ANTRÄGE DES GEMEINDERATES

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1 Gemeindeverwaltung Untere Schulstrasse 28 Tel Fax Antrag GV docx ANTRÄGE DES GEMEINDERATES an die ORDENTLICHE GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 12. DEZEMBER 2016

2 - 2 - ORDENTLICHE BUDGET-GEMEINDEVERSAMMLUNG Datum: Montag, 12. Dezember 2016 Zeit: Ort: Uhr im Dorfchäller (altes Schulhaus) Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Beschluss: Räumliches Leitbild 2016 und Leitbildpläne 3. Beschluss: Budget 2017, inkl. a) Erfolgsrechnung b) Investitionsrechnung c) Spezialfinanzierungen d) Steuerfuss e) Feuerwehr-Ersatzabgabe 4. Beschluss: Bilanzbereinigungen im Zusammenhang mit der Einführung von HRM2 a) Neubewertung Sachanlagen Finanzvermögen b) Neubewertung Beteiligungen Verwaltungsvermögen 5. Verschiedenes ********************** Das Protokoll der letzten, ordentlichen Rechnungs-Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 ist vom Gemeinderat anlässlich der Sitzung vom 4. Juli 2016 genehmigt worden. Beilage Nr. 1: Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 **********************

3 Beschluss: Räumliches Leitbild 2016 und Leitbildpläne Am 15./16. Januar 2016 haben sich 80 Personen aus Starrkirch-Wil anlässlich der Zukunftskonferenz intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie sich unsere Gemeinde bis ins Jahr 2035 in den unterschiedlichen Handlungsfeldern entwickeln soll. Viele dieser Ideen und Anregungen sind nun, neben einer weitreichenden Analyse des heutigen Istzustandes, in das vorliegende Räumliche Leitbild eingeflossen. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus der Gemeinderatskommission, den Fachleuten der Firmen BSP + Partner, Oensingen sowie werk1 und grünwerk1, Olten haben in den letzten Monaten das bestehende Leitbild aus dem Jahr 1999 gänzlich überarbeitet. Dabei wurden die aktuellen statistischen Angaben hinterlegt, die Ideen aus der Zukunftskonferenz eingearbeitet und die zukünftige Stossrichtung der räumlichen Entwicklung definiert. Mit dem überarbeiteten Naturinventar und der Quartieranalyse stehen für die weitere Planungsarbeit weitere wichtige Grundlagen bereit. Mit der Verabschiedung des Räumlichen Leitbildes durch die Bevölkerung erreichen wir nun den ersten Meilenstein unserer laufenden Ortsplanungsrevision. Dieses Strategieinstrument definiert für unsere Gemeinde die Leitplanken für die künftige räumliche Entwicklung. Im Leitbild finden Sie die Leitsätze, welche die Entwicklungen in den einzelnen Bereichen in den nächsten Jahren definieren. Diese Leitsätze sind behördenverbindlich und setzen damit auch die Leitplanken für die Ortsplanungsrevision. So wird zum Beispiel ersichtlich, in welchen Teilen der Gemeinde ein Entwicklungspotenzial besteht. Die im Leitbild aufgeführten Massnahmen sind hingegen nicht behördenverbindlich, zeigen aber Möglichkeiten auf, wie die Leitsätze im Rahmen der Ortsplanungsrevision erreicht werden können. Mit diesem Leitbild wollen wir die hohe Lebensqualität, die wir in Starrkirch-Wil geniessen dürfen, sichern und weiter ausbauen. Der Gemeinderat hat das Räumliche Leitbild sowie die Leitbildpläne 2016 an seiner Sitzung vom 7. November 2016 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. ANTRAG: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Räumliche Leitbild 2016 und die dazugehörenden Leitbildpläne zu genehmigen. Beilage Nr. 2: Räumliches Leitbild und Leitbildpläne Beschluss: Budget 2017, inkl. a) Erfolgsrechnung b) Investitionsrechnung c) Spezialfinanzierungen d) Steuerfuss e) Feuerwehr-Ersatzabgabe Zum zweiten Mal präsentiert sich das Budget nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2. Dieses neue Rechnungsmodell wurde bei den Einwohnergemeinden im Kanton Solothurn per 1. Januar 2016 eingeführt. Nebst verschiedenen buchhalterischen Änderungen und Neuerungen Gestufter Erfolgsausweis Geldflussrechnung Neue Aktivierungs- und Abgrenzungsregeln Einführung einer Anlagebuchhaltung und neue Abschreibungsregeln Neubewertung im Finanzvermögen Ein wesentlich erweiterter Anhang zum Voranschlag und zur Rechnung

4 - 4 - bildet ein neuer Kontenplan ein zentrales Element von HRM2. Anstatt 8-stelliger Kontennummern wird der neue Kontenplan neu 10-stellig. Ausserdem erfolgen innerhalb der Gemeinderechnung verschiedene Detaillierungen und Verschiebungen und folgende Umbenennungen Der Voranschlag heisst nun neu "Budget". Die Laufende Rechnung heisst nun "Erfolgsrechnung". Die Bestandesrechnung heisst nun "Bilanz". Die Artengliederung heisst nun "Sachgruppengliederung". Der Gemeinderat, die Finanz- und Rechnungsprüfungskommission und die Gemeindeverwaltung legen der Gemeindeversammlung das Budget 2017 mit einem prognostizierten Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung von Fr vor. Gegenüber dem Voranschlag 2016 bedeutet dies eine Verbesserung von Fr. 252' Die Investitionsrechnung umfasst Nettoinvestitionen von Fr Gegenüber dem Budget 2016 bedeutet dies eine Investitionsabnahme um Fr. 16' Im vorliegenden Budget wurden nur Investitionen berücksichtigt, welche auch nötig sind und im nächsten Jahr realisiert werden können oder müssen. Die Festlegung der Investitionen für das Jahr 2017 erfolgte bereits im Rahmen des vorausgegangenen Finanzplanes. Alle neuen Investitionen über 200'000 Franken bedürfen einer separaten Vorlage des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung. Die Spezialfinanzierung Wasserversorgung rechnet im kommenden Jahr mit einem Defizit von Fr , welches dem Eigenkapital belastet wird. Aufgrund des relativ hohen Eigenkapitals der Wasserversorgung drängen sich derzeit keine Massnahmen auf. Die Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung rechnet im kommenden Jahr mit einem Defizit von Fr. 36'000.00, welches dem Eigenkapital belastet wird. Aufgrund des relativ hohen Eigenkapitals der Abwasserbeseitigung drängen sich derzeit keine Massnahmen auf. Die Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung schliesst ausgeglichen ab. Die gesamte Abfallbewirtschaftung wird vom Werkhof Olten vorgenommen. In der Gemeinderechnung Starrkirch-Wil sind lediglich die einkassierten Kehricht- Grundgebühren enthalten, welche vollumfänglich dem Werkhof Olten weitergeleitet werden. Die freiwillige Spezialfinanzierung Liegenschaft Aarauerstrasse 23 schliesst mit einem Gewinn von Fr. 7' ab. Aufgrund der Finanzlage der Gemeinde und der Höhe des bislang durch die Gewinne geöffneten Unterhaltsfonds wird dieser Gewinn im Budget vereinnahmt. Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2017 am 21. November 2016 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. ANTRAG: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Budget 2017 wie folgt zu genehmigen: 1) Erfolgsrechnung Gesamtaufwand Fr. 7'715' Gesamtertrag Fr. 8'043' Ertragsüberschuss (+) / Aufwandüberschuss (-) Fr. 327' inkl. Bewilligung neuer, jährlich wiederkehrender Ausgaben von über Fr. 50' Bewilligung einmaliger Ausgaben über Fr. 200' Keine Fr Keine. Fr. 0.00

5 - 5-2) Investitionsrechnung Ausgaben Verwaltungsvermögen Fr. 538' Einnahmen Verwaltungsvermögen Fr. 100' Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Fr. 438' inkl. inkl. Kenntnisnahme über die Bewilligung neuer Kredite in der Investitionsrechnung 2017 (Kompetenz Gemeinderat) Kenntnisnahme über die Bewilligung neuer Kredite in der Investitionsrechnung 2017 (separate Vorlage an Gemeindeversammlung) Belagserneuerung Wartburghofstrasse Fr. 105' Total Fr. 105' Keine. Fr Total Fr Kenntnisnahme über bereits bewilligte Ersatz Laptops Kredite in der Investitionsrechnung Primarschule Fr Sanierung Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen Dorfhalle Jurablick Fr. 101' Erneuerung untere Schulstrasse Fr. 121' Wasserleitung untere Schulstrasse Fr. 53' Kanalisation untere Schulstrasse Fr. 73' Ortsplanungsrevision Fr. 49' Total Fr. 433' ) Spezialfinanzierungen Wasserversorgung Aufwandüberschuss Fr. 66' Abwasserbeseitigung Aufwandüberschuss Fr. 36' Abfallbeseitigung Ertragsüberschuss / Aufwandüberschuss Fr Liegenschaft Aarauerstrasse 23 Ertragsüberschuss Fr. 7' ) Der Steuerfuss ist wie folgt festzulegen: Natürliche Personen 115 % der einfachen Staatssteuer Juristische Personen 115 % der einfachen Staatssteuer 5) Die Feuerwehr-Ersatzabgabe ist wie folgt festzusetzen: 15 % der einfachen Staatssteuer (Minimum Fr / Maximum Fr )

6 - 6-6) Es wird zur Kenntnis genommen: Wasserpreis Fr pro m3 bezogenes Frischwasser (exkl. 2.5 % MwSt.) Abwasserpreis Fr pro m3 bezogenes Frischwasser (exkl. 8.0 % MwSt.) (die Festlegung des Wasserpreises und des Abwasserpreises liegt in der Kompetenz des Gemeinderates) 7) Der Gemeinderat wird ermächtigt, allfällige Finanzierungsfehlbeträge gemäss vorliegendem Budget durch die Aufnahme von Fremdmitteln / Darlehen zu decken. Beilage Nr. 3: Budget Beschluss: Bilanzbereinigungen im Zusammenhang mit der Einführung von HRM2 a) Neubewertung Sachanlagen Finanzvermögen b) Neubewertung Beteiligungen Verwaltungsvermögen Im Rahmen der Einführung des neuen Rechnungslegungsmodells HRM2 werden die Gemeinden dazu verpflichtet 1. die Zuordnung der Anlagen zu überprüfen (was ist wirklich Finanzvermögen, was ist Verwaltungsvermögen?) 2. die Anlagen des Finanzvermögens, insbesondere die Grundstücke und Liegenschaften neu zu bewerten 3. die Beteiligungen des Verwaltungsvermögens neu zu bewerten 1. Zuordnung der Anlagen Für die Zuordnung der Anlagen in die Bereiche «Finanzvermögen» und «Verwaltungsvermögen» hat der Kanton Richtlinien und Vorgaben erlassen. Daraus haben sich einige Veränderungen ergeben.: Das Grundstück mit dem Areal des Wildparks Mühletäli (GB 150) wird vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen verschoben. Das Waldgrundstück im Mühletäli (GB 909) wird vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen verschoben. Die Anteilscheine der Wohnbaugenossenschaft Dörfli, Starrkirch-Wil, die Aktien der Aare Versorgungs AG, Olten, und die Aktien der Sportpark Olten AG, Olten, werden vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen verschoben. 2. Neubewertung Anlagen Finanzvermögen Die Anlagen des Finanzvermögens sind gemäss den Richtlinien und Vorgaben des Kantons im Rahmen der Überführung in HRM2 neu zu bewerten. Der Kanton hat dazu entsprechende Excel- Sheets erarbeitet, welche (mit einem kleineren Handlungsspielraum) verwendet werden müssen. Generell ist anzufügen, dass die Grundstücke im Finanzvermögen bislang wie folgt bilanziert wurden: Bauland Fr /m2 Landwirtschaftsland Fr /m2 Eine Ausnahme bildet die Liegenschaft Aarauerstrasse 23. Hier ist der ursprüngliche Kaufpreis plus die vor einigen Jahren vorgenommenen Sanierungsarbeiten als Bilanzwert enthalten.

7 - 7 - Die Neubewertungen zeigen folgendes Bild: GB-Nr. Beschreibung Bestand alt (HRM1) Bestand neu (HRM2) Differenz 7 Landwirtschaftszone 22' ' ' Landwirtschaftszone 73' ' ' Landwirtschaftszone 6' ' (Olten) 878 Landwirtschaftszone 73' ' ' Wohn- und Geschäftshaus 804' ' ' Baurecht 273' ' / Baurecht 240' ' / Landwirtschaftszone 112' ' ' Landwirtschaftszone 57' ' ' Total Bilanzkorrektur - 66' Neubewertung Beteiligungen Verwaltungsvermögen Die im Verwaltungsvermögen enthaltenen Beteiligungen wurden nach den rechtssetzenden Grundsätzen neu bewertet. Dabei ergeben sich folgende Veränderungen: Beteiligung Bestand alt (HRM1) Bestand neu (HRM2) Differenz Alters- und Pflegeheim Brüggli ' ' Anteilscheine Busbetrieb Olten-Gösgen-Gäu ' ' Namenaktien BIA Genossenschaft Betreutes 10' ' / Wohnen im Alter Anteilschein Aare Versorgungs AG 17' ' / Namenaktien Sportpark Olten AG ' ' Namenaktien Genossenschaft Vebo / Anteilscheine Wohnbaugenossenschaft Dörfli 30' ' / Anteilscheine Total Bilanzkorrektur + 82' Zusammenfassung Alle Neubewertungen im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Rechnungslegungsmodells HRM2 zeigen folgendes Bild: Kategorie Bestand alt (HRM1) Bestand neu (HRM2) Differenz Anlagen im Finanzvermögen 1'663' '597' ' Beteiligungen im 57' ' ' Verwaltungsvermögen Total Bilanzkorrektur gesamthaft + 16' Diese Summe wird als Neubewertungsreserve im Rechnungsjahr 2016 verbucht werden. Es erfolgt kein Zuschlag auf das Eigenkapital. Diese Neubewertungsreserve muss von der Gemeinde dann in der Bilanz vorerst für 5 Jahre separat ausgewiesen werden und kann dann vom 6. bis 10. Jahr zugunsten der Rechnung aufgelöst werden.

8 - 8 - Der Gemeinderat hat die Neubewertungen im Zusammenhang mit der Einführung von HRM2 am 21. November 2016 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. ANTRAG: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Neubewertungen im Zusammenhang mit der Einführung von HRM2 zu genehmigen. Die Neubewertungen sollen im Rahmen der Gemeinderechnung 2016 verbucht und der Überschuss von Fr. 16' soll als Neubewertungsreserve ausgewiesen werden. 5. Verschiedenes Informationen des Gemeindepräsidenten folgen an der Gemeindeversammlung. ********************** 4656 Starrkirch-Wil, 30. November 2016 Im Namen des Einwohnergemeinderates Starrkirch-Wil Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Daniel Thommen Beat Gradwohl

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