Strategie Wasserkraft und Matrix Interessenabwägung von Schutz und Nutzen
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- Hansi Brodbeck
- vor 8 Jahren
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1 Baudepartement Strategie Wasserkraft und Matrix Interessenabwägung von Schutz und Nutzen Gesetzliche Rahmenbedingungen und Grundlagen Fachtagung/GV ISKB/ADUR,, Stellv. Sektionsleiter, AFU, Energie und Wasserkraft
2 Inhalt 1. Einleitung 2. Gewässerhoheit und zuständige Behörden 3. Ausgangslage / Übersicht 4. Strategie Wasserkraft Kanton SG 5. Matrix Schutzinteressen / Nutzungsinteressen kantonaler Richtplan (2014) 5. Konzessionsverfahren 6. Grundlagen und Hilfsmittel 7. Beurteilung der Randbedingungen und gesetzlichen Erfordernisse 8. Ausblick Seite 2
3 1. Einleitung Von der Idee zum Projekt und zur Wasserrechtskonzession Seite 3
4 2. Gewässerhoheit und zuständige Behörden Kantonsverfassung (Art. 29 KV) Gesetz über die Gewässernutzung (GNG) Baudepartement Amt für Umwelt und Energie Wasserkraft (Verfahrensleitung) Seite 4
5 3. Ausgangslage / Übersicht Anzahl WR nach Leistungsklassen in Brutto-kW >10'000 bis 60' >1000 bis 10'000 >300 bis 1'000 >50 bis 300 >1 bis ausser Betrieb Seite 5
6 3.1 Übersicht Energieproduktion Energieproduktion in % der kant. Energieproduktion aus Wasserkraft 21% 3.6% 0.3% 0.1% in GWh ARA;; 15 75% >10'000 bis 60'000 >1000 bis 10'000 >300 bis 1'000 >50 bis 300 >1 bis 50 KVA;; 174 Wasserkraft;; 625 Fossile WKK;; 3 Geothermie;; 0 Wind;; 0.01 Sonne;; 4 Biomasse;; 11 Gesamtproduktion 2010: Gesamtverbrauch 2010: 832 GWh 4'000 GWh Seite 6
7 3.2 Potential Energieproduktion Sonne Biomasse Holz 0 88 Geothermie Wind Quelle: Energiekonzept Teilbereich Strom Wasserkraft Bericht der Regierung vom 17. April 2013, (Kantonsrat) ARA 15 5 KVA Fossile WKK GWh Stromproduktion 2010 Ungenutztes Potenzial Seite 7
8 4. Strategie des Kantons St.Gallen Verschiedene Vorstösse und Vorlagen im KR (EA , IP , , , Energiekonzept ) «interessante» Gewässerstrecken sind mit Wasserkraftwerken bereits genutzt. Potenzial heute nahezu ausgeschöpft. Erneuerung und Erweiterung von bestehenden Anlagen Neue Wasserkraftanlagen nur noch vereinzelt Das zusätzliche Potenzial an der Produktion elektrischer Energie aus Wasserkraft dürfte zwischen 30 und 50 GWh liegen. Seite 8
9 5. Matrix Schutzinteressen / Nutzungsinteressen im kantonalen Richtplan 2014, (Vernehmlassungsvorlage) Seite 9
10 5.1 Matrix Schutzinteressen / Nutzungsinteressen im kantonalen Richtplan 2014, (Vernehmlassungsvorlage) Begleittext und Ausführungen über Schutzkategorien: Ausschluss (Kategorie Schwarz) Sehr wertvolle Gewässer (Kategorie Rot) Wertvolle Gewässer (Kategorie Gelb) Übrige Gewässer (Kategorie Grün) Ersatzmassnahmen (300, 200, 100 Prozent) Ausnahmen Alpen: ausschliesslich Eigenbedarf, nur Sommer, kein Notstrom Trinkwasserversorgungen: nur Trink- und Brauchwasserbedarf Abwassersystemen: nur gereinigtes/vorgereinigtes Schmutzwasser Seite 10
11 5. Konzessionsverfahren SG: Verhältnisse klar und einfach: Wasserrechtskonzessionsgesuche werden vom Baudepartement unter Beizug von weiteren Fachstellen koordiniert geprüft, so dass eine Gesamtsicht auf alle wasserwirtschaftlichen, umwelt- und raumplanungsrelevanten Gesichtspunkte gegeben ist. Darüber hinaus erfolgt die Gesamtbeurteilung von Projekten nach dem IEM-Prinzip (Integrales Einzugsgebiets-Management) stets bezogen auf das ganze Einzugsgebiet der Gewässer Seite 11
12 6. Grundlagen und Hilfsmittel Vorgaben und Richtlinien des Bundes 19. Februar 2008 BEWERTUNG VON SCHUTZ-, WIEDERHER- STELLUNGS- UND ERSATZMASSNAHMEN BEI WASSERKRAFTANLAGEN 2011 Empfehlung zur Erarbeitung kantonaler Schutz- und Nutzungsstrategien im Bereich Kleinwasserkraftwerke BFE BAFU ARE Seite 12
13 (6.1) Grundlagen und Hilfsmittel Seite 13
14 (6.2) Grundlagen und Hilfsmittel Seite 14
15 (6.3) Grundlagen und Hilfsmittel Seite 15
16 (6.4) Checkliste Seite 16
17 7. Beurteilung der Randbedingungen und gesetzlichen Erfordernisse Kanton - Gesetz über die Gewässernutzung mit Verordnungen - Vollzugsgesetz zur eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung und Verordnung;; - Gesetz über die Fischerei sowie den Schutz der im Wasser lebenden Tiere und deren Lebensgrundlagen mit Verordnung - Wasserbaugesetz - Energiegesetz - Waldgesetz - Baugesetz Bund - Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte - Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer mit Verordnung - Bundesgesetz über den Umweltschutz mit Verordnungen - Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz mit Verordnungen - Bundesgesetz über die Fischerei - Bundesgesetz über den Wasserbau mit Verordnungen - Stauanlagenverordnung - Energiegesetz und Verordnung - Waldgesetz Seite 17
18 8. Ausblick Empfehlungen für ein erfolgreiches Vorgehen Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Links: Seite 18
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