Schadenanzeige zur Reisegepäckversicherung



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Transkript:

WÜRZBURGER-VERSICHERUNGS-AG Bahnhofstraße 11 97070 Würzburg Schadenanzeige zur Reisegepäckversicherung Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer, bitte beantworten Sie die Fragen sorgfältig und vollständig. Sie ermöglichen uns dadurch eine schnelle Bearbeitung. Vielen Dank für Ihre Mühe. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Versicherungsnummer: Vorgangsnummer (sofern bekannt): Angaben zu den versicherten Personen, die vom Schadenfall betroffen sind: 1. 2. 3. An wen sollen eventuelle Versicherungsleistungen gezahlt werden?, des Kontoinhabers Straße und Hausnummer PLZ und Ort und Ort des Kreditinstituts IBAN Prüfzahl Bankleitzahl Kontonummer (rechtsbdg. u. ggf. mit Nullen auffüllen) D E BIC Angaben zur Reise: Geplante Dauer der Reise: von: bis: Tatsächlicher Beginn (Datum und Uhrzeit): Tatsächliches Ende: Womit wurde diese Reise durchgeführt? Flugzeug Bahn Pkw Sonstiges Mit welchem Reiseveranstalter wurde die Reise durchgeführt? Bitte senden Sie uns die Buchungsbestätigung (Kopie) Reise wurde selbst organisiert n und en der mitreisenden Personen und Anzahl ihrer mitgeführten Gepäckstücke 1. 2. 3.

Angaben zum Schaden: 1. Eintritt des Schadens Datum: Uhrzeit: 2. Feststellung des Schadens Datum: Uhrzeit: 3. Wo genau ereignete sich der Schaden? (Land, Stadt, ggfs. Straße) Wie ereignete sich der Schaden? Bitte beschreiben Sie den genauen Schadenhergang mit allen Begleitumständen. (ggf. auf gesondertem Blatt fortsetzen) 4. Abhanden gekommenes oder beschädigtes Reisegepäck (siehe Anlage 1 Abhanden gekommenes oder beschädigtes Reisegepäck ): Hierzu sind im Original einzureichen: Anschaffungsbelege, ggf. Kreditkartenabrechnungen, Garantiekarten, Gebührenbelege für Ausweispapiere, Bestätigungen des Fachhandels zum Schadenumfang (Gutachten), Reparaturkostenrechnungen, Bedienungsanleitungen für technische Geräte. 5. Welchen Wert hatte Ihr nicht vom Schadenfall betroffenes Reisegepäck (einschließlich der am Körper getragenen Sachen) zur Zeit des Schadeneintritts (Zeitwert)? EUR 6. Welcher Stelle haben Sie den Schaden gemeldet? (Bitte begründen, wenn keine Meldung erfolgte) Polizei in am um Uhr Bitte reichen Sie uns das Polizeiprotokoll im Original ein. Sofern das Schadendatum vom Datum der polizeilichen Anzeige abweicht, bitten wir Sie um eine Begründung. Hotel/Reiseleitung in am um Uhr Fluggesellschaft in am um Uhr Bitte Bestätigung der Fluggesellschaft (PIR) & die Flug- und Gepäckscheine im Original beifügen. Busfahrer am um Uhr Campingplatzleitung in am um Uhr Eisenbahngesellschaft/Fährunternehmen, etc. () am um Uhr Bitte Bestätigung, den Fahrschein und den Gepäckaufgabeschein im Original beifügen. Bei Schäden am Gepäck, während es sich in Gewahrsam einer Fluggesellschaft befand: Wurde bei der Fluggesellschaft bisher eine Entschädigung beantragt? nein ja Wenn ja, bei welcher Fluggesellschaft? Haben Sie eine Entschädigung erhalten? nein ja, in Höhe von EUR Bitte Beleg beifügen. Sofern es sich um Gepäckverlust handelt: Senden Sie uns bitte neben dem PIR-Schein, den Flug- und Gepäckschein auch die endgültige Verlustbestätigung der Fluggesellschaft im Original zu. Haben Sie der Fluggesellschaft eine vollständige Liste über den Inhalt des in Verlust geratenen Gepäckstücks eingereicht? nein ja Bei Diebstahl eines Kraftfahrzeugs bzw. des Gepäcks aus einem Kraftfahrzeug: Fahrzeugart: PKW Kombi Cabrio Campingbus Wohnwagen Reisebus Kraftrad Typenbezeichnung Baujahr Polizeiliches Kennzeichen Wo befand sich das Fahrzeug zur Schadenzeit? Parkplatz am Straßenrand Garage offizieller Campingplatz Das Fahrzeug war dort abgestellt von Uhr bis Uhr Wo befanden Sie sich in dieser Zeit? Wann wurde der Diebstahl entdeckt? Welche Beschädigung entstand am Fahrzeug durch den Einbruch? Senden Sie uns bitte die Reparaturkostenrechnung zu (Kopie).

Wer ist Fahrzeug-Halter ( und )? Fahrzeug-Versicherung ( und der Gesellschaft) dortige Versicherungs-Nr. Wurde der Schaden der Fahrzeugversicherung gemeldet? Nein Ja dortige Schaden-Nr. Wo und wie genau wurden die vom Schadenfall betroffenen Sachen im Fahrzeug aufbewahrt? Bei Mietfahrzeugen bitte Mietwagenrechnung einreichen. Allgemeine Angaben 1. Welche Maßnahmen zur Wiederererlangung oder Wiederherstellung der vom Schaden betroffenen Sachen wurden veranlasst? 2. Gibt es Zeugen für den Eintritt des Schadenfalls? (n und en) 3. Haben Sie selbst oder ggf. die mit Ihnen gemeinsam reisenden Personen früher schon Reisegepäck- oder sonstige Wertsachenschäden gehabt? Bitte achten Sie darauf, dass alle früheren Schadenfälle anzugeben sind und beachten Sie bitte auch die persönliche Erklärung. Nein Ja und der entsprechenden Personen Falls ja, wann? Wurde geleistet? Nein Ja Noch nicht entschieden Bei welchen Versicherungsgesellschaften wurden die Schäden gemeldet?,, Vers.-Nr., Schaden-Nr. (ggf. auf gesondertem Blatt fortsetzen) 4. Haben Sie selbst oder die mit Ihnen reisenden Personen für die Zeit des jetzigen Schadens noch weitere Reisegepäck- oder Wertsachenversicherungen abgeschlossen? Nein Ja und der entsprechenden Personen Falls ja, bitte n und der Gesellschaften angeben Versicherungsnummern Ist der Schaden dort gemeldet worden? Nein Ja dortige Schaden-Nr. 5. Besteht eine Hausrat-Versicherung? Nein Ja Falls ja, bitte n und der Gesellschaft dortige Versicherungs-Nr. Haben Sie den Schaden dort gemeldet? Nein Ja dortige Schaden-Nr. Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten, Vorlage von Belegen Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns wahrheitsgemäß und fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist, und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen. Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns fristgerecht Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann. Leistungsfreiheit Verstoßen Sie vorsätzlich gegen Ihre Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen eine dieser Obliegenheiten, können wir unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens ggf. bis zum vollständigen Anspruchsverlust kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei. Ort, Datum Unterschrift der versicherten Person Unterschrift des Versicherungsnehmers

Abhanden gekommenes oder beschädigtes Reisegepäck Hierzu sind im Original einzureichen: Anschaffungsbelege, ggf. Kreditkartenabrechnungen, Garantiekarten, Gebührenbelege für Ausweispapiere, Bestätigungen des Fachhandels zum Schadenumfang (Gutachten), Reparaturkostenrechnungen, Bedienungsanleitungen für technische Geräte. Gegenstand Anschaffungspreis in EUR Wann erworben? Monat/Jahr Wo erworben? Beleg beigefügt? ja/nein Diese Spalte freilassen Anlage 1 Würzburger Versicherungs-AG Bahnhofstraße 11 97070 Würzburg Telefon 09 31/27 95-0 Telefax 0931/27 95 293 e-mail: info@wuerzburger.com www.wuerzburger.com

Um eine unkomplizierte und schnelle Bearbeitung gewährleisten zu können, senden Sie uns bitte zu dem Leistungsfall die Originalbelege für den Nachweis der Schadenhöhe (siehe Punkt 4), Kopien Ihrer Reiseunterlagen (Buchungsrechnung, Flugticket etc.) und ggf. die Bestätigung der Fluggesellschaft (PIR) mit ergänzenden Angaben wie Versicherungsnummer, Kopie des Versicherungsscheins oder Vorgangsnummer. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie nach Kenntnis vom Eintritt des Versicherungsfalles diesen unverzüglich schriftlich oder mündlich anzeigen müssen. Sie haben jede Auskunft zu erteilen bzw. Unterlagen einzureichen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder zum Umfang unserer Leistungspflicht erforderlich sind. Nach Möglichkeit haben Sie für Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und, soweit für Sie zumutbar, unsere Weisungen einzuholen und zu befolgen. Sollten Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, so sind wir nach Maßgabe des 28 VVG vollständig oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei Rückfragen hierzu können Sie gerne Kontakt per Mail mit uns aufnehmen: leistungsabteilung@travelsecure.de Anlage 2 Würzburger Versicherungs-AG Bahnhofstraße 11 97070 Würzburg Telefon 09 31/27 95-0 Telefax 0931/27 95 293 e-mail: info@wuerzburger.com www.wuerzburger.com