Name: Vorname Matrikel-Nr. Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der Bezeichnung der Hochschule Anschrift der Hochschule Studiengang auf Module des Studiengangs - LEHRAMT AN BERUFSKOLLEGS UND GYMNASIEN/GESAMTSCHULEN MIT DEM FACH SONDERPÄDAGOGIK ALS 1. UNTERRICHTSFACH (Master of Education) - (MPO 2006 vom 10.10.2006) der Fakultät Rehabilitationswissenschaften Technische Universität Dortmund Bitte beachten Sie die Hinweise ab Seite 5!
Module des ersten Studienjahres Wird von der Hochschule ausgefüllt! Ich beantrage die Anerkennung von: auf: Vermerk des Prüfungsausschusses/ Fachvertreters Erziehungswissenschaft¹ E-L 3 Didaktik und Methodik in Erziehung und Unterricht im Förderschwerpunkt Lernen (Wahl)² Übungen zur Didaktik und Methodik im Förderschwerpunkt Lernen Diagnose und Intervention im Lernbereich Deutsch (mit gewähltem Schwerpunktthema) Diagnose und Intervention im Lernbereich Mathematik (mit gewähltem Schwerpunktthema) E-E- 3 Didaktik und Methodik im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Wahl)² Theorie und Praxis des Unterrichtens an der Schule für Erziehungshilfe Spezielle Förderstrukturen und konzepte der schulischen und außerschulischen Erziehungshilfe Pädagogisch-didaktische Konzepte der Förderung und Unterrichtsmodelle E-K 3 Didaktik und Methodik im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (Wahl)² Unterricht und forschendes Lernen (Vorbereitung (TPM) Note Unterricht in heterogenen Lerngruppen Entwicklung unter erschwerten Bedingungen: Anfangsunterricht/Berufs- und Lebensvorbereitung E-S 3 Didaktik und Methodik im Förderschwerpunkt Sehen (Wahl)² Fachdidaktik im Förderschwerpunkt Sehen Didaktik des Gemeinsamen Unterrichts mit blinden und sehbehinderten Kindern Theorie und Praxis der Unterrichtsvorbereitung im Förderschwerpunkt Sehen ¹ Das Modul Erziehungswissenschaft und das Modul Praktikum I fallen in den Zuständigkeitsbereich der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. Dort werden evtl. Vorleistungen für die Module anerkannt. Bitte verwenden Sie hierzu auch die Formulare der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. ² Aus folgenden Förderschwerpunkten muss der gewählte Schwerpunkt aus dem Bachelorstudium aus folgenden Möglichkeiten fortgesetzt werden: E-L = Lernen; E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation 2
Wird von der Hochschule ausgefüllt! Ich beantrage die Anerkennung von: auf: Vermerk des Prüfungsausschusses/ Fachvertreters E-SK 3 Didaktik und Methodik im Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation (Wahl)² Unterrichtsplanung und Analyse Wahlpflichtveranstaltung aus: Planung des Förderunterrichts oder Erprobung unterrichtlicher Konzepte oder Erwerb und Erhalt schriftsprachlicher Fähigkeiten Spezifische Mediendidaktik Wahlpflichtveranstaltung aus: Planung des Förderunterrichts oder Erprobung unterrichtlicher Konzepte oder Erwerb und Erhalt schriftsprachlicher Fähigkeiten Spezifische Mediendidaktik Praktikum I (Erziehungswissenschaft)¹ Praktikum II (Rehabilitationswissenschaften) Note o Praktikum 1 Woche (40 Std.) 2 Wochen (80 Std.) ¹ Das Modul Erziehungswissenschaft und das Modul Praktikum I fallen in den Zuständigkeitsbereich der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. Dort werden evtl. Vorleistungen für die Module anerkannt. Bitte verwenden Sie hierzu auch die Formulare der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. ² Aus folgenden Förderschwerpunkten muss der gewählte Schwerpunkt aus dem Bachelorstudium aus folgenden Möglichkeiten fortgesetzt werden: E-L = Lernen; E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation 3
Module des zweiten Studienjahres Ich beantrage die Anerkennung von: auf: Erziehungswissenschaft¹ EIP Ethik, Integration, Partizipation³ Note Wird von der Hochschule ausgefüllt! Vermerk des Prüfungsausschusses/ Fachvertreters Schwerpunkt Ethik Schwerpunkt Integration Schwerpunkt Partizipation ¹ Das Modul Erziehungswissenschaft und das Modul Praktikum I fallen in den Zuständigkeitsbereich der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. Dort werden evtl. Vorleistungen für die Module anerkannt. Bitte verwenden Sie hierzu auch die Formulare der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. ³ Begleitseminar für die Masterarbeit. Es muss nur studiert werden, wenn die Masterarbeit im Fach Sonderpädagogik geschrieben wird. Alle Anerkennungen beziehen sich ausschließlich auf einfache Modulprüfungen. Die Anerkennung von Prüfungen auf Staatsexamensäquivalenz wird gesondert geprüft. Ort, Datum i. A. Unterschrift (Vertr.-Prof. Dr. Stefanie Roos) 4
Hinweise für Studienbewerberinnen und bewerber für ein höheres Studiensemester 1. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in demselben Studiengang an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. ( 11 Abs. 1 MPO 2006) 2. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden anrechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht wurden, werden auf Antrag angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums an der Technischen Universität Dortmund im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Für die Gleichwertigkeit von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen an ausländischen Hochschulen sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. Im Übrigen kann bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden. Im Rahmen von ECTS erworbene Credits werden bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen angerechnet. Vor Abreise der Studentin/des Studenten ins Ausland soll eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Studentin/dem Studenten, einer Beauftragten/einem Beauftragten des Prüfungsausschusses und einer Vertreterin/einem Vertreter des Lehrkörpers an der Gasthochschule erfolgen, die Art und Umfang der für eine Anrechnung vorgesehenen Credits regelt, es sei denn, der Austausch erfolgt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung. ( 11 Abs. 2 MPO 2006) 3. Für die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in staatliche anerkannten Fernstudien oder in vom Land Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit den anderen Ländern und dem Bund entwickelten Fernstudieneinheiten gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. ( 11 Abs. 3 MPO 2006) 4. Einschlägige schulpraktische Tätigkeiten können vom Prüfungsausschuss als Praktikum anerkannt werden. ( 11 Abs. 4 MPO 2006) 6. Die Anerkennung einer einschlägigen fachpraktischen Tätigkeit, die im Lehramt an Berufskollegs nachzuweisen ist, erfolgt durch das Staatliche Prüfungsamt. Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz und Assistentenausbildungen nach Landesrecht werden als Nachweis der fachpraktischen Tätigkeit anerkannt. Der Nachweis über den Abschluss von mindestens 27 Wochen der fachpraktischen Ausbildung ist bis zur Anmeldung zur Masterarbeit vorzulegen. ( 11 Abs. 5 MPO 2006) 7. Zuständig für die Anerkennungen und Anrechnungen nach den Absätzen 1 bis 3 ist der fachlich zuständige Prüfungsausschuss. Vor Feststellung über die Gleichwertigkeit sind zuständige Fachvertreterinnen und Fachvertreter zur hören. Die Anerkennung wird dem Staatlichen Prüfungsamt angezeigt. ( 11 Abs. 7 MPO 2006) 8. Werden Studienleistungen und Prüfungsleistungen angerechnet, sind die Noten soweit die Notensysteme vergleichbar sind zu übernehmen und in die Berechnung der Gesamtnote einzubeziehen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk bestanden aufgenommen. Die Anrechnung wird im Zeugnis gekennzeichnet. ( 11 Abs. 8 ;PO 2006) 9. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 besteht ein Rechtsanspruch auf Anrechnung. Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbracht wurden, erfolgt von Amts wegen. Die Studierenden haben die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Aufgrund von Studien- und Prüfungsleistungen, die nach den Bestimmungen der Absätze 1 bis 4 anzurechnen sind, können insgesamt höchstens 60 Credits erworben werden. ( 11 Abs. 9 MPO 2006) 10. Es können im Voraus weder Aussagen darüber gemacht werden, ob eine Prüfungsleistung anerkannt werden kann noch darüber, ob ein freier Studienplatz im entsprechenden Fachsemester verfügbar ist. 11. Bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungsfristen auf jeden Fall frühzeitig, damit dem Prüfungsausschuss die für eine Beurteilung Ihrer an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen notwendige Zeit verbleibt. Die Bewerbungsfristen können Sie der Homepage des Studierendensekretariats entnehmen: http://www.unidortmund.de/uni/studierende/bewerbung_einschreibung/index.html. 12. Führen Sie unbedingt alle Fächer auf, auf die sich Ihr Anrechnungsantrag bezieht. 5
13. Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen fügen Sie Ihrem Antrag bitte als beglaubigte Kopie bei: Nachweis über Note des beantragten Faches Zeugnisse über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen 14. Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen bedingt immer auch eine Anrechnung von Studienzeiten (d. h. Sie werden so behandelt, als ob Sie bereits ein bzw. mehrere Semester in dem betreffenden Studiengang studiert hätten.) 15. Der Studienbewerber erlangt durch die Anrechnung von an anderen Hochschulen erbrachten Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen keinen Anspruch auf ein seinem Studienfortschritt entsprechendes Lehrangebot. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Bachelor-Prüfungsausschuss Studierendensekretariat Fakultät Rehabilitationswissenschaften: Technische Universität Dortmund Dr. Stefanie Roos (Mitglied) Tel.: 0231/755-5589 Frau Betzer Tel.: 0231/755-2227 E-Mail: stefanie.roos@tu-dortmund.de E-Mail: betzer@verwaltung.tu-dortmund.de Frau Nientiedt-Kopp Tel.: 0231/755-2149 E-Mail: kopp@verwaltung.tu-dortmund.de Frau Rogalla Tel.: 0231/755-7888 E-Mail: rogalla@verwaltung.tu-dortmund.de Die Formulare zur Anerkennung von Studienleistungen müssen im Büro der Prüfungskoordination (Fakultät Rehabilitationswissenschaften) zur Weiterbearbeitung eingereicht werden. Stand: 12/2010 6