O2.12.2015 Bürgerzentrum Arnsberg
Schwanger und keiner darf es erfahren? Wir helfen. Anonym und sicher. 0800 40 40 020* www.geburt-vertraulich.de * Der Anruf ist kostenlos
Seit dem 01. Mai 2014 gibt es die gesetzliche Regelungen zur vertraulichen Geburt im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) Zielgruppe: Schwangere, die aus Angst die Schwangerschaft verheimlichen, heimlich und allein entbinden, ihr Kind aussetzen oder verletzen würden. Elke Ewers, Donum vitae und Gerlinde Ossenbrink, Gesundheitsamt Hochsauerlandkreis
Schwangere in Not erhalten auch anonym Hilfsangebote, Unterstützung bei Konfliktlösungen, Medizinische Versorgung Sichere Abgabe des Kindes Vorteil gegenüber anonymer Geburt und Babyklappen: Das Recht des Kindes auf Wissen über die Herkunft wird gewahrt! Unterschied ist die detaillierte gesetzliche Grundlage
Öffentlichkeitsarbeit vor Ort und im Internet sind erfolgt. Die Materialien wurden an niedergelassene Gynäkologen, Kliniken, Apotheken und öffentliche Einrichtungen verteilt. Elke Ewers, Donum vitae und Gerlinde Ossenbrink, Gesundheitsamt Hochsauerlandkreis
Hochschwanger erscheint eine Frau beim Frauenarzt/der Hebamme/im Krankenhaus. Sie möchte von ihrem Kind entbunden werden, ihren Namen aber nicht nennen. Auf Grund des neuen Gesetzes hat sie ausdrücklich einen Anspruch darauf, auch vertraulich ihr Kind zur Welt zu bringen. Sie darf daher nicht zur Vorlage ihrer Versicherungskarte oder anderer Personaldokumente genötigt werden. Dies muss auch schon an der Pforte oder Praxisanmeldung bekannt sein.
Wenn die Personendaten der Schwangeren bekannt sind, ist eine Vertrauliche Geburt nicht mehr möglich. Für die Durchführung einer Vertraulichen Geburt muss eine Schwangerschaftsberatungsstelle eingeschaltet werden. Dies muss unverzüglich geschehen, d.h. spätestens am nächsten Werktag. Ein 24-std. Bereitschaftsdienst ist regional nicht eingerichtet. Bei Fragen zum Verfahren kann das überregionale Hilfetelefon rund um die Uhr erreicht werden: 0800 / 40 40 020
Die Beratungsstelle führt mit der Frau dann ein Anonymes Beratungsgespräch über geeignete Hilfen, Wege aus der Anonymität, Möglichkeiten und Perspektiven (n. 2 IV SchKG) Aufgabe der Anonymität a. Leben mit dem Kind: Beratung und Unterstützung durch die Beratungsstelle b. Trennung vom Kind: Adoption ohne die besondere Vertraulichkeit oder Anonymität nicht aufgeben a. Ablehnung der vertraulichen Geburt Keine weitere Beratung erwünscht b. Entscheidung für die vertrauliche Geburt Beratung zur vertraulichen Geburt nach 25 Abs. 2 SchKG
Schwangere wählt - ein Pseudonym für sich - und einen oder mehrere Vornamen für das Kind Beratungsstelle erstellt den Herkunftsnachweis - überprüft die Personalien der Frau anhand eines gültigen Ausweises - nach Eintrag wird der Herkunftsnachweis im dafür vorgesehenen Umschlag versiegelt.
( nach der Geburt ) Der Umschlag des Herkunftsnachweises
Beratungsstelle informiert das zuständige Jugendamt über: die bevorstehende / erfolgte vertrauliche Geburt das Pseudonym der Frau den (voraussichtlichen) Geburtstermin die Anschrift der Klinik/Hebamme
( nach der Geburt ) Geburtsklinik - informiert die Beratungsstelle unverzüglich über Geburtsdatum und -ort - meldet an das Standesamt: Pseudonym der Frau, gewählte Vornamen, Geschlecht, Datum und Uhrzeit, Ort der Geburt Standesamt -legt Vor- und Nachnamen des Kindes fest, meldet ans Familiengericht, informiert BAFzA über diesen Namen in Verbindung mit dem Pseudonym der Frau BAFzA ( Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ) -stellt den Herkunftsnachweis fertig (Namen des Kindes) und bewahrt ihn auf. Beratungsstelle - vervollständigt den Herkunftsnachweis mit den Angaben zur Geburt und sendet ihn an das BAFzA. Familiengericht -erklärt das Ruhen der elterlichen Sorge -informiert das Jugendamt -bestellt den Vormund Jugendamt - nimmt das Kind in Obhut, wählt den Vormund und leitet das Adoptionsverfahren ein
Geburtsklinik Rechnet die Kosten der Geburt mit dem BAFzA in Köln unter Angabe des Pseudonyms ab. Evtl. erfolgte Vor- und Nachsorge durch eine Hebamme kann ebenfalls mit dem BAFzA abgerechnet werden. Elke Ewers, Donum vitae und Gerlinde Ossenbrink, Gesundheitsamt Hochsauerlandkreis
Die Mutter kann sich nach der Abgabe des Kindes weiterhin psychosozial von der Beratungsstelle unterstützen lassen. Die Entscheidung für ein Leben mit dem Kind kann noch für eine gewisse Zeit getroffen werden: Die Mutter muss sich an die Beratungsstelle wenden, diese stellt den Kontakt zum Jugendamt her. Adoptionen werden in der Regel erst nach ca. 1 Jahr rechtskräftig. Ab dem 16. Lebensjahr kann das Kind beim BAFzA die Daten der leiblichen Mutter erfragen. Wenn die Mutter wichtige Gründe gegen diese Weitergabe hat, kann sie diese ab dem 15. Geburtstag des Kindes dem BAFzA mitteilen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit