Kampf gegen Wohnungsmangel: Baugenehmigungen und Wohnungsneubau in Berlin 2017

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Transkript:

Drucksache 18 / 13 209 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 09. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2018) zum Thema: Kampf gegen Wohnungsmangel: Baugenehmigungen und Wohnungsneubau in Berlin 2017 und Antwort vom 01. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13209 vom 09. Januar 2018 über Kampf gegen Wohnungsmangel: Baugenehmigungen und Wohnungsneubau in Berlin 2017 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Baugenehmigungen für Wohnungsneubauten wurden 2017 in den einzelnen Bezirken und in Berlin insgesamt erteilt? Antwort zu 1: Laut dem Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz HbauStatG) haben bundeseinheitlich zu den Baugenehmigungen monatliche und den Baufertigstellungen jährliche statistische Auswertungen und Veröffentlichungen zu erfolgen. Eine unterjährige Analyse der Baufertigstellungen ist somit derzeit nicht möglich. Gemäß dieser amtlichen Statistik wurden in den Berliner Bezirken im vergangenen Jahr 2017 (letzter Stand November) die im Anhang dargestellten Baugenehmigungen erteilt: Frage 2: Wie viele dieser Baugenehmigungen wurden 2017 in den einzelnen Bezirken und in Berlin insgesamt städtischen Wohnungsbaugesellschaften erteilt? Antwort zu 2: In der amtlichen Statistik erfolgt eine Differenzierung der Baugenehmigungen nach folgenden ausgewählten Bauherren: Öffentliche Bauherren Unternehmen davon - Wohnungsunternehmen - Immobilienfonds - Land- u. Forstwirtschaft, Tierhaltung, Fischerei - Produzierendes Gewerbe 1

- Handel, Kreditinstitute, Dienstl., Versicherungen, Verkehr und Nachrichtenübermittlung Private Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Gemäß amtlicher Definition gelten als öffentliche Bauherren Kommunen, kommunale Wohnungsunternehmen sowie Bund und Land. Dabei handelt es sich um Unternehmen oder Einrichtungen, bei denen Kommune, Land oder Bund mit mehr als 50% Nennkapital oder Stimmrecht beteiligt sind. Zu den (privaten) Wohnungsunternehmen zählen alle Unternehmen, die Wohngebäude errichten lassen, um die Wohnungen zu vermieten oder zu verkaufen. Da dem Senat keine konkreten Wohnungsbauvorhaben des Bundes aus 2017 bekannt sind, ist davon auszugehen, dass die amtliche Statistik in der Kategorie öffentliche Bauherren die tatsächlich in eigener Bauherrenschaft genehmigten Bauvorhaben der städtischen Wohnungsbaugesellschaften ausweist. Die amtliche Zuordnung zu den einzelnen Bauherrengruppen erfolgt zum Zeitpunkt der Beantragung der Baugenehmigung für das Bauvorhaben. Errichten städtische Wohnungsunternehmen nicht selbst als Bauherr neue Wohnungen, sondern werden diese erst in der Bauphase oder nach Fertigstellung von anderen Bauherren übernommen, werden diese Wohnungen in der Bautätigkeitsstatistik nicht der Kategorie öffentliche Bauherren zugeordnet, sondern der jeweils auf den Bauherrn zutreffenden Kategorie. Die amtlichen Ergebnisse der Entwicklung der Baugenehmigungen in 2017 (letzter Stand November) nach Bezirken, Bauherrengruppen und Anzahl der genehmigten Wohnungen können der Tabellenübersicht im Anhang entnommen werden. Eine aktuelle Sonderabfrage direkt bei den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften ergab für das nachgefragte Jahr 2017 folgende Rückmeldungen: Bezirk Anzahl WE Anzahl Baugenehmigungen Charlottenburg- 77 1 Wilmersdorf Friedrichshain- 120 1 Kreuzberg Lichtenberg 843 3 Marzahn-Hellersdorf 1143 6 Mitte 477 5 Neukölln 250 4 Pankow 74 2 Reinickendorf 278 5 Tempelhof- 660 Schöneberg Treptow-Köpenick 993 12 gesamt: 4.915 39 Fünf Gesellschaften, außer der Gewobag, haben auf die kurzfristige Abfrage geantwortet. In 2017 wurde für insgesamt 5.044 WE mit dem Bau begonnen. 2

Frage 3: Wie viele dieser Baugenehmigungen wurden 2017 in den einzelnen Bezirken und in Berlin insgesamt Wohnungsbaugenossenschaften erteilt? Antwort zu 3: Über die Anzahl der an Genossenschaften in 2017 erteilten Baugenehmigungen liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Deren Baugenehmigungen gehen in die Bauherrengruppe (private) Wohnungsunternehmen mit ein. Frage 4: Wie viele dieser Baugenehmigungen wurden 2017 in den einzelnen Bezirken und in Berlin insgesamt anderweitigen Investoren erteilt? Antwort zu 4: Siehe Antwort zu Frage 1 Frage 5: Wie viele neue Wohnungen wurden 2017 in den einzelnen Bezirken und in Berlin insgesamt aufgrund der erteilten Baugenehmigungen tatsächlich fertig gestellt? Frage 7: Wie viele dieser Wohnungen wurden in jeweils welchen Bezirken im Auftrag von Wohnungsbaugenossenschaften fertig gestellt? Frage 8: Wie viele dieser Wohnungen wurden in jeweils welchen Bezirken im Auftrag von anderweitigen Investoren fertig gestellt? Antwort zu den Fragen 5, 7 und 8: Amtliche statistische Ergebnisse zu den Berliner Baufertigstellungen (Bauvorhaben/Anzahl der Wohnungen) werden nur einmal jährlich vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg veröffentlicht (siehe Antwort auf Frage 1) und werden für das Jahr 2017 voraussichtlich erst im Mai oder Juni 2018 zur Verfügung stehen. Frage 6: Wie viele dieser Wohnungen wurden in jeweils welchen Bezirken im Auftrag von städtischen Wohnungsbaugesellschaften fertig gestellt? Antwort zu 6: Eine aktuelle Sonderabfrage direkt bei den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften ergab für das nachgefragte Jahr 2017 folgende Rückmeldungen: Bezirk Anzahl Fertigstellungen WE in 2017 Lichtenberg 551 Marzahn-Hellersdorf 287 Mitte 454 Neukölln 117 Pankow 340 Tempelhof- Schöneberg 82 Treptow-Köpenick 954 gesamt: 2.785 Frage 9: Wie viele neue Wohnungen sollen nach Planung des Senats bis Ende 2021 errichtet werden und wie will der Senat dieses Ziel erreichen? 3

Antwort zu 9: Durch die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften sollen bis 2021 insgesamt 30.000 Wohnungen neu errichtet werden. Dazu werden weiterhin Baugenehmigungsverfahren beschleunigt und Kooperationen mit den Bezirken durchgeführt. Durch ein regelmäßiges Monitoring wird sichergestellt, dass dieser Prozess ständig begleitet und rechtzeitig auf bestehende Probleme aufmerksam gemacht wird. Berlin, den 1. Februar 2018 In Vertretung Scheel... Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen 4