PROFESSUR FÜR TECHNISCHE MECHANIK INFORMATIONEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ Altenberger Straße 69 4040 Linz, Österreich www.jku.at DVR 0093696
Inhaltsverzeichnis 1. Die Johannes Kepler Universität Linz (Österreich)... 3 2. Die Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät... 3 3. Der Fachbereich Mechatronik... 4 4. Anforderungen an die Stelle Technische Mechanik... 4 4.1. Forschung... 4 4.2. Lehre... 5 4.3. Weitere Anforderungen... 6 5. Gesetzlicher Rahmen... 6 5.1. Anstellungsverhältnis... 6 5.2. Pensionsrechtliche Situation... 6 5.2.1. Pension... 6 5.2.2. Betriebspensionskasse für Universitätsprofessor/inn/en... 7 6. Gehalt... 7 7. Bewerbungsunterlagen... 7 7.1. Allgemeines... 8 7.2. Forschung... 8 7.3. Lehre... 8 7.4. Sonstiges... 8 8. Auskünfte... 8 Professur für Technische Mechanik 2/8
1. Die Johannes Kepler Universität Linz (Österreich) Die Johannes Kepler Universität Linz (JKU Linz, http://www.jku.at) ist eine junge europäische Universität mit spezifischen Schwerpunkten im Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Rechtswissenschaften, der Technik und Naturwissenschaften und seit 2014 auch der Humanmedizin. Sie hat sich in den fünf Jahrzehnten ihres Bestehens durch ihre vielfältige Forschungs- und Lehrleistung zu einer national und international anerkannten Institution in Wirtschaft und Forschung etabliert. Die JKU ist eine Campusuniversität am Stadtrand von Linz. Der Campus ermöglicht eine einzigartige Nähe zwischen allen Disziplinen. Interdisziplinäre Zusammenarbeit, innovative Grundlagenforschung und eine starke Kooperation zu Industrie und Wirtschaft in der Anwendung der Forschungsergebnisse bestimmen ihre Grundausrichtung. Getragen vom Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre erbringt die JKU durch Kreation und Transfer von Wissen Dienstleistungen mit hohem Nutzen für Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Ihre Kernzielgruppen sind Studierende, die Scientific Community sowie Organisationen des privaten und öffentlichen Lebens. Als die größte Forschungs- und Lehrinstitution in Oberösterreich, und somit als ein Zentrum für Wissenstransfer, trägt die Universität zum Erhalt und zur Entwicklung der dynamischen Wirtschaftsregion Oberösterreich bei. Sie nimmt an Kompetenzzentren teil und entwickelt Spin-Off- Programme, die Firmenneugründungen unterstützen. Die JKU hat in ihrem Leitbild und Strategiekonzept die Grundlinien ihrer künftigen Entwicklung festgelegt. Eine ihrer Besonderheiten liegt in der Zusammenfassung der vier Fakultäten Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Medizinische Fakultät auf einem 350.000 m² großen Campusgelände im Norden der Stadt Linz. 2. Die Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Die Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät umfasst 58 Institute, die in folgenden Fachbereichen in Grundlagenforschung sowie anwendungsorientierter Forschung tätig sind: Chemie und Kunststofftechnik Informatik Mathematik Mechatronik Physik Nähere Informationen finden Sie unter https://www.jku.at/technisch-naturwissenschaftliche-fakultaet Professur für Technische Mechanik 3/8
3. Der Fachbereich Mechatronik Der Fachbereich Mechatronik besteht aus folgenden vierzehn Instituten, die teilweise in Abteilungen untergliedert sind: Institut für Design und Regelung Mechatronischer Systeme Institut für Elektrische Antriebe und Leistungselektronik Institut für Elektrische Messtechnik Institut für Konstruktiven Leichtbau Institut für Maschinenlehre und Hydraulische Antriebstechnik Institut für Mechatronische Produktentwicklung und Fertigung Institut für Medizin- und Biomechatronik Institut für Mikroelektronik und Mikrosensorik Institut für Nachrichtentechnik und Hochfrequenzsysteme Abteilung für Nachrichtentechnik Abteilung für Hochfrequenzsysteme Institut für Regelungstechnik und Prozessautomatisierung Institut für Robotik Institut für Strömungslehre und Wärmeübertragung Abteilung für Particulate Flow Modelling Institut für Technische Mechanik JKU HOERBIGER Research Institute for Smart Actuators 4. Anforderungen an die Stelle Technische Mechanik 4.1. Forschung Es wird erwartet, dass der/die Stelleninhaber/in als Nachfolger/in von Professor Hans Irschik Leitungsfunktionen am Institut für Technische Mechanik übernimmt. Voraussetzungen und Kriterien zur Beurteilung der Qualifikation sind insbesondere: 1. Forschungskompetenz auf einem aktuellen Gebiet der Technischen Mechanik fester Körper (insbesondere der Kontinuumsmechanik), wobei fachübergreifende Forschungen zu interdisziplinären Fragestellungen der Mechatronik erwünscht sind 2. Habilitation oder eine damit vergleichbare Qualifikation im Bereich der Mechanik (Beilage eines Nachweises) 3. Wissenschaftliche Reputation, nachgewiesen durch hochwertige Publikationen (Publikationsliste sowie Beilage der 5-8 wichtigsten Publikationen), Patente (Patentliste), wissenschaftliche Vortragstätigkeit (Liste der eingeladenen Vorträge), Herausgeber/innen- und Gutachter/innen-Tätigkeit, Organisation von Konferenzen, etc. Professur für Technische Mechanik 4/8
4. Internationale Erfahrung mit Bezug zur Technischen Mechanik, nachgewiesen z.b. durch längere facheinschlägige Auslandsaufenthalte oder durch Kooperationen mit ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen 5. Organisation, Akquisition und Leitung von drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten (Funktion, Projektvolumen, Auftrag- bzw. Fördergeber, Dauer, Projektleiter/in bzw. Anzahl der Mitarbeiter/innen in Vollzeitäquivalenten bei Leitung des Projektes) 6. Forschungskonzept für die zukünftige Tätigkeit als Professor/Professorin für Technische Mechanik im Kontext der Forschungslandschaft der JKU, insbesondere der Fachbereiche der TNF 4.2. Lehre Die JKU bekennt sich zur forschungsgeleiteten Lehre. Der/die Bewerber/in soll insbesondere Lehrveranstaltungen zur Mechanik im Bachelor- und Masterstudium Mechatronik sowie im Bachelorstudium Kunststofftechnik anbieten. Eine Beteiligung an der Grundausbildung in Mechatronik und an Service-Lehrveranstaltungen für andere Fachbereiche wird erwartet. Erwartet wird die Fähigkeit und Bereitschaft zur verantwortlichen Mitwirkung an den Lehraufgaben des Instituts. Aktuell sind dies: Bachelorstudium Technische Mechanik 1 und 2 (Vorlesung und Übung, Pflichtlehrveranstaltungen) Computergestützte Methoden der Mechanik (Vorlesung und Praktikum, Wahlpflicht) Schwingungsmesstechnik Praktikum (Praktikum, Wahlpflicht) Masterstudium Nichtlineare Feldtheorien der Mechanik (Vorlesung und Übung, Pflichtlehrveranstaltungen) Wahllehrveranstaltungen: Festigkeitslehre, Schwingungsmesstechnik, Rotordynamik, Mechanik intelligenter Konstruktionen, Höhere Computergestützte Methoden Details zu den jeweiligen Lehrveranstaltungen sind unter http://studienhandbuch.jku.at zu finden. Darüber hinaus wird erwartet, dass der/die Bewerber/in bereit ist, am Aufbau neuer Studiengänge, z.b. Maschinenbau, mitzuwirken. Wünschenswert sind Kooperationen mit in- und ausländischen Universitäten. Aufgrund der Internationalisierung der Ausbildung wird eine Lehr- und Vortragstätigkeit auch in englischer Sprache erwartet. Voraussetzungen und Kriterien zur Beurteilung der Qualifikation sind insbesondere: 1. Die Fähigkeit zur Abhaltung der angeführten Lehrveranstaltungen (nachgewiesen durch eine Liste der bisher abgehaltenen Lehrveranstaltungen, inkl. hochschuldidaktischer Fortbildungsveranstaltungen und Aktivitäten) 2. Abhaltung der Lehrveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache 3. Erfahrung in der Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten Studierender, wie Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertationen (Liste der betreuten Arbeiten) 4. Lehrkonzept für die zukünftige Tätigkeit als Professor/Professorin für Technische Mechanik im Professur für Technische Mechanik 5/8
Kontext des Lehrangebots der JKU, insbesondere der Fachbereiche der TNF 4.3. Weitere Anforderungen Von großer Bedeutung ist die Bereitschaft zur Kooperation mit den Instituten des Fachbereichs Mechatronik und mit Forschungseinrichtungen, die im Umfeld der JKU angesiedelt sind, wie z.b. dem Linz Center of Mechatronics (LCM). Managementkompetenz sowie Erfahrung in der fachlichen und disziplinarischen Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind erwünscht. Erwartet wird die Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben innerhalb der universitären Selbstverwaltung. Laut Frauenförderungsplan stellen Erfahrungen in Personalentwicklung und Frauenförderung sowie die Teilnahme an Gender Mainstreaming Projekten auch relevante Auswahlkriterien dar. Diese Unterlagen sind, sofern vorhanden, beizulegen. 5. Gesetzlicher Rahmen Die Universitäten sind seit 1.1.2004 selbständige vollrechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts mit unternehmensähnlicher Struktur. Sie werden auf Basis dreijähriger Leistungsvereinbarungen mit dem Staat finanziert, verfügen über ein Globalbudget und unterliegen keinem Weisungsverhältnis zum Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. 5.1. Anstellungsverhältnis Sämtliche Anstellungsverhältnisse einschließlich der Professuren unterliegen dem Angestelltengesetz. Die Berufung als Universitätsprofessor/in stellt daher den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der Universität dar, für den das Angestelltengesetz mit den damit verbundenen arbeits-, sozial- und pensionsrechtlichen Bestimmungen sowie der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten den rechtlichen Rahmen darstellen. Nach 5 Jahren erfolgt eine Evaluierung der Lehr- und Forschungstätigkeit sowie der administrativen Tätigkeit zur Erfüllung allfälliger Zielvereinbarungen. 5.2. Pensionsrechtliche Situation 5.2.1. Pension Das Pensionskonto der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (PVA) ist die Berechnungsgrundlage für Ihre Pension. Allen Pensionskontoinhaber/innen werden für Versicherungszeiten jährlich Teilgutschriften eingetragen, die 1,78 Prozent der jährlichen Beitragsgrundlagen betragen und diese sind mit der Höchstbemessungsgrundlage gedeckelt. Die Summe der Teilgutschriften bildet die Gesamtgutschrift, diese wird jedes Jahr aufgewertet. Die Professur für Technische Mechanik 6/8
Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt die monatliche Bruttopension. Nähere Auskünfte zur staatlichen Pension erhalten Sie direkt von der PVA. 5.2.2. Betriebspensionskasse für Universitätsprofessor/inn/en Nach UG 2002 ist eine besondere Pensionskassenregelung für Universitätsprofessor/inn/en vorgesehen, die durch den Kollektivvertrag vereinbart wird. Die Beitragsleistung durch die Universität beträgt 10 % des im Kollektivvertrag jeweils vorgesehenen Mindestgehaltes. Freiwillige über das kollektivvertragliche Mindestgehalt hinausgehende Gehaltszahlungen sind nicht Gegenstand der Berechnungsgrundlage der Beitragsleistungen. 6. Gehalt Die Höhe des Mindestgehaltes für die Verwendungsgruppe A 1 (Professur) ist im Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten festgelegt und beträgt 70.071,40 brutto pro Jahr (Stand 2018). Die Auszahlung erfolgt in 14 gleichen Teilen, wobei zwei Teile als Sonderzahlung zur Anweisung gelangen. Für die Professur für Technische Mechanik ist eine auf freiwilliger Basis beruhende Vereinbarung eines Gehaltes, das über dem kollektivvertraglich vorgesehenen Mindestgehalt liegt, vorgesehen. Abhängig von der derzeitigen Position (gegenwärtiges Gehalt) beträgt der Rahmen des jährlichen Bruttogehaltes (kollektivvertragliches Mindestgehalt zuzüglich freiwilliger Überzahlung) 80.000,- bis 100.000,-. Der Nettobetrag hängt auch von persönlichen Faktoren ab; als Richtwert kann man davon ausgehen, dass ein Jahresgehalt von 80.000,- brutto zu einem jährlichen Nettobetrag von ca. 50.000,- führt. Alle sechs Jahre in Summe 4-malig - kommt es nach einer jeweils positiven Evaluierung zu einer Vorrückung in die nächste kollektivvertragliche Gehaltsstufe der Verwendungsgruppe A1. 7. Bewerbungsunterlagen Bewerber/innen auf die Professur Technische Mechanik werden gebeten, die geforderten Bewerbungsunterlagen (inkl. Lebenslauf, Formblatt sowie Forschungs- und Lehrkonzept) in elektronischer Form an bewerbung@jku.at zu senden. Falls die Übersendung der Anlagen in elektronischer Form nicht möglich ist, sind diese in fünffacher Ausfertigung derart zu übersenden, dass diese längstens innerhalb einer Nachfrist von einer Woche nach Ende der Bewerbungsfrist beim Rektor einlangen. Professur für Technische Mechanik 7/8
7.1. Allgemeines 1. Formblatt 2. Motivationsschreiben (1 Seite) 3. Tabellarischer Lebenslauf 4. Zeugnisse (Doktorat, Habilitation) 7.2. Forschung 1. Forschungskonzept 2. Nachweis der Habilitation oder einer mit der Habilitation vergleichbaren Qualifikation 3. Publikationsliste sowie Beilage der 5-8 wichtigsten Publikationen 4. Patentliste 5. Liste der wissenschaftlichen Vortragstätigkeit 6. Liste eingeworbener Forschungsmittel (Funktion, Projektvolumen, Auftrag- bzw. Fördergeber, Dauer) 7. Aufstellung der internationalen Erfahrung 7.3. Lehre 1. Lehrkonzept 2. Liste der bisher abgehaltenen Lehrveranstaltungen, inkl. hochschuldidaktischer Fortbildungsveranstaltungen und Aktivitäten 3. Liste der betreuten Abschlussarbeiten 7.4. Sonstiges 1. Nachweise über Qualifikation und Eignung für kooperative Führung, für Personalentwicklung und Frauenförderung sowie Teilnahme an Gender Mainstreaming Projekten 8. Auskünfte Für eventuelle Fragen steht Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Andreas Müller (+43 732 2468 6491, a.mueller@jku.at) zur Verfügung. Professur für Technische Mechanik 8/8