Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der



Ähnliche Dokumente
Vorschläge zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der

Anrechnung von Prüfungsleistungen anderer Hochschulen

Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der

Vorschläge zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der. Bezeichnung der ehemaligen Hochschule. Anschrift der ehemaligen Hochschule

Vorschläge zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der. Bezeichnung der ehemaligen Hochschule. Anschrift der ehemaligen Hochschule

amtliche mitteilungen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003

Vom 22. September 2006

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich

Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der

Die Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen (der THM) finden Sie unter:

Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der

Amtliche Mitteilungen

Zielsetzung: Vom Bachelor- in das Masterstudium: Lehramt Sonderpädagogik (SP)

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Bitte beachten Sie die Hinweise ab Seite 10!

Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre

Bitte Lichtbild einkleben! Antrag auf Zulassung zum Studium

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013

Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen am Rhein

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung

Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Universität Siegen

Masterstudiengang für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen Bewerbungsunterlagen Leitfaden für die Zusammenstellung

ZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Soziale Arbeit (Bachelor of Arts)

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil)

ZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Wirtschaftspsychologie (Bachelor of Arts)

Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

Hauswirtschaftlich-sozialpädagogische Schule Albstadt

Prüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF)

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN/FAQ FÜR STUDIENINTERESSIERTE UND BEWERBER/INNEN

Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen Abschluss Bachelor of Fine Arts

Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main

BERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL

Merkblatt zum Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen bei vorherigem Auslandsstudium

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Merkblatt zum Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen bei vorherigem Auslandsstudium

Finanzgruppe Hochschule

Prüfungsordnung für die Erteilung der Wirtschaftsdiplome und Abschlusszertifikate an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiesbaden

Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik

Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management & Organisation Studies

Fachhochschule Dortmund

Checkliste Bachelor Bewerbung

c~åüüçåüëåüìäé açêíãìåç

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

amtliche mitteilungen

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Fachspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Religionslehre im Masterstudium für das Lehramt an Grundschulen

Sachsen-Anhalt Fassung vom Letzte Änderung Zugang/ Zulassung/ Anerkennung

Merkblatt zum Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen bei vorherigem Auslandsstudium

Fächerspezifische Bestimmung

Regelungen für Nebenfach-Studierende

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Humboldt-Universität zu Berlin Juristische Fakultät

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße Künzelsau

Informationen zu den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen an der Universität Augsburg

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studierendensekretariat

Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers

Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende

(Entwurf: Fassung im LBR am beraten)

Landesverordnung zu den Übergängen im Hochschulbereich (HSchÜbVO) vom 30. Juni 1998

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

Vorschläge zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der

Informationsveranstaltung zum Fachstudium im Bachelorstudiengang Maschinenwesen (SPO 2012)

Oskar-Karl-Forster-Stipendium Förderungskreis: Begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten an bayerischen Hochschulen

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2

1 Zulassung zum Studium und Feststellung der besonderen Eignung

Beispielhafter Stundenplan bei einem Auslandsaufenthalt im 6. Semester

Zwischenprüfungsordnung der Universität Tübingen für den. Magisterstudiengang Philosophie. vom 15. August I. Allgemeiner Teil 2

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS]

INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT. Informationen der Fachstudienberatung

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik

Hinweis zur Meldung zum Ersten Staatsexamen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG LEHRAMT AN HAUPT- UND REALSCHULEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

Hohenheim Management School

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht

Vom 27. Oktober Präambel

DAS "NEUE" LEHRAMT NACH LABG AB WINTERSEMESTER 2011/2012

für alle Studiengänge an der Technischen Universität Dortmund vom 12. Juli 2013

Amtliche Bekanntmachung

???? ???? ???? Das neue. Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen. bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für

Richtlinie R 1 für das Vorpraktikum. Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule für Technik Stuttgart. vom 1.

Studium für beruflich Qualifizierte Rechtliche Rahmenbedingungen - Beratungsgespräch - Eignungstest

Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation"

Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen Abschluss Master of Fine Arts

Mitteilungsblatt Nr

Transkript:

Name: Vorname Matrikel-Nr. Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der Bezeichnung der Hochschule Anschrift der Hochschule Studiengang auf Module des Studiengangs - LEHRAMT AN BERUFSKOLLEGS UND GYMNASIEN/GESAMTSCHULEN MIT DEM FACH SONDERPÄDAGOGIK ALS 1. UNTERRICHTSFACH (Master of Education) - (MPO 2006 vom 10.10.2006) der Fakultät Rehabilitationswissenschaften Technische Universität Dortmund Bitte beachten Sie die Hinweise ab Seite 5!

Module des ersten Studienjahres Wird von der Hochschule ausgefüllt! Ich beantrage die Anerkennung von: auf: Vermerk des Prüfungsausschusses/ Fachvertreters Erziehungswissenschaft¹ E-L 3 Didaktik und Methodik in Erziehung und Unterricht im Förderschwerpunkt Lernen (Wahl)² Übungen zur Didaktik und Methodik im Förderschwerpunkt Lernen Diagnose und Intervention im Lernbereich Deutsch (mit gewähltem Schwerpunktthema) Diagnose und Intervention im Lernbereich Mathematik (mit gewähltem Schwerpunktthema) E-E- 3 Didaktik und Methodik im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Wahl)² Theorie und Praxis des Unterrichtens an der Schule für Erziehungshilfe Spezielle Förderstrukturen und konzepte der schulischen und außerschulischen Erziehungshilfe Pädagogisch-didaktische Konzepte der Förderung und Unterrichtsmodelle E-K 3 Didaktik und Methodik im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (Wahl)² Unterricht und forschendes Lernen (Vorbereitung (TPM) Note Unterricht in heterogenen Lerngruppen Entwicklung unter erschwerten Bedingungen: Anfangsunterricht/Berufs- und Lebensvorbereitung E-S 3 Didaktik und Methodik im Förderschwerpunkt Sehen (Wahl)² Fachdidaktik im Förderschwerpunkt Sehen Didaktik des Gemeinsamen Unterrichts mit blinden und sehbehinderten Kindern Theorie und Praxis der Unterrichtsvorbereitung im Förderschwerpunkt Sehen ¹ Das Modul Erziehungswissenschaft und das Modul Praktikum I fallen in den Zuständigkeitsbereich der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. Dort werden evtl. Vorleistungen für die Module anerkannt. Bitte verwenden Sie hierzu auch die Formulare der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. ² Aus folgenden Förderschwerpunkten muss der gewählte Schwerpunkt aus dem Bachelorstudium aus folgenden Möglichkeiten fortgesetzt werden: E-L = Lernen; E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation 2

Wird von der Hochschule ausgefüllt! Ich beantrage die Anerkennung von: auf: Vermerk des Prüfungsausschusses/ Fachvertreters E-SK 3 Didaktik und Methodik im Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation (Wahl)² Unterrichtsplanung und Analyse Wahlpflichtveranstaltung aus: Planung des Förderunterrichts oder Erprobung unterrichtlicher Konzepte oder Erwerb und Erhalt schriftsprachlicher Fähigkeiten Spezifische Mediendidaktik Wahlpflichtveranstaltung aus: Planung des Förderunterrichts oder Erprobung unterrichtlicher Konzepte oder Erwerb und Erhalt schriftsprachlicher Fähigkeiten Spezifische Mediendidaktik Praktikum I (Erziehungswissenschaft)¹ Praktikum II (Rehabilitationswissenschaften) Note o Praktikum 1 Woche (40 Std.) 2 Wochen (80 Std.) ¹ Das Modul Erziehungswissenschaft und das Modul Praktikum I fallen in den Zuständigkeitsbereich der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. Dort werden evtl. Vorleistungen für die Module anerkannt. Bitte verwenden Sie hierzu auch die Formulare der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. ² Aus folgenden Förderschwerpunkten muss der gewählte Schwerpunkt aus dem Bachelorstudium aus folgenden Möglichkeiten fortgesetzt werden: E-L = Lernen; E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation 3

Module des zweiten Studienjahres Ich beantrage die Anerkennung von: auf: Erziehungswissenschaft¹ EIP Ethik, Integration, Partizipation³ Note Wird von der Hochschule ausgefüllt! Vermerk des Prüfungsausschusses/ Fachvertreters Schwerpunkt Ethik Schwerpunkt Integration Schwerpunkt Partizipation ¹ Das Modul Erziehungswissenschaft und das Modul Praktikum I fallen in den Zuständigkeitsbereich der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. Dort werden evtl. Vorleistungen für die Module anerkannt. Bitte verwenden Sie hierzu auch die Formulare der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. ³ Begleitseminar für die Masterarbeit. Es muss nur studiert werden, wenn die Masterarbeit im Fach Sonderpädagogik geschrieben wird. Alle Anerkennungen beziehen sich ausschließlich auf einfache Modulprüfungen. Die Anerkennung von Prüfungen auf Staatsexamensäquivalenz wird gesondert geprüft. Ort, Datum i. A. Unterschrift (Vertr.-Prof. Dr. Stefanie Roos) 4

Hinweise für Studienbewerberinnen und bewerber für ein höheres Studiensemester 1. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in demselben Studiengang an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. ( 11 Abs. 1 MPO 2006) 2. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden anrechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht wurden, werden auf Antrag angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums an der Technischen Universität Dortmund im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Für die Gleichwertigkeit von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen an ausländischen Hochschulen sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. Im Übrigen kann bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden. Im Rahmen von ECTS erworbene Credits werden bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen angerechnet. Vor Abreise der Studentin/des Studenten ins Ausland soll eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Studentin/dem Studenten, einer Beauftragten/einem Beauftragten des Prüfungsausschusses und einer Vertreterin/einem Vertreter des Lehrkörpers an der Gasthochschule erfolgen, die Art und Umfang der für eine Anrechnung vorgesehenen Credits regelt, es sei denn, der Austausch erfolgt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung. ( 11 Abs. 2 MPO 2006) 3. Für die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in staatliche anerkannten Fernstudien oder in vom Land Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit den anderen Ländern und dem Bund entwickelten Fernstudieneinheiten gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. ( 11 Abs. 3 MPO 2006) 4. Einschlägige schulpraktische Tätigkeiten können vom Prüfungsausschuss als Praktikum anerkannt werden. ( 11 Abs. 4 MPO 2006) 6. Die Anerkennung einer einschlägigen fachpraktischen Tätigkeit, die im Lehramt an Berufskollegs nachzuweisen ist, erfolgt durch das Staatliche Prüfungsamt. Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz und Assistentenausbildungen nach Landesrecht werden als Nachweis der fachpraktischen Tätigkeit anerkannt. Der Nachweis über den Abschluss von mindestens 27 Wochen der fachpraktischen Ausbildung ist bis zur Anmeldung zur Masterarbeit vorzulegen. ( 11 Abs. 5 MPO 2006) 7. Zuständig für die Anerkennungen und Anrechnungen nach den Absätzen 1 bis 3 ist der fachlich zuständige Prüfungsausschuss. Vor Feststellung über die Gleichwertigkeit sind zuständige Fachvertreterinnen und Fachvertreter zur hören. Die Anerkennung wird dem Staatlichen Prüfungsamt angezeigt. ( 11 Abs. 7 MPO 2006) 8. Werden Studienleistungen und Prüfungsleistungen angerechnet, sind die Noten soweit die Notensysteme vergleichbar sind zu übernehmen und in die Berechnung der Gesamtnote einzubeziehen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk bestanden aufgenommen. Die Anrechnung wird im Zeugnis gekennzeichnet. ( 11 Abs. 8 ;PO 2006) 9. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 besteht ein Rechtsanspruch auf Anrechnung. Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbracht wurden, erfolgt von Amts wegen. Die Studierenden haben die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Aufgrund von Studien- und Prüfungsleistungen, die nach den Bestimmungen der Absätze 1 bis 4 anzurechnen sind, können insgesamt höchstens 60 Credits erworben werden. ( 11 Abs. 9 MPO 2006) 10. Es können im Voraus weder Aussagen darüber gemacht werden, ob eine Prüfungsleistung anerkannt werden kann noch darüber, ob ein freier Studienplatz im entsprechenden Fachsemester verfügbar ist. 11. Bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungsfristen auf jeden Fall frühzeitig, damit dem Prüfungsausschuss die für eine Beurteilung Ihrer an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen notwendige Zeit verbleibt. Die Bewerbungsfristen können Sie der Homepage des Studierendensekretariats entnehmen: http://www.unidortmund.de/uni/studierende/bewerbung_einschreibung/index.html. 12. Führen Sie unbedingt alle Fächer auf, auf die sich Ihr Anrechnungsantrag bezieht. 5

13. Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen fügen Sie Ihrem Antrag bitte als beglaubigte Kopie bei: Nachweis über Note des beantragten Faches Zeugnisse über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen 14. Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen bedingt immer auch eine Anrechnung von Studienzeiten (d. h. Sie werden so behandelt, als ob Sie bereits ein bzw. mehrere Semester in dem betreffenden Studiengang studiert hätten.) 15. Der Studienbewerber erlangt durch die Anrechnung von an anderen Hochschulen erbrachten Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen keinen Anspruch auf ein seinem Studienfortschritt entsprechendes Lehrangebot. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Bachelor-Prüfungsausschuss Studierendensekretariat Fakultät Rehabilitationswissenschaften: Technische Universität Dortmund Dr. Stefanie Roos (Mitglied) Tel.: 0231/755-5589 Frau Betzer Tel.: 0231/755-2227 E-Mail: stefanie.roos@tu-dortmund.de E-Mail: betzer@verwaltung.tu-dortmund.de Frau Nientiedt-Kopp Tel.: 0231/755-2149 E-Mail: kopp@verwaltung.tu-dortmund.de Frau Rogalla Tel.: 0231/755-7888 E-Mail: rogalla@verwaltung.tu-dortmund.de Die Formulare zur Anerkennung von Studienleistungen müssen im Büro der Prüfungskoordination (Fakultät Rehabilitationswissenschaften) zur Weiterbearbeitung eingereicht werden. Stand: 12/2010 6