HILFE BEI KRANKHEIT DER UNTERSTÜTZUNGSFONDS DER SGKK

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1 HILFE BEI KRANKHEIT DER UNTERSTÜTZUNGSFONDS DER SGKK

2 ZUSCHUSS DER SGKK WOFÜR? WOFÜR BEKOMME ICH EINEN ZUSCHUSS VON DER SGKK? HILFE IN NOTLAGEN Die Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) bietet mit ihrem Unterstützungsfonds Hilfe bei finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit einer Krankheit oder medizinischen Behandlung. SGKK Nur für SGKK-Leistungen Diese freiwilligen Zuschüsse gibt es für alle, die sich in besonders berücksichtigungswürdigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen befinden. Voraussetzung für diese Hilfe ist, dass Sie Leistungen erhalten (haben), deren Kosten nicht zur Gänze durch die SGKK abdeckt werden. WANN? WANN BEKOMME ICH EINEN ZUSCHUSS VON DER SGKK? Wenn möglich zuerst Kostenvoranschlag einholen und den Antrag vor der Behandlung an die SGKK schicken WANN NICHT? WANN BEKOMME ICH KEINEN ZUSCHUSS VON DER SGKK? Das heißt: das Geld ist für jene da, die durch hohe Ausgaben für Krankheiten oder Behandlungen in finanzielle Schwierigkeiten kommen (würden). Im besten Fall bringen Sie Ihren Antrag vor der Inanspruchnahme der Leistung mit einem Kostenvoranschlag (Angebot, Kalkulation) bei uns ein. Das kann Ihnen viel Aufwand ersparen. Als SGKK-Versicherte(r) wenden Sie sich bitte an unsere MitarbeiterInnen: diese werden versuchen Ihnen zu helfen! Bei hohen Ausgaben für Krankheit und geringem Einkommen (Antrag danach) Bei höheren Einkommen gibt es keinen Zuschuss 3

3 ANTRAG STELLEN WANN? KANN EIN ANTRAG GESTELLT WERDEN? Nach der Behandlung mit der Rechnung Für einen Zuschuss aus dem Unterstützungsfonds ist ein Antrag nötig. Aus diesem erfahren Sie, welche Informationen und Unterlagen wir von Ihnen benötigen (wie Lohn zettel, Pensionsbestätigung, Familien- und Wohnbeihilfe, Bescheid der bedarfsorientierten Mindestsicherung mit Berech nungsbogen). Sie können als SGKK-Versicherte/r für sich selbst oder für Ihre an spruchsberechtigten Angehörigen einen Antrag stellen. Das Antragsformular können Sie in der SGKK selbst abholen oder telefonisch bestellen. Sie finden es auch im Internet als Online-Formular auf (unter dem Menü-Punkt Leistungen > Unterstützungsfonds ). FÜR WEN? ACHTUNG: Maximal 3 Monate nach Rechnungsdatum! Vor der Behandlung mit einem Kostenvoranschlag KANN EIN ANTRAG GESTELLT WERDEN? WIE? WIE KANN EIN ANTRAG GESTELLT WERDEN? Versicherte der SGKK ANTRAGSFORMULAR BESORGEN Internet Mitversicherte Partner Telefon Schalter UNTERLAGEN ZUSAMMENSTELLEN Infos dazu im Antrags formular oder bei unseren Mitarbeitern Kostenvoranschlag oder Rechnung nicht vergessen! Unterlagen für alle Einkommen im Haushalt zusammenstellen alle Unterlagen beilegen! ANTRAG AN DIE SGKK ÜBERGEBEN Mitversicherte Kinder SGKK persönlich 4 per Post per Mail

4 VORAUSSETZUNGEN UND HÖHE DER ZUSCHÜSSE Grundsätzlich sind nur Zuschüsse für Leistungen der SGKK möglich. Das heißt die SGKK muss dafür zuständig sein. Die Anträge werden binnen drei Monaten nach Rechnungslegung angenommen. Eine Verspätung nach dieser Frist muss begründet werden. Die Zuschüsse werden unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen und persönlichen Verhältnisse festgelegt und sind sozial gestaffelt. Deren Höhe orientiert sich an Ihrem Netto-Einkommen inklusive aller Zulagen und Beihilfen. Dazu werden auch besondere Vermögens werte und das Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen berücksichtigt. Bei höheren Ausgaben für medizinisch notwendige Leistungen erkundigen Sie sich bitte vorher im Detail bei unseren MitarbeiterInnen. Diese geben Ihnen gerne Auskunft über mögliche Zuschüsse! Bitte beachten Sie: bei der Bemessung der Zuwen dungen aus dem Unterstützungsfonds richten wir uns sowohl nach > Ihrem (Familien-)Einkommen, > der Art und Höhe der Ausgaben, > dem Verhältnis der ersten beiden Punkte zueinander sowie > nach unseren internen Richtsätzen. Das heißt: wir beurteilen jeden Fall bzw. Antrag individuell. Dadurch kann es auch bei ähn lichen Fällen zu Unter stützungen in unterschiedlicher Höhe kommen. Die Höhe Ihrer Aus gaben alleine ist somit nicht aussagekräftig. Dies ist auch nicht möglich, da Behandler ihre Honorare unterschiedlich hoch ansetzen. Es zählen alle Einkommen im Haushalt! SGKK VORGABEN FÜR DEN ZUSCHUSS Für Leistungen der SGKK Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einkommen ab! In Notlagen und bei geringem Einkommen Wenn Leistungen selbst zu zahlen sind 6

5 DAS LEISTUNGS- SPEKTRUM Zuschüsse können Sie zum Beispiel bei folgenden Leistungen beantragen: GRÜNDE FÜR EINE ABLEHNUNG Keine Unterstützung können wir gewähren, wenn Zahnspangen Mundhygiene für Kinder (bis 18 Jahre) Psychotherapie LEISTUNGEN Hohe Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer Krankenbehandlung Krankenhauskosten > Sie Vertragseinrichtungen der SGKK ohne wichtigen Grund nicht beanspruchen: wenn Sie zum Beispiel ohne medizinisch zwingenden Grund einen Wahlbehandler (Arzt, Therapeut, private Krankenanstalt) in Anspruch nehmen. Dadurch entstehen höhere Eigenkosten als bei der Inanspruchnahme eines SGKK-Vertragspartners. > keine wirtschaftliche oder soziale Notlage vorliegt bzw. nachgewiesen wird. > grundsätzlich keine Leistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt wird (zum Beispiel bei kosmetischen Leistungen oder medizinisch nicht anerkannten Verfahren). > Sie medizinische Sonderleistungen (zum Beispiel besonders teure Ausführungen) in Anspruch genommen haben oder es sich um vermeidbare bzw. nicht notwendige Aufwendungen handelt. > die Kosten von einer anderen Stelle getragen werden oder Anspruch auf eine private Versicherungsleistung besteht. Heilbehelfe und Hilfsmittel (wie orthopädische Schuh einlagen, Kontaktlinsen und Brillen ab 6 Dioptrien Zahnersätze (Kronen, Brücken, Prothesen; Implantate nur mit chefzahnärztlicher Bewilligung) Für Leistungen, für die kein Vertragspartner zur Verfügung steht (wie Logopädie) 8 9

6 KONTAKT HINWEISE Für Fragen und Informationen zum Unterstützungsfonds stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Wir möchten Menschen in Notsituationen unkompliziert und schnell helfen. HALLEIN Burgfriedstraße 2, 5400 Hallein Ingrid Lüftenegger und Cornelia Obersamer oder SGKK-ZENTRALE AM HAUPTBAHNHOF Engelbert-Weiß-Weg 10, 5020 Salzburg Silvia Plank und Fatma Kahraman oder ZELL AM SEE Ebenbergstr. 3, 5700 Zell am See Josef Geisler und Ernst Mosshammer oder Unsere MitarbeiterInnen prüfen die Anträge gewissenhaft. Wir bitten um Verständnis, dass dies etwas Zeit braucht. Die Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds der SGKK sind ein freiwilliges Angebot es besteht kein Rechtsanspruch! Bitte geben Sie immer Ihre Versicherungsnummer und Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank! BITTE BEACHTEN SIE: Wenn bewusst falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden, können bereits gewährte Unter stützungen widerrufen oder zurückgefordert werden. BISCHOFSHOFEN Gasteinerstraße 29, 5500 Bischofshofen Karl Obersamer und Karin Linschinger oder TAMSWEG Bröllsteig 1, 5580 Tamsweg Bernhard Siegl LEITUNG DES UNTERSTÜTZUNGSFONDS: Walter Grießner 10 11

7 Salzburger Gebietskrankenkasse Engelbert-Weiß-Weg Salzburg Tel: Öffnungszeiten Mo Do von Uhr, Fr von Uhr Für weitere Informationen bestellen Sie bitte unseren Newsletter unter: Impressum: Herausgeber/Für den Inhalt verantwortlich: Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK), Engelbert-Weiß-Weg 10, 5021 Salzburg, Tel: , Fax , DVR , Redaktion: Mag. Hans-Peter Lacher, Mag. Karin Hofer / Gestaltung: die fliegenden fische werbeagentur gmbh / Alle: 5020 Salzburg / 1. Auflage, Februar 2014

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