Vereinsreglement Hayabusa Karate-Do Basel Version 1 ( )

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Transkript:

Vereinsreglement Hayabusa Karate-Do Basel Version 1 (22.08.2016) Das Vereinsreglement des Hayabusa Karate-Do setzt sich zusammen aus: Teil 1: Statuten Teil 2: Dojoregeln Teil 3: Zusätzliche Trainingsmöglichkeiten Teil 4: Diverses Teil 5: Aufgaben und Zuteilung Teil 6: Anfallende Kosten Teil 7: Liste der aktiven Dan-Träger Grundsätze / Voraussetzungen: - Jedes Vereinsmitglied kennt den Inhalt des Vereinsreglements und ist damit einverstanden - Änderungen des Teiles 1 'Statuten' werden von der Generalversammlung vorgenommen Seite 1

Teil 1: Statuten Artikel 1: Name und Sitz Unter dem Namen Hayabusa Karate-Do besteht der Verein gemäss Artikel 60ff ZGB mit Sitz in Basel. Artikel 2: Sinn, Zweck und Zugehörigkeit Der Verein bezweckt die praktische Pflege des Karate nach den Richtlinien des japanischen Shotokan Karate-Do. Der Verein ist der Organisation SSKF (Swiss Shotokan Karate-Do Federation) angeschlossen. Dieser untersteht dem SKF (Swiss Karate Federation). Artikel 3: Organisation Die Organe des Vereines sind die Generalversammlung, der Vorstand, die Technische Kommission sowie die Rechnungsrevisoren. Artikel 4: Ehrenamtlichkeit Die Funktionen der Vereinsorgane sind ehrenamtlich. Artikel 5: Generalversammlung / Stimmrecht Zur Generalversammlung wird mindestens 30 Tage vor Durchführung brieflich per Post eingeladen. Die Einladung beinhaltet die bis dahin bekannte Traktandenliste sowie einen Budgetvorschlag für die kommende Periode. Änderungsanträge werden bis spätestens 20 Tagen vor Durchführung der Generalversammlung behandelt. Die Generalversammlung besitzt alle Befugnisse, welche gemäss den Statuten nicht anderen Organen übertragen sind. Alle Mitglieder besitzen ab dem 15. Altersjahr das Stimmrecht. Bei jüngeren Mitgliedern kann das Stimmrecht durch einen gesetzlichen Vertreter ausgeübt werden. Artikel 6: Vorstand Der Vorstand besteht aus mindestens drei Vereinsmitgliedern. Vorstandsmitglieder sowie der Präsident werden von der Generalversammlung auf unbestimmte Zeit gewählt. Die Besetzung der Aufgaben bestimmt der Vorstand selber. Der Vorstand führt die laufenden Vereinsgeschäfte und vollzieht die Beschlüsse der Generalversammlung. Er vertritt den Verein nach aussen. Der Vorstand trifft sich regelmässig in Sitzungen und protokolliert diese. Das Protokoll wird allen Vorstandsmitgliedern bis spätestens fünf Arbeitstagen nach der Vorstandssitzung zugestellt. Es wird kein Vorprotokoll erstellt. Bis zur Generalversammlung erstellt der Vorstand rechtzeitig Berichte über seine Tätigkeit. Der Kassier ist verantwortlich, dass für die Einladung zur Generalversammlung ein Budgetvorschlag für die kommende Periode bereitsteht sowie die Jahresrechnung und die Revision bis zur Generalversammlung erstellt sind. Artikel 7: Technische Kommission Die Technische Kommission besteht aus dem Cheftrainer, dem Assistenztrainer und dem Verbandsvertreter SSKF. Sie entscheidet über Teilnahmen an Turnieren und Gürtelprüfungen. Sie ist ebenfalls befugt Mitglieder bei Verstössen gegen die Dojoregeln oder die Statuten aus dem Verein auszuschliessen. Seite 2

Artikel 8: Rechnungsrevisoren Zwei Revisoren werden von der Generalversammlung alternierend auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Revisoren dürfen nicht dem Vorstand angehören. Sie prüfen die Jahresrechnung und die gesamte Rechnungsführung. Sie haben das Recht, jederzeit unangemeldet Kontrollen vorzunehmen. Über die Jahresrechnung legen sie der Generalversammlung rechtzeitig jährlich Bericht und Antrag ab. Artikel 9: Mitgliedschaft Es gibt drei Formen der Vereinsmitgliedschaft: 1. Aktivmitglieder betreiben aktiv Karate 2. Passivmitglieder betreiben kein aktives Karate 3. Ehrenmitglieder sind Personen oder Institutionen, welche sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben. Jede natürliche oder juristische Person kann von der Generalversammlung zum Ehrenmitglied gewählt werden. Artikel 10: Mitgliederbeiträge / Rabatte / zusätzliche Kosten Die Mitgliederbeiträge werden durch die Generalversammlung bestimmt. Sie werden durch den Kassier jährlich erhoben und sind im Voraus zu bezahlen. Beim Mitgliederbeitrag werden folgende Rabatte gewährt: Rabatt für Dan-Träger: 50% Familienrabatt: 1. Mitglied (ältestes Mitglied): bezahlt 100% // 2. Mitglied (zweitältestes Mitglied): bezahlt 75% // ab dem 3. Mitglied bezahlt dieses und nachfolgende 50%. Die Mitgliederbeiträge, zusätzliche Kosten und vom Club übernommene Kosten sind im Teil 'Anfallende Kosten' aufgelistet. Artikel 11: Austritt Jedes Mitglied kann nur auf Ende Jahr aus dem Verein austreten. Der Austritt ist dem Präsidenten in schriftlicher Form bis zum 31. Oktober zu kommunizieren. Es gibt keine Rückerstattungen für bereits bezahlte Leistungen. Der Karatepass wird nach der Generalversammlung per Post zugesandt. Artikel 12: Ausschluss Bei einem Verstoss gegen die Statuten oder Anweisungen des Trainers ist der Vorstand sowie die Technische Kommission berechtigt ein Vereinsmitglied auszuschliessen. Artikel 13: Statutenänderungen Statutenänderungsanträge sind in schriftlicher Form dem Vorstand zukommen zu lassen. Anträge werden vom Vorstand überarbeitet und allen Mitgliedern mit Postanschrift bis spätestens 30 Tagen vor der Generalversammlung per Post zugesandt. Danach werden Anträge, welche in schriftlicher Form bis spätestens 20 Tagen beim Vorstand eingehen noch durch diesen für die Generalversammlung behandelt. Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Präsidenten doppelt. Seite 3

Teil 2: Dojoregeln Sei stark, selbstbeherrscht und selbstbewusst Übe Selbstbeherrschung und Selbstdisziplin und lasse es dir nicht anmerken, wenn du müde oder erschöpft bist. Unnötiges Wehklagen und Schmerzäußerungen sind zu vermeiden. Halte deine Gedanken und deinen Körper immer unter Kontrolle. Wegen einer Kleinigkeit macht man keine Pause und wegen eines stärkeren Partners oder Gegners lehnt man die Gegenüberstellung nicht ab. Sei immer pünktlich Jeder Schüler und Lehrer soll pünktlich erscheinen. Das heisst, dass das Training gemeinsam begonnen und auch gemeinsam beendet wird. Das ist eine höfliche Voraussetzung für Lehrer und Schüler. Sei sauber Das Trainingslokal darf nur mit sauberen Füssen betreten werden. Schneide deine Fingerund Fußnägel und deine Haare immer kurz. Falls die Haare nicht geschnitten werden können müssen die Haare hochgesteckt oder zusammengebunden werden. Die Matten dürfen nur barfuss betreten werden. Auch der Karategi (der Karateanzug) muss immer sauber sein, d.h. nach jedem zweiten oder dritten Training je nach Trainingsintensität (das bedeutet wie oft du ins Training gehst) ist dieser zu waschen oder zu reinigen. Nach dem Training soll der Karategi zu Hause luftig aufgehängt werden. Diese Regel gilt auch für die Teilnahme an Turnieren. Karatekas, die mit einem schmutzigen Gi oder ungepflegt antreten, dürfen nicht am Turnier starten. Sei rücksichtsvoll und höflich Beachte die einzelnen Grussformen (z.b. Rei, Verbeugung...) deinen Karatekameraden gegenüber. Auf ein lautes "Hallo" oder "Tschüss" sowie auf einen männlichen Handschlag kann man verzichten. Der Karateka mit dem höheren Gürtel soll Rücksicht auf die Anfänger und die nehmen, die einen niedrigeren Gürtel haben als er. Sei zurückhaltend Unterbreche den Unterricht nicht durch ständige Fragen. Du kannst zwar fragen, wenn du wirklich nicht weiterkommst, aber lerne stillschweigen und übe so gut es geht selbstständig. Komm nicht nach jeder Übung zum Trainer, sondern warte bis er die Übung beendet. Bleib ruhig und konzentriert Im Dojo soll man konzentriert mittrainieren. Das bedeutet: Aufdringliches, lautes und ablenkendes Verhalten ist nicht erwünscht. Die Ausnahme ist der Kampfschrei Kiai. Vermeide die Verletzungsgefahr Schmuck ganz gleich welcher Art, d.h. Fingerringe, Ohrringe, Halsketten und auch die Brille, sollten beim Training abgelegt werden. Auch ein Piercing kann Verletzungen verursachen. Ebenso sollten unüberlegte Übungen oder Kraftakte und Mutproben im Seite 4

Training unterbleiben. Die leichtsinnige oder gewaltvolle Anwendung der Techniken ist zu unterlassen. Denke und arbeite mit Dein Verhalten ist Voraussetzung für ein reibungsloses Training. Sei hilfsbereit, kameradschaftlich und aufmerksam. Mache immer intensiv beim Training mit. Zeige Respekt Der Lehrer oder Trainer wird immer als Sensei angesprochen, sowohl im Dojo als auch ausserhalb der Trainingszeiten. Beim Karate herrscht Hierarchie nach der Einstufung des Gurtgrades. Der Schüler ehrt den Trainer und der Trainer respektiert den Schüler. Ein Schüler mit niedrigerem Gurt respektiert und hochachtet einen höher Graduierten und den Lehrer (Trainer, Lehrer = Sensei). So geht der Weg des Respekts von unten nach oben, von oben nach unten und von einem zum anderen. Unterschätze deinen Partner oder Gegner nicht. Sei nicht überheblich. Beachte die Anweisungen des Trainers Auf die Hinweise und Aufforderungen des Trainers und Meisters ist zu achten. Den Anweisungen des Sensei ist Folge zu leisten. Wir antworten dem Sensei immer mit einem deutlichen Oss (Oss = verstanden, Bejahung). Das ist ein wichtiges Grundprinzip des Karate. Sei beständig Trainiere regelmäßig, besuche ständig die Trainingsstunden. Nur so können sich deine Partner auf dich verlassen und nur durch Beständigkeit kommst du im Unterricht weiter und wirst zum Meister. Familienangehörige, Gäste und andere Zuschauer, die sich nicht am Training beteiligen, werden gebeten, sich so zu verhalten, dass sie das Training nicht stören. Verlasse Matte oder Trainingsraum nicht Es ist unhöflich gegenüber dem Partner oder Lehrer, das Dojo während des Trainings unaufgefordert oder unentschuldigt zu verlassen. Gib bei wichtigen Gründen wie z.b.: Toilette, Unwohlsein, Verletzung dem Trainer vorher Bescheid. Wenn möglich, setzt man sich im Seiza (Karatesitz) oder im Anza (Schneidersitz) an den Rand und schaut interessiert zu. Wenn man mit dem Training wieder beginnen möchte, zeigt man dies durch eine kurze Verbeugung im Stand (Ritsu-rei), gegenüber dem Trainer, Lehrer oder Meister an. Alle weiteren Fragen beantworten euch gerne der Dojoleiter. Seite 5

Teil 3: Zusätzliche Trainingsmöglichkeiten Normales Training in einem anderen Verein des SSKF Jedes Mitglied des Hayabusa Karate-Do ist berechtigt, in folgenden Dojo's mitzutrainieren: - SSKB Swiss Shotokan Karate-Do Basel - Karate Club Laufenburg - Karate Club Rheinfelden - Karate Club Frick - Sushin Karate-Do Brugg Eine vorherige Anfrage ist nicht nötig. Vor Trainingsbeginn stellt sich der betreffende neue Karateka entsprechend vor. Diese Möglichkeit ist nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Fördertraining des SSKF Jeden Mittwoch besteht auserwählten Mitgliedern die Möglichkeit zu einem zusätzlichen Training in Basel statt. Dieses ist jedoch kostenpflichtig. Nachwuchskadertraining des SSKF An definierten Samstagen gemäss Jahresprogramm trifft sich das Nachwuchskader, welches durch die Dojoleiter bestimmt wird. Dieses ist kostenpflichtig. Seite 6

Teil 4: Diverses Haftung Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Für den Verlust von Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. Versicherung Die Versicherung ist Sache der Trainings- oder Turnierteilnehmer. Für Verletzungen wird keine Haftung übernommen. Vereinsvermögen Das Vereinsvermögen wird gebildet aus den Mitgliederbeiträgen, dem Entgelt für besondere Leistungen des Vereins, dem Ertrag von Veranstaltungen und aus freiwilligen Zuwendungen. Das Vereinsvermögen soll möglichst der praktischen Pflege des Karate zukommen und nur in bescheidenem Ausmass für Zwecke der blossen Geselligkeit innerhalb des Vereins verwendet werden. Die Bildung von angemessenen Reserven ist zulässig. Bei der Auflösung des Vereins ist das Vereinsvermögen der Organisation SSKF zur treuhänderischen Verwaltung zugunsten eines neuen, lokalen Karateclubs nach Shotokanregeln zu übergeben. Erfolgt innerhalb von fünf Jahren seit Auflösung des Vereins keine Neugründung, so geht das Vermögen ins Eigentum des SSKF über. Pressemitteilungen Über alle Turniere und Anlässe, bei welchen Karatekas von uns teilnehmen wird in der Presse berichtet. Um diesen Aufwand möglichst zu bewältigen, besteht hierzu eine Zusammenarbeit zwischen den Vereinen Laufenburg, Rheinfelden und Frick. Pressemitteilungen werden vorab abgesprochen und gemäss Leitfaden abgehalten. Ein Mitglied ist mit seiner Veröffentlichung in Zeitungsartikeln sowie der Homepage einverstanden. Soziale Medien Sollte ein Mitglied nicht einverstanden sein, in Sozialen Medien zu erscheinen, wird dieses gebeten sich schriftlich beim Vorstand zu melden. Seite 7

Teil 5: Aufgaben und Zuteilung Vorstand Präsident: Murat Sahin Vizepräsident: Zübeyir Sahin Kassier: Priska Bornhauser Verwaltung Pässe: Murat Sahin Technische Kommission Cheftrainer: Murat Sahin Assistenztrainer: Bahattin Kandaz Verbandsvertreter SSKF: Zübeyir Sahin Seite 8

Teil 6: Anfallende Kosten Jahresbeitrag: Erwachsene: CHF 700.00 Kinder bis 17 und Studenten: CHF 550.00 Kinder 4 bis 7 Jahre: CHF 400.00 Passivmitglieder: CHF 80.00 Ehrenmitglieder: Gratis Karatepass: CHF 20.00 Lizenzmarke: CHF 80.00/Jahr Prüfungsgebühren: gemäss Prüfungsreglement Verbandsabzeichen: CHF 20.00 (pro Kimono - obligatorisch) Vereinsabzeichen: CHF 20.00 (pro Kimono - freiwillig) Karate-Gi: kann beim Materialbesteller bezogen werden Gurt: kann beim Materialbesteller bezogen werden Handschuhe blau/rot: können beim Materialbesteller bezogen werden Zahnschutz: kann beim Materialbesteller bezogen werden Schienbeinschoner b/r: können beim Materialbesteller bezogen werden Fussschoner blau/rot: können beim Materialbesteller bezogen werden Tiefenschutz: kann beim Materialbesteller bezogen werden Brustschutz: kann beim Materialbesteller bezogen werden Turniere: gemäss Turnierausschreibung Fördertraining: gemäss Angaben Veranstalter Nachwuchstraining: gemäss Angaben Veranstalter Seite 9

Teil 7: Liste der aktiven Dan-Träger Zübeyir Sahin 6. Dan Bahattin Kandaz 6. Dan Murat Sahin 4. Dan Seite 10