Förderung von Komfortlüftungen in Tirol EFH Neubau

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Transkript:

Förderung von Komfortlüftungen in Tirol EFH Neubau Dezember 2018 Inhalt 1. Förderung der Komfortlüftung im Neubau EFH 2. Punktesystem 3. Technische Bestimmungen Komfortlüftung im Neubau 4. Beispiel Einfamilienhaus Tirol Standardneubau mit und ohne Komfortlüftung 5. Beispiel Einfamilienhaus Tirol Neubau Passivhaus 6. Komfortlüftung verbessert nicht nur die Energiekennzahl 7. Nähere Informationen

1. Förderung der Komfortlüftung im Neubau EFH Im Rahmen der Tiroler Wohnbauförderung wird der Einbau einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung mit Zusatzpunkten gefördert. Insgesamt ergeben sich bis zu 12 Punkte die direkt bzw. indirekt mit der Komfortlüftung zusammenhängen. Für Gebäude unter 300 m² Nutzfläche ergibt sich für die maximal geförderte Fläche pro Wohnung von 110 m² für 12 Punkte mit je 12,--/m² förderbare Fläche eine maximale Förderung von 15.840,-- pro Wohnung. Zudem hilft die Komfortlüftung beim Nachweis über den Gesamtenergieeffizienzfaktor f GEE die geforderten Energiekennzahlen zu erreichen. Hinweis: Einzelraumlüfter werden im Neubau nicht gefördert 2. Punktesystem Hinweis: Um den klimaaktiv Standard Silber oder Gold zu erreichen ist meist eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung nötig. Beim Passivhaus (PH) ist immer eine Komfortlüftung notwendig.

Hinweis: Bei der Energiekennzahl HWB Ref,RK bleibt die Lüftung mit Wärmerückgewinnung unberücksichtigt bleibt. D.h. das Gebäude wird mit Fensterlüftung berechnet auch wenn es eine Komfortlüftung hat. Beim f GEE hingegen wird die Wärmerückgewinnung eingerechnet. 3. Technische Bestimmungen Komfortlüftung im Neubau

4. Beispiel Einfamilienhaus Tirol Standardneubau mit und ohne Komfortlüftung Berechnungsbasis: 136 m² Wohnnutzfläche (160 m² BGF, L c = 1,31) Dach: 0,11 W/m²K Wand: 0,14 W/m²K Keller: 0,20 W/m²K Fenster: 3fach Verglasung 0,86 W/m²K, g = 0,5 Heizung: Luft/Wasser Wärmepumpe mit Fußbodenheizung WW: mit Wärmepumpe Term. Solaranlage/PV Anlage: keine Ohne Komfortlüftung: HWB beim Referenzklima 39,7 kwh/m²a (2,7 mal Bedarf vom PH) Die Basisförderung wird auch ohne Komfortlüftung gerade erreicht. Mit Komfortlüftung: HWB beim Referenzklima 28,3 kwh/m²a (1,95 mal Bedarf vom PH)

Mit einer Komfortlüftung wird bei gleicher Gebäudehülle die Anforderung des f GEE deutlich unterschritten. Die Einordnung ändert sich von A auf A+. Hinweis: Gelabelt wird im Energieausweis der HWB Ref,RK bei dem die Lüftung mit Wärmerückgewinnung unberücksichtigt bleibt. D.h. das Gebäude wird mit Fensterlüftung berechnet auch wenn es eine Komfortlüftung hat. A++ und A+ sind beim HWB Ref,SK daher nicht erreichbar. Zusatzförderung Tirol für die Komfortlüftung: 3 Punkte für Luftqualität 1 Punkt für Luftdichtigkeitstest (maximal 0,6facher Luftwechsel) Gesamt 4 Punkte die direkt mit der Komfortlüftung zusammenhängen Die 4 Punkte werden mit je 12 verlorenem Zuschuss pro förderbarer Nutzfläche gefördert. Damit ergeben sich abhängig von der förderbaren Nutzfläche folgende verlorene Zuschüsse die mit der Komfortlüftung zusammenhängen: 110 m² förderbare Fläche: 5.280,-- 95 m² förderbare Fläche: 4.560,-- 85 m² förderbare Fläche: 4.080,-- Die Förderung der Komfortlüftung deckt in diesem Fall ca. 40 bis 50% der Kosten einer Komfortlüftung von ca. 10.000 bis 12.000,-- für das Einfamilienhaus. Durch eine weitere Verbesserung des Dämmstandards und der PH Zertifizierung bzw. klimaaktiv Gold oder Silber Deklarierung lassen sich zusätzlich 8 Punkte generieren, die nur mit Gebäuden mit Komfortlüftung möglich sind.

5. Beispiel Einfamilienhaus Tirol Neubau Passivhaus Ausgangsbasis: 136 m² Wohnnutzfläche (160 m² BGF, l c = 1,31) Dach: 0,10 W/m²K Wand: 0,10 W/m²K Keller: 0,13 W/m²K Fenster: 3fach Verglasung 0,62 W/m²K, g = 0,50 Heizung: Luft/Wasser Wärmepumpe mit Fußbodenheizung WW: mit Wärmepumpe Term. Solaranlage: keine PV Anlage: keine PH-Standard mit Komfortlüftung: HWB beim Referenzklima 14,5 kwh/m²a Zusatzförderung Tirol für die Komfortlüftung beim Passivhaus: 7 Punkte für HWB Ref < 23 kwh/m²a (in Kombination mit Komforrtlüftungsanlage) 3 Punkte für Luftqualität 1 Punkt für Luftdichtigkeitstest (maximal 0,6facher Luftwechsel) 1 Punkt für PH bzw. klimaaktiv Gold bzw. PH Zertifizierung Gesamt 12 Punkte die mit der Komfortlüftung zusammenhängen Die 12 Punkte werden mit je 12 verlorenem Zuschuss pro förderbarer Nutzfläche gefördert. Damit ergeben sich abhängig von der förderbaren Nutzfläche folgende verlorene Zuschüsse die mit der Komfortlüftung zusammenhängen: 110 m² förderbare Fläche: 15.840,-- 95 m² förderbare Fläche: 13.680,-- 85 m² förderbare Fläche: 12.240,-- Wenn man die Aufwendungen für die Verbesserung der Gebäudehülle nicht berücksichtigen würde (da man diese Dämmqualität ohnehin möchte) liegt die Förderung über den Kosten einer Komfortlüftung von ca. 10.000 bis 12.000,-- für das Einfamilienhaus.

6. Komfortlüftung verbessert nicht nur die Energiekennzahl Eine Komfortlüftung dient vor allem der gesunden Innenraumluft durch einen kontinuierlichen Luftaustausch. Sie können die Fenster jederzeit öffnen müssen es aber nicht. Hochwertige Filter halten fast 100% von Staub, Ruß und Pollen und auch 50% des Feinstaubes von ihren Wohnräumen fern. Die Wärme- und Feuchterückgewinnung gewährleistet eine Lüftung ohne Zugerscheinungen. Die Wärme- /Feuchterückgewinnung spart ca. 5 bis 10mal mehr Energie als Strom für den Antrieb der Ventilatoren benötigt wird. Bedenken sie auch: Eine PV Anlage können sie jederzeit nachrüsten eine zentrale Komfortlüftung nicht. 7. Nähere Informationen Hinweis: Einzelraumlüfter werden im Neubau in Tirol nicht gefördert Antragstellung: Neubau: vor Baubeginn Förderrichtlinie: https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/bauenwohnen/wohnbaufoerderung/downloads/wbf-richtlinie_1-10-2017.pdf Anträge und Formulare: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/antragsformulare-formblaetter/ Downloads für förderbare Komfortlüftungen: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/downloads/ Energieberatung: Energie Tirol https://www.energie-tirol.at/ Diese Information wurde nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Haftung jeglicher Art kann jedoch nicht übernommen bzw. abgeleitet werden.