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Transkript:

Versicherungsschutz und Leistungen Wenn Sie sich bei der Arbeit verletzen, sind wir für Sie da.

Wenn Sie sich bei der Arbeit verletzen, sind wir für Sie da. wcb.mb.ca Diese Broschüre dient nur zur allgemeinen Information. The Workers Compensation Act (Gesetzgebung der Arbeitsunfallversicherung) von Manitoba und die zugehörigen Vorschriften sowie die Richtlinien des WCB sind die letzte Instanz in Bezug auf Versicherungsschutz und Verwaltung von Versicherungsansprüchen.

Versicherungsschutz und Leistungen Niemand erwartet, bei der Arbeit Verletzungen zu erleiden, aber Arbeitsunfälle ereignen sich leider nur zu oft. Zum Glück ist der Versicherungsschutz des WCB für Sie da. Sie können sich darauf verlassen, dass wenn Sie sich bei der Arbeit verletzen, haben Sie den Versicherungsschutz, den Sie brauchen. Ihr Arbeitgeber zahlt sämtliche Arbeitsunfallversicherungsbeiträge, um zu gewährleisten, dass Sie versichert sind, wenn Sie sich bei der Arbeit verletzen. Außerdem ist Ihr Arbeitgeber am Tag Ihres Arbeitsunfalles zur Zahlung Ihres gesamten Tagesverdienstes verpflichtet, nicht nur der Stunden bis zum Zeitpunkt der Verletzung. Wenn Sie bei der Arbeit eine Verletzung erleiden, deckt der WCB-Versicherungsschutz einen Teil Ihres Lohns sowie die Kosten Ihrer medizinischen Versorgung.

Was genau wird vom WCB gedeckt? Im Folgenden sehen Sie beispielhaft einige der Leistungen, die verletzten Arbeitern zur Verfügung stehen. Für spezifische Auskünfte zur Deckung in diesen Fällen wenden Sie sich bitte an Ihren WCB- Ansprechpartner. Verdienstausfall Medizinische Behandlung und Medikamentenkosten Zahnbehandlungen Chiropraktische Behandlungen und Physiotherapie Dienste zur beruflichen Rehabilitation Pauschalzahlung für bleibende Beeinträchtigungen Rentenzahlungen Sterbegeld

Verdienstausfall Verdienstausfallszahlungen seitens des WCB erhalten Sie ab dem nächsten Arbeitstag nach Ihrem Unfall. Sie erhalten Verdienstausfallzahlungen in Höhe von 90 % Ihres möglichen Nettoverdienstes. In bestimmten Fällen können sich Ihre Verdienstausfallzahlungen auf 100 % Ihres möglichen Nettoverdienstes bzw. 100 % netto des vom WCB festgelegten Mindestjahresverdienstes belaufen. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt Leitfaden zu Versicherungsleistungen unter wcb.mb.ca. Die 90 % bzw. 100 % des Nettoverdienstes berechnen wir auf Grundlage Ihres Lohns minus zu erwartender Abzüge wie z. B. Einkommensteuerabgaben oder Beiträge zur kanadischen Pensionskasse CPP oder Arbeitslosenversicherung EI. Abzüge, basierend auf der Einkommenssteuer, berechnen sich nach Ehestand und Zahl der betreuungspflichtigen Familienangehörigen. Weitere Faktoren können sich auf die Höhe Ihrer Leistungen auswirken, darunter Überstunden, Boni, vereinzelte oder reguläre Entlassungen bzw. Stellenstreichungen sowie Einkommen aus anderen Quellen wie z. B. selbständige Erwerbstätigkeiten. Leistungen des WCB sind von der Steuer befreit; deshalb nehmen wir außerdem eine Kürzung des Betrages in Höhe der Ihnen zuteil werdenden Steuervorteile vor. Und schließlich: Falls Sie noch weitere Versicherungen besitzen, die Ihnen während Ihres Arbeitsausfalls Zahlungen ausschütten, werden jegliche Beträge, die über 100 % Ihres Nettoverdienstausfalls hinausgehen von Ihren WCB-Leistungen abgezogen. Es obliegt Ihrer Verantwortung, Ihren WCB-Ansprechpartner über zusätzliche Versicherungen dieser Art zu informieren.

Andere Kosten Wenn Sie sich bei der Arbeit verletzen, kann es sein, dass Sie im Krankenhaus behandelt werden müssen oder verschreibungspflichtige Arzneimittel benötigen. Falls diese Kosten in direkter Verbindung mit Ihrer am Arbeitsplatz erlittenen Verletzung stehen, werden sie möglicherweise vom WCB getragen. Um zu ermitteln, ob die Kosten vom WCB getragen werden, wenden Sie sich bitte an Ihren WCB- Ansprechpartner. Zu den abgedeckten Gesundheitsleistungen zählen: Krankenhauskosten Medikamente (einschließlich Medikamente auf Rezept) Zahnbehandlungen Prothesen, Zahnspangen, Krücken, Gehstöcke, Hörgeräte oder andere Hilfen Orthesen oder Schuhwerk Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten für Prothesen, Brillen oder Zahnersatz im Falle einer Verletzung Wiederbeschaffungskosten für Kleidung, die im Rahmen einer am Arbeitsplatz erlittenen Verletzung zerstört wurde Erstattung von Transport- und Unterkunftskosten falls Sie zur Behandlung verreisen müssen

Zahlungen bei dauerhaften Einschränkungen Im Falle einer dauerhaften Einschränkung, aufgrund einer am Arbeitsplatz erlittenen Verletzung, kann Ihnen neben Ihren Verdienstausfallzahlungen eine zusätzliche Pauschalzahlung gewährt werden. Diese Zahlung basiert auf dem etwaigen Verlust einer Körperfunktion aufgrund Ihrer Verletzung.

Andere vom WCB angebotene Dienstleistungen Return-to-Work-Dienstleistungen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz Das WCB arbeitet mit Ihnen daran sicherzustellen, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie brauchen, um an Ihre Arbeitsstelle zurückzukehren. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist ein geplanter Prozess, an dem Sie und Ihr Gesundheitsdienstleister sowie Ihr Arbeitgeber und gegebenenfalls Ihr Gewerkschaftsverantwortlicher teilnehmen. Es kann durchaus sein, dass Ihre Arbeitsstätte schon über ein Return-to-Work- Programm verfügt. Dienstleistungen zur beruflichen Rehabilitation Falls Sie aufgrund der Auswirkungen Ihrer Verletzung nicht mehr für den Arbeitgeber arbeiten können, bei dem Sie sich verletzt haben, qualifizieren Sie sich möglicherweise für vom WCB organisierte berufliche Rehabilitationsdienstleistungen. Die berufliche Rehabilitation hilft Ihnen bei der Suche nach einer Wieder- oder Neueinstellung die Ihre Arbeitsfähigkeiten respektiert. Dazu könnte auch Unterstützung beim Finden alternativer Arbeit mittels einer breiten Palette an Maßnahmen, wie z. B. Wiedereinstellung oder Umschulung, gehören. Wiedereinstellungspflicht Am 1. Januar 2007 traten Gesetze in Kraft, die Arbeitgeber mit mindestens 25 regulären Vollzeitund Teilzeitmitarbeitern verpflichten, verletzte Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen, wenn sie vor ihrer Verletzung mindestens zwölf Monate ununterbrochen für den betreffenden Arbeitgeber tätig waren. Weitere Informationen zum Thema Wiedereinstellungspflicht finden unter wcb.mb.ca oder bestellen Sie telefonisch unter 204-954-4321 bzw. gebührenfrei unter 1-855-954-4321 das Merkblatt Weiterbeschäftigungspflichten.

Behörde für faire Praktiken (Fair Practices Office) Beim sogenannten Fair Practices Office handelt es sich um eine unabhängige Behörde, deren Aufgabe es ist sicherzustellen, dass das WCB stets fair handelt. Die Behörde fungiert als Bürgerbeauftragter für verletzte Arbeiter und deren Angehörige sowie für Arbeitgeber und verfolgt das Ziel, deren eventuelle Schwierigkeiten mit dem WCB aus dem Weg zu räumen und gleichzeitig das WCB bei der Verbesserung seiner Servicequalität zu unterstützen. Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 204-954-4467 oder gebührenfrei unter 1-855-954-4321. Kopien der Schadenakte Sobald das WCB erstmalig über die Anerkennung bzw. Ablehnung Ihres Versicherungsanspruches entschieden hat, können Sie eine Kopie Ihrer Schadenakte anfordern. Fragen Sie Ihren WCB- Ansprechpartner oder melden Sie sich telefonisch bei unserer Datenzugriffsabteilung, dem File Access Department, unter 204-954-4453. Arbeitgeber sowie Fürsprecher können ebenfalls Kopien einer Akte anfordern. Das erstmalige Kopieren der Akte ist kostenfrei. Einsprüche Falls Sie erwägen, Einspruch gegen eine bzw. mehrere vom WCB gefällte Entscheidung(en) bezüglich Ihres Anspruches einzulegen, besprechen Sie den Bescheid bitte zunächst mit Ihrem WCB- Ansprechpartner. Wenn Sie trotzdem nicht mit der Entscheidung einverstanden sind, steht Ihnen ein formelles, zweistufiges Einspruchsverfahren zur Verfügung. Im ersten Schritt Ihres Einspruches wenden Sie sich an die Prüfstelle, das Prüfungsamt (Review Office). Sobald Sie das Formular Überprüfungsanforderung (Request for Review) (erhältlich unter wcb.mb.ca) eingereicht haben, wird ein Beamter des Prüfungsamts mit der Prüfung Ihres Einspruchs beauftragt.

Falls Sie dennoch nicht mit der Entscheidung zufrieden sind, können Sie bei der letzten Beschwerdeinstanz, dem WCB Appeal Commission genannten Beschwerdeausschuss, Einspruch einlegen. Einlegen können Sie Ihren Einspruch entweder schriftlich oder persönlich bei einem Gremium, das aus drei Mitgliedern des Ausschusses besteht, die Arbeiter, Arbeitgeber und das öffentliche Interesse vertreten. Einspruch kann von Ihnen selbst oder, wenn Sie es bevorzugen, von Ihrem Beauftragten eingelegt werden. Kontaktieren Sie die Arbeiterberatungsstelle, das sogenannte Worker Advisor Office, falls Sie bei der Einreichung Ihres Einspruchs an das Prüfungsamt (Review Office) oder die Appeal Commission Hilfe benötigen. Die Arbeiterberatungsstelle kann Ihnen außerdem Ratschläge bzw. unabhängige Meinungen zum Thema WCB bzw. WCB-Bescheide geben. Worker Advisor Office (Arbeiterberatungsstelle) 406-401 York Avenue Winnipeg MB R3C 0P8 Telefon 204-945-5787 Fax 204-948-2020

Allgemeine Informationen zum WCB Ihr Arbeitgeber zahlt für alle WCB-Versicherungsleistungen sie werden nicht von Ihrem Lohn abgezogen und nicht aus Steuern finanziert. Das WCB wird von einem Aufsichtsrat geführt, der aus einem neutralen Vorsitzenden sowie drei Arbeitervertretern, drei Arbeitgebervertretern und drei Vertretern des öffentlichen Interesses besteht. Das WCB fühlt sich verpflichtet, Dienste bereitzustellen, die schnell, leicht, gütig, richtig und klar sind. Wenn Sie sich bei der Arbeit verletzen, haben Sie das Recht, einen WCB-Anspruch geltend zu machen. Arbeitgebern ist es gesetzlich verboten, Sie aufzufordern, auf die Geltendmachung eines Anspruches zu verzichten.

Ein vertrauter Partner, der Ihnen Schutz für heute und Sicherheit für morgen bietet. Wenn Sie sich bei der Arbe verletzen, sind wir für Sie da Wie Sie uns erreichen Workers Compensation Board of Manitoba 333 Broadway, Winnipeg, MB R3C 4W3 Senden Sie uns eine E-Mail an wcb@wcb.mb.ca Weitere Auskünfte erhalten Sie unter www.wcb.mb.ca oder rufen Sie uns an unter der Nummer 204-954-4321 oder gebührenfrei unter der Nummer 1-855-954-4321 Melden Sie Betrug und Regelverstöße Rufen Sie an unter 204-888-8081 oder gebührenfrei unter 1-844-888-8081 E-Mail Compliance@wcb.mb.ca Ein SICHERER Arbeitsplatz ist jedermanns Verantwortung. Unfallverhütung ist gut für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Erfahren Sie mehr darüber auf: safemanitoba.com oder telefonisch in Winnipeg unter 204-957-SAFE (7233) oder außerhalb von Winnipeg unter 1-855-957-SAFE (7233) WCB1001E-27/11/14 GERMAN