Anlass 1 «Verfahren und Prozesssicherheit» 23. Januar 2018

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l'environnement, des Transports, de l'energie et de

Transkript:

Anlass 1 «Verfahren und Prozesssicherheit» 23. Januar 2018

ZIELE Veranstaltungsreihe - Aufklärung der Bevölkerung Faktenbasierte, transparente Kommunikation Heute: Aufzeigen, wie das Verfahren abläuft

Energiestrategie 2050 des Bundes

PRODUKTION vs VERBRAUCH 2016 Quelle: Bundesamt für Energie BFE (Energiestatistik 2016)

Vor- und Nachteile Strombeschaffung

KONZEPT WINDENERGIE Quelle: Bundesamt für Raumentwicklung ARE (Konzept Windenergie 2017)

UVP EIN BLICK ZURÜCK Voruntersuchung und Pflichtenheft zur Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigung durch den Kanton Einbinden der Umweltschutzorganisationen

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG TECHNIK Schattenwurf Eiswurf Lärmschutz Landschaft Visualisierungen / Einsichtbarkeit Ertragsprognose Brandschutz Radar / Richtfunk Logistik und Transport Flugsicherheit / VBS / Skyguide Sicherheitsabstände UMWELT Erschütterungen Landschaft / Ortsbild Vögel / Fledermäuse Flora und Fauna Boden / Vegetation Wald Wildtiere Luft Licht Grund-Quell-Oberflächenwasser

MESSMAST

NORD - ARA Zwischenauswertung 12.4. bis 28.8.2017

SÜD - KVA Zwischenauswertung 12.4. bis 28.8.2017

PRODUKTIONSVERLAUF Quelle: energie Schweiz

FLEDERMAUSMESSUNG

VOGELBEOBACHTUNGEN Brutvogel und Gastvogel-Beobachtungen März bis Juni und August bis Oktober Vogelzug Beobachtung der Zugvögel im Herbstzug Anfangs August Ende Oktober Zusatzerhebungen über den Winter Momentan am Benknerbüchel im Gang

UNTERGRUND

NÄCHSTE ANLÄSSE - 2018 17. Februar und 10. November Besichtigungen von Calandawind in Haldenstein 2. Mai Flora/Fauna Vögel, Fledermäuse & Baugrund 23. August Wirtschaftlichkeit und Beteiligungsmöglichkeit Ende Oktober Winddargebot, Schall, Schatten Die Resultate

BEGEHUNG 17. FEBRAUR

Das Bewilligungsverfahren für Windkraftwerke (im Kanton Glarus) Jakob Marti

Glarnerland macht weitsichtig. Gesetzliche Vorgaben Grundlage: Energiegesetzgebung (Erhöhung Menge erneuerbarer Energien) Voraussetzungen: Umweltschutzgesetzgebung (Lärm, Fauna, Grundwasser, Umweltverträglichkeitsprüfung) Baugesetzgebung, Raumplanung

Glarnerland macht weitsichtig. Konzept Windenergie Der Bundesrat hat am 28. Juni 2017 das Konzept Windenergie verabschiedet. Es legt fest, wie die Bundesinteressen bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind und zeigt mögliche Räume mit Potenzial zur Nutzung von Windenergie auf.

Glarnerland macht weitsichtig.

Glarnerland macht weitsichtig. Welche verfahrensmässigen Voraussetzungen sind nötig? Departement Bau und Umwelt 5

Glarnerland macht weitsichtig. Eintrag im kantonalen Richtplan Eintrag im Gemeinde Richtplan (GRIP) Antrag auf Eintrag im Gemeinde Nutzungsplan mit Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) Genehmigung der Nutzungsplanänderung (UVP) Baubewilligung

Glarnerland macht weitsichtig. Richtplan, Teil Energie Erarbeitet 2008/2009 Schwerpunkt Wasserkraft ARE (2009) «Wir anerkennen die zurückhaltende Einstufung der Windenergie. Sie entspricht der Situation im Kanton Glarus, da hier andere erneuerbare Energiequellen wie Holz und Wasserkraft im Vordergrund stehen», Vorgabe: Zwischenergebnis, Abgleich mit SG/SZ Behandlung im Landrat 2010, Grundtenor: viele Opfer für Wasserkraft, Windenergie Randbedeutung Richtplan genehmigt von ARE, rechtskräftig Revision Richtplan 2018, Mitwirkung bis Mitte Januar 2018

Glarnerland macht weitsichtig.

Glarnerland macht weitsichtig. Kriterien für Interessengebiet Windenergie Lage ausserhalb des Siedlungsgebiets (Mindestabstand von 300 m zu Wohn- und Mischzonen sowie zu Empfindlichkeitsstufe I und II gemäss LSV). Lage ausserhalb Natur- und Landschaftsschutzgebiete von nationaler und regionaler Bedeutung sowie Jagdbanngebieten (Mindestabstand von 200 m) Lage ausserhalb des Waldgebiets (Mindestabstand 50 m) Lage ausserhalb von touristischen Intensivgebieten Lage ausserhalb der Ausschlussgebiete gemäss Konzept Windenergie

Glarnerland macht weitsichtig. Umweltverträglichkeitsprüfung Wer eine betroffene Anlage bauen will, muss einen Umweltverträglichkeitsbericht erarbeiten Der Bericht enthält alle Angaben, die zur Prüfung des Vorhabens nach den Vorschriften über den Schutz der Umwelt nötig sin. Er wird nach den Richtlinien der Umweltschutzfachstelle erstellt.

Glarnerland macht weitsichtig. UVP - Pflicht Kat. 21.8 UVP-Verordnung: Windanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 5 MW Bei Verfahren, welche eine Nutzungsplanänderung benötigen, ist das Departement Bau und Umwelt im Rahmen der Genehmigung Prüfbehörde

Verfahrensablauf Glarnerland macht weitsichtig. Gesuchsteller Fachstelle Gesuchsteller Gesuchsteller Gemeinde Kanton DBU Erarbeitet Voruntersuchung/Pflichtenheft r Beurteilt und genehmigt Pflichtenheft Erarbeitet Umweltverträglichkeitsbericht Reicht Projekt inkl. UVB bei Gemeinde ein Gemeindeverfahren, öffentl. Auflage Genehmigt Umzonung, UVP, Auflage Baubewilligungsverfahren

Glarnerland macht weitsichtig. Eintrag im kantonalen Richtplan ( ) Eintrag im Gemeinde Richtplan (GRIP) Antrag auf Eintrag im Gemeinde Nutzungsplan mit Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) Genehmigung der Nutzungsplanänderung (UVP) Baubewilligung

Nächste Schritte Datenerhebung für den Umweltverträglichkeitsbericht, Auswertung, Berichterstellung. Diskussion mit einspracheberechtigen Verbänden Entscheid des Bauherrn zu Bauprojekt Eingabe bei Gemeinde zu Nutzungsplanänderung Entscheid Gemeinde zu Vorgehen Nutzungsplanänderung Im positiven Fall: Baubewilligungsverfahren