Private Krankenversicherung Krankheitskostenvollversicherung universa-mehrwert für Sie und Ihre Kunden
Agenda (1) Unterschied GKV vs. PKV (2) Beitragskalkulation einer privaten Krankenversicherung (3) Das Kostenerstattungsprinzip in der PKV (4) (5) Qualität pflegen und ausbauen (6) Flexibilität Tarifwechsel leicht gemacht (7) Nichts ist überzeugender als die Realität
Konsequente Ausrichtung der Geschäftspolitik an Qualität und Nachhaltigkeit Gegründet 1843 Deutschlands älteste private Krankenversicherung ohne (Konzern-) Einflüsse Dritter VVaG sichert die unternehmerische Selbständigkeit Unternehmenssolidität - Solvabilitätskapitalbedeckung (SCR-Quote): 855,2 % (Markt: 495,5 %)* - Eigenkapitalquote: 32,4 % (Markt: 17,1 %)* Hohe Produktqualität * Geschäftsjahr 2017, bei den Branchenwerten handelt es sich um vorläufige Werte
Konsequente Ausrichtung der Geschäftspolitik an Qualität und Nachhaltigkeit Einmalbeiträge: zur Begrenzung von unvermeidbaren Beitragsanpassungen wurden seit 2001 mehr als 262 Mio. Euro eingesetzt Direktgutschriften aus Zinsüberschüssen: zwischen 2001 und 2016 mehr als 100 Mio. Euro zur Beitragsstabilisierung und für Prämiensenkungen * Geschäftsjahr 2017, bei den Branchenwerten handelt es sich um vorläufige Werte
Drei unschlagbare Argumente Pro PKV Bildung von Alterungsrückstellungen Beitragsentwicklung im Alter Vergleich der Aufwendungen für Alterungsrückstellungen in Prozent zur jeweiligen Beitragseinnahme im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2017
Drei unschlagbare Argumente Pro PKV Bildung von Alterungsrückstellungen Beitragskalkulation in der PKV Zusammensetzung einer PKV-Prämie
Drei unschlagbare Argumente Pro PKV Bildung von Alterungsrückstellungen Entwicklung der Alterungsrückstellungen in Mrd. Euro Die gesamte PKV-Branche hat im Jahr 2017 für 8,75 Mio. privat Versicherte, Alterungsrückstellungen in Höhe von 245 Mrd. gebildet. Die GKV müsste also mit 72,69 Mio. Versicherten über 2.035 Mrd. Alterungsrückstellungen verfügen. GKV: Umlageverfahren ( von der Hand in den Mund ) ohne Rückstellungen.
GKV-Höchstbeitrag Werte ab 01.01.2018 Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze: 59.400 p.a. (2017 = 57.600 ) Beitragsbemessungsgrenze: 4.425,00 mtl. allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % Arbeitgeberanteil: 7,3 % Arbeitnehmeranteil: 7,3 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag x % 690,31 KV * 814,21 KV * + PPV ** AN-Anteil: 434,76 AG-Anteil: 379,45 * Beitrag unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,0 % ** Beitrag inkl. Kinderlosenzuschlag (2,8%)
GKV-Prognosen Demografie bedingt schlechte Aussichten Die bislang aufgestellten Prognosen behalten ihre Aussagekraft, da die eigentlichen Kernprobleme (der demografische Wandel und der medizinische Fortschritt) unbearbeitet bleiben. Experten-Prognosen Quelle: Wenn nicht anders angegeben Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2004/2005 *) 14,6% plus durchschnittlicher kassenindividueller Zusatzbeitrag i. H. v. 1,0 %