GEMEINDEVERSAMMLUNG Montag, 9. Dezember 2002, 20.00 Uhr, Bühlhalle Traktanden 1. Gemeinschaftsgrab Friedhof 1.1 Genehmigung Ergänzung Friedhofreglement 1.2 Genehmigung Ergänzung Gebührenreglement 2. Genehmigung Abwasserbeseitigungsreglement 3. Neuanschaffung Personen- und Materialtransporter Feuerwehr Kreditbewilligung von 162'000 Franken 4. Werkhof Um- und Neubau Baukreditbewilligung von 1,686 Mio. Franken 5. Kinderspielplatz Baukreditbewilligung von 103'000 Franken 6. Genehmigung des Voranschlages 2003 und Festsetzen der Steuerbezüge 7. Ehrungen/Verabschiedungen 8. Vorstellung www.daeniken.ch 9. Informationen über laufende Geschäfte/Projekte 10. Verschiedenes Seite 1
Traktandum 1 Gemeinschaftsgrab Friedhof 1.1 Genehmigung Ergänzung Friedhofreglement Die Bauarbeiten für die Erweiterung und teilweise Neugestaltung des Friedhofes sind abgeschlossen. Für die Regelung der Bestattungen im neu erstellten Gemeinschaftsgrab sind Anpassungen im bestehenden Friedhof- und Bestattungsreglement erforderlich. Ziel des Gemeinderates war es, die Bestattungen im Gemeinschaftsgrab soweit möglich, ähnlich wie beim Urnenhain zu regeln. Hauptsächlicher Unterschied ist neu die Möglichkeit der anonymen Bestattung. Die Gebühren sind im Gebührenreglement festgelegt. Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung der Ergänzung im Friedhofund Bestattungsreglement und deren Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2003. 1.2 Genehmigung Ergänzung Gebührenreglement Im Zusammenhang mit der Ergänzung im Friedhof- und Bestattungsreglement sind entsprechende Anpassungen im Gebührenreglement unter Abschnitt G, Friedhof notwendig. Neu soll eine einheitliche Formulierung in Form eines sogenannten "Platzgeldes" für alle Bestattungsmöglichkeiten angewendet werden. Die Gebühr für die Urnenhainbestattung wird jedoch nicht erhöht. Für die Bestattung von Einwohnerinnen und Einwohner im Urnen- Gemeinschaftsgrab wird ein Platzgeld von 200 Franken erhoben. Die allenfalls gewünschte Gravur der Schriftplatte wird mit pauschal 200 Franken in Rechnung gestellt. Die Platzgelder des Urnen-Gemeinschaftsgrabes für Auswärtswohnende werden gleich hoch angesetzt wie beim Urnenhain. Hinzu kommen die Kosten für die Schriftplatte inkl. Gravur von pauschal 200 Franken. Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung der Ergänzung im Gebührenreglement und deren Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2003. Seite 2
Traktandum 2 Genehmigung Abwasserbeseitigungsreglement Auf Grund der neuen eidgenössischen und kantonalen Bau- und Gewässerschutzvorschriften musste eine Totalüberarbeitung des bestehenden Kanalisationsreglementes vorgenommen werden. Das Reglement über die Abwasserbeseitigung ist ein technisches Reglement, in dem insbesondere die allgemeinen Aufgaben der Abwasserbeseitigung, die Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation, technische Vorschriften sowie Kontrolle, Betrieb und Unterhalt der Abwasseranlagen geregelt sind. Es regelt weiter die zwingende Behandlung von verschmutztem Abwasser und soweit möglich die zwingende Versickerung von nicht verschmutztem Abwasser. Das vorliegende Reglement über die Abwasserbeseitigung berücksichtigt den aktuellen Stand der Gewässerschutzvorschriften und ersetzt das bisherige Kanalisationsreglement. Die Gebühren sind im Gebührenreglement geregelt. Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung des neuen Reglementes über die Abwasserbeseitigung und dessen Inkraftsetzung auf den 1.1.2003. Traktandum 3 Neuanschaffung Personen- und Materialtransporter Feuerwehr Der 26jährige Mannschafts- und Materialtransporter "Geser" der Feuerwehr wurde in den letzten Jahren im Unterhalt stets teurer. Es ist kaum mehr möglich, für Reparaturen die geeigneten Ersatzteile zu finden. Ausserdem wird das Fahrzeug aus dem Jahre 1977 den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Aus den genannten Gründen muss das Fahrzeug ersetzt werden. Die Feuerwehrkommission hat die Evaluation für einen neuen Mannschaftsund Materialtransporter vorgenommen und ein dem heutigen Standard entsprechendes Fahrzeug vorgeschlagen. Es handelt sich dabei um Chassis der Marke Mercedes-Benz mit Hochdach (5-Gang-Getriebe, 156 PS). Der Aufbau wird durch die Firma Tony Brändle AG in Sirnach ausgeführt. Alle Detailausrüstungen sind bereits im beantragten Kredit enthalten. Ein Drittel der Gesamtkosten wird von der Gebäudeversicherung übernommen. den Kauf des vorgenannten Fahrzeuges zu genehmigen, einen Objektkredit von 162'000 Franken zu bewilligen, den Betrag der Investitionsrechnung zu belasten. Seite 3
Traktandum 4 Werkhof Um- und Neubau Traktandum 5 Kinderspielplatz An der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2002 hatten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einem Projektierungskredit von 105'000 Franken für einen Werkhof-Neubau mit Integration des Henzmann-Hauses zugestimmt. Das Bauprojekt der damals beauftragten Architekturbüros werk1architekten und grünwerk1landschaftsarchitektur, Olten liegt nun vor. Im Erdgeschoss des umgenutzten Henzmannhauses wird die Büronutzung des Werkhofs integriert. Im ehemaligen Ökonomieteil wird auf zwei Geschossen Lagerfläche geschaffen. Die beiden Obergeschosse des Wohnteils bleiben bis zur definitiven Nutzungsbestimmung in der heutigen Form bestehen. Der schlichte Kubus des Neubaus gewährt sowohl eine betrieblich optimale Organisation der heute geforderten Nutzung, wie die notwendige Flexibilität für künftige Anpassungen. Darin sind der Waschraum, zwei Werkstatträume, drei Fahrzeugboxen und ein Kleinlager in einem zeitgemässen Baukörper enthalten. Der vorgelagerte Werkhofplatz schliesst direkt an die Oberdorfstrasse an und ist vollständig abschliessbar. Die Kombination zwischen umgenutzten Henzmannhaus und ergänzendem Neubau verspricht eine für den Ort, den Werkhofbetrieb, wie die Gemeinde massgeschneiderte und effiziente Lösung der heutigen Raumdefizite. die Genehmigung des vorliegenden Bauprojektes der werk1architekten und grünwerk1landschaftsarchitektur, Olten, die Bewilligung des Baukredites für den Um- und Neubau des Werkhofes von Fr. 1'686'000.00, die Bruttoaufwendungen der Investitionsrechnung zu belasten. An der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2002 hatten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einem Projektierungskredit von 10'000 Franken für einen neuen Kinderspielplatz zugestimmt. Der neue Kinderspielplatz ersetzt den bisherigen Spielplatz beim Sportplatz Bühl. Der Kinderspielplatz ist auf der Ostseite durch den Werkhofneubau, sowie durch Hecken auf der Nord- bzw. Südseite räumlich gefasst. Verschiedene Beläge wie Rasen, Mergel, sowie Sand- und Geröllflächen machen den Spielplatz vielseitig nutzbar. Er ist mit einfachen Spielgeräten wie Rutschbahn, Baumschaukel, Wippgeräte, Sandkasten und Wasserstelle ausgestattet. Auch Sitzgelegenheiten sind eingeplant. Der neue Spielplatz liegt optimal in der Mitte der Schulanlagen und ist vom oberen wie auch vom unteren Dorfteil innert weniger Minuten erreichbar. die Genehmigung des vorliegenden Bauprojektes der werk1architekten und grünwerk1landschaftsarchitektur, Olten, die Bewilligung des Baukredites für den neuen Kinderspielplatz von Fr. 103'000.00, die Bruttoaufwendungen der Investitionsrechnung zu belasten. Seite 4
Traktandum 6 Genehmigung des Voranschlages 2003 und Festsetzen der Steuerbezüge 1. Besoldungsansatz Der Besoldungsansatz wird für das hauptamtliche Gemeindepersonal (exkl. Lehrerschaft und Kindergärtnerinnen) ab 1.1.2003 auf 110 Punkte festgelegt. 2. Voranschlag Der Voranschlag der laufenden Rechnung weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 82'190.00 auf. Der Voranschlag der Wasserrechnung weist einen Ertragsüberschuss von Fr. 17 550.00 auf. Dieser wird der Rücklage Spezialfinanzierung Wasser gutgeschrieben. Der Voranschlag der Abwasserrechnung ist ausgeglichen. Der Voranschlag der Abfallrechnung weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 12'700.00 auf. Der Aufwandüberschuss wird der Rücklage Spezialfinanzierung Abfall entnommen. 3. Deckung des Finanzierungsfehlbetrages Der Finanzierungsfehlbetrag der laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung beträgt Fr. 1'624'340.00. 1. Den Besoldungsansatz ( 42 DGO) für das hauptamtliche Gemeindepersonal (exkl. Lehrerschaft und Kindergärtnerinnen) für 2003 auf 110 Punkte festzulegen (BIGA-Index Mai 1993 = 100 Punkte). 2. Das nebenamtliche Personal 2003 gemäss Anhang zum Voranschlag zu entschädigen. 3. Den Voranschlag der laufenden Rechnung mit dem Aufwandüberschuss von Fr. 82'190.00 und jenen der Investitionsrechnung mit Nettozuwachs von Fr. 2'162'000.00 zu genehmigen. 4. Den Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 1'624'340.00, wenn erforderlich, durch die Aufnahme von Darlehen zu decken. Der Gemeinderat ist ermächtigt, die entsprechenden Darlehensverträge abzuschliessen. 5. Den Steuerbezug im Jahre 2003 wie folgt festzulegen: 5.1 Natürliche Personen 93 % der einfachen Staatssteuer 5.2 Juristische Personen 123% der einfachen Staatssteuer 5.3 Hundesteuer, Fr. 100.-- plus Kontrollzeichen 5.4 Feuerwehrersatzabgabe 10% der einfachen Staatssteuer, im Minimum Fr. 20.--, im Maximum Fr. 300.-- Seite 5