Öffentliche Finanzierungshilfen für Existenzgründer und Jungunternehmer



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Transkript:

Öffentliche Finanzierungshilfen für Existenzgründer und Jungunternehmer Eine Information der Gründungsberatung der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim IHK - DIE ERSTE ADRESSE

Inhalt Vorwort... 3 Kurzberatungen durch die IHK-Existenzgründungsberater... 4 Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte der öffentlichen Förderung... 5 Startkredit (LfA)... 7 Startkredit 100 (LfA)... 8 ERP-Kapital für Gründung (KfW)... 9 KfW-Unternehmerkredit... 10 ERP-Gründerkredit StartGeld (KfW)... 11 ERP-Gründerkredit - Universell (KfW)... 11 KfW-Unternehmerkredit plus... 12 BayBG-Existenzgründungsbeteiligung... 12 Mikrokredite... 13 Regionalkredit - Bayerische Regional-Förderprogramme... 14 Regensburger Startkapital... 15 Risikogerechtes Zinssystem... 16 Finanzierungsbeispiele... 18 Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern... 19 Gründercoaching Deutschland neu bis 30.12.2015... 20 Beratungsförderung... 23 Gründungszuschuss bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit... 24 Einstiegsgeld gemäß 16c SGB II... 25 2

Vorwort Mit der vorliegenden Übersicht stellt die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim Existenzgründern sowie jungen Unternehmern die wichtigsten öffentlichen Förderprogramme vor. Öffentliche Darlehen für Existenzgründer und Jungunternehmer werden von der KfW- Mittelstandsbank sowie der LfA Förderbank Bayern vergeben. Der Antragsteller hat jedoch keinen Rechtsanspruch auf diese Fördermittel. Die im Folgenden aufgeführten öffentlichen Förderprogramme sind nur als Einführungsinformation zu sehen. Wegen der Vielzahl an Ausnahmen und Einschränkungen in den Richtlinien der jeweiligen Förderprogramme kann es im Einzelfall zu Abweichungen von der beschriebenen Förderpraxis kommen. Bitte wenden Sie sich für individuelle Finanzierungsfragen zu Ihrem Existenzgründungsvorhaben auf jeden Fall noch an den für Sie zuständigen Mitarbeiter der IHK Regensburg. Die Antragstellung erfolgt nach dem Hausbankprinzip und somit ausschließlich über Kreditinstitute (zum Beispiel Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken). Die Hausbank übernimmt die Kreditprüfung und leitet die Unterlagen bei Zustimmung an die jeweilige Förderbank weiter: Der Unternehmer lässt sich beraten (z. B. bei IHK) erstellt ein Konzept führt Finanzierungsgespräche mit seiner Hausbank Die Hausbank schließt Darlehensvertrag mit Ihnen ruft Darlehensmittel auf Wunsch bei Förderbank ab zahlt Mittel aus Die Hausbank prüft Ihr Vorhaben und Bonität hilft bei Antragstellung leitet Antrag an Förderbank weiter Die Förderbank prüft den Antrag holt Gutachten ein (z. B. bei IHK) leitet Hausbank ein Darlehensangebot zu 3

IHK-Existenzgründungsberatung Bei den Kurzberatungen durch unser Team Existenzgründungsberatung wird auf Ihre individuellen Probleme und Fragen gezielt eingegangen. Finanzierung, Recht, Marktchancen, Standort und Vertrieb sind die häufigsten und wichtigsten Themen bei den Beratungsgesprächen in der IHK. Dabei spielen die öffentlichen Förderprogramme, wie z.b. der Startkredit, der KfW-Unternehmerkredit oder der Gründungszuschuss für bisher Arbeitslose eine große Bedeutung. Wenden Sie sich an unser Team der IHK-Existenzgründungsberatung IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim: Yvonne Reisinger Telefon 0941 5694-222, Fax -5222, reisinger@regensburg.ihk.de Dr. Martin Kammerer Telefon 0941 5694-247, Fax -5247, kammerer@regensburg.ihk.de Anmeldung in den regionalen Geschäftsstellen: IHK-Geschäftsstelle Amberg-Sulzbach in Amberg IHK-Geschäftsstelle Cham Gabriele Meier Gabriele Dietl Telefon 09621 916593-12, Fax -29 Telefon 09971 310 82-11, Fax -29 meierg@regensburg.ihk.de dietl@regensburg.ihk.de IHK-Servicestelle Neumarkt IHK-Geschäftsstelle Weiden Silke Auer Gerhard Ertl Telefon 09181 32078-0, Fax -29 Telefon 0961 48195-15, Fax -29 auers@regensburg.ihk.de ertl@regensburg.ihk.de Interessenten senden vorab ihr schriftliches Gründungskonzept / Businessplan an die IHK Regensburg oder deren Geschäftsstellen. Wir setzen uns dann umgehend wegen eines Beratungstermins mit Ihnen in Verbindung. Kurze Fragen beantworten die IHK-Existenzgründungsberater/-innen selbstverständlich auch telefonisch. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Dabei handelt es sich um Beratungsgespräche mit einer Dauer von etwa 1 Stunde für Existenzgründer und Jungunternehmer, bei denen auf die individuellen Probleme und Fragen der Gründer gezielt eingegangen wird. Die IHK- Gründungsberatungen finden bei der IHK in Regensburg sowie deren Geschäfts- und Servicestellen in Amberg, Cham, Weiden und Neumarkt statt. 4

Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte der öffentlichen Förderung 1. Hausbankprinzip - zuständig für die Antragstellung sind die Banken (Vorinformation bei den Kammern ist sinnvoll) 2. Vorbeginnsklausel - Antragstellung vor Beginn der wesentlichen Maßnahmen, z. B. Kaufvertrag, Baubeginn, langjähriger Miet- oder Pachtvertrag, nicht schädlich hingegen: Gewerbeanmeldung) 3. Gefördert werden nur tragfähige Vollexistenzen (Nachweis i.d.r. mit einer aussagefähigen Umsatz -und Ertragsvorschau für die nächsten zwei Jahre, kann vom Gründer selbst oder von Unternehmensberatern und Steuerberatern erstellt werden) 4. Subsidiarität der Förderung - staatliche Förderhilfen gibt es nur, wenn das Vorhaben ohne diese Unterstützung scheitern würde 5. Bei vielen Programmen keine Förderung ohne angemessene Eigenbeteiligung (i.d.r. 15 Prozent Eigenkapital) 6. Die Hausbank muss für einige Förderprogramme die Haftung übernehmen und verlangt dafür in fast allen Fällen bankübliche Sicherheiten 7. Für ein erfolgreiches Gespräch bei der Bank brauchen Sie folgende Unterlagen: Kurze schriftliche Darstellung des Unternehmenskonzepts mit Begründung für die positiven Erwartungen Lebenslauf, mit dem die fachliche Eignung untermauert wird Investitionsplan Umsatz- und Rentabilitätsvorschau Bei einigen Finanzierungsprogrammen benötigt der Gründer für die Förderbank eine so genannte Fachliche Stellungnahme einer unabhängigen, fachlich kompetenten Stelle (z.b. Unternehmens-, oder Steuerberater, IHK oder Handwerkskammer). Für Existenzgründer im nichthandwerklichen, gewerblichen Bereich (Industrie, Handel, sonstige Dienstleistung ohne freie Berufe) erstellt Ihnen Ihr Existenzgründungsberater eine kostenlose Stellungnahme für die öffentliche Förderbank. Anmerkung: Bereiten Sie ihre Unternehmensgründung gut vor! Sehr wichtig für den Erfolg ist, dass Sie fundierte Kenntnisse in der Branche haben, in der Sie sich selbständig machen. 5

Unter folgenden Internet-Adressen ist eine komfortable Online-Suche nach wichtigen Förderprogrammen der Länder und des Bundes und deren aktuellen Konditionen möglich: www.lfa.de www.kfw-mittelstandsbank.de www.foerderdatenbank.de www.beratungsfoerderung.info. Die Förderbanken beraten auch telefonisch: KfW-Mittelstandsbank: 0800/5399001 (Info-Center) LfA Förderbank Bayern: 01801/212424 (Kundencenter) Finanzierungshotline des BMWI: 03018/615 800 Nachfolgend erhalten Sie ein Überblick über die wichtigsten Förderprogramme. Darüber hinaus können für jedes Förderprogramm detaillierte Merkblätter angefordert werden. Startkredit (LfA) Startkredit 100 (LfA) ERP-Kapital für Gründung (KfW) KfW-Unternehmerkredit ERP-Gründerkredit-StartGeld (KfW) ERP-Gründerkredit-Universell (KfW) BayBG-Existenzgründungsbeteiligung 6

Startkredit (LfA) Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen Startkredit (LfA) Existenzgründer sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (nach KMU-Kriterien) und Angehörige freier Berufe (auch Heil- und Heilhilfsberufe) mit Ausnahme von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bis zu 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Investitionen zur Neuerrichtung und Einrichtung von Betrieben, Betriebsübernahmen, tätige Beteiligungen Bei erstmaligen Existenzgründungen auch die Anschaffung eines ersten Warenlagers Aufstockung des Warenlagers in Verbindung mit Investitionen in der Anlaufphase (investiver Anteil mind. 50 % der Gesamtaufwendungen) Investitionen zur Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung bestehender Betriebe Vorhaben der Ersatzbeschaffung sowie Kraftfahrzeuge, die ausschließlich der Personenbeförderung dienen, werden nicht berücksichtigt Die Gewährung von Darlehen zur Ablösung von Bankkrediten (Umschuldung) und zur Sanierung ist ausgeschlossen Bei Gesellschaftsgründungen gelten Vorhabensmindest- und höchstbetrag für jeden Gesellschafter mit dessen individuellen Anteil am Gesamtvorhaben. (Antragstellung - personenbezogen; wenn firmenbezogen, ist in der Gründungsphase ein Antrag auf Investivkredit zu stellen) Finanzierungsanteil am förderfähigen Vorhaben bis zu 40 Prozent Vorhabensmindestbetrag 25.000 Darlehensmindestbetrag 10.000 Darlehensobergrenze 310.000 70-prozentige Haftungsfreistellung möglich (HaftungPlus) Alternativ bei nicht ausreichender Absicherung Bürgschaft der LfA bzw. Bürgschaftsbank Bayern GmbH möglich. Auszahlung: 100 Prozent Laufzeiten: 5 Jahre (1 Jahr tilgungsfrei) 8 Jahre (2 Jahre tilgungsfrei) 10 Jahre (2 Jahre tilgungsfrei) 12 Jahre (endfällig) 15 Jahre (3 Jahre tilgungsfrei) 20 Jahre (3 Jahre tilgungsfrei) Abweichend können verkürzte Gesamtlaufzeiten (mind. 4 Jahre) und Tilgungsfreijahre (mind. 1 Jahr) beantragt werden. Darlehen ab 12 Jahren Laufzeit beschränkt auf Vorhaben mit mind. 50 Prozent langfristig zu finanzierenden Investitionen (z. B. bauliche Maßnahmen einschl. Grunderwerb). 7

Startkredite 100 (LfA) Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen Startkredit (LfA) (siehe Startkredit) Dieses Darlehen wird ausschließlich für Vorhaben gewährt, bei denen die strengen Fördervoraussetzungen des Startkredits für eine Förderung zu Gründungskonditionen erfüllt sind (nur in Kombination mit Startkredit). siehe Startkredit Aufstockung der Basisförderung aus dem Startkredit auf bis zu 100 Prozent durch das Ergänzungsdarlehen Darlehensmindestbetrag 2.500 Darlehenshöchstbetrag 10 Mio. 70-prozentige Haftungsfreistellung möglich (Startkredit 100 HaftungPlus) Haftungsfreistellung nur, wenn Darlehensbetrag 1,5 Mio. nicht übersteigt. Darüber hinaus ggf. Bürgschaft möglich. Auszahlung 100 Prozent Laufzeiten: analog Startkredit Ausnahmen: 12 Jahre (endfällig) nicht möglich 15 Jahre zusätzl. Variante 15 Jahre tilgungsfrei möglich 8

ERP-Kapital für Gründung (KfW) Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen ERP-Kapital für Gründung (KfW) Das Nachrangdarlehen haftet im Unternehmen unbeschränkt und erfüllt somit Eigenkapitalfunktion. Der Eigenmittelcharakter ist insbesondere durch den Verzicht auf Sicherheiten und die nachrangige Haftung gewährleistet. Durchleitendes KI wird von der Haftung freigestellt. Existenzgründer aus der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie junge Unternehmen (KMU) bis 3 Jahre. Erneute Unternehmensgründung, wenn keine Verbindlichkeiten aus früherer Selbstständigkeit bestehen (2. Chance) möglich! Da für dieses Darlehen keine Sicherheiten notwendig sind, wird seitens der KfW eine Stellungnahme einer unabhängigen und fachlich kompetenten Stelle (z. B. IHK) gefordert. Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim fertigt kostenlose Stellungnahmen für Antragsteller an, jedoch muss das ERP- Kapital für Gründung vorab bei der Hausbank mittels Formularen beantragt werden. Mitfinanziert werden folgende Investitionen: Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten Betriebs- und Geschäftsausstattung Sachanlageinvestitionen (Maschinen, Anlagen,...) Warenlager (Erstausstattung oder betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung) Branchenübliche Markterschließungsaufwendungen Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Nur asset deal möglich. Kein share deal. Kein Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten! Festigungsmaßnahmen innerhalb von zwei Jahren nach Existenzgründung Ausgeschlossen: Umschuldung, Nachfinanzierung, Liquiditätsbeihilfen Die eingesetzten eigenen Mittel sollen mindestens 15 Prozent betragen. Sie können mit dem Nachrangdarlehen auf maximal 45 Prozent aufgestockt werden (ERP-Kapital für Gründung max. 30 Prozent der förderfähigen Investitionen) Darlehenshöchstbetrag 500.000 (früher gewährte ERP-Eigenkapitalhilfedarlehen werden angerechnet) Laufzeit 15 Jahre 7 Jahre tilgungsfrei (dann vierteljährliche Raten) Persönliche Haftung des Antragstellers, ggf. Ehepartners Garantieentgelt: 1 Prozent p.a. des jeweils valutierenden Darlehens Zinssatz: 1. - 3. Jahr festgelegt ab 4. Jahr fester Zins (Orientierung an Ent wicklung des Kapital marktes) Auszahlung: 100 Prozent Ende 10. Jahr wird der Zinssatz für die Restlaufzeit unter Zugrundelegung eines ggf. veränderten Zinsniveaus neu festgelegt Außerplanmäßige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich 9

KfW-Unternehmerkredit Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen KfW- Unternehmerkredit Programmteil A für Fremdkapitalfinanzierung: Programmteil B für Nachrangkapital (Mezzaninekapital) Voraussetzung: Ausreichend Bonität (1- Jahresausfallwahrscheinlichkeit besser als 2,5 Prozent). Paket besteht aus Nachrangtranche und klassischem Darlehen aus Programmteil A i. d. R. ohne Haftungsfreistellung. Beide Tranchen je 50 Prozent. Unternehmen und freie Berufe, die seit mindestens 3 Jahren (ab 1.12.2014 seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind. (Unterschreitung im Programm A möglich) In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) 500 Mio. nicht überschreitet. Natürliche Personen werden nur noch gefördert, wenn sie Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Europäischen Kommission sind ausgeschlossen. Antragstellung im KMU- Fenster (besondere Zinskonditionen) möglich unter Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben. Unternehmen in bestimmten Branchen sind nicht förderfähig ( Allg. Merkblatt zu Beihilfen ). Alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Betriebsmittel Im KMU-Fenster förderfähig: Grundstücke und Gebäude Baumaßnahmen gewerblich Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenständen, Fahrzeugen Betriebs- und Geschäftsausstattung Die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung (min. 10 Prozent Gesellschaftsanteil und Geschäftsführerbefugnis). Nur asset deal möglich. Kein share deal. Immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer Markterschließungsaufwendungen Kosten für erste Messeteilnahmen Bei Vorhaben im Ausland sind die auf den deutschen Investor entfallenden Kosten förderfähig. Programmteil A Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten bzw. der Betriebsmittel Kreditbetrag max. 10 Mio. pro Vorhaben ohne Haftungsfreistellung max. 5 Mio. für Betriebsmittel mit optionaler Haftungsfreistellung (KMU) Programmteil B max. 4 Mio. pro Investitionsvorhaben Auszahlung: 100 Prozent Konditionen orientieren sich am Kapitalmarkt. Im KMU-Fenster gelten besonders günstige Konditionen. Laufzeiten: Programmteil A bis 5 Jahre (1 J. tilgungsfrei) bis 10 Jahre (2 J. tilgungsfrei) bis 20 Jahre (3 J. tilgungsfrei) (Investitionsvorhaben, bei denen mindestens 2/3 der förderfähigen Investitionskosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen entfallen). Für Betriebsmittel Laufzeit bis zu 5 Jahre (1 J. tilgungsfrei). Im KMU Fenster ist zudem bei der Finanzierung von Betriebsmitteln ein endfälliges Darlehen mit einer maximalen Laufzeit von 2 Jahren möglich. Programmteil B 10 Jahre (2 J. tilgungsfrei), Fremdkapitaltranche 10 Jahre (7 J. tilgungsfrei), Nachrangtranche 50-prozentige Haftungsfreistellung. Unternehmen und freiberufl. Tätige, die bereits 2 Jahre am Markt bestehen, können bei Investitionsfinanzierungen im Programmteil A 50- prozentige Haftungsfreistellung beantragen. 10

ERP-Gründerkredit StartGeld (KfW) Zusätzlich: ERP-Gründerkredit Universell (KfW) Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen ERP-Gründerkredit- StartGeld (KfW) Zusätzlich: ERP-Gründerkredit- Universell (KfW) ERP-Gründerkredit- Universell ist ein ergänzendes Finanzierungsangebot im Rahmen des risikogerechten Zinssytems der KfW mit dem Ziel, ein zinsgünstigeres Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Kapitaldienst ist monatlich zu leisten. Eine Haftungsfreistellung ist nicht möglich. Eine Kombination mit anderen KfW- Programmen ist nicht möglich. Natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz gründen, deren Hauptwohnsitz im Inland ist und die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben verfügen. Ebenso gefördert werden KMU. Antragsberechtigt sind Personen oder Unternehmen, die weniger als drei Jahre (ab 1.12.2014: fünf Jahre) bestehen bzw. am Markt tätig sind. Natürliche Personen, die Betriebe übernehmen und tätige Beteiligungen eingehen, können gefördert werden, auch wenn sie bereits vor mehr als fünf Jahren eine selbstständige Existenz gegründet haben. Aufstockungen von tätigen Beteiligungen sind ebenfalls förderfähig. Förderung auch bei anfänglichem Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist. Alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung oder Erwerb eines Betriebes sowie die Übernahme einer tätigen Beteiligung. Grundstücke, Gebäude, Baunebenkosten Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenständen Betriebs- und Geschäftsausstattung Material-, Waren-, Ersatzteillager (Erstausstattung und langfristige Aufstockung) Betriebsmittel (inkl. Wiederauffüllung des Warenlagers) Max. Finanzierungsanteil 100 Prozent Auszahlung 100 Prozent Laufzeit: bis zu 5 Jahre (höchstens 1 Jahr tilgungsfrei) bis zu 10 Jahre (höchstens 2 Jahre tilgungsfrei) nur bei Universell: bei Bauvorhaben und Erwerb von Unternehmen bis zu 20 Jahre (höchstens 3 Jahre tilgungsfrei) ERP-Gründerkredit-StartGeld Darlehenshöchstbetrag 100.000 (max. 30.000 Betriebsmittel) 80-prozentige Haftungsfreistellung automatisch ERP-Gründerkredit-Universell Darlehenshöchstbetrag 25 Mio. Keine Haftungsfreistellung Programm darf zweimal je Antragsteller gewährt werden. Erneute Existenzgründung nach Scheitern ( zweite Chance ) kann finanziert werden. Keine Vorgaben hinsichtlich Besicherung seitens KfW. Bis 25.000 Kreditbetrag kein Liquiditätsplan notwendig. 11

KfW-Unternehmerkredit Plus (ab 01.12.2014) Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen KfW-Unternehmerkredit Plus Das Programm wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und Freiberufler, die in der Regel seit mindestens 3 Jahren bestehen beziehungsweise am Markt aktiv sind, mindestens aber über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjahren verfügen. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Unternehmen mindestens ein Kriterium aus einem Katalog mit Innovationsmerkmalen erfüllen. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Höhe von mindestens 20 Prozent des beantragten Kreditvolumens, der Gewinn eines Innovationspreises oder die Erteilung eines Patentes. Der Förderkredit wird zu kundenindividuellen Zinssätzen ausgegeben. KMU erhalten besonders günstige Konditionen. Der Kreditmindestbetrag liegt bei 25.000 Euro, maximal werden 3 Millionen Euro für KMU und bis zu 7,5 Millionen Euro außerhalb des KMU-Fensters bewilligt. Bei Investitionsfinanzierungen beträgt die Laufzeit max. 7 Jahre, bei 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (optional), bei Betriebsmittelfinanzierungen max. 5 Jahre, bei 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (optional). Das durchleitende Kreditinstitut erhält eine 50-prozentige Haftungsfreistellung. BayBG-Existenzgründungsbeteiligung Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen BayBG- Existenzgründungsbeteiligung kleine Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft in Bayern Unternehmen in der Existenzgründungsphase während der ersten fünf Jahre Bei Aufstockungen bis zum Ablauf des 8. Jahres Typisch stille Beteiligung zur (Mit-)Finanzierung von überwiegend Investitionen Betriebsmitteln (zum Beispiel Warenlager) Höhe der Beteiligung: 20.000 bis 250.000 (Eigenmittelparität!) Laufzeit: 10 Jahre, Rückzahlung am Beteiligungsende Keine Sicherheiten notwendig Kontaktaufnahme direkt bei LfA als Geschäftsbesorger für BayBG: Andreas Breitmoser (Tel. 089 2124-2607) Zur ersten Beurteilung werden ein tragfähiges Geschäftskonzept und Informationen zum Gründer benötigt. Die BayBG-Existenzgründungsbeteiligung ist kein öffentliches Darlehen im herkömmlichen Sinne, sondern eine Kapitalbeteiligung der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbh. Die Beteiligung erfordert keine Sicherheiten vom Gründer und wird direkt über die LfA abgewickelt. 12

Mikrokredite Mikrofinanzierung (Microlending) - Ein alternatives Finanzierungssystem Microlending steht für: Neue Chancen für Eigeninitiative, Unterstützung unternehmerischen Handelns und beruflicher Selbstständigkeit, Hilfe zur Selbsthilfe, Finanzierung von kleinen und Kleinstunternehmen ökonomisch professionell, aber auch mit ethischem Anspruch. Microlending ist dabei ein sozial orientiertes Finanzierungsinstrument, für das Muhammad Yunus aus Bangladesch, der Ideengeber des Systems, 2006 den Friedensnobelpreis erhielt. In vielen Regionen der Welt finanzieren Mikrofinanzorganisationen nach diesem Prinzip erfolgreich Kleinstunternehmen und dies mit sehr geringen Kreditausfällen und effektiven Abläufen. Kleine Summen als Kapital geben, die Kreditnehmer konstruktiv auf ihrem Weg begleiten und so zum Erfolg führen, das funktioniert auch in Deutschland. Die Erfolgskomponenten des Microlending sind: Direkter Kontakt zwischen den Kunden und der Mikrofinanzorganisation. Dabei stehen die Personen mit ihren Motivationen, Ideen und Fähigkeiten im Mittelpunkt der Kreditbeurteilung. Schneller, unkomplizierter Zugang zu Kapital (im Rahmen der Möglichkeiten der bundesdeutschen Bürokratie). Keine Notwendigkeit eines Bankgespräches. Angefangen mit Kleinstkrediten (ab 1.000 Euro) kann das Unternehmen schrittweise aufgebaut werden. Ein stufenweiser Aus- und Aufbau ist möglich, die Kreditaufnahme erfolgt dabei eng am jeweiligen Bedarf. Der stete Kontakt zwischen Kunden/Unternehmen und Mikrofinanzieren während der Kreditlaufzeit sichert professionelle Begleitstrukturen und lässt potenzielle Fehlerquellen rechtzeitig identifizieren. Auf Krisensituationen kann schnell reagiert und gemeinsam nach konstruktiven Lösungen gesucht werden. Als Sicherheiten dienen vor allem Kleinstbürgschaften, um die Ernsthaftigkeit der Kreditaufnahme zu prüfen und für eine Einbindung des persönlichen Umfeldes (siehe Sicherheiten). Mikrofinanzorganisationen arbeiten lokal vernetzt mit Banken, Hartz IV-Stellen, Agenturen für Arbeit, Kammern, Wirtschaftsförderern, Unternehmen, Medien u.v.m. Informationen unter http://www.mikrofinanz.net/kreditvergabe/wo-sind-meineansprechpartner/dmi-liste.html 13

Regionalkredit Bayerische Regional-Förderprogramme Programm Antragsberechtigte Verwendungszweck Konditionen Regionalkredit Industrie, Handwerk und regionalwirtschaftlich bedeutsame Dienstleister In Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur In Ziel-2-Gebieten und Ziel-C-Gebieten des EFRE-Strukturfonds der EU Außerhalb der GA- Gebiete werden nur kleinere und mittlere Unternehmen gefördert Vorhaben in Industrie, Handwerk oder Dienstleistungsgewerbe können dann gefördert werden, wenn: die Investitionen regionalwirtschaftlich bedeutsam sind der Betrieb überregionalen Absatz erzielt der Betrieb in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, einem ländlichen Gebiet nach Landesentwicklungsprogramm oder in einem EU-Fördergebiet* ansässig ist (in den letzteren beiden Fällen muss das Unternehmen ein KMU- Unternehmen sein - kleines oder mittleres Unternehmen) die Finanzierungshilfen zur Durchfinanzierung notwendig sind An dem Vorhaben muss ferner ein volks- und regionalwirtschaftliches und struktur- und arbeitsmarktpolitisches Interesse bestehen. Die Mindestinvestitionssumme beträgt: 250.000. Investitionen, die regionalwirtschaftlich bedeutsam sind Die Förderung (= Zuwendung) kann entweder als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank Bayern gegebenen Darlehens beantragt werden. Konditionen Zuschusshöhe und Zinszuschuss werden im Einzelfall vereinbart Sonstiges Antragstellung über die Hausbank bei der jeweiligen Bezirksregierung, Sachgebiet Wirtschaftsförderung: Ansprechpartner für den Regierungsbezirk Oberpfalz: Regionalförderung und Anwendungsvorhaben: Franz Weichselgartner, Tel. 0941/5680-306 Ansprechpartner für den Regierungsbezirk Niederbayern: Wirtschaftsförderung, Beschäftigung: Wolfgang Maier, Tel. 0871/808-1300 * siehe www.regierung.oberpfalz.bayern.de/leistungen/wirtschaft/foerderungen/wirtschaft/foerdergebiete.pdf 14

Regensburger Startkapital Stadt und Landkreis Regensburg haben zusammen mit der Sparkasse Regensburg ein regional begrenztes Kreditprogramm für Existenzgründer aus Regensburg aufgelegt. Alle Partner des Regensburger Startkapitals betonten dabei, dass mit dem regionalen Programm aussichtsreiche Geschäftsideen auch bei nur geringer Sicherheitsleistung unbürokratisch umgesetzt werden können, und das bei einem günstigen Zinssatz. Bei dem eigens eingerichteten Kreditprogramm zur Förderung von regionalen Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen stehen nicht Sicherheiten, sondern Gründerperson und Gründungsvorhaben im Vordergrund. Das Darlehen gibt es zur Finanzierung der Gründung oder auch nach der Gründung innerhalb einer Aufbau- und Festigungsphase von einem Jahr. Jeder Antragsteller muss Wohn- und Firmensitz in der Stadt oder im Landkreis Regensburg haben. Er muss das Hans Lindner Institut als Berater in Anspruch nehmen und von diesem positiv beurteilt werden. Das Institut ist eine Stiftung, das helfen möchte, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu erleichtern. Anschließend kann im Rahmen des Existenzförderprogramms Regensburger Startkapital ein Investitionsbedarf von bis zu 100.000 Euro (inklusive Erstausstattung, Warenlager, Anlaufkosten, Betriebsmittel etc.) unterstützt werden. Die Entscheidung der Sparkasse Regensburg erfolgt dann innerhalb von zehn Arbeitstagen. Auch Gründer, die das Gewerbe im Nebenberuf ausüben, werden gefördert. Dabei muss aber aus den Planungsunterlagen des Antragstellers hervor gehen, dass eine Vollexistenz nach spätestens einem Betriebsjahr angestrebt wird. Die Förderung ist höchstens bis zum Ablauf des ersten Betriebsjahres der Unternehmung möglich. Das Regensburger Startkapital ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren und auf ein Gesamtvolumen von 1,5 Millionen Euro begrenzt. Die Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel betragen pro Vorhaben maximal 50.000 Euro, die jeweilige Laufzeit höchstens zehn Jahre, davon sind bis zu zwei Jahre tilgungsfrei möglich. Über die Konditionen wird für jeden Antragsteller individuell auf Anfrage entschieden. Die Sicherstellung des Programms erfolgt durch eine Haftungsübernahme seitens des Landkreises und der Stadt verbunden mit der persönlichen Haftung durch den Darlehensnehmer. Ansprechpartner Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Regensburg Manfred Koller, Tel. 0941/507-1858, koller.manfred@regensburg.de Landkreis Regensburg Wirtschaftsförderung Gerhard Gruber, Tel. 0941/4009-494, gerhard.gruber@landratsamt-regensburg.de Hans-Lindner-Institut Norbert Goldberger, Tel. 0941/910 38 93, Norbert.Goldberger@Lindner-Group.com 15

Risikogerechtes Zinssystem Für zahlreiche Finanzierungsprogramme der LfA Förderbank Bayern und der KfW Bankengruppe gelten aufgrund des risikoadjustierten EU-Referenzzinssystems besondere Zinsregelungen. Die Zinssätze orientieren sich individuell an den Risikokosten des Einzelfalls. Mit diesem System wird jeder Kunde bei der Durchleitung eines Förderdarlehens mit den Risikokosten belastet, die er verursacht. Das risikogerechte Zinssystem findet in folgenden Programmen Anwendung Startkredit (LfA) Startkredit 100 (LfA) KfW-Unternehmerkredit ERP-Gründerkredit-Universell (KfW) Bei Anwendung des risikogerechten Zinssystems wird wie folgt vorgegangen 1. Schritt: Bestimmung der Bonitätsklasse Die Hausbank bewertet unter Verwendung eigener Verfahren die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität). Üblicherweise werden hierfür Ratingverfahren des Kreditinstituts herangezogen. Auf Grundlage der daraus resultierenden Ergebnisse erfolgt die Einordnung des Antragstellers in eine der sieben LfA/KfW-Bonitätsklassen. Schlüsselgröße für die Bestimmung der Bonitätsklasse ist die mittels eines kalibrierten Ratingverfahrens abgeleitete 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit. *) nur für Kredite ohne Haftungsfreistellung 16

2. Schritt: Bestimmung der Besicherungsklasse Die Hausbank ermittelt die Werthaltigkeit der für das Darlehen gestellten Sicherheiten anhand bankinterner Verfahren und ordnet sie einer von drei Besicherungsklassen zu. 3. Schritt: Bestimmung der Preisklasse Durch Kombination der ermittelten Bonitäts- und Besicherungsklasse wird die Preisklasse des beantragten Darlehens abgeleitet. Insgesamt bestehen neun Preisklassen. *) Die Kombinationen Bonitätsklasse 7 und Besicherungsklasse 1 sowie 7/2 werden ausschließlich für nicht haftungsfreigestellte Darlehen angeboten. Dies gilt auch für die seit 8/2010 eingeführte Kombination 6/3 (LfA Preisklasse X), die mit einem Preisaufschlag angeboten wird. Seit 8/2010 fasst die LfA die bisherigen Preisklassen H, I und *) zur Preisklasse H zusammen. Bei Kombinationen von LfA/KfW-Bonitätsklassen und Besicherungsklassen, die die Tabelle nicht aufführt, ist eine Antragstellung nicht zulässig. Gegebenenfalls kann hier über eine Bürgschaft eine Verbesserung erreicht werden. 4. Schritt: Vereinbarung der individuellen Konditionen In den einzelnen Preisklassen dürfen bestimmte maximale Kreditnehmerzinsen nicht überschritten werden. Die Maximalwerte wurden unter Berücksichtigung von typischen Bonitätsveränderungen im Zeitverlauf ( Ratingmigration ) kalkuliert. Bei Darlehen, für die die LfA Förderbank Bayern durch Haftungsfreistellung der Hausbank Risiken übernimmt, werden standardisiert nach dem risikogerechten Zinssystem bepreist. Die maximalen Kreditnehmersätze der haftungsfreigestellten und der nicht haftungsfreigestellten Darlehen sind identisch. Die aktuellen Zinssätze und Merkblätter der einzelnen Programme können im Internet unter www.lfa.de und www.kfw-mittelstandsbank.de abgerufen werden. 17

Finanzierungsbeispiele Ein Existenzgründer tätigt Investitionen in Höhe von 100.000 Euro inklusive eines ersten Warenlagers. 1. Es wird kein Eigenkapital eingesetzt. Für die Investitionen werden nur Mittel der LfA beantragt. Kapitalbedarf Euro Umbaumaßnahmen 20.000 Ladenausstattung 30.000 EDV/Büroeinrichtung 10.000 Erstes Warenlager 40.000 Gesamtkapitalbedarf 100.000 Finanzierungsmittel Anteil Euro Startkredit 40 % 40.000 Startkredit 100 60 % 60.000 Gesamtfinanzierung 100 % 100.000 2. ERP-Kapital für Gründung wird beantragt. Dieses Darlehen muss nicht besichert werden, es bedarf jedoch des Einsatzes von mindestens 15 Prozent Eigenkapital. Die Finanzierung wird um den Startkredit der LfA und sonstigen Fremdmitteln ergänzt. Finanzierungsmittel Anteil Euro Eigenmittel 15 % 15.000 ERP-Kapital für Gründung 30 % 30.000 Startkredit 40 % 40.000 Sonstige Fremdmittel 15 % 15.000 Gesamtkapitalbedarf 100 % 100.000 3. Ein Existenzgründer tätigt Investitionen in Höhe von 200.000 Euro inklusive einem Warenlager. Siehe 2. Anstatt der sonstigen Fremdmittel wird hier eine Beteiligung der BayBG beigemischt (Beteiligungshöhe mindestens 20.000 Euro). Finanzierungsmittel Anteil Euro Eigenmittel 15 % 30.000 ERP-Kapital für Gründung 30 % 60.000 Startkredit 40 % 80.000 Kleinbeteiligung der BayBG/ LfA für Existenzgründer 15 % 30.000 Gesamtkapitalbedarf 100 % 200.000 18

Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern Wer ist antragsberechtigt Gewerbliche Existenzgründer und Betriebsübernehmer mit Hauptsitz im Freistaat Bayern, die noch nicht im Haupterwerb selbstständig sind. Gesellschaftervertrag darf noch nicht abgeschlossen sein. Für welche Maßnahmen Die Wettbewerbsintensität auf den Märkten nimmt ständig zu. Der technische Fortschritt ist rasant. Die Kosten und finanziellen Probleme wachsen. Haben Sie Schwierigkeiten, neue Kunden zu finden und die bisherigen zu halten? Hier setzt die Arbeit des Coaches (Unternehmensberaters) an. Er begleitet Sie auf Ihrem Weg zur erfolgreichen Unternehmensführung. Gemeinsam mit dem Coach werden im täglichen Betriebsablauf Konzepte zur Unternehmenssicherung Ihres Unternehmens entwickelt. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und die bayerischen IHKs bieten in Form des Coaching ein besonderes Beratungsprogramm, das für mittelständische Unternehmen mit Sitz im Freistaat Bayern bezuschusst wird. Ausgeschlossen sind Coachings, die sich auf die Erarbeitung von EDV-Software sowie überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Steuerfragen oder gutachterliche Stellungnahmen beziehen. Ebenfalls gilt: Keine Beratung für Berater. Höhe der Förderung Bis 70 Prozent des Honorars je Beratungstag, jedoch höchstens 560 Euro. Maximal können 10 Tagewerke (á 8 Stunden) bezuschussen werden. Sonstiges Antragstellung und weitere Informationen bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken, Ulmenstraße 5, 90443 Nürnberg Antje Sager Telefon 0911/1335-352, Fax 0911/1335-332 antje.sager@nuernberg.ihk.de 19

GRÜNDERCOACHING DEUTSCHLANDneu bis 30.12.2015 Das Programm läuft bis zum 31.12.2015. Da wir mit hohen Antragszahlen rechnen, empfehlen wir eine frühzeitige Antragstellung im 2. Halbjahr 2015. Ausblick 2016 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beabsichtigt, ein Beratungsangebot für Gründerinnen und Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen in allen Unternehmensphasen zum Januar 2016 zu entwickeln. Zukünftig werden alle Programmvarianten der Beratungsförderung vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) angeboten. Wer ist antragsberechtigt Wer ein Gewerbe in Bayern vor maximal 2 Jahren gegründet bzw. übernommen hat. Ausschlaggebend für den Gründungszeitpunkt ist die Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag etc. Die Existenzgründung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein. KMU-Eigenschaft: die nicht mehr als 250 Mitarbeiter haben deren Umsatz nicht über 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme nicht über 43 Mio. Euro beträgt Für welche Maßnahmen Die Wettbewerbsintensität auf den Märkten nimmt ständig zu. Der technische Fortschritt ist rasant. Die Kosten und finanziellen Probleme wachsen. Haben Sie Schwierigkeiten, neue Kunden zu finden und die bisherigen zu halten? Hier setzt die Arbeit des Coaches (Unternehmensberaters) an. Er begleitet Sie auf Ihrem Weg zur erfolgreichen Unternehmensführung. Gemeinsam mit dem Coach werden im täglichen Betriebsablauf Konzepte zur Unternehmenssicherung Ihres Unternehmens entwickelt. Ausgenommen von der Förderung ist Coaching, das sich auf Rechts-, Versicherungs-, Steuerfragen und gutachterliche Stellungnahmen bezieht. Höhe der Förderung Durch die Förderung werden 50 Prozent des Beratungshonorars Ihres Coaches übernommen. Das maximal förderfähige Beraterhonorar liegt bei 800 Euro netto/ Tagewerk und darf insgesamt die Bemessungsgrundlage von maximal 4.000 Euro nicht überschreiten. (Beispiel 1: Bei Beraterkosten von 800 Euro netto/ Tagewerk können höchstens 7,5 Tage bezuschusst werden. Beispiel 2: Bei Beraterkosten von 400 Euro netto/ Tagewerk, können höchstens 15 Tage bezuschusst werden. Ein Beratertagewerk umfasst 8 h/tag. Grundsätzlich kann auch ein Beraterhonorar, das höher als 800 Euro pro Tag ist, vereinbart werden. Die maximale Zuschussförderung bezieht sich jedoch auf ein maximal förderfähiges Beraterhonorar von 800 Euro. Die Differenz muss als Eigenleistung bezahlt werden. 20