Hausordnung Firstwald-Internat

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Transkript:

Stand: September 2018 Hausordnung Firstwald-Internat Einleitung Wir streben eine gute Gemeinschaft im Internat an. Das erreichen wir nur, wenn wir alle Rücksicht aufeinander nehmen. Jeder soll sich so verhalten, wie auch er behandelt werden will. Nur mit klaren Regeln entsteht eine gute Internatsgemeinschaft. Wir wollen auf die Eigenheiten und Gewohnheiten eines jeden Rücksicht nehmen. Wir wollen andere Personen nicht missachten oder verletzen, Gewalt in Wort und Tat findet an unserem Internat keinen Raum.

2 Tagesablauf 6.30-6.45 Uhr Wecken nach Wunsch 7.00 Uhr Durchgang / Krankmeldung 7.05-7.35 Uhr 1. Frühstück 7.45 Uhr Schulbeginn 9.15-9.30 Uhr 2. Frühstück 11.50-13.30 Uhr Mittagessen 13.45-15.30/16.20/17.10 Nachmittagsunterricht bzw. freiwillige Lernzeit 16.00-18.15 Uhr Freizeit 18.15 Uhr Abendessen 19.00-20.00 Uhr Betreute verpflichtende Hausaufgabenzeit 20.00-22.00 Uhr Freizeit ab 22.00 Uhr Aufenthalt im eigenen Wohnbereich ab 22.30 Uhr Aufenthalt auf dem eigenen Zimmer 23.00 Uhr Nachtruhe Allgemeine Regeln

3 Abendgestaltung: *Die Anwesenheit bei Abendessen und Lernzeit ist prinzipiell Pflicht. *Ab 20.00 Uhr ist Freizeit. Es besteht die Möglichkeit, im Aufenthaltsraum fernzusehen. *Befindet man sich in den Minuspunkten, werden Handys/Smartphones vor dem Zubettgehen beim Internatsbetreuer über Nacht abgegeben. 1 *Für Mittwoch kann man (2-3 Mal zwischen den jeweiligen Ferien) eine Befreiung von Abendessen und Lernzeit schriftlich beantragen. Rückkehr ins Internat ist dann 22 Uhr. *Donnerstags besteht für 18-Jährige die Möglichkeit, nach der Lernzeit bis 24.00 Uhr auszugehen. Voraussetzung ist dabei ein stilles Heimkommen, um die Nachtruhe anderer nicht zu stören. 16-18-Jährige können auf Antrag bis 23 Uhr wegbleiben. * Weiteres siehe: Nachtruhe Abmeldung: *Außerhalb der Schulzeit ist das Verlassen des Schulgeländes nur nach Abmeldung im Internatsbüro möglich. Ist das Büro nicht besetzt, gibt man dem Betreuer persönlich per Anruf oder SMS Bescheid. Abreise: *Die Abreise findet freitags nach dem Mittagessen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr statt. *Die Zimmer müssen in ordentlichem Zustand, Müll geleert und der Kühlschrank gesäubert sein. *Der Zimmerschlüssel muss im Internatsbüro abgegeben werden. 2 Anreise: *Die Anreise muss sonntags zwischen 18.00 und 19.45 Uhr erfolgen. 1 Diese Regelung tritt nur ein, wenn man sich in den Minuspunkten befindet oder die Geräte nach 22.30 Uhr nutzt. 2 Disziplinarmaßnahme: Bei wiederholter Nichtabgabe des Schlüssels muss der Betroffene in der Teamsitzung am Montag vorstellig werden. Der Wiederholungsfall kann zum (zeitweiligen) Internatsausschluss führen. Bei Vergessen der Abgabe muss man schnellst möglich auf dem Betreuerhandy Bescheid geben! Eine Entschuldigung wird toleriert.

4 *Ein begründetes Zuspätkommen muss bis spätestens 19.45 Uhr persönlich entschuldigt werden. 3 *Zwischen 18.30 Uhr wird ein Abendessen im Jungeninternat angeboten. *Um 20.00 Uhr findet die Internatsbesprechung im Jungeninternat statt. Die Teilnahme ist für alle verpflichtend. Besprechungspunkte sind u.a. Wochenlernplan, Freizeit, Dienste, Klassenarbeiten. Es wird ein Gesprächsprotokoll erstellt, das am Schwarzen Brett ausgehängt wird. Besuche: *Externe Besuche müssen im Büro persönlich angemeldet werden. *Interne Besuche: Zimmer anderer Internatsbewohner dürfen nur mit deren ausdrücklichen Einverständnis betreten werden. *Außerhalb der Betreuungszeit ist es nicht erwünscht, dass Besuch auf dem Zimmer empfangen wird. 4 *In der Mittagspause dürfen nur begrenzt Besuche in den Aufenthaltsräumen empfangen werden. Das Internat dient dabei nicht als Aufenthaltsraum für externe Schüler. Elektronische Medien: *Siehe Medienvertrag! Genuss- und Rauschmittel: Grundlage für die Internatsregeln ist das geltende Jugendschutzgesetz. *Alkohol: Der private Alkohol-Genuss im Internat ist in der Regel untersagt. Zu bestimmten Anlässen kann Alkohol auf Antrag hin genehmig werden. 5 Betrunkene Schülerinnen und Schüler werden sofort nach Hause geschickt. *Medikamente: Der Besitz und Gebrauch von Medikamenten ist nur nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten, der Krankenbetreuung oder der Internatsleitung erlaubt. Offensichtlicher Missbrauch führt zum sofortigen Einzug aller Medikamente. Medikamente werden ordnungsgemäß im Internatsbüro verwahrt. 3 Disziplinarmaßnahme: Bei wiederholtem unentschudigtem Fehlen oder Zuspätkommen muss der Betroffene in der Teamsitzung am Montag vorstellig werden. Im Wiederholungsfall gibt es eine Woche Ausgehverbot und kann letztendlich auch zum (zeitweiligen) Internatsausschluss führen. 4 Siehe Sexuelle Handlungen. 5 Disziplinarmaßnahme: Wird unangemeldeter Alkohol in den Zimmern gefunden, gibt dies 2 Negativpunkte.

5 *Rauchen: Das Rauchen in Internatsgebäuden und auf dem Internatsgelände ist nicht gestattet. 6 Für über 18-jährige gibt es die Möglichkeit, in der Raucherecke hinter Haus A zu rauchen. Die Raucherecke ist sauber zu halten. Wer außerhalb des Schulgeländes raucht, kann für eventuelle Verschmutzungen haftbar gemacht werden! Bei Rauchen unter 18 Jahren, werden die Eltern informiert. Zwischen 7 Uhr und 17 Uhr gilt die Regelung der Schulordnung! *Drogen: Der Besitz, Handel und Gebrauch von Drogen ist strikt verboten. Es werden regelmäßige Drogentests durchgeführt. Bei positivem Ergebnis erfolgt ein (Internats-) und Schulausschluss, bis ein Nachweis eines offiziellen Urin-Test erbracht werden kann (eigene Bezahlung!). Ist dieser Test ebenfalls positiv, erfolgt ein Beratungsverfahren mit dem Präventionslehrer. Bei einem zweiten positiven Test erfolgt der endgültige Schulausschluss. Getränkedienst: *Es wird ein Getränkedienst bestimmt, der für die Organisation der Ausgabe des Wassers zuständig ist. *Jeder Schüler darf nur eine Sprudelkiste auf seinem Zimmer lagern. Nur vollständig leere Getränkekisten können gegen eine volle Kiste getauscht werden. Pfandgebühren für fehlende Flaschen sind von den Internatsschülern zu tragen und direkt zu zahlen. Instandsetzung: *Bei mutwilliger Zerstörung von Internatsinventar müssen die Dinge vom Verursacher ersetzt werden. Beschädigungen müssen der Internatsleitung umgehend mitgeteilt werden (Vordruck Schadensmeldung im Postfach). Kommunikation *Sonntags um 20 Uhr findet wöchentlich eine verpflichtende Vollversammlung statt. 6 Disziplinarmaßnahme: Bei erstmaligem Vergehen muss der Betroffene in der Teamsitzung am Montag vorstellig werden. Der Wiederholungsfall kann zum (zeitweiligen) Internatsausschluss führen.

6 *Das Internatsteam trifft sich jeweils montags. Schriftliche Anträge können bis Beginn dieser Sitzung eingereicht werden. Internatsschüler können bei Bedarf zu Beginn der Sitzung vorstellig werden. *Jeweils montags nach dem Abendessen werden Informationen aus dem Team an die Schüler weitergegeben. *Aktuelle Protokolle werden am Schwarzen Brett ausgehängt. Diensthabende Betreuer stehen stets für Gespräche zur Verfügung. Kraftfahrzeuge: *Private Kraftfahrzeuge können mit Einschränkungen frei genutzt werden: Fahrten bis 22 Uhr; bis 22.30 Uhr muss der Schlüssel im Büro abgegeben werden; der Schlüssel kann zu den offiziellen Öffnungszeiten im Büro angefordert werden. *Fahrten mit dem Internatsauto gibt es nur zur An- und Abreise (bei Bedarf), zu Internatszwecken (Fahrten, Einkäufe ), 2x wöchentlich ins MAD nach abgesprochenen Terminen, sowie nach Ermessen des Betreuers (z.b. schlechtes Wetter, Dunkelheit ). Ansonsten werden keine Fahrdienste mit dem Internatsauto vorgenommen. *Von Schülern kann das Internatsauto nur mit einem ADAC-Sicherheitstraining genutzt werden. Krankmeldung: *Erkrankte Schüler melden sich morgens bis spätestens 7.35 Uhr persönlich beim diensthabenden Betreuer und werden über diesen in der Schule abgemeldet. *Bei schwerer Erkrankung (Fieber, Durchfall, Erbrechen ) besteht Abreisepflicht. *Erkrankungen im Laufe des Schultages werden eigenständig im Sekretariat gemeldet. Zusätzlich wird dem Diensthabenden Bescheid gegeben (mündlich oder per SMS). *Über jeden Schüler wird eine Krankenakte geführt. *Therapie- und Arztbesuche müssen offiziell bescheinigt werden. Eine Rücksprache mit Therapeuten muss möglich sein. *Erkrankt ein Schüler zuhause, muss sonntags der diensthabende Betreuer bis 19 Uhr telefonisch benachrichtigt werden. Hausdienst: *Der Hausdienst wird vom Internatsteam festgelegt. Gegebenenfalls müssen

7 Tauschpartner selbst organisiert werden. *Die Diensthabenden organisieren das Tischdecken und Abräumen im Speisesaal und putzen die Tische. Außerdem sorgen sie am Abend (21 Uhr) für die Sauberkeit der Küche im Wohnbereich, halten den Kühlschrank sauber, entsorgen den Müll, machen Kehrdienst. Lernzeiten: *Wenn kein Nachmittagsunterricht stattfindet, besteht von 14.00 bis 16.00 Uhr freiwillige Lernzeit. Während dieser Zeit herrscht im Internat Ruhe. *Die Hausaufgabenzeit am Abend ist verpflichtend für alle. Sie beginnt pünktlich um 19 Uhr und dient einer intensiven, konzentrierten Arbeitsphase. 7 *Schüler des Abiturjahrgangs dürfen auf dem eigenen Zimmer arbeiten, der Rest arbeitet in der Bibliothek. Je nach Engagement und Leistungsstand können Ausnahmen gemacht werden. *Während der Hausaufgabenzeit ist die Computer-Nutzung nach Absprache möglich. *Während der Hausaufgabenzeit in der Bibliothek wird keine Musik gehört und Smartphones o.ä. nur zu Lernzwecken genutzt. Mahlzeiten: *Die Teilnahme an allen angebotenen Mahlzeiten ist für die Internatsschüler in der Regel verpflichtend! *Frühstück: Man muss bis spätestens um 7.30 Uhr erscheinen, wenn man etwas essen möchte. Alle anderen Schüler melden sich bis spätestens 7.35 Uhr beim Betreuer im Speisesaal. Schüler, die erst später Unterrichtsbeginn haben, müssen nicht zwingend erscheinen. Das Frühstück endet um 7.35 Uhr. 8 *Mittagessen: Anwesenheitspflicht entsprechend des Stundenplans. *Abendessen: Anwesenheitspflicht, Ausnahmen nur begründet auf schriftlichen Antrag bzw. mündlich am Dienstag. Nachtruhe: Die Regelung der Nachtruhe ist altersmäßig gestaffelt: 7 In Ausnahmefällen kann die Lernzeit in Absprache mit dem Betreuer auch vorgemacht werden. 8 Disziplinarmaßnahme: Bei Nichterscheinen gibt es einen Punkt.

8 1. 15 Jahre und jünger * Die Schülerinnen und Schüler müssen sich spätestens um 22 Uhr auf dem eigenen Zimmer befinden. 9 * Handys u.ä. sind vorher selbständig in den Postfächern abzugeben. 2. 16 und 17 Jahre * Die Schülerinnen und Schüler müssen um spätestens 22.30 Uhr auf dem eigenen Zimmer sein. 10 * Um 22 Uhr müssen die Jungs die Mädchenwohnungen verlassen, bzw. ist der Aufenthalt im Schlafbereich der Jungs für die Mädchen untersagt. * Donnerstags kann der Ausgang nach Rücksprache mit den Betreuern auf 23 Uhr verlängert werden. * Es ist darauf zu achten, dass im Schlafbereich ab 22 Uhr Ruhe herrscht! * Handys u.ä. müssen abgegeben werden, wenn man in den Minuspunkten ist, ansonsten kann man es über Nacht behalten, die Nutzung ist ab 22.45 Uhr aber nicht mehr gestattet. 11 3. 18 Jahre und älter * Die Schülerinnen und Schüler müssen um spätestens 22.30 Uhr auf dem eigenen Zimmer sein. 12 * Um 22 Uhr müssen die Jungs die Mädchenwohnungen verlassen, bzw. ist der Aufenthalt im Schlafbereich der Jungs für die Mädchen untersagt. * Donnerstags kann der Ausgang nach Rücksprache mit den Betreuern auf 24 Uhr verlängert werden. * Es ist darauf zu achten, dass im Schlafbereich ab 22 Uhr Ruhe herrscht! * Handys u.ä. müssen abgegeben werden, wenn man in den Minuspunkten ist, ansonsten kann man es über Nacht behalten. Die Nutzung bzw. Nichtnutzung erfolgt eigenverantwortlich. à Sollten Schüler morgens des Öfteren Probleme haben, aus dem Bett zu kommen; es zu häufigen Beschwerden von Seiten der Lehrer wegen Müdigkeit kommen; oder die Leistungen auffällig nachlassen, wird es ein Gespräch geben, in dem die Vereinbarung der Nachtruhe überdacht wird. Privatsphäre: *Siehe Zimmer. 9 Für das Nichteinhalten der Vereinbarung wird ein Minuspunkt vergeben. 10 Für das Nichteinhalten der Vereinbarung werden zwei Minuspunkte vergeben. 11 Für das Nichteinhalten der Vereinbarung wird das Gerät eingesammelt und ein Minuspunkt vergeben. 12 Für das Nichteinhalten der Vereinbarung werden zwei Minuspunkte vergeben.

9 Sauberkeit: * Die Internatsbewohner sind für die Sauberhaltung der gemeinschaftlich genutzten Räume verantwortlich! *Die Gemeinschaftsräume sowie die sanitären Einrichtungen werden zusätzlich vom Reinigungspersonal gereinigt. * Für die regelmäßige Reinigung der Zimmer und die Entsorgung des Mülls sind die Internatsschüler selbst verantwortlich. *Nach der Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (Teeküche, Waschmaschine, Trockner) müssen diese gereinigt werden. Dies ist nicht Aufgabe des Hausdienstes! *Im Internat benutzen wir Hausschuhe. Straßenschuhe werden im Regal im Eingangsbereich abgestellt. *Dienstags werden die Zimmer auf Sauberkeit kontrolliert. 13 Schlüssel: *Bei Ausgabe eines Zimmerschlüssels werden 50 Euro Kaution fällig. Bei Verlust des Schlüssels wird die gezahlte Kaution einbehalten. *Die Schlüssel sind bei der Abreise abzugeben! Sexuelle Handlungen: *Sexuelle Handlungen jeglicher Art sind strengstens verboten! Paare können sich während der Freizeit alleine in einem Zimmer aufhalten. Dabei darf die Tür aber nicht abgeschlossen sein, ebenso muss die Kleidung anbehalten werden. Stammtisch: *Der Stammtisch gehört zur Konzeption des Internats dazu, daher ist die Teilnahme verpflichtend. 13 Bei zu großer Unordnung, muss man am Freitag um 13 Uhr vor der Abreise die Sauberkeit persönlich nachweisen. Ordentliche Zimmer werden mit einem Pluspunkt belohnt.

10 * Er findet immer donnerstags ab 19 Uhr statt die Internatsschüler beteiligen sich bei der Planung und Umsetzung. * Die Lernzeit findet donnerstags daher um 18 Uhr statt. Zimmer: *Das Abschließen der Zimmer ist nicht erlaubt, wenn sich jemand im Zimmer aufhält. Ein Verweis erfolgt, wenn zusätzlich der Schlüssel von innen im Schloss steckt. *Vor dem Betreten des Zimmer muss angeklopft werden. Nach ca. 3 Sek. Warten kann das Zimmer betreten werden. 14 *Im Mädcheninternat ist das Abschließen der Zimmer nicht möglich. Das Betreten der Zimmer ist nur im Einverständnis der Bewohnerin erlaubt! Wochenende: *Die Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern im Internat am Wochenende ist nicht vorgesehen. Ausgenommen sind Wochenenden, an denen schulische Pflichtveranstaltungen stattfinden. Hier können die Schüler auf Wunsch betreut werden. *Für Schüler, die am Wochenende im Internat bleiben, gelten die üblichen Regeln der Hausordnung des Firstwald-Internats. *Tagesablauf: Freitag: 18 Uhr Abendessen. 24 Uhr Sperrstunde. Samstag: Frühstück nach Absprache Mössingen, September 2018 Disziplinarmaßnahmen *Um die Disziplinarmaßnahmen gerechter zu gestalten, werden bei Verfehlungen 14 Diese Regelung betrifft auch die Betreuer. Ab 23 Uhr können diese aber auch ohne Anklopfen die Zimmer betreten, in der Annahme, dass um diese Zeit geschlafen wird.

11 Minuspunkte und bei Sonderleistungen für Internat und Schule Pluspunkte vergeben. *Eine Liste wird von Herrn Kaufmann geführt und wöchentlich aktualisiert am Schwarzen Brett ausgehängt. *Sonderleistungen/freiwillige Dienste werden vom diensthabenden Betreuer vergeben. - Getränkedienst - Kaffe-Milch-Zucker-Dienst - Ordnungsdienst - Postdienst - Autodienst - Nachhilfen - etc. *Minus- und Pluspunkte sind gleichwertig und heben sich gegebenenfalls auf. Überwiegen die Minuspunkte, müssen diese in Form von Sonderdiensten abgeleistet werden (3 Punkte = 1 Stunde). Dabei gilt folgendes Vorgehen: - bei 5 Minuspunkten erfolgt sofort ein Dienst am Essenswagen in der MP. - Hausmeisterdienste oder Hilfen im Sekretariat müssen selbständig organisiert werden. - Sollten dennoch 10 Minuspunkte erreicht werden, muss man in der Teamsitzung vorstellig werden. *Strafen für schwerwiegende Vergehen werden in der Internatsteamsitzung ausgesprochen. *Disziplinarstufen sind: Verweis Androhung eines Internatsausschlusses (Ultimatum) Zeitweiliger Internatsausschluss Endgültiger Internatsausschluss