Sparkassen-Finanzgruppe. Wenn s um Geld geht. Sparkasse. Existenzgründung Schritt für Schritt zum Erfolg. Fördermittel für Existenzgründer



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Transkript:

Sparkassen-Finanzgruppe Wenn s um Geld geht Sparkasse Existenzgründung Schritt für Schritt zum Erfolg Fördermittel für Existenzgründer

3 Inhalt 4 Unsere Starthilfe für Ihre Unternehmensgründung ein Überblick über die Förderprogramme, die Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen 5 Aktuelle Förderangebote für Existenzgründungen 5 KfW Bankengruppe 5 ERP-Gründerkredit StartGeld (067) 6 ERP-Gründerkredit Universell (073, 074, 075, 076) 7 ERP-Kapital für Gründung (058) 8 LfA Förderbank Bayern 8 Startkredite (SK5, SH5) 9 Universalkredit (UK5) 10 Beteiligungsmöglichkeiten für Existenzgründer 10 Stille Beteiligungen der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft (BayBG) 11 Eigenkapital für Technologieunternehmen: ERP-Startfonds 12 Bürgschaften zur Risikoentlastung 12 Bürgschaft der LfA Förderbank Bayern 12 Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern 13 Beratung 13 Gründercoaching Deutschland 14 Weitere Anlaufstellen

4 Unsere Starthilfe für Ihre Unternehmens gründung ein Überblick über die Förder programme, die Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen Welche Förderprogramme gibt es? Für welche Zwecke kommen sie infrage? Wer kann gefördert werden? Es gibt eine Vielzahl von Fördermitteln für Existenzgründer, die für die Selbstständigkeit vom Staat über die Förderbanken vergeben werden. Dazu zählen vergünstigte Kredite, die Gewährung von Bürgschaften für Darlehen oder Zuschüsse zur Existenzgründung. Kredite zur Förderung werden ausschließlich über Kreditinstitute gewährt. Unabhängig vom Förderprogramm bzw. der Finanzierungshilfe kommt Ihre Sparkasse als Hausbank infrage. Anträge sind bei Investitionen bereits vor dem Beginn des Vorhabens und bei Betriebsmitteln vor Beginn der Finanzierungsmaßnahme bei Ihrer Sparkasse zu stellen. Umfassende, zuverlässige Informationen und fachkundige Beratung können die Risiken, die jede Existenzgründung mit sich bringt, deutlich verringern. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin bei Ihrer Sparkasse. Hinweis: Die Entscheidung über eine Förderung obliegt der jeweiligen Förderstelle. Ablauf der Förderung: Nur in Zusammenarbeit mit Ihrer Hausbank ist es möglich, staatliche Fördermittel zu erhalten. Um eine optimale Finanzierung zu realisieren ist es wichtig, dass Sie die Fördermittel vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Sparkasse beantragen! Zwischen Antrag und Auszahlung des Geldes kann etwas Zeit vergehen. Kalkulieren Sie deshalb zusätzlich die Bearbeitungszeit der Bank ein. 1. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Sparkasse auf Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, sprechen Sie mit Ihrem Kundenberater der Sparkasse, um herauszufinden, welche Förderdarlehen zu Ihrem Vorhaben passen. Tipp: Unterzeichnen Sie beim ersten Kontakt einen unverbindlichen Beihilfeantrag, um sicherzugehen, später den vollen Zugang zu allen Fördermitteln zu erhalten! 2. Beantragen Sie den Kredit bei der Sparkasse Ihr Kundenberater füllt den Fördermittelantrag mit Ihnen aus und reicht ihn beim zuständigen Förderinstitut ein. Beachten Sie, dass der Antrag immer vor Beginn der Maßnahme bei den Förderinstituten gestellt werden muss! 3. Die Förderstelle prüft den Antrag Wenn alle Fördervoraussetzungen Ihres Vorhabens erfüllt sind, teilt das Förderinstitut diese Entscheidung der Sparkasse mit. 4. Abschluss des Kreditvertrages Die Sparkasse informiert Sie über die Entscheidung des Förderinstitutes und schließt einen Kreditvertrag mit Ihnen ab. 5. Starten Sie mit Ihrem Vorhaben

5 Aktuelle Förderangebote für Existenzgründungen KfW Bankengruppe ERP-Gründerkredit StartGeld (067) Die Komplettlösung bis 100.000 Euro Gefördert werden: Existenzgründer (auch Freiberufler) Unternehmensnachfolger Unternehmen bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Sie erhalten die Förderung, wenn Sie: ein Unternehmen gründen ein junges Unternehmen in der Anlaufphase festigen möchten sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen (i.d.r. mindestens 10 %) ein Unternehmen im Rahmen der Unternehmensnachfolge übernehmen ein Unternehmen im Haupt- oder vorläufig im Nebenerwerb (max. 4 Jahre) führen möchten Was kann finanziert werden? Investitionen, z. B. Anschaffung von Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungsgegenstände, Grundstücke und Gebäude (Kaufpreis und Baukosten) etc. Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebs), z. B. liquide Mittel, Material- und Warenlager, Personalkosten, Mieten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro Ihre Vorteile: Kein Eigenkapital notwendig Finanzierung nahezu aller Vorhaben innerhalb der ersten 3 Jahre Obligatorische Haftungsfreistellung der KfW i. H. v. 80 % für Ihre Hausbank Der ERP-Gründerkredit StartGeld ist die perfekte Lösung für Existenzgründungen mit geringem Fremdkapitalbedarf (max. 100.000 Euro). Sie erhalten ein Darlehen bis zu 100.000 Euro, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben.

6 ERP-Gründerkredit Universell (073, 074, 075, 076) Die Komplettlösung bis 25 Mio. Euro Gefördert werden: Existenzgründer (auch Freiberufler) Unternehmensnachfolger Unternehmen bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Sie erhalten die Förderung, wenn Sie: ein Unternehmen gründen ein junges Unternehmen in der Anlaufphase festigen möchten sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen (i.d.r. mindestens 10 %), unabhängig einer bisherigen Selbstständigkeit ein Unternehmen im Rahmen der Unternehmensnachfolge übernehmen ein Unternehmen im Haupt- oder auch dauerhaft im Nebenerwerb führen möchten Was kann finanziert werden? Investitionen, z. B. Anschaffung von Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungsgegenstände, Grundstücke und Gebäude (Kaufpreis und Baukosten) etc. Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebs), z. B. liquide Mittel, Material- und Warenlager, Personalkosten, Mieten etc. Ihre Vorteile: kein Eigenkapital notwendig bis zu 20 Jahre Laufzeit, bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre Finanzierung nahezu aller Vorhaben innerhalb der ersten 5 Jahre flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln optionale Haftungsfreistellung der KfW i. H. v. 50 % für Ihre Hausbank für Festigungsmaßnahmen bereits etablierter Unternehmen (mind. 2 Jahresabschlüsse liegen vor) Der ERP-Gründerkredit Universell ist die ideale Lösung für Gründungen und Festigungen mit höherem Fremdkapitalbedarf. Die tätige Beteiligung von natürlichen Personen an Unternehmen kann ab sofort immer im ERP-Gründerkredit Universell finanziert werden, auch wenn die Person bereits länger als 5 Jahre am Markt aktiv ist. Mit dem ERP-Gründerkredit Universell erhalten Sie ein Darlehen bis zu 25 Mio. Euro, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben.

7 ERP-Kapital für Gründung (058) Bis zu 500.000 Euro Eigenkapital Mit dem ERP-Kapital für Gründung erhalten Sie ein Darlehen bis zu 500.000 Euro (bzw. max. 30 % der förderfähigen Investitionskosten), das Sie als Eigenkapital in Ihr Unternehmen einbringen können, um dieses zu errichten oder zu betreiben. Gefördert werden: Existenzgründer (auch Freiberufler) Unternehmensnachfolger Junge Unternehmen in der Anlaufphase von 3 Jahren Sie erhalten die Förderung, wenn Sie: ein Unternehmen gründen ein junges Unternehmen festigen möchten (bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit) sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen (i.d.r. mindestens 10 %) ein Unternehmen im Rahmen der Unternehmensnachfolge übernehmen ein Unternehmen im Haupterwerb führen möchten (i.d.r.) mindestens 15 % eigene Mittel in die Finanzierung mit einbringen können Was kann finanziert werden: Investitionen, z. B. Anschaffung von Anlagen, Maschinen, Computer Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungsgegenstände Grundstücke und Gebäude (Kaufpreis und Baukosten) Firmenfahrzeuge Immaterielle Investitionen (Patente und Lizenzen) Material- und Warenlager (Erstausstattung und wesentliche Aufstockung) erste Messeteilnahme Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn Sie eine Geschäftsführerfunktion übernehmen Finanzierungsbeispiel: Ein Frisörmeister möchte einen eigenen Salon in Nürnberg eröffnen. Für den Umbau der Gewerberäume, die Einrichtung, diverse Geräte und Materialien benötigt er 168.000 Euro. Gesamtfinanzierung Betrag in Euro Betrag in Prozent Eigenkapital 25.250 15 ERP-Kapital für Gründung 50.500 30 ERP-Gründerkredit Universell* 92.250 55 Summe 168.000 100 * Informationen zum ERP-Gründerkredit Universell finden Sie auf Seite 5

8 LfA Förderbank Bayern Startkredite (SK5, SH5) Die LfA fördert die Gründung, Übernahme und tätige Beteiligung an nahezu allen mittelständischen Unternehmen. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Handwerk, Handel, Industrie, Dienstleistungsgewerbe, Hotel und Gaststätten sowie den Freien Berufen. Existenzgründung bedeutet für die LfA, eine dauerhafte und ausreichende Lebensgrundlage zu schaffen. Das bedeutet, dass der Gründer mindestens 35 Wochenstunden aufwenden und einen Gewinn von mehr als 15.000 Euro erwirtschaften sollte. Sie erhalten die Förderung, wenn: es sich um die erste Existenzgründung handelt oder mind. 12 Monate zwischen Beendigung der vorhergehenden Selbstständigkeit und der erneuten Gründung liegen das geplante Vorhaben innerhalb der 5-jährigen Gründungsphase liegt Was kann finanziert werden: Investitionen, z. B. Anschaffung von Anlagen, Maschinen, Computer Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungsgegenstände Grundstücke und Gebäude (Kaufpreis und Baukosten) erste Warenlager und Warenlageraufstockungen immaterielle Investitionen (Patente und Lizenzen) tätige Beteiligungen an einem bestehenden Unternehmen (i.d.r. mindestens 10 %) LfA Startkredit Basisförderung i. H. v. 40 % der förderfähigen Kosten Minimaler Darlehensbetrag: 10.000 Euro Es können somit Vorhaben mit förderfähigen Aufwendungen ab 25.000 Euro berücksichtigt werden. Maximaler Darlehensbetrag: 310.000 Euro innerhalb von 5 Jahren LfA Startkredit 100 Aufstockung des Startkredits auf bis zu 100 % der förderfähigen Kosten Minimaler Darlehensbetrag: 2.500 Euro Maximaler Darlehensbetrag: 10 Mio. Euro / Vorhaben (bei Haftungsfreistellung max. 1,5 Mio. Euro / Vorhaben) Ihre Vorteile: zinsgünstige Finanzierung für Ihr Gründungsvorhaben flexible Laufzeiten mit festem Zinssatz bis zu 20 Jahre Kombination mit anderen Fördermitteln möglich wahlweise 70 %-ige Haftungsfreistellung der LfA

9 Universalkredit (UK5) Mit dem Universalkredit können Sie die Finanzierung der Startkredite ergänzen und kombinieren. Die LfA fördert in diesem Programm sowohl Existenzgründer als auch Festigungsmaßnahmen bereits bestehender Unternehmen. Das Vorhabens- und Darlehensminimum in diesem Programm liegt bei 25.000 Euro. Sie erhalten die Förderung, wenn Sie: unabhängig einer vorher bestehenden Selbstständigkeit (erneut) eine Existenz gründen ein Unternehmen im dauerhaften Nebenerwerb betreiben und finanzieren wollen Festigungsmaßnahmen für ein bestehendes Unternehmen finanzieren wollen Was kann finanziert werden: Investitionen, z. B. Anschaffung von Anlagen, Maschinen, Computer Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungsgegenstände Grundstücke und Gebäude (Kaufpreis und Baukosten) erste Warenlager und Warenlageraufstockungen immaterielle Investitionen (Patente und Lizenzen) tätige Beteiligungen an einem bestehenden Unternehmen (i.d.r. mindestens 10 %) Allgemeiner Betriebsmittelbedarf, z. B. Warenlager, Marketing-, Personalkosten etc. Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr Ihre Vorteile: kein Eigenkapital notwendig bis zu 20 Jahre Laufzeit, bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre Finanzierung nahezu aller Vorhaben in Bayern flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln und Zuschüssen optionale Haftungsfreistellung der LfA i. H. v. 60 % für Ihre Hausbank

10 Beteiligungsmöglichkeiten für Existenzgründer Stille Beteiligungen der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft (BayBG) Gefördert werden: Existenzgründer Junge Unternehmen, deren Gründung noch nicht länger als 5 Jahre zurückliegt Erwerber von bestehenden Unternehmen Sie erhalten die Förderung bei: Grund- und Unternehmenserwerb Investitionen in Gebäude, Maschinen und Einrichtungen Warenlager Betriebsmittel Zur ersten Beurteilung benötigt die BayBG: ein Unternehmenskonzept Informationen zum Gründer (tabellarischer Lebenslauf) ein ausgefülltes Antragsformular die Höhe der Beteiligung Ihre Vorteile: günstige Konditionen lange Laufzeiten und 10 Jahre tilgungsfrei verbesserte Bonität & verbessertes Rating mehr Kreditspielraum So funktioniert s: 1. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Finanzierungspartner auf 2. Beantragen Sie den Kredit bei Ihrem Finanzierungspartner 3. Schließen Sie den Kreditvertrag ab 4. Schließen Sie den Beteiligungsvertrag ab Hinweis: Neben einer Beteiligung der BayBG kommt unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Beteiligung der KfW im Rahmen des ERP-Beteiligungsprogramms infrage. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.kfw.de/100. Informationen zu privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften finden Sie unter www.bvkap.de.

11 Eigenkapital für Technologieunternehmen: ERP-Startfonds Mit dem ERP-Startfonds fördert die KfW alle Investitionen, die mit dem Betrieb eines kleinen innovativen Technologieunternehmens zusammenhängen. Sie können das Förderprodukt nutzen, wenn Sie einen weiteren Beteiligungsgeber als Leadinvestor* gewinnen. Die KfW beteiligt sich dann als Co-Investor. Gefördert werden: kleine Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter und weniger als 10 Mio. Euro Umsatz / Bilanzsumme haben und Unternehmen, die vor weniger als 10 Jahren gegründet wurden Sie erhalten die Förderung, wenn: die von Ihnen neu entwickelten Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sich wesentlich von bisherigen Angeboten unterscheiden Ihre Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen auf eigener Forschungs- und Entwicklungsarbeit basieren Was kann finanziert werden: Investitionen in Forschung und Entwicklung Markteinführung von innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen Entwicklung von wichtigen Komponenten der Innovation in Ihrem Unternehmen. Nur für einzelne Entwicklungsschritte können Dienstleistungen in Anspruch genommen werden Ihre Vorteile: leichter Zugang zu Beteiligungskapital bis zu 5 Mio. Euro für Technologieunternehmen, die höchstens 10 Jahre am Markt sind langfristige Eigenkapital-Beteiligung keine Sicherheiten notwendig individuelle Konditionen nach Ihren Möglichkeiten So funktioniert s: 1. Lassen Sie Ihr Vorhaben durch Ihren Leadinvestor* prüfen 2. Reichen Sie den Beteiligungsantrag bei der KfW ein 3. Die KfW prüft Ihren Antrag 4. Nach der Zusage der KfW schließen Sie den Beteiligungsvertrag ab Weitere Informationen zum ERP-Startfonds finden Sie unter www.kfw.de/136. * Als Leadinvestor gilt jede Person / Beteiligungsgesellschaft, welche sich in selber Höhe wie die KfW beteiligt und seitens der KfW als kooperative Instanz bei diesem Projekt akkreditiert wird.

12 Bürgschaften zur Risikoentlastung Je nach Branche des Antragstellers vergibt die LfA Förderbank Bayern oder die Bürgschaftsbank Bayern Ausfallbürgschaften für Vorhaben in Bayern. Verbürgt werden: Kredite zur Finanzierung von Investitionen, der Übernahme eines bestehenden Betriebes Betriebsmittelkredite Avalkredite und Kredite für Konsolidierungsmaßnahmen mit Ausnahme der Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten Fördervoraussetzungen sind: bankmäßige Sicherheiten stehen nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben zur Schaffung oder Sicherung einer tragfähigen Vollexistenz fachliche und kaufmännische Eignung geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (sowohl privat als auch betrieblich) Bürgschaft der LfA Förderbank Bayern Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern Antragsberechtigte sind mittelständische Industrieund Dienstleistungsbetriebe sowie Freiberufler. Antragsberechtigte sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus den Branchen Handwerk, Handel, Hotel und Gaststätten sowie Gartenbau. Art und Höhe der maximalen Förderung: 80 % bei Investitionen 50 % bei Betriebsmitteln oder Umschuldungen von Lieferantenverbindlichkeiten Maximale Bürgschaftsprovision aus dem Darlehensbetrag: für Investitionskredite: 1,0 % p.a. für Betriebsmittelkredite und Konsolidierungsvorhaben: 2,0 % p.a. bei erhöhtem Risiko: 3,0 % p.a. Art und Höhe der maximalen Förderung: 80 % bei Investitionen 70 % bei Betriebsmitteln Max. Bürgschaftsvolumen: 1,25 Mio. Euro (darüber: Kombinierte Bürgschaft mit der LfA Förderbank Bayern möglich) Bürgschaftsprovision: einmaliges Entgelt: 1,0 % aus dem zu verbürgenden Betrag jährliche Bürgschaftsprovision von i.d.r. 1,0 % des verbürgten Kreditbetrages bei überwiegendem Betriebsmittelanteil beträgt die Bürgschaftsprovision i.d.r. 1,25 % Ihr Vorteil: Da die Ausfallbürgschaft als werthaltige Sicherheit für jedes (!) Darlehen herangezogen werden kann, kann sich die Preisklasse eines kombinierten Förderdarlehens nachhaltig verbessern. Dies kann zu einer Einsparung der Sollzinsen führen, die über der zu zahlenden Bürgschaftsprovision liegt.

13 Beratung Gründercoaching Deutschland Bis zu 3.000 Euro Zuschuss zu qualifizierter Beratung Mit dem Förderprodukt Gründercoaching Deutschland unterstützt die KfW, bis zu 5 Jahre nach der Gründung, eine professionelle externe Beratung. Sie erhalten kompetenten Rat in wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen, um Ihre Erfolgsaussichten zu erhöhen. Gefördert werden: Existenzgründer (auch Freiberufler) Unternehmensnachfolger Junge Unternehmer bis zu 5 Jahre nach der Gründung 1. bei wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen 2. durch Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Kombinierbar mit anderen Fördermitteln Sie erhalten die Förderung, wenn Sie: ein Unternehmen gegründet haben ein junges Unternehmen festigen möchten sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligt haben ein Unternehmen im Rahmen der Unternehmensnachfolge übernommen haben ein Unternehmen im Haupterwerb oder vorläufig im Nebenerwerb führen Mit der geförderten Beratung können Sie zum Beispiel: Ihren Businessplan optimieren Finanzierungsgespräche bei Banken vorbereiten Marktanalysen und Vertriebskonzepte erstellen ein Controlling System entwickeln Ihr Personalwesen optimieren So funktioniert s: 1. Wählen Sie einen Regionalpartner der KfW aus. Der Regionalpartner berät Sie bei Ihrem Vorhaben und zu Ihrer Förderung. 2. Wählen Sie Ihren persönlichen Gründercoach aus, der zu Ihren Bedürfnissen passt. Wichtig: Den Beratungsvertrag dürfen Sie erst abschließen, wenn Ihnen die Zusage der KfW über die Gewährung des Zuschusses vorliegt. 3. Erfassen Sie Ihren Antrag über die Antragsplattform der KfW online und drucken Sie anschließend das PDF aus. Reichen Sie den Antrag inklusive der De-minimis-Erklärung unterschrieben bei Ihrem Regionalpartner ein. 4. Nachdem die KfW den Antrag geprüft und zugesagt hat, können Sie mit Ihrem Berater einen schriftlichen Vertrag abschließen. 5. Das Gründercoaching kann beginnen! Weitere Informationen zum Gründercoaching Deutschland finden Sie auf www.kfw.de/gcd.

14 Weitere Anlaufstellen Existenzgründungsberatung der Industrie- und Handelskammern Die Industrie- und Handelskammern jedes bayerischen Regierungsbezirkes dienen ebenfalls als Anlaufstelle zur Beratung für Existenzgründungen. Ihre Vorteile: Risikominimierung durch qualifizierte Beratung Professionelle Begleitung Ihrer Existenzgründung Weiterbildungsmöglichkeiten durch Seminare, Workshops etc. Hilfestellung bei der Erstellung notwendiger Unterlagen wie z. B. Businessplan, Liquiditäts- & Rentabilitätsvorschau Ihre Ansprechpartner: Mittelfranken:http://www.ihk-nuernberg.de/de/Geschaeftsbereiche/Standortpolitik-und-Unternehmensfoerderung/ Existenzgruendung/index.html Niederbayern: http://www.ihk-niederbayern.de/existenzgruendung-unternehmensfoerderung/existenzgruendung/ Oberbayern: https://www.muenchen.ihk.de/de/starthilfe/unternehmensgruendung/index.html Oberfranken: https://www.bayreuth.ihk.de/existenzgruendung.htm Oberpfalz: http://www.ihk-regensburg.de/category/starthunternfoerderunterngruendg Schwaben: http://www.schwaben.ihk.de/gruendung_finanzierung_sanierung/unternehmensgruendung/ Information_Beratung/IHK_Gruendungsberatung/553750 Unterfranken: http://www.wuerzburg.ihk.de/existenzgruendung-und-unternehmensfoerderung/existenzgruendung.html Darüber hinaus gibt es unter Umständen die Möglichkeit, individuelle Förderungen der jeweiligen Regierungsbezirke in Anspruch zu nehmen. Beispielsweise hat die Landeshauptstadt München den München Fonds für Existenzgründungen und deren Finanzierung ins Leben gerufen. Weitere Informationen zum München Fonds finden Sie unter: https://www.muenchen.ihk.de/de/starthilfe/anhaenge/muenchenfonds2008.pdf)

Haftungsausschluss Die vorliegende Publikation beruht unserer Auffassung nach auf als zuverlässig und genau geltenden, allgemein zugänglichen Quellen, ohne dass wir jedoch eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der herangezogenen Quellen übernehmen können. Insbesondere sind die dieser Publikation zugrunde liegenden Informationen weder auf die Richtigkeit noch auf die Vollständigkeit (und Aktualität) überprüft worden. Eine Gewähr für die Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit können wir daher nicht übernehmen. Die vorliegende Veröffentlichung ist eine Werbemitteilung und dient ferner lediglich einer allgemeinen Information. Sie ersetzt keinesfalls eine persönliche Beratung. Für weitere Informationen stehen Ihnen die jeweiligen Ansprechpartner zur Verfügung. Zeitpunkt der Herausgabe der vorliegenden Informationen: Mai 2015. Ihr Ansprechpartner