darf erst ab einem HbA1c größer 7 begonnen werden. Die Behandlung hat nur als SecondlineTherapie zu erfolgen. Keine Neueinstellung bei einer KreatininClearance kleiner 60 ml/min, kein Einsatz bei einer KreatininClearance kleiner 45 ml/min. Regelmäßige Kontrollen der Nierenfunktionsparameter gemäß Fachinformation. Regelmäßige HbA1cBestimmungen sind durchzuführen. Segluromet 7,5 mg/1000 mg 56 St. A10BD3 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/4363 Bei PatientInnen mit Diabetes Typ II Die Behandlung darf erst ab einem HbA1c größer 7 begonnen werden. Die Behandlung hat nur als SecondlineTherapie zu erfolgen. Keine Neueinstellung bei einer KreatininClearance kleiner 60 ml/min, kein Einsatz bei einer KreatininClearance kleiner 45 ml/min. Regelmäßige Kontrollen der Nierenfunktionsparameter gemäß Fachinformation. Regelmäßige HbA1cBestimmungen sind durchzuführen. www.ris.bka.gv.at 6 von 1

Steglatro 5 mg 8 St. Bei PatientInnen mit Diabetes Typ II Die Behandlung darf erst ab einem HbA1c größer 7 begonnen werden. Die Behandlung hat nur als SecondlineTherapie zu erfolgen. Keine Neueinstellung bei einer KreatininClearance kleiner 60 ml/min, kein Einsatz bei einer KreatininClearance kleiner 45 ml/min. Regelmäßige Kontrollen der Nierenfunktionsparameter gemäß Fachinformation. Regelmäßige HbA1cBestimmungen sind durchzuführen. Steglatro 15 mg 8 St. A10BK04 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/4360 A10BK04 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/4361 Bei PatientInnen mit Diabetes Typ II Die Behandlung darf erst ab einem HbA1c größer 7 begonnen werden. Die Behandlung hat nur als SecondlineTherapie zu erfolgen. Keine Neueinstellung bei einer KreatininClearance kleiner 60 ml/min, kein Einsatz bei einer KreatininClearance kleiner 45 ml/min. Regelmäßige Kontrollen der Nierenfunktionsparameter gemäß Fachinformation. Regelmäßige HbA1cBestimmungen sind durchzuführen. Xeljanz 10 mg 56 St. L04AA9 1.3.019 4.1.019 Abschnitt IV/4397 Mittelschwere bis schwere aktive Colitis ulcerosa bei Erwachsenen bei Versagen, Unverträglichkeit oder Kontraindikation der konventionellen Therapien. Erstverordnung und engmaschige Kontrollen durch einen Facharzt/eine Fachärztin mit Additivfach für Gastroenterologie. Keine Fortsetzung der Behandlung der PatientInnen, die innerhalb von 8 bis 16 Behandlungswochen nicht klinisch ansprechen. B. Änderung der Verwendung von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge OP ATCCode Verfahrensnummer Baraclude 0,5 mg J05AF10 1.3.019 4.1.019 Abschnitt VII/343 Bei Nukleosidnaiven Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen (ab 33 kg) in der Indikation chronische Hepatitis B mit kompensierter Lebererkrankung und nachgewiesener aktiver VirusReplikation (mehr als 10.000 HBVDNAKopien/ml oder.000 IU/ml), kontinuierlich erhöhten SerumAlaninAminotransferase (ALT)Werten sowie Nachweis einer aktiven Leberentzündung und/oder Fibrose. Indikationsstellung und Therapieüberwachung durch einen Arzt/eine Ärztin mit Erfahrung in der Behandlung der Hepatitis B. Regelmäßige Überwachung der ALTWerte (alle 3 Monate) und virologischer Parameter (alle 6 Monate). Die Therapie ist abzusetzen: bei HBeAgpositiven PatientInnen ohne Zirrhose: 6 bis 1 Monate nach HBeAg Serokonversion oder bei HBsAgSerokonversion oder Verlust der Wirksamkeit bei HBeAgnegativen PatientInnen ohne Zirrhose: Bei HBsAgSerokonversion oder Verlust der Wirksamkeit. www.ris.bka.gv.at 7 von 1

Baraclude 1 mg J05AF10 1.3.019 4.1.019 Abschnitt VII/344 Bei Erwachsenen in der Indikation chronische Hepatitis B bei Lamivudinrefraktären (nicht bei LamivudinResistenz) PatientInnen mit kompensierter Lebererkrankung und nachgewiesener aktiver VirusReplikation (mehr als 10.000 HBVDNAKopien/ml oder.000 IU/ml), kontinuierlich erhöhten SerumAlaninAminotransferase (ALT)Werten sowie Nachweis einer aktiven Leberentzündung und/oder Fibrose. bei dekompensierter Lebererkrankung Indikationsstellung und Therapieüberwachung durch einen Arzt/eine Ärztin mit Erfahrung in der Behandlung der Hepatitis B. Regelmäßige Überwachung der ALTWerte (alle 3 Monate) und virologischer Parameter (alle 6 Monate). Die Therapie ist abzusetzen: bei HBeAgpositiven PatientInnen ohne Zirrhose: 6 bis 1 Monate nach HBeAg Serokonversion oder bei HBsAgSerokonversion oder Verlust der Wirksamkeit bei HBeAgnegativen PatientInnen ohne Zirrhose: bei HBsAgSerokonversion oder Verlust der Wirksamkeit. L3 Esmya 5 mg Tabl. 8 St. G03XB0 1.3.019 4.1.019 Abschnitt VVW/41 Zur präoperativen Behandlung mittlerer bis starker Symptome durch Gebärmutter Myome bei erwachsenen Patientinnen im fortpflanzungsfähigen Alter, für die eine myombedingte Operation vorgesehen ist, für eine Dauer von maximal 1 Wochen. Zur IntervallTherapie mittlerer bis starker Symptome durch GebärmutterMyome bei erwachsenen Patientinnen im fortpflanzungsfähigen Alter, für die eine myombedingte Operation nicht in Frage kommt. Dabei ist zumindest das in der Fachinformation geforderte behandlungsfreie Intervall einzuhalten. Eine Kostenübernahme kann maximal für 4 Behandlungszyklen erfolgen. Diagnosestellung und Therapieeinleitung durch FachärztInnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Cave Leberfunktion: Vor Beginn einer Behandlung mit Ulipristalacetat sowie während der in der Fachinformation vorgesehenen Intervalle ist die Leberfunktion durch Bestimmung der Transaminasen zu prüfen. Ulipristalacetat eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 3 Monate (L3). www.ris.bka.gv.at 8 von 1

Xeljanz 5 mg 56 St. L04AA9 1.3.019 4.1.019 Abschnitt VVW/409 1. Mittelschwere bis schwere aktive rheumatoide Arthritis bei Erwachsenen bei Versagen von mindestens einem DMARD (diseasemodifying antirheumatic drug), wobei Methotrexat in ausreichender Dosierung und ausreichender Dauer verabreicht worden sein muss. Um eine maximale Wirksamkeit zu gewährleisten, wird Tofacitinib in Kombination mit Methotrexat angewendet. Tofacitinib kann im Falle einer Unverträglichkeit von Methotrexat als Monotherapie angewendet werden. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Facharzt/eine Fachärztin mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die berechtigt sind, solche auszubilden.. Aktive und progressive PsoriasisArthritis bei Erwachsenen bei Versagen von mindestens einem DMARD (diseasemodifying antirheumatic drug), wobei Methotrexat in ausreichender Dosierung und ausreichender Dauer verabreicht worden sein muss. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Facharzt/eine Fachärztin mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die berechtigt sind, solche auszubilden. 3. Mittelschwere bis schwere aktive Colitis ulcerosa bei Erwachsenen bei Versagen, Unverträglichkeit oder Kontraindikation der konventionellen Therapien. Erstverordnung und engmaschige Kontrollen durch einen Facharzt/eine Fachärztin mit Additivfach für Gastroenterologie. Keine Fortsetzung der Behandlung der PatientInnen, die innerhalb von 8 bis 16 Behandlungswochen nicht klinisch ansprechen. B3. Streichung von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge OP ATC Code Verfahrensnummer Exviera 50 mg 56 St. J05AP09 1.3.019.5.017 Abschnitt VVW/371 017 Bei erwachsenen PatientInnen ab Jahren mit chronischer Hepatitis C. Genotyp 1a ohne Zirrhose: in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir und Ribavirin für 1 Wochen Genotyp 1a mit kompensierter Zirrhose: in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir und Ribavirin für 4 Wochen Genotyp 1b ohne Zirrhose oder mit kompensierter Zirrhose: in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir für 1 Wochen. 8 Wochen können bei nicht vorbehandelten Genotyp1bPatientInnen mit minimaler bis moderater Fibrose in Betracht gezogen werden. Die PatientInnen sind vor Therapiebeginn in das Hepatitis CRegister des Hauptverbandes aufzunehmen. Die Verordnung hat durch ein spezialisiertes Zentrum von einem Facharzt/einer Fachärztin für Innere Medizin mit dem Additivfach Gastroenterologie und Hepatologie oder lnfektiologie und Tropenmedizin mit Erfahrung in der Behandlung der Hepatitis C zu erfolgen. Spezialisierte Zentren sind solche, in denen Diagnosestellung, Kontrollen und Therapieüberwachung dieser PatientInnen mit chronischer Hepatitis C erfolgen und die über die Möglichkeit eines diagnostischen Nachweises des Fibrosegrades verfügen. Die Liste der für die Verordnung in Frage kommenden Einrichtungen wird Hauptverband erstellt und unter www.hauptverband.at/erstattungskodex_hepatitis_c publiziert. Die Aufnahme ist befristet und endet mit 8..019. www.ris.bka.gv.at 9 von 1

Nevirapin "Sandoz" 00 mg Tabl. J05AG01 1.3.019 19.1. Abschnitt VIII/14378 In Kombination mit mindestens zwei anderen antiretroviralen Arzneimitteln bei HIV1infizierten Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren mit fortgeschrittenem oder fortschreitendem Immundefekt (Definition siehe Fachinformation). Die Therapieeinleitung und regelmäßige kontrollen sind von einem Arzt/einer Ärztin, der/die Erfahrung in der Behandlung der HIVInfektion besitzt, durchzuführen. L6 Victoza 6 mg/ml Inj.lsg. Fertigpen St. A10BJ0 1.3.019 0.1.017 Bei PatientInnen mit Diabetes Typ II Die Behandlung mit Liraglutid hat nur als DrittlinienTherapie nach Ausschöpfung der Therapiemöglichkeiten mit kostengünstigeren, oralen Erst und ZweitlinienTherapien aus dem EKO im Grünen und Gelben Bereich (ATC Codes A10BA0, A10BB, A10BX0, A10BD, A10BG, A10BH, A10BK) zu erfolgen. Die Therapie darf nur ab einem HbA1cWert von 8,0 % begonnen werden. Die Behandlung darf nur ab einem Body Mass Index von 30 kg/m begonnen werden. Erstverordnung nur durch FachärztInnen für Innere Medizin mit Erfahrung auf dem Gebiet der DiabetesBehandlung oder durch spezialisierte Zentren. Angabe von Ausgangsgewicht, BMI und HbA1c bei Therapiebeginn. Die Therapie wird nach 6 Monaten evaluiert, dabei muss eine Reduktion des HbA1c um 1 % und eine Gewichtsreduktion um mindestens 3 kg gegenüber dem Ausgangswert bei Therapiebeginn erreicht werden. Liraglutid darf nur in Kombination mit Metformin, einem Sulfonylharnstoff, einem Thiazolidindion und/oder Basalinsulin eingesetzt werden. Liraglutid darf nicht mit DPPIVHemmern, SGLTHemmern oder Gliniden kombiniert werden. Liraglutid darf nicht als Monotherapie eingesetzt werden. Kein Einsatz bei schwerer Nierenfunktionsstörung (KreatininClearance unter 30 ml/min) oder terminaler Niereninsuffizienz. Liraglutid eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 6 Monate (L6). Die Aufnahme in den EKO ist befristet und endet mit 8..019. 4.1.019 Abschnitt IV/3714 016 und Abschnitt VVW/411 www.ris.bka.gv.at 10 von 1

Viekirax 1,5 mg/75 mg/50 mg 56 St. J05AP53 1.3.019.5.017 Abschnitt VVW/37 017 Bei erwachsenen PatientInnen ab Jahren mit chronischer Hepatitis C. Genotyp 1a ohne Zirrhose: in Kombination mit Dasabuvir und Ribavirin für 1 Wochen Genotyp 1a mit kompensierter Zirrhose: in Kombination mit Dasabuvir und Ribavirin für 4 Wochen Genotyp 1b ohne Zirrhose oder mit kompensierter Zirrhose: in Kombination mit Dasabuvir für 1 Wochen. 8 Wochen können bei nicht vorbehandelten Genotyp 1bPatientInnen mit minimaler bis moderater Fibrose in Betracht gezogen werden. Genotyp 4 ohne Zirrhose oder mit kompensierter Zirrhose: in Kombination mit Ribavirin für 1 Wochen Die PatientInnen sind vor Therapiebeginn in das Hepatitis CRegister des Hauptverbandes aufzunehmen. Die Verordnung hat durch ein spezialisiertes Zentrum von einem Facharzt/einer Fachärztin für Innere Medizin mit dem Additivfach Gastroenterologie und Hepatologie oder lnfektiologie und Tropenmedizin mit Erfahrung in der Behandlung der Hepatitis C zu erfolgen. Spezialisierte Zentren sind solche, in denen Diagnosestellung, Kontrollen und Therapieüberwachung dieser PatientInnen mit chronischer Hepatitis C erfolgen und die über die Möglichkeit eines diagnostischen Nachweises des Fibrosegrades verfügen. Die Liste der für die Verordnung in Frage kommenden Einrichtungen wird Hauptverband erstellt und unter www.hauptverband.at/erstattungskodex_hepatitis_c publiziert. Die Aufnahme ist befristet und endet mit 8..019. C. Roter Bereich des Erstattungskodex C1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Roten Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge ATCCode Everolimus "HCS",5 mg Tabl. L01XE10 1..019 Everolimus "HCS" 5 mg Tabl. L01XE10 1..019 Everolimus "HCS" 10 mg Tabl. L01XE10 1..019 Everolimus "Mylan",5 mg Tabl. L01XE10 1..019 Everolimus "Mylan" 5 mg Tabl. L01XE10 1..019 Everolimus "Mylan" 10 mg Tabl. L01XE10 1..019 Hyrimoz 40 mg Inj.lsg. Fertigpen St. L04AB04 1..019 SG Sativex Spray zur Anwendung in 3 St. N0BG10 1..019 der Mundhöhle Nocutil 0,1 mg Tabl. H01BA0 4..019 Pelmeg 6 mg Inj.lsg. Fertigspr. 1 St. L03AA13 4..019 Hidrasec 100 mg Hartkaps. 0 St. A07XA04 6..019 Ziextenzo 6 mg Inj.lsg. Fertigspr. 1 St. L03AA13 11..019 Ritonavir "Accord" 100 mg J05AE03 15..019 Braftovi 50 mg Hartkaps. 11 St. L01XE46 1.3.019 Braftovi 75 mg Hartkaps. 168 St. L01XE46 1.3.019 Mektovi 15 mg 168 St. L01XE41 1.3.019 www.ris.bka.gv.at 11 von 1

C. Streichung von im Roten Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge ATCCode Advagraf 3 mg Hartkaps., retardiert Crysvita Inj.lsg. Xarelto,5 mg Diliban 37,5 mg/35 mg Diliban 75 mg/650 mg Simbrinza 10 mg/ml + mg/ml Augentropfensusp. Verfahrensnummer L04AD0 0.1.019 Abschnitt IV/4380 10 mg 0 mg 30 mg 0 St. 0 St. M05BX05 15..019 Abschnitt IV/4446 B01AF01 0..019 Abschnitt IV/445 N0AJ13 1.3.019 3.4. Abschnitt IV/4107 017 N0AJ13 1.3.019 3.4. Abschnitt IV/4106 017 5 ml S01EC54 1.3.019 19.1. Abschnitt IV/4385 * Die Aufnahmen der Arzneispezialitäten in den Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgten ex lege mit dem Zeitpunkt des Vorliegens des vollständigen Antrags, wenn ein Antrag auf Aufnahme in den Grünen oder Gelben Bereich des Erstattungskodex gestellt wurde. Die Aufnahme der Arzneispezialitäten Subutex mg Sublingualtabl. und Subutex 8 mg Sublingualtabl. in den Gelben Bereich des Erstattungskodex erfolgte auf Grund der Aufhebung der Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts 17. November 017 zu W 147 157681/9E, W147 1576841/9E durch das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zu Ra /08/0387. Die Streichung der Arzneispezialität Advagraf 3 mg Hartkaps., retardiert aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgte wegen Zurückziehung des Antrages des vertriebsberechtigten Unternehmens auf Aufnahme in den Grünen Bereich des Erstattungskodex. Die Streichung der Arzneispezialität Crysvita Inj.lsg. aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgte wegen Zurückziehung des Antrages des vertriebsberechtigten Unternehmens auf Aufnahme in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Die Streichung der Arzneispezialität Xarelto,5 mg aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgte wegen Zurückziehung des Antrages des vertriebsberechtigten Unternehmens auf Aufnahme in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Die Streichung der Arzneispezialitäten Diliban 37,5 mg/35 mg und Diliban 75 mg/650 mg erfolgte auf Grund der des Bundesverwaltungsgerichtes 17. Jänner 019, W147 1963561/10E und W147 1963581/9E. Die Streichung der Arzneispezialität Simbrinza 10 mg/ml + mg/ml Augentropfensusp. aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgte, weil das vertriebsberechtigte Unternehmen von seinem Recht, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht nach 351h ASVG gegen die des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger 19. Dezember, wonach die ebengenannte Arzneispezialität aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex zu streichen ist, innerhalb der in Abs 3 leg cit normierten Frist einzubringen, keinen Gebrauch machte. Für den Hauptverband: Biach Probst www.ris.bka.gv.at 1 von 1