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Transkript:

Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum Zeitpunkt:... nicht erfüllt Antrag zur Prüfung Geprüfte/r Fachwirt/in für Marketing Anmeldeschluss unter www.aschaffenburg.ihk.de Dok.-Nr. 8770 Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Zulassung zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Marketing/ Geprüfte Fachwirtin für Marketing aufgrund meiner Anmeldung. Ich beabsichtige folgenden Prüfungstermin wahrzunehmen: Prüfungstermin: Die umseitig aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Marketing / Geprüfte Fachwirtin für Marketing sind mir bekannt und 2 der Verordnung (Zulassungsvoraussetzungen) wird zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllt. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg und wird von mir nach Rechnungstellung der IHK innerhalb zwei Wochen überwiesen. Bitte beachten Sie folgende Punkte: 1. Füllen Sie diesen Antrag in allen Positionen vollständig und gut leserlich aus und reichen Sie ihn bis zum Anmeldeschluss ein. 2. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. 3. Falls Sie die Fortbildungsprüfung nicht zu dem vorgesehenen Termin ablegen können, bitten wir um rechtzeitige, schriftliche Abmeldung von der Prüfung. Ein neues Antragsverfahren ist erforderlich. 4. Bitte geben Sie uns während der Fortbildung eintretende Veränderungen zu Ihrem Antrag bekannt. Zur Bearbeitung sind folgende Unterlagen (in Kopie) beizufügen: 1. Ausbildungs-/Prüfungszeugnis oder sonstige Zeugnisse bzw. Bescheinigungen 2. Zeugnisse oder Bescheinigungen der Berufspraxis / Nachweis über berufliche Tätigkeit 3. tabellarischer, lückenloser Lebenslauf 4. Lichtbild (bitte aufkleben)... Ort, Datum Unterschrift des Prüfungsteilnehmers

Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Marketing / Geprüfte Fachwirtin für Marketing vom 26. August 2014 (BGBl. I S. 1461) 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf zum Kaufmann für Marketingkommunikation oder zur Kauffrau für Marketingkommunikation und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. (3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

3 Gliederung und Durchführung der Prüfung (1) Die Prüfung bezieht sich auf folgende Handlungsbereiche: 1. Marketingstrategien entwickeln, 2. Marketingkonzepte und -projekte planen und umsetzen, 3. Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln, 4. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit. (2) Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten aufeinander abgestimmten offenen Aufgabenstellungen, die eigenständige Lösungen ermöglichen, durchgeführt, wobei alle Handlungsbereiche situationsbezogen zu thematisieren sind. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 600 Minuten betragen. (3) Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. In ihr soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht kommuniziert und präsentiert werden kann. (4) In der Präsentation nach Absatz 3 soll nachgewiesen werden, dass ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss mindestens einen Handlungsbereich nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 mit dem Handlungsbereich Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit nach Absatz 1 Nummer 4 verknüpfen. Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten. (5) Das Thema der Präsentation wird von dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der schriftlichen Prüfung eingereicht. (6) Im Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Das Fachgespräch soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern.

ANMELDUNG zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Marketing / Geprüfte Fachwirtin für Marketing Lichtbild Angaben zur Person Geschlecht: weiblich männlich Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Straße: PLZ / Wohnort: Telefon privat: mobil: geschäftlich: E-Mail privat: geschäftlich: Angaben zum Unternehmen Firma: Anschrift: Berufsausbildung und berufliche Tätigkeit 1. Berufsausbildung Die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf wurde am vor der bestanden. Ausbildungsstätte: Ausbildungszeit: _ von _ bis

2. Berufliche Tätigkeiten Name und Ort der Firma Funktionsbezeichnung von bis (Monat/Jahr) 3. Zusätzlich erworbene Qualifikationen (z. B. Lehrgänge, Seminare etc.) 4. Teilnahme eines Vorbereitungslehrgangs bei: Bildungsträger: Lehrgang von / bis: An einer Fortbildungsprüfung zum / zur Geprüften Fachwirt für Marketing / Geprüften Fachwirtin für Marketing habe ich bisher: noch nicht einmal zweimal teilgenommen. Die Prüfungsgebühr wird bezahlt von: Prüfungsteilnehmer Arbeitgeber... Ort, Datum Unterschrift des Prüfungsteilnehmers * * Wenn die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen wird, ist zusätzlich zu Ihrer Unterschrift auch unbedingt der Firmenstempel und eine Unterschrift des Arbeitgebers erforderlich. Gebühren: Der Anspruch auf die Prüfungsgebühr entsteht mit dem Eingang dieser Anmeldung zur Prüfung bei der IHK. Die Prüfungsgebühr wird in der Regel mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung erhoben und ist nach Erhalt unter Angabe der Rechnungsnummer zu bezahlen. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg. Rücktritt, Nichtteilnahme: Der Prüfungsteilnehmer kann nach erfolgter Anmeldung rechtzeitig vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung gegenüber der IHK zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt der Prüfungsteilnehmer nach Beginn der Prüfung zurück, so können bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen anerkannt werden. Eine Bearbeitungsgebühr wird erhoben bei Rücktritt später als 10 Wochen vor der Fortbildungsprüfung bzw. bei Nichtteilnahme.