Masterinformationsveranstaltung zum viersemestrigen Master 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.

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Transkript:

Masterinformationsveranstaltung zum viersemestrigen Master 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit Seite 1

Bewerbung zum Master Anzahl der Studienplätze: Zum Wintersemester 2018/2019 stehen im ein- und zweijährigen Master zusammen 350 Studienplätze zur Verfügung. Die Bewerbung erfolgt getrennt für den einjährigen und den zweijährigen Master, bitte bei der Bewerbung den richtigen Studiengang anwählen. Bewerbungsfrist: Die reguläre Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2018. Bewerbung: Die Bewerbung erfolgt online über http://www.unihannover.de/de/studium/immatrikulation/bewerbung/online/master/. Die Bewerbung wird online ausgefüllt und muss dann ausgedruckt werden. Der Bewerbungsausdruck muss unterschrieben im I-Amt bzw. Service-Center der Uni (Mo-Do von 10-17 Uhr, Fr von 10-15 Uhr) abgegeben werden. Weitere Unterlagen wie ein Notenspiegel müssen bei der Masterbewerbung nicht beigefügt werden (interne Abstimmung zwischen Prüfungsamt und I-Amt). Seite 2

Bewerbung zum Master Rückmeldung: Die Einschreibung für den Master erfolgt im Falle einer Zulassung unter Vorbehalt, zeitgleich bleibt die Einschreibung für den Bachelor bestehen, d.h. die Studierenden sind für das Wintersemester erst einmal in beiden Studiengängen für ein Semester zeitgleich eingeschrieben und auf den studentischen Unterlagen steht Bachelor und Master. Wird der Bachelor bis zum 30.09. erfolgreich i.s.d. des Vorbehaltes abgeschlossen, erfolgt für das WS die Einschreibung nachträglich nur für den Master und die Studierenden können sich über das Onlineportal selbst aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen ausdrucken. Wird der Bachelor erst nach dem 30.09. erfolgreich beendet, bleibt der Studierende bis Ablauf des Wintersemesters (31.03.2019) in beiden Studiengängen eingeschrieben und wird zum Sommersemester dann im Master für das 2te Fachsemester rückgemeldet. Die Rückmeldung für das Wintersemester 2018-2019, die bis zum 21.07.2018 erfolgen müsste, erfolgt u.u. erst einmal nur für den Bachelor. Nachweis der Bachelorprüfung: Der Nachweis der Bachelorprüfung erfolgt automatisch durch einen Abgleich zwischen Prüfungsamt und Immatrikulationsamt. Seite 3

Zulassungskriterien Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen 83% der Gesamtleistungspunkte (das entspricht 150 Leistungspunkten) nachgewiesen werden. Das Ausschlusskriterium der Zugangsnote entfällt seit Sommersemester 2016. Darüber hinaus müssen die in Anlage 1 der Zulassungsordnung genannten Leistungspunkte (für den zweijährigen Master: Jeweils mindestens 40 aus Betriebswirtschaftslehre, 35 aus Volkswirtschaftslehre und 24 aus Mathematik, Statistik oder empirischer Wirtschaftsforschung) zum Zeitpunkt der Bewerbung vollständig vorliegen. Die bei der Bewerbung nachgewiesene Durchschnittsnote wird auch im weiteren Auswahlverfahren berücksichtigt, unabhängig davon, ob das endgültige Ergebnis der Bachelorprüfung davon abweicht. Wenn die 83% der Gesamtleistungspunkte und/oder die in Anlage 1 der Zulassungsordnung genannten Leistungspunkte zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht nachgewiesen werden können, ist eine Zulassung nicht möglich. Seite 4

Zulassungskriterien Die Bewerbung zum Master kann (mit der unten stehenden Einschränkung) zu zwei Zeitpunkten erfolgen: 1.) regulärer Zeitpunkt der Bewerbung zum 15.07.18 - Onlinebewerbung 2.) Losverfahren (vorauss. 01.10.-12.10.18) - Onlinebewerbung. Einschränkung: Das Losverfahren findet nur statt, wenn nach dem regulären Zulassungsverfahren unter Punkt 1 noch Studienplätze frei geblieben sind. Die Bachelorprüfung muss spätestens bis zum 15.04.2019 abgeschlossen sein. Andernfalls erfolgt zum Sommersemester 2019 keine Rückmeldung für das 2. Fachsemester im Master. Der Studierende müsste sich dann für die Weiterführung des Master erneut bewerben, und zwar für das 2. Fachsemester. Seite 5

Prüfungen Für Erstsemester im Masterstudium ab Wintersemester 2018-2019 gilt die bei Masterstudienbeginn dann gültige Prüfungsordnung (PO 2018). Die Anmeldung zu allen Prüfungen wird durch die Studierenden selbst über die Online-Selbstbedienungsfunktion (Anmeldezeitraum wie im Bachelor) vorgenommen. Die Klausuren im Master finden wie im Bachelor jeweils in den ersten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt. Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule werden im Folgesemester als Prüfung erneut angeboten, bei Wahlmodulen gibt es kein Prüfungsangebot im Folgesemester. Seite 6

Masterarbeit Die Masterarbeit muss vor Beginn des 4. Semesters angemeldet werden. Ein Verschieben der Anmeldung ist nur aus triftigen Gründen (z.b. Auslandssemester oder Praktikum) möglich und muss beim Studiendekanat formlos schriftlich beantragt werden. Ein entsprechender Nachweis über die triftigen Gründe ist beizufügen. Bei nicht fristgerechter Anmeldung wird die Masterarbeit mit nicht ausreichend bewertet. Die Masterarbeit kann zum nächstmöglichen Termin einmal wiederholt werden. Der Prüfer für die Masterarbeit ist innerhalb der Fakultät frei wählbar und ist nicht an eine bestimmte Area gebunden. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Kalendermonate und wird von zwei Prüfern bewertet. Seite 7