SICHERHEIT. Prüfen elektrischer Anlagen. Erfahrungsaustausch der Prüfsachverständigen gemäß PrüvVO NRW 28. November 2014, Haus der Technik, Essen



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Transkript:

Erfahrungsaustausch der Prüfsachverständigen gemäß PrüvVO NRW 28. November 2014, Haus der Technik, Essen Prüfen elektrischer Anlagen AUFTRAG SICHERHEIT Rolf Tebbe DEKRA Automobil GmbH Fachgebietsverantwortlicher TGA NL Hannover

durch Prüfsachverständige in Sonderbauten NRW Prüfverordnung PrüfVO NRW 9. elektrische Anlagen, - In Krankenhäusern nur elektrische Anlagen, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen, - in Garagen nur elektrische Anlagen in geschlossenen Großgaragen und - in den übrigen Gebäuden gemäß Satz 1 alle elektrischen Anlagen, Seite 2

durch Prüfsachverständige in Sonderbauten Hamburg Prüfverordnung VO 14 Prüfbereiche. 8. Starkstromanlagen einschließlich der Sicherheitsstromversorgung Seite 3

durch Prüfsachverständige in Sonderbauten Rheinland- Pfalz Landesverordnung über die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen Anlage Nr. 1.4 Elektrische Starkstromanlagen in Gebäuden oder Räumen in Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Ausstellungstätten (> 2000 m²), Gaststätten (> 400 Gastplätze, > 60 Gastbetten), Krankenhäuser nur elektrische Starkstromanlagen, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen Seite 4

NRW Prüfgrundsätze NRW Teil I Elektrische Anlagen Hamburg Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung - PVO durch Prüfsachverständige Teil F Elektrische Anlagen (Starkstromanlagen) (Wohnungen in Hochhäusern sind ausdrücklich ausgenommen) Rheinland- Pfalz Keine eigenen Prüfgrundsätze Muster-Prüfgrundsätze treffen keine Aussage zu allgemeinen starkstromtechnischen Anlagen Prüfinhalte können sich demzufolge auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik orientieren (DIN VDE) Seite 5

durch Prüfsachverständige in Sonderbauten / Prüfungen und Prüffristen NRW Hamburg Hamburg Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz NRW Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung Wiederkehrende Prüfung durch PSV alle 3 Jahre Wiederkehrende Prüfung durch PSV alle 6 Jahre Zeitachse Seite 6

Die vorgeschriebenen Prüfungen in NRW und Hamburg sind weitgehend identisch. Gesamtanlage - Übereinstimmung mit den Anforderungen Baugenehmigung/ Brandschutzkonzept - Technische Dokumentation der elektrischen Anlage - Sichtprüfung des Zustands der elektrischen Anlagen (Verteil- und Verbraucheranlagen) Einhaltung der einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik Einhaltung der besonderen Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art oder Nutzung Seite 7

Die vorgeschriebenen Prüfungen in NRW und Hamburg sind weitgehend identisch. Vorhandensein des Schutzes gegen direktes Berühren Abdeckungen und Abschottungen von Kabelkanälen und Durchbrüchen für Rohr- und Leitungsanlagen Abstände und Ablagerungen zu oder von brennbaren Stoffen sowie unzulässige Lagerung Funktionsprüfung der Durchgängigkeit des Schutzleiters an fest installierten Geräten und Steckdosen in Netzen mit Schutzleiter und des Schutzes gegen indirektes Berühren durch Messung Liegt ein Errichterprotokoll vor für Erstprüfungen sind Stichproben für Prüfung der Schutzmaßnahmen zulässig Seite 8

Zu den Verteil- und Verbraucheranlagen gehören u.a.: - Schaltanlagen und Transformatoren über 1000 V - Haupt- und Unterverteiler der allgemeinen Stromversorgung - Haupt- und Unterverteiler der Sicherheitseinrichtungen nach der PrüfVO NRW (mit Ausnahme der Sicherheitsstromversorgung) - Zentralen der bauordnungsrechtlich geforderten Technischen Anlagen insbesondere Lüftungs- und RWA-Anlagen, einschließlich aller Steuerschränke soweit funktional zugeordnet oder brandschutztechnisch relevant. Seite 9

Sichtprüfung Seite 10

Sichtprüfung Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen des Teils 6 der SBauVO bauliche Brandschutzmaßnahmen Aufstellung, Beschilderung, Kennzeichnungen, Wartungsmaßnahmen Nachweis der Kurzschluss- und Spannungsfestigkeit (thermisch und dynamisch) Überlast- und Kurzschlussschutz (Zuordnung und Einstellung) Schutz gegen elektrischen Schlag Seite 11

Sichtprüfung Zugang, Beschilderung, Kennzeichnungen Zustandsprüfung von Verteilern und Schränken durch Öffnen von Gehäusen oder Abdeckungen unter Verwendung, falls erforderlich, von Werkzeugen und Prüfeinrichtungen Verschmutzungen, Korrosionen, Beschädigungen im Inneren von Anschlussräumen / Verteilern ordnungsgemäße Beschriftung und Verdrahtung richtige Zuordnung und Einstellung von Überstromschutzorganen zu den Leitungsquerschnitten und den zugeordneten Betriebsmitteln Seite 12

Funktionsprüfung Seite 13

Funktionsprüfung an Endstromkreisen zum Nachweis der Isolationsfestigkeit zum Nachweis der Abschaltbedingungen zur Feststellung unzulässiger Erwärmung an Betriebsmitteln Funktionsprüfung an Fehlerstromschutzschaltern Isolationsüberwachungseinrichtungen Seite 14

Kabel- und Leitungsanlagen - Zustandsprüfung hinsichtlich: Häufungen Quelle: Prysmian Group Verlegeart Schutzart Biegeradien Befestigungen Seite 15

Kabel- und Leitungsanlagen Zusammenverlegung unterschiedlicher Spannungsbereiche (Bänder I (Bereich der Kleinspannung für Schutzzwecke oder für Signal-, Fernmelde-, Klingel-, Steuer- und Meldeanlagen) und II Quelle: Prysmian Group (Bereich der Niederspannungen zur Anwendung in der Hausinstallation, sowie in gewerblichen und industriellen Anlagen)) EMV mechanischer Schutz / Beschädigung Eignung der Leitungsarten bei nicht ortsfesten Geräten Seite 16

Kabel- und Leitungsschottungen FPS-Fertigplattenschott-System - Technische Dokumentation (z.b. Errichterbescheinigungen nicht zugänglicher Schottungen Montageanweisungen der verwendeten Brandschottungen - Zustandsprüfung hinsichtlich: Einhaltung der Anforderungen der LAR NRW Vorhandensein des Errichterschildes Korrektheit der Nachinstallationen Quelle: OBO Seite 17

Korrektheit der Schotts. In Stichproben (1%, mindestens jedoch 1 Schott) sind bei der Abnahme die Schottungen auf richtige Installation, erforderlichenfalls auch zerstörend, zu prüfen. Sollten in der Stichprobe Fehler aufgedeckt werden, ist die Stichprobe auf 2% zu erhöhen und mindestens so lange zu prüfen, bis in der neuen Stichprobe keine Mängel mehr aufgedeckt werden. Sofern Kabelschottungen nicht mehr einfach sicht- und prüfbar sind (z.b. in Zwischendecken), ist durch Prüfung mit Werkzeug (z.b. Endoskop) der Nachweis des Vorhandenseins eines Schotts zu führen, auf diesen Umstand ist hinzuweisen und mind. die Bescheinigung des Errichters über die vorschriftsmäßige Montage zu verlangen. Seite 18

Betriebsmittel - Zustandsprüfung hinsichtlich: Auswahl entsprechend Umgebungsbedingungen und Raumklassifizierung, insbesondere hinsichtlich max. Oberflächentemperaturen an der Montagestelle und IP- Schutzart Seite 19

äußere Unversehrtheit Staubablagerungen (Verschmutzung) Wärmestau (Einbauhinweise, Abstände, Montage) Kabel- und Leitungseinführungen Betriebsmittel (z.b. Motore), Übereinstimmung der Leistungsdaten mit den Schaltplänen und richtige Zuordnung zu den Schutzorganen (SW) Konformität mit den Errichtungsvorschriften Seite 20

Funktionsprüfung hinsichtlich Messen der Durchgängigkeit des Schutzleiters Erproben der Schutzeinrichtungen Seite 21

durch Prüfsachverständige in Sonderbauten / Praxisbeispiele UV ohne Deckel, Hintergrund: die UV wurde durch den Einbau einer Decke zugebaut und konnte nicht mehr geöffnet werden. Daraufhin hat der Deckenbauer die Verteilerdeckel eingesägt und mit Klebeband angeklebt. Betriebsmittel und Klemmen ohne Kennzeichnungen. Seite 22

durch Prüfsachverständige in Sonderbauten / Praxisbeispiele Steigetrasse mit FE ohne Befestigung Steigetrasse ohne FE mit Befestigung! Wanddurchführung ohne Schott Seite 23

durch Prüfsachverständige in Sonderbauten / Praxisbeispiele Leitungsbefestigung mangelhaft Seite 24

durch Prüfsachverständige in Sonderbauten / Praxisbeispiele Unzureichender Trennungsabstand innerer Ableiter Seite 25

durch Prüfsachverständige in Sonderbauten / Praxisbeispiele Schaltschrankmontage in Lüftungsrichtung vor dem Generator Seite 26

durch Prüfsachverständige in Sonderbauten / Praxisbeispiele RWA-Reservestromversorgung viele Jahre in Betrieb, unwirksam und zusätzlich auch abgeklemmt Seite 27

durch Prüfsachverständige in Sonderbauten / Praxisbeispiele Elektrounterverteilung - Dokumentation? - Zuordnung Sicherung Klemme? - Isolationsmessung? Seite 28

Das Letzte. Seite 29

Vielen Dank! Dipl.-Ing. (FH) Rolf Tebbe Fachgebietverantwortlicher Techn. Gebäudeausrüstung Telefon +49.511.42079-410 Telefax +49.511.42079-425 E-Mail rolf.tebbe@dekra.com Seite 30